Protokoll:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
1
7
Verhandlung
Drucksache:
594/2022
GZ:
JB
Sitzungstermin:
27.01.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Fuhrmann
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Sabbagh
th
Betreff:
Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2022 - Umsetzung d. Haushaltsbeschlüsse v. 2012/2013 bis 2022/2023 sowie der Beschlüsse i. d. zugehörigen Sachstandsberichten, - Anträge zu Angebotsveränderungen u. zum weiteren Ausbau
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 12.12.2022, öffentlich, Nr. 102
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 30.11.2022, GRDrs 594/2022, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von dem Sachstandsbericht über den Stand der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2012/2013, dem 3. Sachstandsbericht 2012 (GRDrs 672/2012), dem 4. Sachstandsbericht 2013 (GRDrs 177/2013), der Haushaltsbeschlüsse 2014/2015, dem 5. Sachstandsbericht 2014 (GRDrs 640/2014), dem 6. Sachstandsbericht 2015 (GRDrs 233/2015), der Haushaltsbeschlüsse 2016/2017, dem 7. Sachstandsbericht 2016 (GRDrs 658/2016), dem 8. Sachstandsbericht 2018 (GRDrs 688/2018), der Haushaltsbeschlüsse 2020/2021, dem 9. Sachstandsbericht 2020 (GRDrs 707/2020) sowie der Haushaltsbeschlüsse 2022/2023 zum Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen (siehe Anlage 1).
2. Den aufgeführten Angebotsumstellungen (Anlage 3, Anlage 6 und Anlage 7) wird zugestimmt. Damit verbunden ist die Schaffung von 73 Ganztagsplätzen für 3- bis 6-Jährige sowie ein Platzausbau bei den 3- bis 6-Jährigen insgesamt von 91 Plätzen. Bei den Kleinkindplätzen führen v. a. Vorgaben des KVJS, bedarfsgerechte Umwandlungen von 0-3 Jahren zu 3-6 Jahren sowie die Schließung von Einrichtungen (siehe Ausführliche Begründung zu Beschlussantrag 2, S. 12) in der Gesamtsumme zu einem Platzabbau von 157 Kleinkindplätzen. Die Umwandlung von Hortplätzen in Plätze für unter 6-Jährige führt zu einem Platzabbau von 38 Hortplätzen.
3. Von den Auswirkungen auf die Platzentwicklung wird Kenntnis genommen (Anlage 4, Übersicht über die Versorgungsentwicklung).
4. Für die in dieser Vorlage aufgezeigten neuen Angebotsumstellungen des städtischen Trägers werden 14,1157 Stellen benötigt (Anlage 7; Liste 1a bis 1c). Das Jugendamt wird ermächtigt, Mitarbeiter/-innen auf 14,1157 Stellen (6,3402 Stellen in Entgeltgruppe S 8b, 5,3252 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 2,200 Stellen in Entgeltgruppe S 3, 0,1795 Stellen in Entgeltgruppe EG 3 und 0,0708 Stellen in EG 2Ü) ohne Blockierung von Planstellen mit Wirkung ab sofort bzw. je nach Inbetriebnahme bis zum 31.12.2023 zu beschäftigen. Gleichzeitig können durch Gruppenumstellungen 27,0855 Stellen gestrichen werden. Davon 0,8872 Stellen in Entgeltgruppe S 9, 5,6038 Stellen in Entgeltgruppe S 8b, 13,0939 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 4,4864 Stellen in Entgeltgruppe S 3, 0,6533 Stellen in Entgeltgruppe EG 3 und 2,3609 Stellen in Entgeltgruppe EG 2Ü.
Über die erforderlichen Stellenschaffungen bzw. Stellenstreichungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2024/2025 entschieden.
Durch die Schaffungen und Streichungen in Summe betrachtet ergeben sich Stellenstreichungen in Höhe von 12,9698 Stellen.
5. Der dargestellten Finanzierung (Anlage 2, Finanzübersicht) wird zugestimmt. Diese Maßnahmen werden aus den im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas, AuszGr 7873, Bau (Pauschale) bzw. im Teilergebnishaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, KGr. 42510, Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagten Pauschalen finanziert.
BM
Fuhrmann
stellt fest:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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