Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 479/2023
Stuttgart,
06/16/2023


INTERREG NWE Projekt GreenDense



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikKenntnisnahmeöffentlich27.06.2023

Bericht:

Die Förderprogramme Stuttgarter Grünprogramm und Förderprogramm Urbane Gärten der Abteilung Stadterneuerung und Wohnbauentwicklung sind bereits seit 2014 Teil der Förderlandschaft der Landeshauptstadt Stuttgart für mehr Grün im Stadtram.

In dieser Funktion beteiligt sich die Koordinierungsstelle Förderprogramme urbanes Grün mit Unterstützung der Abteilung Außenbeziehungen und somit die Landeshauptstadt Stuttgart als Projektpartner. Das gesamte Projektkonsortium besteht aus den Niederlanden, Belgien, Frankreich, und Irland sowie drei weiteren Projektpartnern von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die niederländische Stadt Dordrecht hat die Federführung.

In Nordwesteuropa nehmen Klimawandel, Hitzestress, Luftverschmutzung, Verlust der
biologischen Vielfalt, Dürren und Überschwemmungen rapide zu. Die Auswirkungen sind in dicht besiedelten städtischen Gebieten (oftmals sozial benachteiligt, hohes Verkehrsaufkommen, hoher Versiegelungsgrad), die einer geringen grünen Infrastruktur unterliegen besonders ausgeprägt. Aufgrund des begrenzten Raums und der Nutzungskonkurrenz, des Widerstands von Bürgern und Unternehmen und des Mangels an Investitionen sind dichte städtische Gebiete ein unterversorgter, schwieriger Standort für neue Grüne Infrastruktur. Das Projekt GreenDense pilotiert die Gestaltung, die Einbindung der Bevölkerung und dichte-spezifische Mainstreaming-Mechanismen zur Einführung neuer Grüner Infrastruktur.

Nach einem drei Säulen Modell (Herausforderungen in urbanen Räumen, Soziale Akzeptanz Grüner Infrastruktur, Übertragbarkeit und Fortführung der Ergebnisse in eine Verstetigung) sollen in allen Partnerstädten Pilotprojekte umgesetzt werden. Die Pilotprojekte werden nach Durchführung analysiert und evaluiert, um im Ergebnis in lokale Aktionspläne umgesetzt zu werden. Außerdem werden sie vom gesamten Partnerkonsortium in eine übergeordnete Strategie überführt, die für viele Städte in Nordwesteuropa anwendbar sein soll. Mit Unterstützung von drei Expertenorganisationen für Stadtökologie und Stadtgestaltung erproben die sieben Städte einen innovativen "Mosaik"-Ansatz für Grüne Infrastruktur. Ein Mosaik kleiner grüner Infrastrukturen nutzt den Raum optimal aus und erhöht die Grünvernetzung. Die Grüne Infrastruktur wird auf die jeweiligen lokalen Bedürfnisse und die dortige Kultur zugeschnitten, wobei Akzeptanz durch Mitgestaltung der Bevölkerung geschaffen wird.

Als Pilotpartner wird die Landeshauptstadt Stuttgart in einem innerstädtischen, verdichteten Sanierungsgebiet, z. B. Gablenberg, ein Pilotprojekt für mehr Grün in der Stadt auf öffentlicher Fläche durchführen. Zusätzlich wird es in diesem Gebiet Mitmach-Aktionen geben, unterstützt durch Öffentlichkeitsarbeit und Beratungen, um auch auf privaten Flächen und an privaten Gebäuden den Grünanteil zu erhöhen.

Die Projektdauer beträgt 3 Jahre, Beginn ist voraussichtlich im 1. Quartal 2024, sofern die Stufe 2 des Antragsverfahrens im Herbst 2023 ebenfalls positiv beschieden wird. Der Fördersatz des Programms INTERREG Nordwesteuropa beträgt 60 %, somit sind 40 % Eigenanteil von des Landeshauptstadt Stuttgart zu entrichten. Das Volumen als Projektpartner beträgt für Stuttgart voraussichtlich 300.000 EUR für 3 Jahre.

Zum zweiten Aufruf zur Antragseinreichung des Programms INTERREG Nordwesteuropa der Europäischen Strukturfonds wurde am 9. Februar 2023 der erste Teil des Antrags im zweistufigen Verfahren abgegeben. Die zweite Stufe des Antragsverfahrens ist am
12. Juli 2023 einzureichen, eine Entscheidung des Gremiums auf EU – Ebene wird für Herbst 2023 erwartet.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Projekt Green Dense 42510
150
150
3461
- 90
- 90
Finanzbedarf
60
60
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Peter Pätzold
Bürgermeister



Anlagen:

keine

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