Protokoll: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
86
2b
VerhandlungDrucksache:
408/2021
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 21.05.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Haupt fr
Betreff: Ausübung des Vorkaufsrechts an einer Teilfläche von ca. 24 m² des Flst. 129, Buchauer Str. 25, der Gemarkung Stuttgart (-Wangen)

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 18.05.2021, GRDrs 408/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Ausübung des Vorkaufsrechts an einer Teilfläche von ca. 24 m² des Grundstücks
Gemarkung Stuttgart
Flst. 129 Buchauer Straße 25 -: 140 m²

2. Der vorläufige Kaufpreis in Höhe von "Betrag 1 *)" EUR wird im Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzhaushalt 230- Liegenschaftsamt, Projekt 7.232000-Immobilien, AuszGr. 782-Erwerb von unbeweglichem Anlagevermögen, finanziert.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Das relativ kleine Grundstück in Stuttgart-Wangen (Buchauerstr. 25) werde für die Fortführung eines Gehwegs benötigt, so BM Fuhrmann. Die Verwaltung bekomme stets Rückmeldung von den Fachämtern, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt werden solle oder nicht. In diesem Fall schlage die Verwaltung die Ausübung des Vorkaufsrechts vor. StR Currle (CDU) betont, der Gehweg führe bis an das betroffene Grundstück heran, danach folge eine Trockenmauer mit einem ansehnlichen Garten. Falls die Mauer abgerissen würde, könne der Gehweg etwa 10 bis 15 Meter verlängert werden, bis ein weiteres Haus folge, was den Weiterbau verhindere. Die Verwaltung habe ausgeführt, unterhalb des einen Teils des Grundstücks führe eine Gasleitung, was der Stadtrat allerdings nicht bestätigen kann. Er appelliert an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen (WA), das Vorkaufsrecht nicht auszuüben. Frau Rüdiger (LiegA) liegt eine Information der Fachverwaltung vor, wonach der Gehweg weitergeführt werden soll. Dies sei möglich, da sich die Überbauung des Gebäudes in einer ausreichenden Höhe über dem künftigen Gehweg befinde, so dass dieser begangen werden könne. Sie könne dieses ohne Vor-Ort-Termin lediglich anhand des Luftbildes oder des Plans beurteilen. StR Currle erwidert, es mache keinen Sinn, wegen einer Verlängerung des Gehwegs von etwa zehn Metern die Trockenmauer einzureißen und den ansehnlichen Garten zu zerstören. BM Fuhrmann betont, die Fläche grenze an ein städtisches Grundstück, wodurch sich die Planung sinnvoller gestalte. Oftmals trete bei einer Straße, die nach einem Bebauungsplan festgesetzt sei, das Problem auf, so Frau Rüdiger, dass die Grundstücke im Vorfeld vielfältig genutzt würden. Für einen Straßenausbau werde daher stets ein Garten oder eine Grünfläche vernichtet. StRin Porsch (CDU) schlägt vor, diesen Tagesordnungspunkt bis zur nächsten WA-Sitzung zurückzustellen, sodass die Verwaltung klären könne, ob der Gehweg gebaut werden könne oder nicht. Eine heutige Abstimmung sei wegen der Fristen nötig, gibt BM Fuhrmann zu bedenken. StR Conzelmann (SPD) betont, aus dem Plan in der Anlage 1 der Vorlage werde eine Gehwegführung bis zum Gebäude mit der Hausnummer 27 ersichtlich. Darauf folge das Grundstück Nr. 25 mit dem fehlenden Gehweg, was ebenso auf die Hausnummern 23 und 19 zutreffe. Daher sei es strategisch sinnvoll, das betroffene Grundstück zu erwerben, um einen einheitlich durchgängigen Gehweg an dieser Stelle bauen zu können. Die Käufer seien im Vorfeld informiert worden und hätten sich nicht geäußert oder Einwände vorgebracht, so BM Fuhrmann. Frau Rüdiger habe dieses Vorhaben als Langfristplanung bezeichnet. Oftmals dauere es Jahrzehnte an, bis restliche Grundstücke erworben werden könnten. Somit könnten mit dem Käufer entsprechende Vereinbarungen getroffen werden, sodass diesem eine weitere Nutzung möglich sei. Bis zum 19.06.2021 müsse die Verwaltung das Vorkaufsrecht ausgeübt haben.



BM Fuhrmann stellt die Ausübung des Vorkaufsrechts (GRDRrs 408/2021) zur Abstimmung und stellt fest:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen beschließt bei 9 Ja- und 6 Gegenstimmen mehrheitlich wie beantragt.

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