Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
327
6
VerhandlungDrucksache:
710/2021
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 05.10.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Maier
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Klemm
Betreff: BPlan und Satzung über örtliche Bauvorschriften
Jugendfarm Schlotwiese (Zu 261) im Stadtbez. Zuffenhausen - Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik v. 28.09.2021, öffentlich, Nr. 312
Ergebnis: Einbringung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 15.09.2021, GRDrs 710/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Jugendfarm Schlotwiese (Zu 261) im Stadtbezirk Zuffenhausen vom 14.06.2021 mit Begründung und Umweltbericht gleichen Datums sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Norden erweitert und ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung mit Umweltbericht dargestellt.


An seine Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) appelliert StR Serwani (FDP), das Projekt im kommenden Doppelhaushalt zu berücksichtigen, um es verwirklichen zu können. Nach der langen Zeitspanne zwischen Aufstellungsbeschluss (2017) und dem jetzigen Auslegungsbeschluss habe der Jugendhausverein große Schwierigkeiten mit der Finanzierung. Es fehle ihm eine Deckungssumme von 350.000 €.

BM Dr. Maier stellt fest:
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