Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 724/2023
Stuttgart,
07/19/2023


Stärkung des Fußverkehrs in Verbindung mit dem Aktionsplan 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikKenntnisnahmeöffentlich25.07.2023

Bericht:


Am 4. April 2023 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik die GRDrs 824/2022, Aktionsplan 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“ beraten. Darüber hinaus wurden auch die Anträge 66/2023 der Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler und der gemeinsame Antrag 84/2023 der Gemeinderatsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FrAKTION und PULS behandelt und teilweise beschlossen.

Beide Anträge formulieren klare Ziele und deren Umsetzung in bestimmten Zeitabschnitten. Um hierfür die Voraussetzung zu schaffen, werden im Tiefbauamt, beim Amt für öffentliche Ordnung und beim Amt für Stadtplanung und Wohnen mehr Budget und Personal benötigt. Mit dem vorhandenen Budget und Personal können die Ziele nicht umgesetzt werden.


Mehr Platz für Kinder und Fußgänger*innen

Der Antrag 84/2023 fordert verschiedene Maßnahmen, um den Fußverkehr sowie die Aufenthaltsqualität im Straßenraum zu verbessern. So sollen in den nächsten 3 – 5 Jahren 14 Hauptfußwegeverbindungen und 16 Flanierrouten in der Innenstadt umgesetzt werden. Parallel dazu soll ein Fußverkehrskonzept für die Außenbezirke geplant und bis 2035 umgesetzt werden.

Das Fußverkehrskonzept für den Innenstadtbereich zeigt zahlreiche Maßnahmen mit Kosten von 11,6 Mio. EUR (Stand 2017) auf. Mit dem Aufschlag des Baupreisindex ergeben sich heute Kosten von ca. 21 Mio. EUR. Wird diese Summe in 5 Jahren umgesetzt, ergibt dies einen jährlichen Budgetbedarf von 4,2 Mio. EUR. Dem Tiefbauamt steht bereits heute dauerhaft 1,0 Mio. EUR zur Verbesserung des Fußverkehrs zur Verfügung. Daher wird das Tiefbauamt zum Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzlich dauerhaft 1,6 Mio. EUR pro Jahr beantragen. Im Doppelhaushalt 2026/2027 werden weitere 1,6 Mio. EUR pro Jahr angemeldet.

Das Amt für Stadtplanung und Wohnen beantragt für Planungsleistungen zur Erweiterung des Fußverkehrskonzepts auf noch fehlende Stadtbezirke sowie die ursprünglich vorgesehene Öffentlichkeitsarbeit zum Fußverkehr (vgl. GRDrs 690/2017) jährlich 75.000 EUR. Bisher stehen hierfür keine Mittel zur Verfügung.

Stellenbedarf - Tiefbauamt (66)

Für die Umsetzung der Maßnahmen wird aufgrund der Vielzahl der Einzelmaßnahmen je Hauptfußwegeverbindung bzw. Flanierroute und des dadurch erforderlichen hohen Abstimmungsbedarfs zwischen allen Beteiligten, zusätzliches Personal benötigt. Zudem soll die Umsetzung künftig beschleunigt werden. Das Tiefbauamt wird hierfür zusätzlich 2,0 Stellen zum Doppelhaushalt 2024/2025 und 2,0 Stellen zum Doppelhaushalt 2026/2027 für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs beantragen.

Stellenbedarf - Amt für öffentliche Ordnung (32)

Für die verkehrsbehördliche Begleitung des Fußverkehrskonzepts der Innenstadtbezirke und die daraus resultierende rechtliche Genehmigung der Verkehrskonzepte und Einzelmaßnahmen steht bisher eine Stelle im gehobenen Dienst der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung. Für die planerische Begleitung und die verkehrsbehördlich aufwändige Umsetzung von drei Quartieren gemäß der Idee des Superblocks pro Doppelhaushalt, der Hauptfußwegeverbindungen und Flanierrouten in der Innenstadt in den nächsten 3 bis 5 Jahren sowie für die parallele Planung in den Außenbezirken und deren Umsetzung bis 2035 ist die Etablierung einer herausgehobenen Projektleitung sowie eine weitere Stelle für die Sachbearbeitung im Sachgebiet verkehrsbehördliche Dauermaßnahmen und eine Stelle für die verkehrsbehördliche Anordnung von baulichen Maßnahmen (Sachgebiet Baustellen) erforderlich.

„Gehwegparken“ wird schon seit längerem nicht mehr bzw. nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur in Abstimmung mit den Bezirksbeiräten angeordnet. Die in früheren Jahren eingerichteten Anordnungen des Gehwegparkens werden zunehmend kritisiert, da die Restgehwegbreiten häufig das Maß von 2,0 m unterschreiten. Gleichzeitig leisten die bestehenden Regelungen oftmals einen maßgeblichen Beitrag, um die Akzeptanz des Bewohnerparkens insbesondere in den Gebieten des Parkraummanagements sicherzustellen. Die Entscheidungsbefugnis über die Anordnung bzw. die Überprüfung der zahlreichen bestehenden Anordnungen zum Gehwegparken liegt bei der Straßenverkehrsbehörde, die diese im Rahmen ihrer staatlichen Pflichtaufgabenerfüllung nach den Gesichtspunkten der StVO und im pflichtgemäßen Ermessen für jeden Einzelfall ausübt. In Anbetracht des enormen Konfliktpotentials, das jede einzelne Überprüfung bestehender Gehwegparkregelungen auslöst, bedarf es eines Projektmanagements und einer Projektleitung. Im nationalen Austausch z.B. mit anderen Kommunen, dem Deutschen Städtetag, der difu oder EU Netzwerken sind best practices Konzepte und Kommunikationsstrategien zu entwickeln, mit denen die Überprüfung bestehender Regelungen sorgsam unterstützt werden. Stadtintern sind enge und konzeptionelle Vernetzungen z.B. mit den Bezirken, der Beauftragten von Menschen mit Behinderungen, Vertreter*innen des Fußverkehrs sowie von Handwerk, sozialen Diensten und Logistik, der Verkehrsüberwachung und den Konzepten eines effizienten Parkraummanagements in Zusammenarbeit mit S/OB, Amt 61 und Amt 66 erforderlich.

Stellenbedarf - Amt für Stadtplanung und Wohnen (61)

Für die Innenstadtbezirke besteht seit 2017 eine Fußverkehrskonzeption die seit dem DHH 2018/2019 schrittweise umgesetzt wird. Im Rahmen des Investitionsprogramms Fußverkehr wurden Stellen zur Fußverkehrsförderung bei den Ämtern 61, 32 und 66 bereitgestellt.

Aktuell wird das Fußverkehrskonzept auf die Stadtbezirke Untertürkheim, Bad Cannstatt, Zuffenhausen, Vaihingen und Möhringen in enger Abstimmung mit den Bezirksbeiräten erweitert. Die Beschlussfassung hierzu wird im Laufe des Jahres 2023 erfolgen. Das inzwischen abgeschlossene WOPAD-Verfahren (vgl. GRDrs 628/2022) zeigt einen umfassenden Handlungsbedarf im Bereich der Fußverkehrsförderung auf. Um die Umsetzung von mehr Maßnahmen im Bereich der Fußverkehrsförderung zu ermöglichen, sollen zukünftig Planungen auch extern vergeben werden. Für die ursprünglich vorgesehene Öffentlichkeitsarbeit zum Fußverkehr (vgl. GRDrs 690/2017) stehen bisher keine Mittel zur Verfügung. Zudem sollen Planungsmittel für die Erweiterung des Fußverkehrskonzepts um noch fehlende Stadtbezirke bereitgestellt werden. Zur Bearbeitung der Aufgaben wird insgesamt eine weitere Stelle benötigt.

Baupreissteigerungen

Für die Umsetzung der großen Einzelprojekte stellt fehlendes Budget, derzeit grundsätzlich kein limitierender Faktor dar. Für die durch Baupreissteigerungen erforderlichen Budgetmehrbedarfe steht die im Teilhaushalt 900 Allgemeine Finanzwirtschaft bei der Stadtkämmerei gebildete Pauschale zur Verfügung.

Für die „kleineren“, über Pauschalen im Ergebnis- und Finanzhaushalt finanzierten Maßnahmen, ist die Situation jedoch anders. Diese Pauschalen wurden in der Regel nur einmalig für die Jahre 2022 und 2023 und nicht dauerhaft erhöht. Damit besteht keine Planungssicherheit und die Personalkapazitäten im Amt können nicht in ausreichender Weise darauf ausgerichtet werden. Dies würde sich mit einer dauerhaften und vor allem gleichmäßigen Bereitstellung der Pauschalen verbessern und somit mehr Planungssicherheit geschaffen werden.

Zum Ausgleich der Baupreissteigerungen wurde für alle Pauschalen im Ergebnis- und Finanzhaushalt des Tiefbauamts als Sammelposition eine Preissteigerung von 2,5 % je Jahr in die Anmeldeliste des Tiefbauamts aufgenommen.

Bezug zur Mantelvorlage Haushaltspaket 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“

Sämtliche hier dargestellten Budget- und Stellenbedarfe sind auch Bestandteil der Mantelvorlage Haushaltspaket 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“, GRDrs 674/2023.


Finanzielle Auswirkungen

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Fußverkehr - Hauptfußwe-gerouten / 42120
1.600
1.600
3.200
3.200
3.200
Fußverkehr, THH 610, 42510
75
75
Baupreissteigerung
193
198
213
208
213
Finanzbedarf
1.868
1.873
3.413
3.408
3.413
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Fußverkehr/42120
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf Tiefbauamt (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Ingenieur*innen EG 12, Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Fußverkehrskonzepts (Hauptfußwegeverbindung, Flanierroute usw.)
2,0
-
2,0
Stellenbedarf Amt für öffentliche Ordnung (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Projektleitung Fußverkehr / Superblocks A12
Straßenverkehrsbehörde, SG dauerhafte Verkehrsregelungen (32-31.1)
Aktionsplan 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“, Neu gemäß GR-Antrag 84/2023
1,0
Sachbearbeitung Fußverkehr / Superblocks A11
Straßenverkehrsbehörde, SG dauerhafte Verkehrsregelungen (32-31.1)
Aktionsplan 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“, Neu gemäß GR-Antrag 84/2023
1,0
Sachbearbeitung Baustellengenehmigung Fußverkehr / Superblocks A9m
Straßenverkehrsbehörde, SG Baustellen (32-31.2)
Aktionsplan 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“, Neu gemäß GR-Antrag 84/2023
1,0
Projektleitung Gehwegparken A12
Straßenverkehrsbehörde, Team PRM (32-31.1)
Aktionsplan 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“, Neu gemäß GR-Antrag 84/2023
1,0
Stellenbedarf Amt für Stadtplanung und Wohnen (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Stellenplanantrag Nr. 6: Verkehrsplaner*in Verkehrsmodellierung Fußverkehr (EG 13)
0,5
Stellenplanantrag Nr. 19: Verkehrsplaner*in Bauwerksplanung Rad- und Fußverkehr (EG 13)
0,5
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten - Amt 66
176,0
176,0
351,0
351,0
351,0
Personalkosten - Amt 32
329,0
415,0
415,0
415,0
415,0
Personalkosten - Amt 61
89,2
89,2
89,2
89,2
89,2
Sachkosten - Amt 61
6,4
6,4
6,4
6,4
6,4
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
600,6
686,6
861,6
861,6
861,6
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Die Hinweise der Referate wurden in die Vorlage überwiegend eingearbeitet bzw. werden bis zu den Haushaltsplanberatungen entsprechend berücksichtigt. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Referat WFB weist darauf hin, dass Haushaltsmittel grundsätzlich bedarfsgerecht für Aufgaben und realistisch umsetzbare Maßnahmen zur Verfügung zu stellen sind. Auch bei einer Zusammenfassung in einer Sammelposition (Pauschale) sollte der maßnahmenbezogene Mittelbedarf jederzeit erkennbar und benannt werden können. In den Mitteilungsvorlagen zum Haushalt sind diese Kriterien zu beachten. Im Übrigen können die Fachämter regelmäßig über ihre Pauschalen berichten. Eine pauschale Erhöhung, beispielsweise aufgrund gestiegener Preisindizes, scheidet mangels fehlender Konkretisierung aus.

Die Referate SOS und SWU zeichnen die Vorlage mit.


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dirk Thürnau
Bürgermeister



Anlagen:

-

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20230710_GRDrs 724-2023_Mitzeichnung SWU.pdf