Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 172/2024
Stuttgart,
07/11/2024



Förderung im Bereich Theater und Tanz in den Jahren 2024 und 2025



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.07.2024
24.07.2024



Beschlußantrag:

1. Die nachstehend genannte Institution wird seit 2022 befristet bis 2025 institutionell gefördert und erhält eine Erhöhung. 2. Das nachstehend genannte wiederkehrend geförderte Festival erhält in 2025 eine einmalige Erhöhung.
3. Das nachstehend genannte Projekt erhält in 2025 eine einmalige Förderung.
4. Die nachstehend genannten Institutionen erhalten 2024 und 2025 folgende dynamisierte institutionelle Zuwendungen und ggf. zusätzliche Erhöhungen. Die dynamisierten institutionellen Zuwendungen an die Forum Theater gGmbH, das Friedrichbau Varieté, den Theater La Lune Stuttgart e. V. und das Theater Tredeschin sind lediglich vollständigkeitshalber und nachrichtlich für den Fachbereich aufgeführt. Für die Gewährung dieser vier Zuwendungen mit Erhöhung durch Dynamisierung und ggf. weitere Erhöhung ist der Verwaltungsausschuss nicht zuständig.

Zuwendungen
2024 in EUR
2025 in EUR
Dynamisierungen ggf. zzgl. Erhöhungen
(institutionelle Förderung)
Theaterhaus Stuttgart einschl. „Gauthier Dance“
    · Institutionell (erhöht)
    · Verstetigung Dynamisierung 22/23
    · Dynamisierung 24/25
    · Dynamisierung gesamt gerundet
Gesamt
4.081.300
119.862 125.375,85
245.200
4.326.500
4.309.300
119.862 125.375,85
245.200
4.554.500
Schauspielbühnen in Stuttgart
(Altes Schauspielhaus & Komödie im Marquardt)
    · Institutionell (erhöht)
    · Verstetigung Dynamisierung 22/23
    · Dynamisierung 24/25
    · Dynamisierung gesamt gerundet
Gesamt
3.390.945
158.283,00 156.364,44
314.600
3.705.545
3.390.945
158.283,00 156.364,44
314.600
3.705.545
Junges Ensemble Stuttgart (JES)
    · Institutionell (erhöht)
    · Verstetigung Dynamisierung 22/23
    · Dynamisierung 24/25
    · Dynamisierung gesamt gerundet
Gesamt
1.991.400
72.266
75.590,24
147.900
2.139.300
1.891.400
72.266
75.590,24
147.900
2.039.300
Theater tri-bühne e. V.
    · Institutionell (erhöht)
    · Verstetigung Dynamisierung 22/23
    · Dynamisierung 24/25
    · Dynamisierung gesamt gerundet
Gesamt
989.325
40.403
42.261,49
82.700
1.072.025
989.325
40.403
42.261,49
82.700
1.072.025
Theater Rampe e. V.
    · Institutionell (erhöht)
    · Verstetigung Dynamisierung 22/23
    · Dynamisierung 24/25
    · Dynamisierung gesamt gerundet
Gesamt
848.000
31.188
32.622,65
63.800
911.800
828.000
31.188
32.622,65
63.800
891.800
Theater der Altstadt e. V.
    · Institutionell (erhöht)
    · Verstetigung Dynamisierung 22/23
    · Dynamisierung 24/25
    · Dynamisierung gesamt gerundet
Gesamt
786.450
29.838
31.210,45
61.100
847.550
716.450
29.838
31.210,45
61.100
777.550
FITZ! Zentrum für Figurentheater
    · Institutionell (erhöht)
    · Verstetigung Dynamisierung 22/23
    · Dynamisierung 24/25
    · Dynamisierung gesamt gerundet
Gesamt
739.278
29.776
31.145,50
60.922
800.200
739.278
29.776
31.145,50
60.922
800.200
Renitenztheater e. V.
    · Institutionell (erhöht)
    · Verstetigung Dynamisierung 22/23
    · Dynamisierung 24/25
    · Dynamisierung gesamt gerundet
Gesamt
445.200
19.969
20.937,77
40.900
486.100
445.200
19.969
20.937,77
40.900
486.100
Studio Theater Stuttgart e. V.
    · Institutionell (erhöht)
    · Verstetigung Dynamisierung 22/23
    · Dynamisierung 24/25
    · Dynamisierung gesamt gerundet
Gesamt
391.600
13.414
14.030,64
27.500
419.100
391.600
13.414
14.030,64
27.500
419.100
Forum Theater gGmbH (nachrichtlich)
    · Institutionell
    · Verstetigung Dynamisierung 22/23
    · Dynamisierung 24/25
    · Dynamisierung gesamt gerundet
Gesamt
185.000
8.510
8.901,46
17.400
202.400
185.000
8.510
8.901,46
17.400
202.400
Friedrichsbau Varieté (nachrichtlich)
    · Institutionell
    · Verstetigung Dynamisierung 22/23
    · Dynamisierung 24/25
    · Dynamisierung gesamt gerundet
Gesamt
165.000
4.600
7.801,60
12.400
177.400
165.000
4.600
7.801,60
12.400
177.400
Theater La Lune Stuttgart e. V. (nachrichtlich)
    · Institutionell (erhöht)
    · Verstetigung Dynamisierung 22/23
    · Dynamisierung 24/25
    · Dynamisierung gesamt gerundet
Gesamt
85.000
2.300
3.325,80
5.600
90.600
85.000
2.300
3.325,80
5.600
90.600
Theater Tredeschin (nachrichtlich)
    · Institutionell
    · Verstetigung Dynamisierung 22/23
    · Dynamisierung 24/25
    · Dynamisierung gesamt gerundet
Gesamt
32.000
1.472
1.539,71
3.000
35.000
32.000
1.472
1.539,71
3.000
35.000

5. Die nachstehend genannten Institutionen erhalten ab 2024 folgende Zuwendungen.

Zuwendungen
2024 in EUR
2025 in EUR
Erhöhungen
(institutionelle Förderung)
Freie Tanz- und Theaterszene gUG
457.600
496.600
backsteinhaus produktion
320.000
320.000
Produktionszentrum Tanz + Performance e. V.
246.400
246.400
O-Team
205.000
205.000
Theater am Olgaeck e. V.
195.000
195.000
Lokstoff! Theater im öffentlichen Raum e. V.
185.000
185.000
Tanztheater Katja Erdmann-Rajski
60.000
60.000


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Nach § 18 Ziffer 29.2 Hauptsatzung i. V. mit § 17a und § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates zuständig für die Gewährung von Zuwendungen an Institutionen, Vereine und sonstige Organisationen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei

1. einmaliger Förderung und
a) einer Fördersumme über 77.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungsempfänger nie zuvor Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,
b) einer Fördersumme über 100.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungsempfänger bereits Förderungen seitens die LHS erhalten hat,

2. erstmaliger Bewilligung von jährlich wiederkehrenden Förderungen und
a) einer Fördersumme über 20.000 EUR p. a., sofern der Zuwendungsempfänger bisher keine Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat
b) einer Förderung über 100.000 EUR p. a., sofern der Zuwendungsempfänger bereits Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,

3. Folgebewilligungen von jährlich wiederkehrenden Förderungen und
a) einer Fördersumme über 100.000 EUR p. a., wenn die Förderung auf mehrere Jahre befristet ist,
b) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist, zum Doppelhaushalt 2024/2025 um über 10% erhöht wurde und mehr als 100.000 EUR p. a. beträgt,
c) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist und regelmäßig über 290.000 EUR p. a. beträgt, auch wenn diese zum Doppelhaushalt 2024/2025 nicht oder um max. 10% erhöht wurde.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 beschlossen, Mittel für die Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Förderung bzw. für die Neuaufnahme in die wiederkehrende Förderung der oben genannten Einrichtungen bereitzustellen.
Die im Bereich der Darstellenden Künste zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit die betroffenen Institutionen wissen, mit welchen Zuwendungsbeträgen sie in den Jahren 2024 und 2025 verbindlich rechnen können.



Finanzielle Auswirkungen

Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2024 und 2025. Die Mittel sind im Haushaltsplan bei THH410 Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 430, Transferaufwendungen, Sachkonto 43180000, Zuschüsse an den übrigen Bereich, unter den folgenden Kontierungen veranschlagt:

Institutionelle Förderung:
417DAKU10, 417DAKU12, 417DAKU13, 417DAKU14, 417DAKU15

Wiederkehrende Förderung:
417DAKF10

Projektförderung:
417THEA40, 417DAKU24




Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung

Ausführliche Begründung:

1. Befristete institutionelle Förderung mit Erhöhung

Citizen.KANE.Kollektiv
Das Citizen.KANE.Kollektiv wurde zum Doppelhaushalt 2022/2023 in die institutionelle Förderung aufgenommen, zunächst befristet auf vier Jahre (2022 – 2025). Die bisherige institutionelle Förderung betrug 130.000 EUR p. a. Das Kollektiv kooperiert regelmäßig mit unterschiedlichen Einrichtungen und Initiativen, die institutionelle Förderung hat bereits zur Kontinuität und zum Ausbau der künstlerischen Arbeit beigetragen. Das Kernteam bestand bislang aus sechs Personen, tätig auf Honorarbasis.
Im Zuge der 2023 veröffentlichten Empfehlungen des Bundesverbands Freie Darstellende Künste (BFDK) zu Honoraruntergrenzen beantragte das Citizen.KANE.Kollektiv zum Doppelhaushalt 2024/2025 eine Erhöhung um 14.400 EUR zur Aufstockung der Kernteam-Honorare, zusätzlich eine Erhöhung für gestiegene KSK-Abgaben. Zudem wurden Mittel für eine zusätzliche Kernteam-Person für Öffentlichkeitsarbeit und Aufgaben im Bereich Awareness und künstlerische Mitarbeit i. H. v. 14.400 EUR p. a. beantragt.
Der Gemeinderat ist dem Antrag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024/2025 gefolgt und hat zusätzliche Mittel i. H. v. 30.000 EUR p. a. bereitgestellt. Damit beträgt die institutionelle Förderung in den Jahren 2024 und 2025 160.000 EUR p. a., zunächst weiterhin befristet bis Ende 2025.

2. Wiederkehrende Förderung mit einmaliger Erhöhung

COLOURS – International Dance Festival
Für das biennal stattfindende COLOURS – International Dance Festival (Gauthier Dance) stellt die Landeshauptstadt Stuttgart je Ausgabe Fördermittel i. H. v. 450.000 EUR bereit (2 Raten à 225.000 EUR). Im Dezember 2022 gab das Theaterhaus bekannt, dass das 5. COLOURS Festival, geplant für 2023, nach 2025 verschoben werden muss, u.a. aufgrund eines Sponsorenrückzugs. Ein Anteil i. H. v. 125.000 EUR der seinerzeit zur Verfügung stehenden Förderrate 2023 wurde auf Antrag des Theaterhauses für die Jubiläumsproduktion „15 Years Alive“ umgewidmet (s. GRDrs 197/2023). Der weitere, aus der Absage der Festivalausgabe 2023 offene Anteil i. H. v. 100.000 EUR sollte ursprünglich für eine besonders aufwändige Eröffnungsproduktion des Festivals in 2025 umgewidmet werden, nach Einschätzung der Stadtkämmerei war dies allerdings aufgrund des Mittelbedarfs in einem neuen Planungszeitraum – DHH 2024/2025 statt DHH 2022/2023 – nicht möglich. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 hat der Gemeinderat einmalig zusätzlich Mittel i. H. v. 100.000 EUR bereitgestellt. Durch eine neue Förderarchitektur des nächsten Festivals (2025) und eine fortgeschrittene Planung wurde abgestimmt, dass die Zweckbindung der einmaligen Erhöhung für die Eröffnungsproduktion nicht mehr haltbar ist und der Bedarf für das Festival insgesamt besteht, anstelle für eine spezifische Produktion.
Mit der Bereitstellung der zusätzlichen, einmalig erhöhten Förderung steht für das COLOURS International Dance Festival 2025 im Jahr 2025 einmalig eine Rate i. H. v. 325.000 EUR zur Verfügung, in 2024 zusätzlich die reguläre Ansparrate i. H. v. 225.000 EUR.


3. Einmalige Förderung (Projektförderung)

FAUST – Deutscher Theaterpreis (Deutscher Bühnenverein)
Der Deutsche Theaterpreis DER FAUST wird seit 2006 vom Deutschen Bühnenverein und in Kooperation mit den Bundesländern, der Kulturstiftung der Länder und der Deutschen Akademie der Darstellenden Künste verliehen. Aus Vorschlägen von Theatern wählt eine Fachjury die Nominierten, die Deutsche Akademie der Darstellenden Künste wählt die Gewinnerinnen und Gewinner.
Der FAUST wurde zuletzt in 12 Kategorien vergeben, dazu ein Preis für das Lebenswerk, sowie ein Perspektivpreis der Länder. Unter den Preistragenden des vergangenen Jahres war mit dem Performanceduo Herbordt/Mohren auch eine Stuttgarter Gruppe vertreten, vier Nominierungen gingen an Stuttgarter Institutionen.
Im Jahr 2025 wird der FAUST Theaterpreis in Stuttgart ausgerichtet. Dafür hatte das Kulturamt zum Doppelhaushalt 2024/2025 Mittel i. H. v. 100.000 EUR beantragt, um den Preis gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg und dem Deutschen Bühnenverein in 2025 in Stuttgart ausrichten zu können.
Für die Ausrichtung des FAUST hat der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 einmalig Mittel i. H. v. 100.000 EUR für das Vorbereitungsjahr 2024 bereitgestellt.

4. Dynamisierte institutionelle Zuwendungen ggf. zzgl. Erhöhungen

Dynamisierte Förderung – Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater
Die Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater ist ein Zusammenschluss der Intendanten von insgesamt 17 Stuttgarter Institutionen, die sich 2018 konstituierte. 14 der 17 Institutionen werden durch die Landeshauptstadt Stuttgart institutionell gefördert, 13 davon im Bereich Theater und Tanz. Dazu gehören: FITZ! Zentrum für Figurentheater, Forum Theater gGmbH, Friedrichsbau Varieté, Junges Ensemble Stuttgart, Renitenztheater e. V., Schauspielbühnen in Stuttgart, Studio Theater Stuttgart e. V., Theater der Altstadt im Westen e. V., Theater La Lune Stuttgart e. V., Theater Rampe e. V., Theater Tredeschin, Theater tri-bühne e. V. und das Theaterhaus Stuttgart. Der ebenfalls der Solidargemeinschaft zugehörige Rosenau Kultur e. V. ist im Bereich Soziokultur verortet. Drei weitere Institutionen (Theaterschiff, Wilhelma Theater, Wortkino/Dein Theater) sind nicht von der Landeshauptstadt Stuttgart gefördert und im Haushaltsantrag nur solidarisch enthalten.
Zu den Haushaltsplanberatungen hatte die Solidargemeinschaft einen Antrag zur Fortführung der Dynamisierung in Höhe von 9% der Höhe der institutionellen Förderung eingereicht, der vor allem mit Inflationsraten und allgemeinen Tarifsteigerungen argumentierte. Die über den Doppelhaushalt 2024/2025 hinausgehende Dynamisierung soll laut Antrag für jeden Doppelhaushalt anhand der Faktoren Tarifabschlüsse und Inflationsraten jeweils neu bestimmt werden.
Mit dem Doppelhaushalt 2022/2023 wurde erstmals eine dynamisierte Förderung (Erhöhung der institutionellen Förderung um 4,6%, berechnet auf Basis des Vorjahresansatzes exklusive einmaliger Erhöhungen) für die Solidargemeinschaft Stuttgart beschlossen. Die für 2022 und 2023 beschlossene Gesamthöhe der Dynamisierung betrug 542.001 EUR p. a.
Die Verwaltung schlug eine Verstetigung der zunächst formal befristeten Dynamisierung aus dem Doppelhaushalt 2022/2023 vor, um den Rückfall auf den jeweiligen Förderansatz vor Dynamisierung zu verhindern. Der Gemeinderat ist diesem Vorschlag gefolgt. Außerdem hat der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden, für den Doppelhaushalt 2024/2025 eine weitere Dynamisierung der Förderung i. H. v. ebenfalls 4,6% (berechnet auf Vorjahresansatz inklusive Dynamisierung 4,6%, exklusive einmaliger Erhöhungen) anzusetzen und die jeweiligen institutionellen Förderungen damit dauerhaft zu erhöhen. Für die Dynamisierung im Doppelhaushalt 2024/2025 ergibt sich ein Gesamtbetrag i. H. v. 551.107,60 EUR. Die beiden Dynamisierungsbeträge wurden zusammengefasst und auf insgesamt 1.093.100 EUR gerundet. Über eine weitere Erhöhung durch Dynamisierung ab 2026 muss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2026/2027 neu entschieden werden.

Theaterhaus Stuttgart einschl. Gauthier Dance und „Moves for Future“
Im Jahr 2019 wurde der Sanierungsprozess Theaterhaus eingeleitet, der an verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung finanzieller Schieflagen gebunden war. Im Zuge dessen war ein Sanierungskonzept gefordert, um zukunftsfähige Strategien u.a. mit Blick auf den anstehenden Generationenwechsel und den beabsichtigen Ausbau des Programmangebots zu entwickeln. Der Prozess wurde zunächst durch die Corona-Pandemie ausgebremst. Im Sommer 2023 legte das Theaterhaus schließlich ein Konzept vor, das Bedarfe für eine auskömmliche Finanzierung ab 2024 aufzeigte, auch unter Berücksichtigung des Planungsstandes zum Ergänzungsbau. Die mit dem Papier übermittelten Bedarfe betreffen dabei sowohl Landeshauptstadt als auch Land.
Für laufende Kosten meldete das Theaterhaus einen Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2024 um 1.635.000 EUR an, der u. a. mit einem neu zu entwickelnden Haustarif (250.000 EUR) begründet wurde, um eine solide und wettbewerbsfähige Vergütungsstruktur sicherzustellen. Zudem wurden Bedarfe einzelner Bereich (Marketing, Gastspiel, Theaterpädagogik, Schauspiel) angemeldet, u.a. 300.000 EUR für Gauthier Dance für Gastspiele und den infrastrukturellen Aufbau für „Moves for Future“, wodurch der erhöhte Personal- und Produktionsaufwand von Gauthier Dance angemessen finanziert werden soll. Zum Ausgleich eines durch die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ebner Stolz ermittelten strukturellen Defizits wurden dauerhaft 640.000 EUR p. a. beantragt. Der Mehrbedarf im Bereich laufende Kosten steigt 2025 um weitere 345.000 EUR, u. a. durch eine Dynamisierung der Gehälter (ausgehend von einem Aufwuchs von 3%, d.h. 195.000 EUR) sowie durch das Vorhaben, das bislang bis 2025 befristet geförderte Projekt „Moves for Future“ zu verstetigen.
Für Investitionen und Sanierung wurde für die Jahre 2024 und 2025 jeweils ein Mehrbedarf für energiesparende Technik und Erneuerungen i. H. v. je 180.000 EUR angemeldet. Hinzu kommt laut Antrag der Ausgleich von Einnahmeausfällen, die sich durch die Sanierung der Halle T 1 (s. GRDrs 366/2023) ergeben. Hierfür wurden für 2024 einmalig Mittel i. H. v. 269.000 EUR beantragt, für 2025 einmalig Mittel i. H. v. 367.000 EUR.
Die dargelegten Maßnahmen und Bedarfe wurden mit Vertretern der Verwaltung von Stadt und Land seinerzeit ausführlich besprochen. Die Stadt hatte dem Theaterhaus im Zuge der Alternativplanung des Ergänzungsbaus (s. GRDrs 366/2023) eine auskömmliche Finanzierung zugesagt. Aus Sicht der Stadt war es mit dem Antrag weiterhin anzustreben, das Förderverhältnis Stadt:Land (2:1) auch in Zukunft beizubehalten, wobei eine Zusage durch das Land durch die zeitlich versetzten Doppelhaushalte nicht möglich war. Inzwischen war ein Antrag von Gauthier Dance für oben beschriebene Mehrkosten bei der BW-Stiftung erfolgreich.
Der Vorschlag der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 sah für das Jahr 2024 eine Erhöhung der institutionellen Förderung um 42% vor, gemessen am Förderansatz 2023, darin enthalten: Dynamisierung des Zuschusses sowie anteilige Erhöhungen (ausgenommen Gauthier Dance) i. H. v. 1.152.000 EUR, sowie eine einmalige Erhöhung für Investitionen und Erstattung von Einnahmeausfällen in beantragter Höhe.
Für das Jahr 2025 sah der Verwaltungsvorschlag eine Erhöhung der institutionellen Förderung um knapp 47% gemessen am Förderansatz 2023 vor, inklusive einer Dynamisierung i. H. v. 1.282.000 EUR, sowie zzgl. einmaliger Erhöhung für Investitionen und Erstattung von Einnahmeausfällen in beantragter Höhe.
Der Gemeinderat ist dem Vorschlag der Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 gefolgt und hat für das Jahr 2024 zusätzliche Mittel i. H. v. 1.475.625 EUR einschließlich einmaliger Erhöhung i. H. v. 449.000 EUR bereitgestellt, zzgl. Erhöhung durch Dynamisierung (Solidargemeinschaft) i. H. v. 245.200 EUR.
Für das Jahr 2025 hat der Gemeinderat Mittel i. H. v. 1.703.625 EUR einschließlich einmaliger Erhöhung i. H. v. 547.000 EUR bereitgestellt, zzgl. Erhöhung durch Dynamisierung (Solidargemeinschaft) i. H. v. 245.200 EUR.
Damit beträgt die (gerundete) institutionelle Förderung des Theaterhaus Stuttgart e. V. im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 4.326.500 EUR, im Haushaltsjahr 2025 insgesamt 4.554.500 EUR.

Befristete Projektförderung „Moves for Future“ (2022-2024)
Zum Doppelhaushalt 2022/2023 hatte die Tanzcompagnie Gauthier Dance einen Antrag auf dreijährige Projektförderung für das Projekt „Moves for Future“ eingereicht, das Zielen der kulturellen Bildung und einer nachhaltigen Bindung einer jüngeren Zielgruppe folgte. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2022/2023 hatte der Gemeinderat entschieden, das Projekt für die Jahre 2022 – 2024 befristet zu fördern. Hierfür wurden Mittel i.H.v. 150.000 EUR p. a. bereitgestellt. Da der entsprechende Sachbeschluss (GRDrs 301/2022) nur für den Doppelhaushalt 2022/2023 erfolgte, ist ein erneuter Sachbeschluss für das Haushaltsjahr 2024 notwendig. Wie in Vorjahren soll das Projekt „Moves for Future“ im Haushaltsjahr 2024 mit einer Zuwendung i. H. v. 150.000 EUR letztmalig gefördert werden. Die Zuwendung ist formal dem Theaterhaus Stuttgart e.V. zuzuordnen, läuft allerdings unter eigenem Auftrag (417DAKU24).

Schauspielbühnen in Stuttgart – Altes Schauspielhaus & Komödie im Marquardt e. V.
Die Schauspielbühnen in Stuttgart sind mit ihren zwei Hauptspielstätten – Altes Schauspielhaus und Komödie im Marquardt – mit einem personalintensiven Stadttheater vergleichbar. Zum Doppelhaushalt 2024/2025 beantragten die Schauspielbühnen in Stuttgart eine Erhöhung der institutionellen Förderung auf insgesamt 3.779.797 EUR (einschl. Mietkosten), um Einnahmenrückgängen und steigenden Personalkosten begegnen zu können.
Abonnements stellen eine relevante Einnahmequelle der Schauspielbühnen dar, allerdings sind diese seit Beginn der Pandemie stark zurückgegangen, eine Rückkehr zu Abonnementzahlen vor Pandemie war nicht mehr möglich. Außerdem sind die Schauspielbühnen mit der Erhöhung des Mindestlohns und der Einführung neuer Mindestgagen durch neue Tarifabschlüsse konfrontiert, sodass eine Erhöhung für Angleichung der Personalkosten beantragt wurde. Außerdem wurde im Rahmen des Erhöhungsantrags ein Mehrbedarf durch steigende Energiekosten und allgemeine Preissteigerung angemeldet. Die Kulturverwaltung schlug eine Erhöhung für Löhne und Gagen vor. Als Teil des Antrags der Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater sollten allgemeine Kosten- und Energiekostensteigerungen sowie Inflationsausgleich über die Erhöhung durch Dynamisierung gedeckt werden.
Der Gemeinderat ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat zum Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzliche Mittel i. H. v. 150.000 EUR p. a. bereitgestellt, zzgl. Dynamisierung i. H. v. 314.600 EUR p. a. Damit beträgt die institutionelle Förderung in den Jahren 2024 und 2025 insg. 3.705.545 EUR p. a.

Junges Ensemble Stuttgart
Das Junge Ensemble Stuttgart (JES) gehört im internationalen Vergleich zu den führenden Kinder- und Jugendtheatern. Mit dem erfolgreichen Intendanzwechsel 2022 knüpft Grete Pagan an Bestehendem an und entwickelt das Programm des stark auf Partizipation ausgerichteten Hauses weiter, besonders in Bezug auf Fragen der Teilhabe und Barrierefreiheit.
Mit 30 festangestellten Mitarbeiter*innen ist das JES, das verpflichtend an den Bühnen-Tarifvertrag gebunden ist, besonders stark von Tarifsteigerungen im NV-Bühne betroffen, die 2022 mit einer Staffelung bundesweit eingeführt wurden. Um den entstehenden Mehrbedarf, der sich aus Tarifverpflichtungen ergibt, auszugleichen, meldete das JES zum Doppelhaushalt 2024/2025 einen jährlichen Mehrbedarf i. H. v. 150.000 EUR an. Da das JES zudem mit Freischaffenden arbeitet, wurden weitere Mehrkosten i. H. v. 50.000 EUR angemeldet, um die neuen Mindesthonorarstandards, die 2023 durch die einschlägigen Bundesverbände eingeführt wurden, zu erfüllen.
Um die inklusive Öffnung des Hauses weiter umzusetzen, wurde ein zusätzlicher Bedarf i. H. v. 100.000 EUR angemeldet, um Expertisen, neu konzipierte künstlerische Produktionen und technische Anpassungen sowie Weiterbildungen zu finanzieren. Für das Jahr 2024 wurden darüber hinaus einmalig 100.000 EUR Investitionsmittel beantragt, um eine multifunktionale, mobile Publikumstribüne zu installieren, um die flexible und barrierefreie Bespielung des JES zu ermöglichen.
Für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wurden befristet darüber hinaus jeweils 20.400 EUR beantragt, um eine Zwischennutzung des JES im Objekt Torstr. 15 zu realisieren und damit einen multifunktionalen Raum für Workshops, Spielclubs u.ä. einzurichten und damit den Vermittlungsauftrag des JES zu stärken.
Der Gemeinderat ist dem Antrag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024/2025 gefolgt und hat zum Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzliche Mittel i. H. v. 300.000 EUR bereitgestellt, zzgl. Dynamisierung i. H. v. 147.900 EUR p. a., sowie für das Jahr 2024 einmalig 100.000 EUR Investitionsmittel. Hinzu kommen befristet für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 20.000 EUR für Miete extern. Damit beträgt die institutionelle Förderung im Jahr 2024 insg. 2.139.300 EUR, im Jahr 2025 insg. 2.039.300 EUR.

Theater tri-bühne e. V.
Das Theater tri-bühne hat sich 1975 als freie Gruppe gegründet. Es hat sich seit seiner Ansiedlung im Tagblatt-Turm-Areal im Jahr 1979 einen festen Platz in der Stuttgarter Theaterlandschaft erarbeitet. Nach über 40 Jahren hat Gründungsintendantin Edith Koerber die Leitung des Theaters abgegeben. Seit Beginn der Spielzeit 2023/2024 wird das Theater durch László Bagossy und den langjährigen Geschäftsführer Stefan Kirchknopf als Doppelspitze weitergeführt.
Zum Doppelhaushalt 2024/2025 stellte das Theater erstmals seit 2015 einen Antrag auf Erhöhung der institutionellen Förderung, um Personalkosten/-stellen anzugleichen sowie um das Ensemble personell aufstocken zu können. Mehrkosten in Höhe von 56.087 EUR wurden dabei für technisches Personal angesetzt, um die Konkurrenzfähigkeit nicht zu gefährden, da die Vergütung bislang weit unter Tarifniveau lag. Ein weiterer Mehrbedarf ergab sich im Bereich Buchhaltung. Das Theater meldete die Notwendigkeit an, die bestehende Stelle um eine 25%-Stelle zu ergänzen. Anlässlich des Intendanzwechsels 2023 wurden darüber hinaus Mittel i. H. v. 80.190 EUR beantragt, um zwei zusätzliche Anfängerstellen für das Schauspielensemble einzurichten. Allgemeine, perspektivische Erhöhungen waren im Einzelantrag nicht enthalten, sondern mit dem Antrag der Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater abgedeckt.
Der Gemeinderat hat im Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzliche Mittel i. H. v. 111.000 EUR p. a. zur Verfügung gestellt, zzgl. Dynamisierung i. H. v. 82.700 EUR p. a. Damit beträgt die institutionelle Förderung in den Jahren 2024 und 2025 insg. 1.072.025 EUR p. a.

Theater Rampe e. V.
Zu Beginn der Spielzeit 2023/2024 übernahm ein neues Team die Leitung des Theater Rampe. Im Fokus des neuen Leitungsteams, das an die Entwicklungen der Vorjahre anknüpft, stehen u.a. die Themen Teilhabegerechtigkeit, Barriereabbau und eine verstärkte Einbindung der Stadtgesellschaft.
Mit dem Leitungswechsel wurde zum Doppelhaushalt 2024/2025 die Verstetigung der dritten Leitungsposition mit Schwerpunkt diversitätsorientierte Entwicklung und Öffnung beantragt, nachdem sich die Findungskommission bewusst für eine Dreier-Leitung ausgesprochen hatte. Angesichts gestiegener Tarife laut NV-Bühne und höherer Mindesthonorarsätze für Kunstschaffende hatte das Theater einen weiteren Mehrbedarf i. H. v. 122.000 EUR angemeldet, um angemessene Anpassungen der Honorare/Gehälter vorzunehmen. Zusätzlich wurden Mittel beantragt, um die angespannte räumliche Situation zu entzerren und den Abbau von Zugangsbarrieren voranzutreiben.
Insgesamt meldete das Theater einen Mehrbedarf von 200.000 EUR an, zzgl. Dynamisierung für inflationsbedingte Mehrkosten, die mit dem Antrag der Solidargemeinschaft beantragt wurde. Für 2024 wurde außerdem ein einmaliger Mehrbedarf i. H. v. 20.000 EUR angemeldet, um die Ausrichtung des internationalen Netzwerkfestivals „10tage freischwimmen“ finanzieren zu können.
Der Gemeinderat ist dem Antrag teilweise gefolgt und hat zum Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzlich jeweils 150.000 EUR p. a. bereitgestellt, zzgl. einmalig 20.000 EUR für „10 tage freischwimmen“ im Haushaltsjahr 2024, sowie zzgl. Dynamisierung i. H. v. 63.800 EUR p. a. Damit beträgt die institutionelle Förderung im Haushaltsjahr 2024 insg. 911.800 EUR, im Haushaltsjahr 2025 insg. 891.800 EUR.

Theater der Altstadt e. V.
Im Sommer 2024 beendet die langjährige Leiterin des Hauses ihre Intendanz. Ein neuer Intendant ist inzwischen gefunden und übernimmt die Leitung des Hauses mit Eröffnung der Spielzeit im September 2024/2025, die vorbereitende Übergangszeit begann im Januar 2024.
Aufgrund der Energiekrise, sowie Nachwirkungen der Pandemie und steigende Ausgabenlast meldete das Theater für den laufenden Betrieb zum Doppelhaushalt 2024/2025 einen Mehrbedarf i. H. v. 135.698 EUR an, der sich aus einem 10% Erhöhungsbedarf der Regelförderung allgemein sowie 10% Erhöhungsbedarf durch Inflation zusammensetze.
Zur Erhaltung des künstlerischen Niveaus und zur Weiterentwicklung und Stärkung der Institution schlug die Kulturverwaltung eine Erhöhung der institutionellen Förderung um 10% vor, die weiteren, beantragten 10% für Kosten- und Energiesteigerung sowie inflationsbedingte Mehrkosten sollten über den Dynamisierungsantrag der Solidargemeinschaft gedeckt werden.
Der Gemeinderat ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat zum Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzliche Mittel i. H. v. 67.800 EUR p. a. bereitgestellt, zzgl. Dynamisierung i. H. v. 61.100 EUR p. a., sowie in 2024 einmalig 70.000 EUR für Mehrkosten durch Intendanzwechsel. Damit beträgt die institutionelle Förderung im Haushaltsjahr 2024 insg. 847.550 EUR, im Haushaltsjahr 2025 insg. 777.550 EUR.

FITZ! Zentrum für Figurentheater
Das FITZ! Zentrum für Figurentheater ist eines der drei bedeutenden Produktionszentren für Figurentheater in Deutschland. Es ist Ort der Produktion und Präsentation, sowie (inter-)nationaler Kooperationen, Vernetzung, Nachwuchsförderung, Forschung, kultureller Bildung und mehr. Alle zwei Jahre richtet das FITZ! zudem das internationale Figurentheaterfestival IMAGINALE aus. Bei steigender Beachtung und Aufgabenfülle ist das Personal in den vergangenen 20 Jahren kaum mitgewachsen. Bis 2023 standen nur 5,45 Stellen zur Verfügung. Besonders im Bereich Verwaltung ist eine Aufstockung der bisherigen Stellenateile von 50% auf ein Volldeputat inzwischen erforderlich, um die Verwaltungsarbeit angemessen bewältigen zu können.
Zusätzlich zu den benötigten personellen Mitteln beantragte das FITZ! zum Doppelhaushalt 2024/2025 eine Erhöhung um 28.000 EUR, um eine Anpassung der Gehälter im angesichts der Tarifsteigerungen umsetzen zu können. Während das Theater rechtlich nicht an Tarifverträge gebunden ist, ist eine Orientierung am Tarif notwendig, um Abwanderung von Mitarbeitenden entgegenzuwirken. Da das FITZ! ein Produktionshaus ohne eigenes Ensemble ist, wurde im Zuge der Anhebung von Honoraruntergrenzen für Freischaffende zudem ein Mehrbedarf angemeldet, um den neuen Honorarstandards entsprechen zu können. Die Verwaltung schlug im Rahmen der Haushaltsplanberatungen vor, angemeldete Strom- und Energiekostensteigerungen wie vorgesehen im Kontext der Dynamisierung zu verorten.
Der Gemeinderat ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat zum Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzliche Mittel i. H. v. 92.000 EUR p. a. für personalbezogene Kosten bereitgestellt, zzgl. Dynamisierung i. H. v. 60.900 EUR p. a. Damit beträgt die institutionelle Förderung in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 insg. 800.200 EUR p. a.

Renitenztheater e. V.
Das Renitenztheater besteht seit über 60 Jahren und gehört zu den ältesten Privattheatern Stuttgarts. Als Kabarett- und Kleinkunstbühne hat es die Theatergeschichte der Stadt Stuttgart mitgeprägt und ist bundesweit bekannt.
Zum Doppelhaushalt 2024/2025 meldete das Renitenztheater einen Mehrbedarf an, um einer Indexanpassung der Miete, angesichts der Energiekrise steigenden Stromkosten sowie Kostensteigerungen angesichts der Inflationsentwicklungen begegnen zu können. Zudem wurde angesichts eines im Sommer 2023 anstehenden Leitungswechsels ein dauerhafter Mehrbedarf angemeldet, um das Theater neu aufzustellen.
Die Verwaltung schlug eine Erhöhung für Kosten, die durch den Leitungswechsel dauerhaft anfallen, i. H. v. 10.000 EUR p. a. vor. Bezüglich der weiteren Bedarfe verwies die Verwaltung in ihrem Vorschlag auf den Dynamisierungsantrag der Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater.
Der Gemeinderat ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat zum Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzliche Mittel i. H. v. 10.000 EUR p. a. bereitgestellt, zzgl. Dynamisierung i. H. v. 40.900 EUR. Damit beträgt die institutionelle Förderung in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 insg. 486.100 EUR.

Studio Theater Stuttgart e. V.
Nach über 50 Jahren bleibt das Studio Theater ein lebendiges Wohnzimmer-Theater, das zeitgenössische und kritische Inszenierungen für Erwachsene bietet. Die Nebenspielstätte KRUSCHTELTUNNEL zieht ein junges Publikum an, das nach der Pandemie wieder zahlreich ins Theater strömt. Zu den Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 hatte der Studio Theater e. V. zwei Erhöhungsanträge eingereicht.
Der erste Antrag meldete einen Mehrbedarf i. H. v. 70.000 EUR an, hauptsächlich, um eine notwendige Anhebung der Entlohnungsstruktur, die bislang entlang einer Beteiligung an den Eintrittseinnahmen erfolgte, vorzunehmen, was auch mit Blick auf grundsätzlich gestiegene Tarifanpassungen notwendig war. Ein Teil des Mehrbedarfs kann laut Studio Theater über eigene Kosteneinsparungen gedeckt werden, sodass sich das reale Defizit von 150.000 EUR auf die beantragten 70.000 EUR reduziert.
Nachdem im Sommer 2023 bekannt wurde, dass der künstlerische Leiter in 2024 als Intendant an ein anderes Haus wechseln wird, stellte das Theater einen zweiten Antrag. Als Nachfolge soll ab Sommer 2024 ein Drei-Personen-Team das Theater leiten, zudem soll das Theater vermehrt der Freien Szene Stuttgarts zur Verfügung stehen und Raum für Nachwuchs und Kooperation bieten. Aufgrund personeller und programmatischer Entwicklungen wurde ein Erhöhungsbedarf um weitere 30.000 EUR angemeldet.
Der Gemeinderat hat zum Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzliche Mittel i. H. v. 100.000 EUR p. a. bereitgestellt, zzgl. Dynamisierung i. H. v. 27.500 EUR p. a. Damit beträgt die institutionelle Förderung in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 ings. 419.100 EUR p. a.


3. Erhöhungen

Freie Tanz- und Theaterszene gUG
Die Freie Tanz- und Theaterszene gUG (FTTS) wurde 2018 mit dem Ziel gegründet, die Freien Darstellenden Kunstschaffenden in Stuttgart zu stärken und in der Zeit (Interimsphase) bis zur Fertigstellung des Ergänzungsbaus Theaterhaus das Wirken der Freien Szene trotz fehlender Spielstätte sichtbar zu machen. Mit der FTTS verfügt die Szene inzwischen über eine auch überregional gut vernetzte Organisationsform, die die Belange und Bedarfe der Freien Szene aufgreift und umsetzt, ihr alternative Aufführungsmöglichkeiten verschafft und sie als handlungsfähige Kulturakteurin sichtbar macht.
Im Zuge einer mit den Nutzern erfolgten Neubewertung der Planungen des Ergänzungsbaus Theaterhaus (GRDrs 366/2023) wurde deutlich, dass die Planung nicht mehr den Bedarfen der Freien Szene entsprach. Eine Alternativplanung außerhalb des Ergänzungsbaus Theaterhaus ist notwendig, um eine auch in Zukunft belastbare infrastrukturelle Ausstattung der Freien Szene unter Berücksichtigung ihrer kurz- und mittelfristigen Bedarfe zur Verfügung zu stellen (GRDrs 462/2023).
2023 konnte gemeinsam mit der Kulturverwaltung eine potentielle Spielstätte in der ehemaligen Großraumdiskothek Penthouse gefunden werden. Die Bedarfe bzgl. Miete, Planung und Umbaumaßnahmen wurden in GRDrs 947/2023 dargestellt. Die FTTS hatte die sich durch eine dauerhafte Bespielung des Penthouse ergebenden Bedarfe für die Jahre 2024/2025 ermittelt. Da sich der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen allerdings gegen eine Anmietung des Penthouse entschieden hatte, wurden mehrere, im Antrag dargestellte Positionen hinfällig, sodass der ursprüngliche Verwaltungsvorschlag in Abstimmung mit der FTTS entsprechend der neuen Gegebenheiten angepasst wurde.
Bestehen blieben nach planungsbedingter Anpassung Mehrbedarfe i. H. v. 205.600 EUR für das Haushaltsjahr 2024 sowie i. H. v. 244.600 EUR für das Haushaltsjahr 2025. Der Mehrbedarf setzt sich dem Antrag entsprechend aus mehreren Positionen zusammen. Für einen Suchlauf für Räume wurden 40.000 EUR p. a. angeführt, um der weiterhin angespannten Raumsituation zu begegnen. Der Bedarf wurde zunächst begrenzt auf zwei Jahre. Ein Mehrbedarf für Miete temporärer Spielstätten ergab sich aus der Neuplanung für das Jahr 2025, i. H. v. 60.000 EUR.
Aufgrund gestiegener Mindesthonorarempfehlungen des einschlägigen Bundesverbands für die freien Darstellenden Künste wurde eine Aufstockung der Aufführungsförderungsmittel, über die die FTTS im Rahmen der institutionellen Förderung verfügt, um 22.000 EUR dauerhaft beantragt. Hinzu kamen einmalig für das Haushaltsjahr 2024 Mittel für investive Maßnahmen sowie ein Mehrbedarf für die Aufstockung von Personal/Stellenumfänge (VZ PR/ÖA, sowie Anpassung der Vergütung der bestehenden Stellen).
Der Gemeinderat ist dem Verwaltungsvorschlag gefolgt und hat für das Haushaltsjahr 2024 zusätzliche Mittel i. H. v. 205.600 EUR sowie für das Haushaltsjahr 2025 Mittel i. H. v. 244.600 EUR bereitgestellt. Damit beträgt die institutionelle Förderung im Jahr 2024 insg. 457.600 EUR sowie im Jahr 2025 insg. 496.600 EUR.

backsteinhaus produktion
Die Tanzcompagnie backsteinhaus produktion hat sich seit ihrer Gründung 2008 zu einer der erfolgreichsten Compagnien der Stadt entwickelt. Mit ihrem interdisziplinären Ansatz, der nah an gesellschaftspolitischen Themen ist, verfolgt die Gruppe das Anliegen, Zugänge zu schaffen und Barrieren abzubauen. In den vergangenen Jahren konnte der Bereich Vermittlung durch Projektmittel sowie durch die bis 2025 befristete Exzellenzförderung des Landes gestärkt werden.
Um die Struktur, die auf Teilhabegerechtigkeit abzielt, zu stärken und zu verstetigen, beantragte backsteinhaus produktion die Verstetigung einer Stelle für Vermittlung und Dramaturgie. Hinsichtlich des zunehmend wachsenden Erfolgs der Gruppe wurde ein Mehrbedarf zur Aufstockung von Stellenanteile für technische Leitung, Komposition, Produktionsleitung und Tanz auf jeweils 100% angemeldet. Um allgemein steigenden Produktionskosten sowie der Anhebung der Honoraruntergrenzen in Folge aktualisierter Empfehlungen des einschlägigen Bundesverbands begegnen zu können, wurde ebenfalls ein Mehrbedarf angemeldet, um die Produktionszukunft der Gruppe zu sichern. Für die Anmietung von Arbeitsräumlichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen wurde ebenfalls ein Mehrbedarf angemeldet. Insgesamt beantragte die Gruppe eine Erhöhung der institutionellen Förderung um 90.000 EUR, davon rund 65.000 EUR für Stellen/-anteile.
Der Gemeinderat hat zum Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzliche Mittel i. H. v. 90.000 EUR p. a. bereitgestellt. Damit beträgt die institutionelle Förderung in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 insg. 320.000 EUR p. a.

Produktionszentrum Tanz + Performance e. V.
Das Produktionszentrum Tanz + Performance (PZ) ist die zentrale Einrichtung der Freien Tanzszene Stuttgarts. Es vertritt und stärkt die Belange der freischaffenden Tänzer und Choreografen, bietet Probenräume und ist Veranstaltungsort sowie Ort der Vernetzung. Durch die zunehmende Stärkung der Szene sind die Aufgaben des PZ gewachsen, u.a. durch die steigende Zahl an Mitgliedern und die erfolgreiche Vernetzung mit Kulturinstitutionen und -akteuren in der Stadt und überregional.
Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, beantragte das PZ zum Doppelhaushalt 2024/2025 eine Angleichung der Löhne der Geschäftsführung analog zu TVöD 11 und die Verstetigung einer Assistenzstelle (50%) für allgemeine Aufgaben sowie PR/ÖA, um das gegebene Pensum zu bewältigen. Zusätzlich meldete das PZ einen gestiegenen Bedarf an Projektmitteln für Training, Workshops und Vernetzungsaktivitäten an, um die Szene und deren Sichtbarkeit zu stärken. Zudem wurden Mittel für gestiegene Miet- und Nebenkosten des PZ beantragt, die aus dem bestehenden Etat nicht zu decken waren. Insgesamt meldete das PZ zum Doppelhaushalt 2024/2025 einen Erhöhungsbedarf der institutionellen Förderung um 76.000 EUR p. a. an.
Der Gemeinderat hat zum Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzliche Mittel i. H. v. 76.000 EUR p. a. bereitgestellt. Damit beträgt die institutionelle Förderung ab 2024 insg. 246.400 EUR.

O-Team
Die 2007 gegründete Gruppe O-Team hat sich weit über Stuttgart hinaus mit einschlägigen Kulturinstitutionen vernetzt und präsentiert ihre Arbeiten überregional und im Ausland. Seit ihrer Aufnahme in die institutionelle Förderung im Jahr 2020 trägt die erfolgreiche Performancegruppe wesentlich zur kulturellen Vielfalt der Stadt bei.
Zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurde durch die Gruppe ein Mehrbedarf angemeldet, um die Planungssicherheit und den Aufbau einer nachhaltigen Arbeitsstruktur zu gewährleisten. Insgesamt soll eine Angleichung von Honoraren der künstlerischen Leitung an den real zu leistenden Aufwand erfolgen, perspektivisch sollen feste Stellen geschaffen werden. Eine zusätzliche, einzurichtende 50%-Stelle soll in Zukunft die Koordinations- und Administrationsaufgaben übernehmen. Weitere Erhöhungsbedarfe ergeben sich der Gruppe zufolge durch die gestiegenen Honorarempfehlungen für freischaffende Künstler, sowie angesichts steigender Inflation. Insgesamt beantragte das O-Team eine Erhöhung der institutionellen Förderung um 115.000 EUR für das Jahr 2024, sowie, durch die sukzessive Stellenangleichung eine Erhöhung um weitere 45.000 EUR im Jahr 2025.
Der Gemeinderat ist dem Antrag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen teilweise gefolgt und hat zusätzliche Mittel i. H. v. 115.000 EUR p. a. bereitgestellt. Damit beträgt die institutionelle Förderung ab 2024 insg. 295.000 EUR p. a.

Theater am Olgaeck e. V.
Das Theater am Olgaeck hat sich seit seiner Gründung im Jahr 2004 zu einem lebendigen soziokulturellen und interkulturellen Zentrum entwickelt. Es initiiert eigene Festivals und vernetzt sich mit anderen Festivals der Stadt. Das Theater öffnet seine Räume für die aktive Kulturgestaltung und fördert mit seinen zahlreichen Projekten die interkulturelle Verständigung.
Um diese Kulturarbeit bewältigen zu können, beantragte das Theater zum Doppelhaushalt 2024/2025 eine Erhöhung der institutionellen Förderung um 60.000 EUR, um die Verwaltungsstelle auf 100% aufzustocken und je eine Teilzeitstelle für Technik (50%) und Öffentlichkeitsarbeit (50%) einzurichten. Zu Sicherung drei wichtiger, bislang durch Projektmittel unterschiedlicher Fachbereiche finanzierter Festivals (Amafest, Roma-Tag Festival und Afrika-Film-Festival) beantragte das Theater zudem 45.000 EUR p. a., um verlässlich planen zu können. Die Verwaltung schlug im Rahmen der Haushaltplanberatungen eine Erhöhung für Verwaltungsaufgaben mit eindeutiger Zweckbindung (100%-Stelle Verwaltung, 50%-Stelle Technik, 50%-Stelle ÖA) vor, um diesen angemessen begegnen zu können, angemessene Vergütung und klare Aufgabenbereiche umzusetzen. Außerdem schlug die Verwaltung die dauerhafte Förderung der Festivals, allerdings in reduzierter Form mit 35.000 EUR p. a. vor.
Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Verwaltung und hat dem Verwaltungsvorschlag entsprechend zusätzliche Mittel i. H. v. 95.000 EUR p. a. bereitgestellt. Damit beträgt die institutionelle Förderung ab 2024 insg. 195.000 EUR p. a.

Lokstoff! Theater im öffentlichen Raum
Seit 2003 hat LOKSTOFF! mit seinen Inszenierungen den öffentlichen Raum in Suttgart, Düsseldorf, Košice, Skiathos, Istanbul und Tel Aviv bespielt und dabei insgesamt 170.000 Zuschauer*innen erreicht. Die niederschwelligen, partizipativen und inklusiven Ansätze der Gruppe verbinden Generationen und wurden vielfach ausgezeichnet, sowohl regional als auch international.
Zum Doppelhaushalt 2024/2025 beantragte LOKSTOFF! eine Erhöhung der institutionellen Förderung, um eine teilgesicherte Finanzierung für die kommenden Jahre sicherzustellen und die weitere Existenz der Theatergruppe zu gewährleisten. Da LOKSTOFF! als Theater im öffentlichen Raum keine eigene Spielstätte besitzt, ist eine anteilige Landesförderung gemäß den Richtlinien des Landes BW nicht möglich. Der Erhöhungsantrag umfasste hauptsächlich eine angemessene Vergütung. Um weiterhin qualitativ hochwertige Produktionen mit nationalen und internationalen Künstlern realisieren zu können, sind angemessene Honorare für die beteiligten freien Mitarbeiter und die künstlerische Leitung erforderlich. Die beantragte Erhöhung der Fördermittel um 145.000 EUR wurde daher fast ausschließlich für Honorarzahlungen angemeldet, orientiert an den gestiegenen Tarifen und Honoraruntergrenzen in den Darstellenden Künsten.
Der Gemeinderat ist dem Antrag teilweise gefolgt und hat zum Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzliche Mittel i. H. v. 100.000 EUR zur Verbesserung der Honorarsituation sowie für Personalmittel bereitgestellt. Damit beträgt die institutionelle Förderung ab 2024 insg. 185.000 EUR p. a.

Tanztheater Katja Erdmann-Rajski
Das 2001 gegründete Tanztheater Katja Erdmann-Rajski hat sich als feste Größe in der Stuttgarter Tanzszene etabliert. Mit einer eigenen choreografischen Sprache nähert sich das Ensemble sowohl klassischen als auch zeitgenössischen Stoffen und ist für seine partizipativen und tanzpädagogischen Arbeiten bekannt. Zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurde das Tanztheater zunächst befristet in die institutionelle Förderung aufgenommen, zum Doppelhaushalt 2022/2023 wurde die Befristung aufgehoben und in eine dauerhafte institutionelle Förderung überführt.
Das Tanztheater Katja Erdmann-Rajski plant, den Spielbetrieb zu erweitern und die künstlerische Entwicklung voranzutreiben. Ab 2024 soll eine Produktions- und Finanzmanagementstelle geschaffen werden, um die wachsenden Aufgaben strategisch zu koordinieren. Zudem ist die Entwicklung partizipativer Kinder- und Jugendstücke geplant, die auch mobil für Schulbesuche konzipiert sind. Dieses Format soll die ästhetische Bildung von Kindern und Jugendlichen fördern und integrativ-inklusive Tanzprojekte unterstützen. Darüber hinaus ist eine Anpassung der Honorare für freischaffende Künstler notwendig, da die Empfehlungen einschlägiger Bundesverbände 2023 deutlich gestiegen sind. Um diese programmatischen und zielgruppenorientierten Erweiterungen realisieren zu können, beantragte das Tanztheater Katja Erdmann-Rajski eine Erhöhung der institutionellen Förderung um 10.000 EUR.
Der Gemeinderat hat zum Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzliche Mittel i. H. v. 10.000 EUR p. a. bereitgestellt. Damit beträgt die institutionelle Förderung des Tanztheaters Katja Erdmann-Rajski ab 2024 insg. 60.000 EUR p. a.



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