Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 80/2024
Stuttgart,
02/19/2024



Verstetigung von zwei Schulentwicklungsprojekten der Träger Caritasverband Stuttgart e.V. und Stiftung Jugendhilfe aktiv
Sachbeschluss zur Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2024/2025




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussBeschlussfassungöffentlich18.03.2024



Beschlußantrag:

1. Der Förderung von 0,8 Fachkraftstellen sowie Verwaltungs- und Sachkosten für das Angebot „Wolke 13“ bei der Stiftung Jugendhilfe aktiv ab 1. Januar 2024 wird zugestimmt.
(89.300 EUR ab 2024, 90.300 EUR ab 2025 ff.)
2. Der Förderung von 2,0 Fachkraftstellen sowie Verwaltungs- und Sachkosten für das Angebot „Süd²“ beim Caritasverband für Stuttgart e.V. ab 1. Januar 2024 wird zugestimmt. Die Förderung erfolgt befristet bis 31.12.2025.
(194.000 EUR in 2024,196.400 EUR in 2025)
3. Den besonderen Nebenbestimmungen zur Förderung des Angebots „Wolke 13“ (siehe Anlage 1) wird zugestimmt. 4. Den besonderen Nebenbestimmungen zur Förderung des Angebots „Süd²“ (siehe Anlage 2) wird zugestimmt. 5. Die Verwaltung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen für Detailregelungen zu erlassen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat in den Haushaltsplanberatungen 2024/2025 beschlossen, die Angebote „Wolke 13“ und „Süd²“ zum 1. Januar 2024 neu in die städtische Förderung aufzunehmen.

Die zwei Angebote, die bislang über den Qualitätsentwicklungsfonds der Stadt Stuttgart befristet finanziert wurden, sind innovative Schul-Inklusionsprojekte für alle Kinder und Jugendliche, um die bestmögliche Förderung und Ausschöpfung ihrer Begabungen anzustreben (ausführliche Darstellung der Angebote siehe GRDrs 512/2023 „Verstetigung von zwei Schulentwicklungsprojekten“).

Die Personalkostenförderung im Fördergebiet Jugendsozialarbeit wird vorbehaltlich einer Gemeinderatsentscheidung entsprechend der Tarifentwicklung des TVöD SuE fortgeschrieben.


Finanzielle Auswirkungen

Die notwendigen Haushaltsmittel wurden zum Haushaltsplan 2024/2025 bereitgestellt.





Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Besondere Nebenbestimmungen des Angebots "Wolke 13"
Anlage 2 Besondere Nebenbestimmungen des Angebots "Süd²"





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