Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 80/2023
Stuttgart,
04/27/2023


Wohnen
Jahresbericht 2022




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und WohnenKenntnisnahmeöffentlich26.05.2023

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1


Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat jährlich über die Entwicklung der Zahl der
vorgemerkten Wohnungssuchenden (Vormerkdatei), die Wohnungsvergaben sowie über den Vollzug der Wohnungsbauprogramme, der Energiesparprogramme und der Erhaltungssatzungsgebiete (Milieuschutzsatzungen).

Zusätzlich wird die Entwicklung des Sozialmietwohnungsbestandes und der städtischen Belegungsrechte dargestellt.

1 Vormerkdatei

Zum 31. Dezember 2022 waren beim Amt für Stadtplanung und Wohnen 4.358 wohnungssuchende Haushalte vorgemerkt (davon 2.926 Not- und Dringlichkeitsfälle).

Die Anzahl der vorgemerkten Haushalte hat sich geringfügig verringert. Die Haushaltsanzahl ist allerdings nach wie vor deutlich zu hoch. Dies zeigt sich auch daran, dass die Dringlichkeitsfälle im Vergleich zum Vorjahr etwas angestiegen sind und die Wartezeiten, bis es zu einer Wohnungsvergabe kommt, deutlich gesenkt werden müssten.

Die Anzahl an vorgemerkten Haushalten wäre höher, wenn die aus der Ukraine geflüchteten Menschen die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vormerkdatei erfüllt hätten. Nach dem Erlass des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg vom 9. März 2022 ist zwingend ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG vorzulegen. Meist hatten die Geflüchteten nur eine Fiktionsbescheinigung. Mit dem Amt für Öffentliche Ordnung ist mittlerweile eine Lösung gefunden worden, um den Sachverhalt im Sinne der Antragsteller zu verbessern bzw. zu beschleunigen.


2 Wohnungsvergaben

In 2022 konnte das Amt für Stadtplanung und Wohnen 784 Mietwohnungen an vorgemerkte Wohnungssuchende vermitteln. Dies sind 118 Wohnungen (-13 %) weniger als im letzten Jahr.


3 Entwicklung des Sozialmietwohnungsbestandes und der städtischen
Belegungsrechte

Zum 31. Dezember 2022 gab es in Stuttgart 14.484 Sozialmietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen. Davon hat das Amt für Stadtplanung und Wohnen an 12.394 Wohnungen das Belegungsrecht.

Außerdem hat das Amt für Stadtplanung und Wohnen aufgrund von Erbbaurechtsverträgen an 6.157 nicht (mehr) geförderten Wohnungen ein Belegungsrecht. Hinzu kommen noch 780 stadteigene Wohnungen.

Insgesamt bestehen somit zum 31. Dezember 2022 städtische Belegungsrechte an 19.331 Mietwohnungen.

Aus heutiger Sicht können in den beiden Folgejahren mit dem Bezug von ca. 430 Sozialmietwohnungen gerechnet werden. Im Gegenzug laufen ca. 1.050 Wohnungen im gleichen Zeitraum aus der Mietpreis- und Belegungsbindung. Sofern keine Anschlussförderungen oder Neubegründungen von Bindungen erfolgt, sinkt der Bestand an Sozialmietwohnungen in den nächsten beiden Jahren.

Bei einer Betrachtung eines Achtjahreszeitraums bedarf es großer Anstrengungen um die heutige Anzahl an Sozialmietwohnungen zu erhalten.

Die Entwicklung der Sozialmietwohnungen und der städtischen Belegungsrechte ist aus Anlage 1, Ziffer 3 ersichtlich.


4 Nachsubventionierung

Seit April 2014 gewährt die Landeshauptstadt Stuttgart eine Nachsubventionierung in Form eines Mietzuschusses. Dies dient Haushalten, die den Lebensunterhalt und die Wohnkosten aus eigenen Mitteln bestreiten, zur Reduzierung der Miete. Die Stadt hat an 6.623 Wohnungen ein Belegungsrecht, die keiner Mietpreisbindung unterliegen. Hier ist die ortsübliche Vergleichsmiete zu entrichten.

Die Zahl der jährlichen Bewilligungen und die dafür eingesetzten Haushaltsmittel sind der Anlage 1, Ziffer 4 zu entnehmen.



5 „Bündnis für Wohnen“

Das Bündnis ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen (Bündnis 1.0). Gemeinsames Ziel mit den Wohnungsbauunternehmen ist es, eine neue Bündnisvereinbarung abzuschließen (Bündnis 2.0). Entsprechende Arbeitsgruppen tagten im Jahr 2022 mehrfach.

Zielsetzung im Bündnis 1.0 war, von Juli 2016 bis Dezember 2022 insgesamt 825 neue Belegungsrechte zu begründen. Ein Drittel davon erfolgte durch die SWSG, die damit die gewünschte Anzahl an Wohnungen voll erfüllte.

Trotz dem Ende des Bündnisses 1.0 stellen die Bündnispartner weiterhin freiwillig Wohnungen im geringem Umfang zur Verfügung. Zum 31. Dezember 2022 sind 587 Wohnungen mit Miet- und Belegungsbindungen neu begründet worden.

Davon wurden 226 Wohnungen mit entsprechenden Landesmitteln gefördert. Die restlichen 361 Wohnungen sind auf zehn Jahre gebunden bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von maximal 90 Prozent.


6 Grundstücke für den geförderten Wohnungsbau
Anmeldezahlen 2022 und Prognose 2023/2024


Im Jahr 2022 wurden von fünf Wohnungsbauunternehmen acht Anträge mit insgesamt 830 Wohnungen im Landesprogramm als Sozialmietwohnungen angemeldet. Davon 686 Wohnungen als Neubau und 144 Mitarbeiterwohnungen.

Weitere 14 Sozialmietwohnungen konnten über das „Bündnis für Wohnen“ gesichert werden. Zudem konnten 11 auslaufende Bindungen an bezogenen Sozialmietwohnungen mit einer Anschlussförderung weiter gebunden werden.

Im städtischen Programm „Schaffung von Wohnraum zur Miete“ wurden 25 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher (MME) angemeldet. In Neubauvorhaben wurden im Jahr 2022 keine weiteren MME angemeldet.

Im Eigentumsprogramm SEP wurden 29 Wohneinheiten (WE) angemeldet.

Für das Jahr 2022 stehen somit insgesamt 909 WE im geförderten Wohnungsbau in Aussicht.

Die Perspektive für die nächsten beiden Jahre liegt bei ca. 640 geförderten Einheiten.

Die Erfahrung zeigt, dass Anmeldungen im Landesprogramm nur schwer prognostiziert werden können. Dies hängt einerseits von der Förderkulisse des Landes und sonstigen Rahmenbedingungen auf dem Bausektor ab. Stark gestiegene Finanzierungskosten, Materialknappheit im Bau und damit verbundene erhebliche Kostensteigerungen führten zur Verunsicherung in der Baubranche auf dem ohnehin sehr angespannten Wohnungsmarkt. Unsicherheiten bestehen auch bzgl. der bundesweiten energetischen Förderkulisse durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).


7 Bezüge im geförderten Wohnungsbau 2022 und Prognose für 2023/2024

Erst mit Bezugsfertigkeit können wohnungssuchende Haushalte mit angemessenen Wohnraum versorgt werden.

In 2022 konnten im geförderten Mietwohnungsbau insgesamt 231 Wohneinheiten bezogen werden, davon 184 Sozialmietwohnungen (SMW), 26 Wohneinheiten aus dem „Bündnis für Wohnen“, 16 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher (MME) und 5 MME aus dem städtischen Programm „Schaffung von Wohnraum zur Miete“.

Darüber hinaus wurden 20 Wohneinheiten im Stuttgarter Eigentumsprogramm (SEP) bezogen.

Insgesamt wurden in 2022 somit 251 geförderte Wohneinheiten bezugsfertig.

Aus heutiger Sicht können in den beiden Folgejahren mit dem Bezug von ca. 430 Sozialmietwohnungen, 80 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher und 70 geförderte Einheiten in der Eigentumsförderung (Stuttgarter Eigentumsprogramm – SEP) gerechnet werden.

Die Bezüge für die nächsten beiden Jahre können relativ gut geschätzt werden. Ausnahme bilden Neubelegungen mit vorgemerkten Haushalten aus dem „Bündnis für Wohnen“.

Durch die Pandemie und die geopolitische Lage kommt es auf Seiten der Wohnungsunternehmen zunehmend zu Schwierigkeiten hinsichtlich Materialbeschaffung und der personellen Besetzung der Baustellen. Gestiegene Bau- und Finanzierungskosten und unklare Bundesförderungen auf dem Energiesektor verschärfen die Lage. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, sind Verzögerungen im Bauablauf und damit auch bei der Fertigstellung und Übergabe der Bauvorhaben nicht auszuschließen.


8 Eingesetzte städtische Mittel in der Wohnraumförderung im Jahr 2022

Für die im Jahr 2022 angemeldeten geförderten Wohnungen wurden oder werden (Abschluss Kaufverträge im Jahr 2023) in Summe 19,73 Mio. Euro städtischer Gelder für den geförderten Wohnungsbau investiert. Überwiegend sind die Gelder in den geförderten Mietwohnungsbau mit 18,98 Mio. Euro geflossen.


9 Nachfrageprämie - Einnahmen im geförderten Mietwohnungsbau

Seit 2021 können Gemeinden für bezugsfertige Sozialmietwohnungen von der L-Bank eine Nachfrageprämie erhalten.

Seit 2021 wurden Nachfrageprämien über 330.000 Euro für 165 bezugsfertige Sozialmietwohnungen beantragt.


10 Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB - Milieuschutzsatzungen

Folgende Satzungen hat der Gemeinderat beschlossen:

01 -Nordbahnhof-, Mittnacht- und Rosensteinstraße- in S-Nord,
veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 10 vom 7. März 2013

02 -Friedhofstraße- in S-Nord,
veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 46 vom 12. November 2020

03 -Seelberg- in S-Bad Cannstatt
veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 03 vom 21. Januar 2021

04 -Heslacher Tal- in S-Süd
veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 03 vom 21. Januar 2021

Mögliche zukünftige Satzung:

05 -Leonhardsviertel- in S-Mitte
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt vom 12. Januar 2023 veröffentlicht.


11 Energiesparprogramme

11.1 Energiesparprogramm für private Wohngebäude

Im Jahr 2022 sind 1.974 Wohnungen mit einem Mittelbedarf von 16,2 Mio. Euro bezuschusst worden.

11.2 Heizungsaustauschprogramm für Wohn- und Nichtwohngebäude

Im Jahr 2022 sind in 116 Gebäuden die Ölkesselanlagen oder Kohleöfen komplett beseitigt und durch neue Energieträger ersetzt worden.

Die Stadt hat hierfür 1,5 Mio. Euro Zuschüsse bewilligt.



Beteiligte Stellen

keine


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Peter Pätzold
Bürgermeister





1 Jahresbericht 2022
2 Grundstücksliste: Anmeldezahlen IST 2022 und Prognose 2023/2024
3 Grundstücksliste: Bezüge IST 2022 und Prognose 2023/2024


Jahresbericht 2022

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat jährlich über die Entwicklung der Zahl der
vorgemerkten Wohnungssuchenden (Vormerkdatei), der Wohnungsvergaben sowie über den Vollzug der Wohnungsbauprogramme, den Erhaltungssatzungsgebieten und der Energiesparprogramme.

1 Vormerkdatei
Entwicklung der vorgemerkten Wohnungssuchenden und der Wohnungsvergaben

Zum
31.12.
Vormerkdatei
Wohnungsvergaben
Anzahl Vormerkungen
davon Dringlichkeitsfälle
Zeitraum
Anzahl
2012
3.330
1.768
2012
997
2013
3.626
2.057
2013
937
2014
3.557
2.015
2014
837
2015
3.758
2.236
2015
805
2016
3.965
2.428
2016
832
2017
4.303
2.741
2017
841
2018
4.688
3.052
2018
809
2019
4.564
2.975
2019
1.033
2020
4.634
2.909
2020
654
2021
4.578
2.887
2021
902
2022
4.358
2.926
2022
784


2 Wohnungsvergaben

2.1 Wohnungsvergaben des Amts für Stadtplanung und Wohnen der letzten fünf Jahre und deren Verteilung auf die Wohnungsunternehmen
2018
2019
2020
2021
2022
SWSG gebundene Wohnungen
340
482
249
413
260
SWSG nicht mehr gebundene
Wohnungen (Erbbaurechte)
176
200
168
188
208
SWSG nicht belegungsgebunden
8
9
4
5
andere Baugenossenschaften
und -gesellschaften
285
342
233
296
316
Gesamt
809
1.033
654
902
784


2.2 Durchschnittliche Wartezeiten in Monaten von der Antragstellung bis zur
Wohnungsvermittlung in 2022

Personen
2022
Haushalte
insgesamt
1
27
2
10
3
17
4
29
5
46
6 + mehr
53

Die Wartezeiten bei Familien sind nochmals erheblich gestiegen. Einpersonenhaushalte und große Haushalte mit vier und mehr Personen müssen nach wie vor am längsten warten. 57 % der Vormerkungen sind Einpersonenhaushalte. Insbesondere ist es sehr schwer Haushalte mit einer Haushaltsgröße von fünf oder mehr Personen bedarfsgerecht unterzubringen. Es fehlt einerseits an sehr großen Wohnungen, andererseits ist es für Großfamilien noch schwerer sich auf dem Wohnungsmarkt zu behaupten.

Nach der derzeitigen Förderkulisse des Landes sind die städtischen Belegungsrechte auf Wohnungsnotfälle und Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten sowie umfänglich auf 30 % der geförderten Mietwohnungen beschränkt. Dies lässt vermuten, dass sich dies in der Zukunft nachteilig auf die Wartezeiten auswirken wird.

2.3 Wohnungsbelegungen der SWSG 2022

Die SWSG hat 659 Wohnungen (Vorjahr 741), die einem städtischen Belegungsrecht unterliegen, vermietet. Diese verteilen sich auf 566 Bestands- und 93 Erstvermietungen. Hinzu kommen 14 Wohneinheiten für mittlere Einkommensbezieher und 509 frei finanzierte Wohnungen.

SWSG
Belegung durch
Art
Anzahl
Mieter-wechsel
SWSG
AfSW
Dritte
(Bund,
Freie Träger)
Sozialmietwohnungen
7.519
371
97
260
14
durch Erbbaurechte gebundenen Wohnungen
5.843
288
69
208
11
Belegungsgebundenen Wohnungen gesamt
13.362
659
166
468
25
Sonstige Wohnungen (nicht belegungsgebunden)
5.863 (1)
509
355
--
154
Wohnungen für mittlere Einkommensbezieher
355 (2)
14
14
--
Gesamt
19.580
1.182
535
468
179

(1)
davon 290 Objekte in Personalwohngebäuden
(2) die übrigen Wohnungsunternehmen haben weitere 393 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher (MME)


3 Entwicklung des Sozialmietwohnungsbestands und der städtischen
Belegungsrechte

3.1 Sozialmietwohnungen

Zum 31.12.
Anzahl
1992
21.889
2010
16.302
2015
15.356
2020
14.274
2021
14.434
2022
14.484

Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat von den 14.484 Sozialmietwohnungen an 12.394 das Belegungsrecht. 2.090 Wohnungen dürfen die Bauträger selbst belegen.

Prognose für das Jahr 2030:

Der Prognose liegen die bekannten Abgänge aufgrund planmäßiger und vorzeitiger Darlehensrückzahlungen zugrunde. In den nächsten acht Jahren laufen regulär ca. 5.450 Wohnungen aus der Mietpreisbindung.

Insbesondere laufen bis Ende 2030 ca. 2.200 Mietpreisbindungen der SWSG aus. In 2027 enden zudem ca. 5.000 Belegungsrechte der SWSG. Der überwiegende Anteil daraus aus Erbbaurechtsverträgen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Belegungsrechte mit verbilligten Erbbauzinsen verlängert werden.

Ende 2025 endet die Mietpreisbindungen von ca. 800 Sozialmietwohnungen der Vonovia SE aus der so genannten „erweiterten Sozialcharta“. Die meisten Belegungsbindungen laufen drei Jahre später aus. Die Wohnungen stammen aus dem Besitz der LEG und LBBW. Die Verwaltung hat Gespräche mit der Vonovia SE aufgenommen, um die Möglichkeiten einer Bindungsverlängerung auszuloten. Auch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als Fördergeber von Landesmitteln wurde einbezogen. Ziel ist, möglichst viele der Wohnungen über 2025 hinaus zu binden. Zum derzeitigen Stand muss davon ausgegangen werden, dass es keine landesweite Regelung zwischen der Vonovia SE und dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen über die geltende Förderkulisse des Landes geben wird. Vielmehr sollte die Landeshauptstadt Stuttgart eine separate, bilaterale Vereinbarung mit der Vonovia SE abschließen. Das Einverständnis der Vonovia SE ist dazu Voraussetzung. Beispielsweise können die entfallenen Bindungen über Anschlussförderungen und Neubegründungen von Mietpreis- und Belegungsrechten mit entsprechender landesweiten Förderung über einen zu definierenden Zeitkorridor möglichst erhalten bleiben.

In den nächsten beiden Jahren können gemäß Ziffer 7 ca. 430 Sozialmietwohnungen erstmalig bezogen werden.


Ab 2025 ff. erfolgt die Bezugsfertigkeit von mehreren großen Bauvorhaben wie der Neckarpark (Q5, Q9, Q11, Q12, Q13.1, Q15, Q15.1 und Q17.1), das Quartier am Wiener Platz, die Düsseldorfer Straße 66-90 auf dem Hallschlag, die Böckinger Straße, das SSB-Zentrum im Osten, weitere Bauabschnitte auf dem ehemaligen Bürgerhospital, das Quartier am Rotweg oder aber auch geförderte Personalwohnungen am Robert-Bosch-Krankenhaus. Es kann in den nächsten sechs Jahren inkl. „Nachmeldungen aus dem Bündnis 1.0“ mit ca. 1.720 Einheiten gerechnet werden.

Insgesamt können ca. 2.150 Sozialmietwohnungen entstehen.

Verschiede Szenarien sind vorstellbar:

Szenario 1:
Es werden keine weiteren Mietpreis- und Belegungsbindungen von den Bündnispartnern angeboten. Es fallen ca. 5.450 Wohnungen aus der Mietpreisbindung und es werden ca. 2.150 Sozialmietwohnungen neu erstellt. Weiterhin bemüht sich die SWSG um eine unmittelbare Anschlussförderung nach Ablauf der Bindungen.

Nach dem derzeitigen Programm des Fördergebers können ausnahmsweise auch Mietpreis- und Belegungsbindungen an bereits vermieteten Wohnraum durch unmittelbaren Anschluss zur Fortsetzung der Bindung gefördert werden. Voraussetzung ist, dass eine Sozialbindung (Mietpreis- und Belegungsbindung) von mindestens 10 Jahren bestand.

Eine exakte Zahl kann nicht genannt werden, da bei der Anschlussförderung nach derzeitiger Förderkulisse Einkommensgrenzen und entsprechende Haushaltsgrößen je Wohnungsgröße und Zimmeranzahl eingehalten werden müssen. Es wird angenommen, dass ca. 800 Wohnungen der SWSG über die Anschlussförderung in der Bindung bleiben.

Szenario 1: ca. 12.000 Sozialmietwohnungen zum Stand 31. Dezember 2030

Szenario 2:
Wie Szenario 1. Zusätzlich gelingt es mit der Vonovia SE eine Anschlussvereinbarung über die „erweiterte Sozialcharta“ zu schließen. Somit könnten ca. 800 Wohnungen in Stuttgart in der Bindung bleiben

Szenario 2: ca. 12.800 Sozialmietwohnungen zum Stand 31. Dezember 2030

Szenario 3:
Wie Szenario 1.

Für Wohnungen bei denen die Stadt lediglich ein Belegungsrecht besitzt und die keiner Mietpreisbindung unterliegen, kann die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. Nach heutigem Stand ist in diesen Fällen keine Anschlussförderung nach den Landesvorgaben möglich.

In diesen Fällen könnten auslaufende Bindungen über Mietpreis- und Belegungsbindungen über rein städtische Förderungen begründet werden.

Zustimmung der Wohnungsunternehmen ist hier Voraussetzung. Entsprechende Haushaltsmittel müssen zur Verfügung stehen.

Es wird angenommen, dass die Wohnungen der SWSG über eine Landesförderung oder eine städtische Förderung in der Bindung gehalten werden können.

Weiterhin verpflichten sich die Bündnispartner in einem Bündnis 2.0, Anschlussförderungen des Landes in Anspruch zu nehmen und/oder der Stadt Neubegründungen von Belegungsbindungen an ehemals geförderten oder freien Wohnungen einräumen.

In Summe könnten durch Anschlussförderungen und neue Bündniswohnungen ca. 2.500 zusätzliche Sozialmietwohnungen entstehen.

Szenario 3: ca. 14.500 Sozialmietwohnungen zum Stand 31. Dezember 2030

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es größter Anstrengungen bedarf, um den Bestand an den Sozialmietwohnungen zu halten. Insbesondere müssen die Verlängerungen von auslaufenden Bindungen verstärkt in den Blick genommen werden.

Städtisches Ziel ist selbstverständlich, neue Mietpreis- und Belegungsbindungen zu generieren. Um eine Steigerung bei den Sozialmietwohnungen zu erreichen, ist eine Fortsetzung mit der Schaffung von neuen Mietpreis- und Belegungsbindungen im Bündnis 2.0 unerlässlich.

3.2 städtische Belegungsrechte

Zum

31.12.
Anzahl
davon
mit
Mietpreis- bindung
ohne
Mietpreis- bindung
(SWSG + Stadt) 1)
ohne
Mietpreis-
bindung
(übrige Wohnungsunternehmen 1)
2010
18.410
13.075
5.335
2015
18.945
12.437
6.461
47
2020
19.320
12.420
6.578
322
2021
19.640
12.717
6.583
340
2022
19.331
12.394
6.623 (2)
314

1) In der Regel aus Erbbaurechten

2) 5.843 nicht (mehr) gebundene Wohnungen der SWSG auf Erbbaurechtsgrundstücken
und 780 stadteigene Wohnungen.

Die Anzahl an städtischen Belegungsrechten ist im Vergleich zum Vorjahr um ca. 300 Wohneinheiten gesunken.

Eine Prognose für das Jahr 2030 zu erstellen ist nicht seriös. Die Belegungsrechte hängen von den Vorgaben der Landesförderung und dem Fortgang des „Bündnisses für Wohnen“ ab. Im noch aktuellen Förderprogramm Wohnungsbau BW wurden die Einflussmöglichkeiten der Stadt massiv eingeschränkt. Nach Ansicht des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen müssen Sozialmietwohnungen allen wohnberechtigen Haushalten zur Verfügung stehen. Städtische Belegungerechte werden inhaltlich auf Wohnungsnotfälle und Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung begrenzt. Städtische Belegungsrechte dürfen auf maximal 30 % der jeweils geförderten Mietwohnungen begründet werden.


4 Nachsubventionierung

Seit April 2014 gewährt die Landeshauptstadt Stuttgart über die GRRrs 44/2014 eine Nachsubventionierung in Form eines Mietzuschusses. Diese Vorlage wurde mit der GRDrs 420/2019 – Fortführung der Nachsubventionierung von Sozialmietwohnungen mit städtischem Belegungsrecht – fortgeschrieben.

Dies dient Haushalten, die den Lebensunterhalt und die Wohnkosten aus eigenen Mitteln bestreiten, zur Reduzierung der Miete. Die Stadt hat an 6.623 Wohnungen ein Belegungsrecht, die keiner Mietpreisbindung unterliegen. Hier kann die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. Der Bedarf an preisgünstigen Wohnungen in Stuttgart besteht mehr denn je. Damit die Mietwohnungen weiterhin mit Bewerbern aus der städtischen Vormerkdatei belegt und diese die Mieten bezahlen können, sind die Nachsubventionierungen erforderlich.

Die Förderung erfolgt nicht an den Vermieter, sondern direkt an den Mieter (Subjektförderung). Diese hat gegenüber einer Objektförderung den Vorteil der größeren Zielgenauigkeit. Der Mieter erhält von der Stadt monatlich den Differenzbetrag zwischen der tatsächlich vereinbarten Miete und der festgelegten Zielmiete von 7,50 Euro/m²/Monat (Netto-Kaltmiete). Durch die Einkommensüberprüfung bei Bewilligung der Subjektförderung und jeweils im Abstand von zwei Jahren kann Fehlsubventionierung vermieden werden. Die Subjektförderung wird gewährt, wenn die zum Bezug der Wohnung jeweils gültigen Einkommensgrenzen nach § 30 Abs. 5 LWoFG + 60% (derzeit Jahresbruttoeinkommen Einpersonenhaushalt 52.700 Euro, Vierpersonenhaushalt 70.700 Euro) nicht überschritten werden. Ausgenommen von der Förderung sind Mieter im Transferleistungsbezug nach SGB II und SGB XII, solange der Bund die Kosten der Unterkunft ganz oder teilweise trägt, sowie Bezieher von Wohngeld.

Die Nachsubventionierung wird auch bei bestehenden Mietverhältnissen gewährt, bei denen die Förderung ausläuft und keine Anschlussförderung möglich ist. In diesen Einzelfällen scheitert häufig eine Anschlussförderung an den Wohnflächenanforderungen und nicht an den Einkommensgrenzen. In der Regel ist die Wohnung zu groß für den jeweiligen Mieterhaushalt. Um keine deutlich überproportionierten Wohnungen zu subventionieren, aber den meist älteren Bewohnern der Haushalte ein Verbleiben in der Wohnung zu ermöglichen, werden die Wohnflächenanforderungen des städtischen Programms „Mittlere Einkommensbezieher“ zu Grunde gelegt.


Jahr
Bewilligungen pro Jahr
Haushaltsmittel pro Jahr in Euro
2014
12
5.773,00
2015
41
42.652,04
2016
46
94.645,44
2017
31
115.351,88
2018
41
98.150,13
2019
33
75.994,49
2020
35
88.590,72
2021
48
95.171,00
2022
37
109.095,62
Summe
324
725.424,32


5 „Bündnis für Wohnen“

Das „Bündnis für Wohnen“ ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen (Bündnis 1.0). Gemeinsames Ziel mit den Wohnungsbauunternehmen ist es, eine neue Bündnisvereinbarung abzuschließen (Bündnis 2.0). Entsprechende Arbeitsgruppen tagten im Jahr 2022 mehrfach.

Zielsetzung im Bündnis 1.0 war, von Juli 2016 bis Dezember 2022 insgesamt 825 neue Belegungsrechte zu begründen. Ein Drittel davon erfolgte durch die SWSG, die damit die gewünschte Anzahl an Wohnungen voll erfüllte.

Trotz dem Ende des Bündnisses 1.0 stellen die Bündnispartner weiterhin freiwillig Wohnungen im geringem Umfang zur Verfügung. Seit dem Abschluss des Bündnisses am 5. Juli 2016 bis zum 31. Dezember 2022 sind 587 Wohnungen mit Miet- und Belegungsbindungen neu begründet worden.

Dabei haben weitere Wohnungsbauunternehmen mit der Stadt freiwillige Sozialbindungen bzw. freiwillige Bindungsverlängerungen abgeschlossen, die im Bündnis 1.0 nicht explizit vereinbart wurden, aber deutlich über die Bündnisbedingungen der Variante 1 (10 Jahre Bindungsdauer bei einer Miete von 90 % der ortsüblichen Vergleichsmiete) hinausgehen. Im Einzelnen:

Das Neue Heim – Die Baugenossenschaft hat auf den bauträgereigenen Grundstücken im Neubau Fleiner Straße 10-16 und in der Mittenfeldstr. 26, 28 und 36 ohne Verpflichtung insgesamt weitere 20 Sozialmietwohnungen mit einer Bindungsdauer von 10 Jahren über das Land als Sozialmietwohnungen fördern lassen. Die Wohnungen wurden im Jahr 2019 bezogen.


Das Siedlungswerk hat sich im städtebaulichen Vertrag im Neubauvorhaben der Pallotti-Kirche in Stuttgart-Birkach freiwillig verpflichtet, für acht Wohnungen eine 25-jährige Bindung einzugehen. Nach den damaligen SIM-Konditionen war nur eine 15-jährige Mietpreis- und Belegungsbindung vorgesehen. Die Wohnungen sind 2021 bezogen worden.


Da die 28 Wohnungen ohne städtische Gegenleistung mit einer nach Landesvorgaben entsprechend hohen Mietpreisreduzierung angeboten wurden, können sie als „Bündniswohnungen“ anerkannt werden und sind in den vorgenannten 587 Mietpreis- und Belegungsbindungen enthalten.

Die Zielvorgabe der Bündnispartner ohne die SWSG betrug 550 Wohnungen. 312 Wohnungen wurden der Stadt als Neubegründungen von Mietpries- und Belegungsbindungen angeboten. Die Zielzahl wurde nur zu ca. 57 % erreicht.


Wird das Ziel zur Bereitstellung der Wohneinheiten nicht erreicht, wird das Delta absprachegemäß auf das Folgejahr übertragen. Die fehlenden Wohnungen sind von den Partnern noch nachzuliefern. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt noch fehlende Baugrundstücke, wie beispielsweise im NeckarPark an die Bündnispartner zu vergeben.

Von den 587 Neubegründungen von Mietpreis- und Belegungsbindungen wurden 226 Wohnungen mit entsprechenden Landesmitteln gefördert.

188 Wohnungen haben eine Belegungs- und Mietpreisbindung von 30 Jahren sowie einen Mietpreisabschlag von 33 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Acht Wohnungen haben eine Belegungs- und Mietpreisbindung von 25 Jahren. Die Anfangsmiete wurde nach SIM im städtebaulichen Vertrag festgelegt. Die Anfangsmiete betrug ca. 7,70 Euro je m² Wohnfläche.

Bei zehn Wohnungen wurde eine Bindungsdauer von 15 bzw. 25 Jahren vereinbart bei einer Absenkung der ortsüblichen Vergleichsmiete um ebenfalls 33 %.

Bei 20 Wohnungen wurde eine Bindungsdauer von nur 10 Jahren vereinbart bei einer Absenkung der ortsüblichen Vergleichsmiete um ebenfalls 33 %.

Die restlichen 361 Wohnungen sind auf zehn Jahre gebunden bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von maximal 90 Prozent.

Für das Jahr 2022 konnten insgesamt 14 Vereinbarungen für einen 10-jährigen Bindungszeitraum mit max. 90% der ortsüblichen Vergleichsmiete getroffen werden.

Weitere Neubegründungen bzw. Bindungsverlängerungen wurden mit Wohnungsbauunternehmen vereinbart. Nachdem diese Wohnungen sich aber noch im Bau befinden, können sie noch nicht als Bündniswohnungen gewertet werden. Dies kann erst mit dem Bezug von Wohnungsberechtigten geschehen. Im Einzelnen:

6 Grundstücke für den geförderten Wohnungsbau
– Anmeldezahlen 2022 und Prognose 2023/2024


Von der Landeshauptstadt Stuttgart konnten 909 neue Wohneinheiten in folgenden
Programmen im Jahre 2022 gefördert werden:

Lfd.
Nr.
Programm
Wohnungen
1Neue Sozialmietwohnungen
830
2Neue Sozialmietwohnungen über das
Bündnis für Wohnen (90 % OVM)
14
3Neue Sozialmietwohnungen über das
Bündnis für Wohnen mit Landesmitteln
0
4Neue Belegungsrechte 1)
11
Sozialmietwohnungen Zwischensumme 1 – 4
Angemeldete Sozialmietwohnungen
855
5Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher
0
6
Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher über das Förderprogramm
„Schaffung von Wohnraum zur Miete“
25
Summe Mietwohnungen
880
7Zuschüsse im
Stuttgarter Eigentumsprogramm (SEP)
29
Gesamt
909


1) Neue Belegungsrechte: 1 Antrag mit 11 Wohneinheiten außerhalb des „Bündnisses für Wohnen“. Für 11 bereits bezogene Sozialmietwohnungen, deren Bindungen ansonsten ausgelaufen wären, konnten durch eine Anschlussförderung weitere 30 Jahre in der Mietpreis- und Belegungsbindung gehalten werden. Von dieser Förderform nimmt bislang ausschließlich die SWSG Gebrauch.


Aus Anlage 2 sind die Anmeldezahlen IST 2022 und Prognose 2023/2024
für den geförderten Wohnungsbau ersichtlich.


Jahr
Sozialer
Mietwohnungsbau
Mietwohnungen für mittlere
Einkommens-
bezieher
Stuttgarter
Eigentums-
programm
gesamt
WE
WE
WE
WE
2022
855
25
29
909
2023
130
55
50
235
2024
240
105
60
405


7 Bezüge im geförderten Wohnungsbau 2022 und Prognose für 2023/2024

Im Jahr 2022 konnten insgesamt 184 Sozialmietwohnungen (SMW) bezogen werden. Weitere 26 Wohnungen konnten durch neue Belegungsrechte aus dem „Bündnis für Wohnen“ bezogen werden.

Mit dem Bezug von 21 Wohnungen aus den städtischen Programmen „Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher“ und „Schaffung von Wohnraum zur Miete“ wurden im Jahr 2022 insgesamt 231 geförderte Mietwohnungen bezogen.

Im Stuttgarter Eigentumsprogramm (SEP) wurden 20 Wohneinheiten bezogen.

In Anlage 3 sind die Bezüge 2022 und die Prognose der Bezüge für 2023/2024 dargestellt.

Jahr
Sozialer
Mietwohnungsbau
Mietwohnungen für mittlere
Einkommens-
bezieher
Stuttgarter
Eigentums- programm
gesamt
WE
WE
WE
WE
2022
210
21
20
251
2023
274
56
20
350
2024
157
23
50
230

Im Jahr 2023 kann u.a. das Bettenhaus in Stuttgart-Nord, weitere Bauabschnitte in der Schickardtstraße und im Theoderichweg (alles SWSG-Bauvorhaben), oder das Bauvorhaben der Caritas Stiftung in der Steinbuttstraße bezogen werden.

Voraussichtlich kann im Jahr 2024 u.a. der zweite Bauabschnitt in der Keltersiedlung (SWSG) in S-Zuffenhausen und der 3. Bauabschnitt im Rosensteinviertel in Nord bezogen werden.

Bei der Eigentumsförderung ist aufgrund von mangelnden Grundstücken auf dem angespannten Grundstücksmarkt, hohen Verkaufspreisen bei gleichzeitig erheblich gestiegenen Finanzierungskosten auch bei Bestandswohnungen nicht davon auszugehen, dass die Zahlen sich mittelfristig signifikant nach oben bewegen werden.


8 Eingesetzte städtische Mittel in der Wohnraumförderung im Jahr 2022

In Summe wurden ca. 19,73 Mio. Euro für die Mietwohnraum- und Eigentumsförderung von der Stadt gewährt. Der Schwerpunkt liegt mit ca. 18,98 Mio. Euro beim geförderten Mietwohnungsbau.

8.1 Grundstücksverbilligungen für 2022 angemeldete Sozialmietwohnungen (SMW)

Beim Verkauf der städtischen Grundstücke im Quartier am Wiener Platz und dem Teilgebiet 6 / 6.1 der Quartiersentwicklung Hallschlag gewährt das Liegenschaftsamt bei Kaufverträgen, die von der Abteilung Wohnen beim Amt für Stadtplanung und Wohnen berechneten Grundstücksverbilligungen:

SMW: ca. 9,56 Mio. Euro

8.2. Städtische Subventionierung bei Sozialmietwohnungen

Im Haushalt stehen für städtische Mitfinanzierungen jährlich 3,0 Mio. Euro zur Verfügung. Hierzu gibt es jährlich eine Beschlussvorlage (zuletzt GRDrs 661/2022). Die städtische Mitfinanzierung kann endgültig erst nach Bezug und vorliegender Bauabrechnung erfolgen. Für Sozialmietwohnungen werden Fördermittel des Landes und bei der Vergabe von städtischen Grundstücken zusätzlich Grundstücksverbilligungen (siehe Ziffer 8.1) gewährt. Städtische Mitfinanzierungen werden erforderlich, wenn das Vorhaben trotzdem nicht wirtschaftlich darstellbar ist und / oder die Ausgangsmiete über 9,00 Euro je m² Wohnfläche liegt.

Im Jahr 2022 wurden die durchschnittlichen Anfangsmieten für 133 Sozialmietwohnungen in einem Neubauvorhaben der SWSG auf 9,00 Euro je m² Wohnfläche subventioniert und zusätzlich eine Objektförderung gewährt.

SMW - Subventionierung Objekt ca. 8,28 Mio. Euro
SMW - Subventionierung Miete ca. 0,62 Mio. Euro
Insgesamt 8,90 Mio. Euro

8.3 Mietpreis- und Bindungsverlängerungen durch städtischen abgezinsten Zuschuss

SMW – abgezinster Zuschuss ca. 0,12 Mio. Euro
für 10 Wohnungen

U.a. laufen zum 31.12.2022 Miet- und Belegungsbindungen von 155 Sozialmietwohnungen aus. Die Stadt hat bereits Verhandlungen für eine Bindungsverlängerung mit den
Eigentümern aufgenommen.

8.4. Bewilligungssumme Programm „Schaffung von Wohnraum zur Miete“

MME ca. 0,40 Mio. Euro

Mit dem Förderprogramm (Beschluss Gemeinderat am 21. Februar 2019- GRDrs 25/2019, Neufassung durch Beschluss Gemeinderat 2. Dezember 2021 - GRDrs 829/2021), will die Landeshauptstadt Stuttgart einen Beitrag zur Entlastung des angespannten Stuttgarter Wohnungsmarkts leisten und insbesondere Privatpersonen durch die finanzielle Förderung von der Umnutzung bestehender Räume überzeugen.

8.5. Mietsubventionierung für Verlängerungen um 15 Jahre für auslaufende MME-Wohnungen

MME – Verlängerung Bindung um 15 Jahre 0,00 Mio. Euro

Im Jahr 2022 konnten keine Verlängerungen im Programm MME vereinbart

8.6 Stuttgarter Eigentumsprogramm

SEP – Zuschüsse ca. 0,75 Mio. Euro

Die Nachfrage in der Eigentumsförderung ist bei einem sehr angespannten Wohnungsmarkt nach wie vor sehr groß. Für 29 Wohnungen (überwiegend Bestand) wurden Baukostenzuschüsse gewährt.


9 Nachfrageprämie - Einnahmen im geförderten Mietwohnungsbau

Seit 2021 können Gemeinden für bezugsfertige Sozialmietwohnungen von der L-Bank eine Nachfrageprämie in Form eines Zuschusses von 2.000 Euro je Wohneinheit erhalten.

Die Prämie unterliegt einer Zweckbindung wofür die Nachfrageprämie wieder in den sozialen Mietwohnungsbau fließen soll, u.a. die Verbilligung des Erwerbs von Grundstücken zur Bebauung im Rahmen des landesseitig geförderten Sozialmietwohnungsbaus durch Dritte (siehe hierzu Ziffer 8.1).

Seit 2021 wurden Nachfrageprämien über 330.000 Euro für 165 bezugsfertige Sozialmietwohnungen beantragt.


10 Soziale Erhaltungssatzungen (Milieuschutzsatzungen)

10.1 Milieuschutzsatzung 01 -Nordbahnhof-, Mittnacht-, Rosensteinstraße- in Stuttgart-Nord

Die Landeshauptstadt hat am 7. März 2013 (GRDrs 224/2012) eine soziale Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) für ein Teilgebiet des Nordbahnhofviertels erlassen. Am 21. Februar 2020 (GRDrs 23/2020) wurde eine Evaluierung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass aktuell keine Veranlassung besteht, Änderungen an der Satzung vorzunehmen.

Bis 31. Dezember 2022 wurden insgesamt 132 Maßnahmen genehmigt. Versagensgründe sind bislang die große Ausnahme. Im Jahre 2022 wurden 16 Maßnahmen beantragt und genehmigt. Die Anträge konnten genehmigt werden, da es sich um Maßnahmen handelte, die einen überwiegenden instandhaltenden Charakter hatten.

Die Wohnungsmodernisierungen bzw. -sanierungen erfolgten dabei ausschließlich im Rahmen von Mieterwechseln.

Im Rahmen der Genehmigungen hat die Stadt darauf geachtet, dass ein durchschnittlicher Ausstattungsstandard nicht überschritten wurde, um höhere Mietpreissteigerungen zu vermeiden. Typische Maßnahmen waren hier Malerarbeiten, Fliesenarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Sanitärarbeiten.

10.2 Milieuschutzsatzung 02 -Friedhofstraße- in Stuttgart-Nord

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat in einer Sitzung am 22. Oktober 2020 aufgrund von § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit jeweils gültigen Fassung die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet „Milieuschutzsatzung 02 -Friedhofstraße-“ im Stadtbezirk Stuttgart-Nord beschlossen. Die Satzung ist am 12. November 2020 durch die Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.

In 2022 wurden vier Anträge auf Genehmigung gestellt. Die Anträge konnten genehmigt werden, da es sich um Maßnahmen handelte, die einen überwiegenden instandhaltenden Charakter hatten.

10.3 Milieuschutzsatzung 03 -Seelberg- in Stuttgart-Bad Cannstatt

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat in einer Sitzung am 21. Dezember 2020 aufgrund von § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit jeweils gültigen Fassung die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet „Milieuschutzsatzung 03 -Seelberg-“ im Stadtbezirk Stuttgart- Bad Cannstatt beschlossen. Die Satzung ist am 21. Januar 2021 durch die Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.

In 2022 wurden fünf Anträge auf Genehmigung gestellt. Alle Anträge wurden genehmigt. Es handelte sich bspw. um eine Dachsanierung und um Maßnahmen mit überwiegend instandhaltendem Charakter.

10.4 Milieuschutzsatzung 04 -Heslacher Tal- in Stuttgart-Süd

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat in einer Sitzung am 21. Dezember 2020 aufgrund von § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit jeweils gültigen Fassung die Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet „Milieuschutzsatzung 04 -Heslacher Tal-“ im Stadtbezirk Stuttgart- Süd beschlossen. Die Satzung ist am 21. Januar 2021 durch die Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.

In 2022 wurden 22 Anträge auf Genehmigung gestellt. 21 Anträge wurden genehmigt, eine beantragte Maßnahme wurde versagt. Bei der versagten Maßnahme sollten Grundrisse von Wohnungen grundlegend verändert werden. Genehmigt wurden bspw. Nutzungsänderungen von Gewerbe in Wohnraum, Dachsanierungen und Heizungserneuerungen.


10.5. Milieuschutzsatzung 05 -Leonhardsviertel-

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2022 die Aufstellung einer Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Bezeichnung Milieuschutzsatzung 05 -Leonhardsviertel- beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde durch Veröffentlichung im Amtsblatt am 12. Januar 2023 bekannt gemacht. Der Aufstellungsbeschluss ermöglicht der Stadtverwaltung auf Grundlage des § 15 Abs. 1 BauGB bereits während der Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen genehmigungspflichtige Vorhaben zurückzustellen und nicht genehmigungspflichte Vorhaben vorläufig untersagen zu können. Somit kann negativen Entwicklungstendenzen bis zum späteren Satzungsbeschluss entgegengewirkt werden.


11 Energiesparprogramme

11.1 Energiesparprogramm

Jahresprogramm
2019
2020
2021
2022
Eingänge (Anträge)
471
536
425
537
Bewilligungen (Anträge)
398
452
374
507
Abgelehnte Anträge und Rücknahmen
73
84
51
30
Bewilligte Zuschüsse (Mio. €)
2,4
5,4
12,4
16,2
Gesamtinvestitionen (Mio. €)
24,5
46,3
101,2
115,0
Geförderte Wohnungen
1.502
1.402
1.791
1.974

Für das Kalenderjahr 2022 wurden vom Gemeinderat 15 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Dies ergibt sich aus den Doppelhaushalts-Beschlüssen 2020/2021 mit einem Gesamtetat von 75 Mio. Euro für die Jahre 2020 - 2024.

Durch die Ausweitung des Programms auf Wohnungsbauunternehmen sowie eine Verbesserung der allgemeinen Förderkulisse konnte das Fördervolumen ab 29. Juli 2020 signifikant gesteigert werden. Das Energiesparprogramm leistet damit einen maßgeblichen Beitrag zum Umweltschutz.


11.2 Heizungsaustauschprogramm für Wohn- und Nichtwohngebäude

Jahresprogramm
2019
2020
2021
2022
Eingänge (Anträge)
177
289
239
120
Bewilligungen (= Gebäude)
164
269
223
116
Abgelehnte Anträge und Rücknahmen
14
20
16
4
Bewilligte Zuschüsse (Mio. €)
1,3
2,4
2,2
1,5
Gesamtinvestitionen (Mio. €)
4,8
11,1
10,5
7,4
Investitionen je Gebäude (€)
29.200
41.200
47.100
50.800

Die überwiegenden Anträge betrafen die Umstellung von Öl auf Gas. Nachdem der Gemeinderat die Umstellung auf einen Gasanschluss nicht mehr fördert, ist die Bewilligungssumme gesunken.

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Anlage 3_Bezüge geförderter Wohnungsbau_2022 -2024.pdf
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Anlage 2_Anmeldungen geförderter Wohnungsbau_2022-2024.pdf