Protokoll:
Ausschuss für Umwelt und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
78
7
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
27.02.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Pätzold
Berichterstattung:
der Vorsitzende, Herr Oehler (ASS)
Protokollführung:
Frau Westhaus-Gloël
pö
Betreff:
Busstreifen Wagenburgstraße, Stuttgart-Ost
- mündlicher Bericht über Fragestellungen
aus dem UTA 16.01.2018 -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 12.12.2017, öffentlich, Nr. 598
Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 16.01.2018, öffentlich, Nr. 4
Ergebnis: Kenntnisnahme des Berichts
Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.
Einleitend bemerkt Herr
Oehler,
nachdem die Verwaltung aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 16.01.2018 einiges an Fragen und Aufträgen zum geplanten Busstreifen in der Wagenburgstraße mitgenommen habe, wolle er am heutigen Tag darlegen, zu welchen Erkenntnissen man gekommen sei und was die Verwaltung aufgrund dieser Erkenntnisse empfehle.
Weiter berichtet Herr Oehler im Sinne der Präsentation. Er erinnert daran, dass es bei der Maßnahme um die Stärkung des ÖPNV gehe. Die Busspuren in der Wagenburgstraße seien im Nahverkehrsentwicklungsplan und im Entwurf zum Luftreinhalteplan enthalten, und es gebe Anträge aus dem Gemeinderat. Im Haushalt sei die Maßnahme mit einem entsprechenden finanziellen Beitrag hinterlegt. Die Fahrtzeitverluste für der Buslinie 40 lägen in der Wagenburgstraße zwischen 4 und 9 Minuten in beiden Fahrtrichtungen. Man habe dort 5.500 Busfahrgäste und 16.500 Kfz pro Tag bei beengten Verhältnissen. Es gebe kein Angebot für den Radverkehr. Zum 01.12.2018 werde das Parkraummanagement im Stuttgarter Osten gestartet. Um den Verkehrsablauf für den Bus zu verbessern, sei die Haltestelle Wunnensteinstraße bereits als Kaphaltestelle ausgebaut worden.
Der Vorschlag, der gemeinsam mit der SSB erarbeitet worden sei, sehe vor, dass zunächst auf einem Teilabschnitt, der nördlichen Seite der Wagenburgstraße in Richtung Innenstadt, für ein Jahr ein Verkehrsversuch durchgeführt werde, bei dem ein Fahrstreifen als Umweltspur eingerichtet werde, die nicht nur von den Bussen der Linie 40, sondern auch von Radfahrern genutzt werden könne. Da für die Busspur eine Breite von 3 Metern benötigt werde, verbleibe für den Restverkehr nur eine Fahrstreifenbreite von 2,75 Metern. Im Rahmen des Verkehrsversuchs sollte geprüft werden, ob dies funktioniere. Durch die Einrichtung der Umweltspur würden 35 Parkplätze wegfallen.
Im Folgenden geht Herr Oehler auf die Fragen und Aufträge aus der Sitzung am 16.01.2018 näher ein:
Auslastung der Parkplätze
Nördlich der Wagenburgstraße beträgt die Auslastung der Parkplätze zwischen 85 % morgens und 130 % nachts. Der Verkehrsversuch soll deutlich vor der Einführung des Parkraummanagements starten, um die beiden Themen zu entflechten.
Begleitmaßnahmen zum Rosensteintunnel
Die Begleitmaßnahmen haben mit der Wagenburgstraße unmittelbar nichts zu tun, sondern mehr mit der Talstraße. Bei den Begleitmaßnahmen ist auch Stuttgart-Ost im Fokus und die Frage, was man mit den Routen machen kann, die heute benutzt werden, um die B10/B14 zu umfahren. Konkret umgesetzt wurden schon drei Maßnahmen, die Umgestaltung der Talstraße von der Wagenburgstraße bis zur Wangener Straße sowie der Umbau der Kreuzungen Ulmer und Wangener Straße. Was noch fehle, sei eine bessere Gestaltung der Talstraße.
Ersatzparkplätze
Die Parkplätze, die an der Wagenburgstraße wegfallen, können nicht in den mit einer doppelten Baumreihe bestandenen Mittelstreifen verlegt werden. Abgesehen davon, dass dies verkehrlich schwierig ist, da schräg hinein und rückwärts wieder hinausgefahren werden muss, ist die Fläche vor Jahren erweitert worden, um die Bäume zu sichern. Hier eine Versiegelungsmaßnahme durchzuführen, wird auch vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt abgelehnt. Eine Tiefgarage als Quartiersgarage unter dem Schulhof der Grund- und Werkrealschule Gablenberg kann nur als mittelfristige Maßnahme betrachtet werden. In der privaten Tiefgarage in der Richard-Koch-Straße sind - falls freie Kapazitäten vorhanden sind - Ersatzparkplätze kostenpflichtig verfügbar. Nach Prüfung der Verwaltung sind am Parkplatz vor dem Wagenburgtunnel bei einem geringen Eingriff in die vorhandene Grünanlage 4 zusätzliche Parkplätze möglich.
Auf Vorschlag der SSB könne er zum Thema Parkplätze ein weiteres Angebot vorstellen, fährt Herr Oehler fort. Durch eine Veränderung im Linienverlauf der Buslinie 45 könne der Busstreifen in der Talstraße zugunsten von 20 Parkplätzen entfallen. Die Buslinie 45 werde dann in beiden Richtungen über die Landhausstraße/Ostendstraße geführt, die heute notwendige Schleifenfahrt des Busses sei nicht mehr nötig. Mit den 4 zusätzlich möglichen Parkplätzen am Portal Wagenburgtunnel könne damit für 24 der 35 wegfallenden Parkplätze Ersatz geschaffen werden. Die Kompensation könne zwar nicht an Ort und Stelle, aber in räumlicher Nähe erfolgen.
Gemeinsam mit der SSB schlage die Verwaltung unter den dargestellten Bedingungen vor, mit dem Verkehrsversuch zu einem Busfahrstreifen in der Wagenburgstraße im Jahr 2018 zu starten.
StR
Kotz
(CDU) bemerkt, dass der Busfahrstreifen zu einer Qualitätsverbesserung für den ÖPNV beiträgt, sei unstrittig. Das löse aber noch nicht das Problem, dass der Bus im Tunnel ebenfalls im Stau stehe. Grundsätzlich sei die Maßnahme aber positiv zu bewerten. Seine Fraktion störe allerdings der zeitliche Zusammenhang von Verkehrsversuch und Einführung des Parkraummanagements. Eine Entflechtung, wie von Herrn Oehler berichtet, könne er bei einem zeitlichen Abstand von 4 Monaten nicht sehen.
Vor Einführung des Parkraummanagements Parkplätze abzubauen, halte er für kontraproduktiv, zumal die Einführung im Stuttgarter Osten umstritten sei. Hinzu komme die Diskussion zur Gablenberger Hauptstraße, wo der Siegerentwurf zum städtebaulichen Wettbewerb im Ideenteil vorsehe, dass Parkplätze im mittleren zweistelligen Bereich auf der Gablenberger Hauptstraße entfallen. Die Handels- und Gewerbevereine hätten dem Gemeinderat dazu bereits Stellungnahmen zugesandt. Sinnvoller sei, zunächst das Parkraummanagement einzuführen und die in den Haushaltsplanberatungen beschlossene Machbarkeitsstudie für eine Quartiersgarage unter dem Hof der Gablenberger Schule vorzulegen.
Angesichts von 35 wegfallenden Parkplätzen, von denen 24 kompensiert werden könnten, müsse man "die Kirche im Dorf lassen", stellt StR
Peterhoff
(90/GRÜNE) fest. Die Quartiere des Parkraummanagements hätten jeweils zwischen 1.400 und 1.800 Parkplätzen. Gerade an der Wagenburgstraße, wie an einigen Stellen in der Stadt, gebe es hohe Fahrtzeitverluste, weil die Busse im Stau stehen. Die Bevorrechtigung von Bussen müsse nun endlich vorangehen.
Die Erfahrung habe gezeigt, dass die Verwaltung auch nach Einführung des Parkraummanagements bereit sei, in kleinem Umfang Korrekturen bei der Abgrenzung der Quartiersgrenzen vorzunehmen, wie im Stuttgarter Süden. Das könne auch im Osten so gehandhabt werden, wenn der Parkdruck sich ungleich verteile. Er appelliere an die SPD-Fraktion, den Verkehrsversuch mit auf den Weg zu bringen.
Für StRin
Kletzin
(SPD) hat sich die Situation durch die zusätzlichen Ersatzparkplätze zwar entspannt, die Maßnahme sei aber noch nicht "der Weisheit letzter Schluss". Natürlich sei ihre Fraktion für die Verbesserung des ÖPNV-Angebots. Doch würden die Anwohner der Wagenburgstraße, die sehr unter den Auswirkungen des Verkehrs zu leiden hätten, durch den Wegfall der Parkplätze noch zusätzlich belastet. Bei den Parkplätzen am Tunnelmund sei es ihrer Auffassung nach auch um die Frage gegangen, ob Ersatzparkplätze in Form eines Parkdecks geschaffen werden könnten.
StR
Ozasek
(SÖS-LINKE-PluS) betont, es gebe kein Recht auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum und auch kein öffentliches Interesse an Parkplätzen im öffentlichen Raum. Im Interesse der Stadt müsse das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und ein funktionierendes ÖPNV-System sein. Wenn in der Wagenburgstraße nur eine Fahrspur mit 2,75 m Breite möglich sei, plädiere er dafür, dort eine Breitenbegrenzung für Fahrzeuge vorzusehen. Der Stadtrat erinnert an seine Frage aus der Sitzung vom 16.01.2018, ob die gleichzeitige Einführung von Parkraummanagement und beidseitigen Busspuren in der Wagenburgstraße rechtlich möglich ist.
Dass ein Ersatz für die 35 in der Wagenburgstraße wegfallenden Parkplätze zum Teil in der Talstraße entstehen kann, hält StR
Zeeb
(FW) nicht für eine gute Kompensation. Er erkundigt sich, ob im Bereich vor dem Tunnelmund mehr als vier Ersatzparkplätze geschaffen werden können, und möchte wissen, was eine 130 %-Auslastung bei den Parkplätzen bedeutet.
StR
Brett
(AfD) teilt mit, dass seine Fraktion sowohl den Wegfall von Parkplätzen als auch die Einführung des Parkraummanagements ablehnt.
StR Dr.
Oechsner
(FDP) kann sich den Ausführungen von StR Kotz anschließen. Die Akzeptanz der Busspur und des Parkraummanagements werde durch die Wegnahme der 35 Parkplätze sicher nicht erhöht. Die Maßnahmen führten nicht wirklich dazu, den ÖPNV zu verbessern.
StR
Dr. Schertlen
(STd) fragt nach, ob überlegt worden ist, die Busspur zeitlich begrenzt, z. B. von 7 bis 20 Uhr, einzurichten und in der Nacht als Parkstreifen auszuweisen. Er kann sich nicht vorstellen, dass Radfahrer die Umweltspur benützen, weil der Wagenburgtunnel als Kraftfahrstraße von Radfahrern derzeit nicht befahren werden darf. Dies müsse geändert werden.
BVin
Strohmeier
(Ost) befürchtet bei einer kurzen zeitlichen Aufeinanderfolge der Maßnahmen zur Busspur und des Starts beim Parkraummanagement, dass eine schlechte Stimmung gegenüber dem Parkraummanagement entsteht, die in den ganzen Stadtbezirk hineinwirkt. Was die Ersatzparkplätze am Tunnelportal angehe, so sei anlässlich der letzten Beratung im Ausschuss auch um die Prüfung einer Quartiersgarage an diesem Standort gebeten worden. Das könne zur Entspannung der Diskussion vor Ort führen, die auch im Zusammenhang mit den Vorschlägen für die Gablenberger Hauptstraße stehe. Bei der Abgrenzung der Quartiere für das Parkraummanagement sehe sie Konfliktpotenzial, was die Grenze mittig der Wagenburgstraße angehe. Auch die Prüfung einer Tiefgarage unter dem Schmalzmarkt halte sie für sinnvoll.
An sie herangetragen worden sei auch die Frage, ob die Zeitverzögerung auf der Buslinie 40 nicht hauptsächlich im Tunnel stattfinde und durch die Baustellensituation zum Projekt Stuttgart 21 verursacht werde. Sie bitte um eine nähere Erläuterung der Fahrtzeitverluste bis zur Bezirksbeiratssitzung am 21.03.2018. Weiter möchte BVin Strohmeier wissen, inwieweit die Kaphaltestelle Wunnensteinstraße zu einer Fahrzeitersparnis beigetragen hat. Abschließend appelliert sie an den Ausschuss, mit einer Entscheidung abzuwarten, bis der Bezirksbeirat sich entschieden hat.
Angesichts der Wortmeldungen und der weiterhin offenen Fragen, so BM
Pätzold,
halte er es für sinnvoller, zunächst nur das Parkraummanagement einzuführen. Zusätzliche Quartiersgaragen seien auf jeden Fall mittelfristige Maßnahmen. Kurzfristig sei eine komplette Kompensation der wegfallenden Parkplätze vor Ort nicht möglich. Nach der Einführungsphase des Parkraummanagements werde man mit dem Thema Busspuren wieder in den Ausschuss kommen und dann auch sicherlich etwas zum Thema Quartiersgaragen und zur Akzeptanz und zu den Auswirkungen des Parkraummanagements sagen können.
Herr
Oehler
teilt zur Parkraumauslastung mit, eine Auslastung von 130 % nachts bedeute, dass tatsächlich 30 % mehr Parker da seien, als legale Parkplätze vorhanden seien. Es handle sich um Falschparker.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, schließt BM
Pätzold
den Tagesordnungspunkt ab. Gegen seinen Vorschlag, im Bezirksbeirat am 21.03.2018 nicht zum Thema zu berichten, erhebt sich kein Widerspruch.
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