Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik, Ausschuss für Klima und Umwelt des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
241
2
gemeinsame VerhandlungDrucksache:
412/2022
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 19.07.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Haupt
Betreff: Zuschüsse an die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) für Lärmschutzmaßnahmen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 04.07.2022, GRDrs 412/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) wird ein Zuschuss in Höhe von 500.000 EUR gewährt für ein Schallmonitoring durch einen Messwagen im gesamten Stadtbahnschienennetz sowie für ein schalltechnisches Gutachten in Möhringen im Bereich Kauslerweg und zwischen der Balinger Straße und der Haltestelle Vaihinger Straße.

2. Die Aufwendungen/Auszahlungen werden wie folgt gedeckt:
Teilergebnishaushalt THH 200 - Stadtkämmerei, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
2022 250.000 EUR
2023 200.000 EUR
2022 50.000 EUR

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

StR Peterhoff (90/GRÜNE) betont, dieser TOP stelle den Vollzug des Haushaltsbeschlusses dar. Der Schwerpunkt solle auf den Lärmschutz im Schienenverkehr gesetzt werden. Es bestehe hierbei eine Tendenz zum Ausbau, und diverse Projekte sollten angegangen werden. Hinsichtlich der für dieses Jahr vorgesehenen Schienenkopfkonditionierung erkundigt er sich nach dem aktuellen Stand. Es bestehe offenbar noch die Frage der Freigabe des eingesetzten Mittels. Er äußert die Bitte, die Bürgerinitiative "Reduzierung Stadtbahnlärm" über die laufenden Maßnahmen zu informieren, was Herr Kapp (AfU) zusagt. Mit der Bürgerinitiative befinde sich die Verwaltung in regelmäßigen Gesprächen, und es habe ein Runder Tisch stattgefunden. Ebenso bestehe ein mehrfacher Austausch mit den SSB.

Auch seine Fraktion schließe sich der Fragestellung von StR Peterhoff an, so StR Sauer (CDU). Es sei zu Irritationen gekommen, da ursprünglich die Auffassung bestanden habe, die für den Stadtbezirk Möhringen wichtige Schienenkopfkonditionierung könne rechtzeitig starten. Der mit der Beschlussvorlage vermeldete Haushaltsverzug bringe die Umsetzung eines Zweistufenplans mit sich: Zum einen solle ein Schallmonitoring mit einem Messwagen durchgeführt werden, um weitere starke Schallimmissionen auf dem gesamten Stuttgarter Schienennetz feststellen zu können. Außerdem solle in weiteren Haushaltsplanberatungen - wie aktuell im Stadtbezirk Möhringen durchgeführt - die Entscheidung über diejenigen Strecken getroffen werden, die vor Schallimmission durch Lärmschutzmaßnahmen geschützt werden sollten. Da dies eine freiwillige Leistung der SSB darstelle, solle sie daher zukünftig finanziell unterstützt werden.

StR Schanbacher (SPD) betont, der ÖPNV solle zukünftig unter Akzeptanz der Bevölkerung weiter ausgebaut werden. Dazu trüge nicht nächtlicher Schienenlärm bei. Daher sei der Beschluss gefasst worden, der SSB Gelder für entsprechende Maßnahmen zur Verfügung zur stellen. Wie von StR Sauer ausgeführt, sei es wichtig, danach weitere Maßnahmen zu identifizieren.

Auf Frage von StR Peterhoff und StRin Schanbacher zum aktuellen Stand bei der Schienenkopfkonditionierung betont Herr Kapp, dies stelle die dritte von der SSB selber finanzierte Maßnahme des Gesamtpakets dar. Diese sei ebenso freiwillig wie die restlichen Maßnahmen. Das Problem bestehe darin, dass das ursprünglich für die Schienenkopfkonditionierung geplante Mittel von der Wasserschutzbehörde abgelehnt werde, da es ein wassergefährdender Stoff sei. Derzeit würden alternative Mittel geprüft, und zu diesem Thema solle über die SSB mit anderen Städten Kontakt aufgenommen werden. Die SSB setzten derartige andere Mittel bereits versuchsweise ein. Die Lösung könne darin bestehen, eine Mengenbegrenzung vorzunehmen. Falls die Wassergefährdung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden könne, stelle sich hierbei die Frage, welche Menge eingetragen werden könne. Der Verwaltung seien in dieser Thematik die Hände gebunden, da die Wasserschutzbehörde nicht übergangen werden könne. Im Falle neuer Informationen werde die Verwaltung erneut berichten.

Es sei positiv zu bewerten, so StR Ozasek (PULS), erstmals ein Maßnahmenprogramm etatisiert zu haben, welches sich auf den Lärmaktionsplan beziehe. Dieses beinhalte in diesem Fall die aktive Ergreifung von Maßnahmen zur Lärmverminderung bei den SSB. Es sei zu begrüßen, dass die SSB hierbei aktiv an Lösungen arbeite und Vorschläge unterbreitet habe, wie entsprechende Lärm-Hotspots entschärft werden könnten. Bei dem Thema Schienenkopfkonditionierung bestehe eine Problematik in Bezug auf den Gewässer- bzw. Bodenschutz. Er würde sich sehr freuen, so der Stadtrat, falls in den nächsten Doppelhaushaltsberatungen ein Maßnahmenpakt zur Straßenverkehrsminderung, insbesondere auf den großen Vorrangstraßen, aufgesetzt würde. Herr Kapp betont, im Rahmen des Lärmaktionsplans bestünden eine Fülle von Maßnahmen im Verkehrsbereich. Derzeit werde u. a. in Bezug auf das Tempo 30 nachts der Lärmaktionsplan mit der neuen Lärmkartierung fortgeschrieben. Es stelle sich die Frage, wie rasch eine entsprechende Umsetzung an konkreten Orten erfolgen könne.

Da keine weiteren Wortmeldungen geäußert werden, stellt BM Pätzold fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik beschließt einstimmig wie beantragt.
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