Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
131
7
VerhandlungDrucksache:
532/2017
GZ:
SI
Sitzungstermin: 25.09.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Krasovskij de
Betreff: Pakt für Integration - Umsetzung bei der Landeshauptstadt Stuttgart und ergänzende Maßnahmen in den Jahren 2018/2019

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 18.09.2017, öffentlich, Nr. 86

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 06.09.2017, GRDrs 532/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart beteiligt sich am Pakt für Integration entsprechend der Konzeption des Landes Baden-Württemberg, die zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden (u. a. mit Unterstützung der Landeshauptstadt Stuttgart) vereinbart worden ist – s. Anlage 1. Der Pakt für Integration hat eine Laufzeit von 2 Jahren. 2. Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2019 die Zuweisungen für alle Bausteine (ohne Ausbildungsvorbereitung(AV)dual-Begleiter/-innen und ohne Jugendberufshelfer/-innen) aus dem Pakt für Integration in Anspruch.

3. Die Umsetzung des Pakts für Integration/Modul 1 Integrationsmanagement mit den vom Land zur Verfügung gestellten Fördermitteln, voraussichtlich 3.164.560 EUR p. a., wird an die in der Landeshauptstadt Stuttgart in der Flüchtlingsbetreuung seit vielen Jahren tätigen Träger der Wohlfahrtspflege Stuttgart übertragen. Das Sozialamt wird ermächtigt, bei Bedarf den Kreis der antragsberechtigten Zuwendungsnehmer zu erweitern.

4. Mit den vom Land Baden-Württemberg im Pakt für Integration/Modul 1 Integrationsmanagement zur Verfügung gestellten Mitteln werden bei den Trägern der Wohlfahrtspflege Stuttgart bis zu 49,4 Fachkraftstellen im o. g. Zeitraum finanziert. Die Finanzierung der Fachkraftstellen wird im Zuwendungsverfahren abgewickelt.

5. Es gelten die Zuwendungsrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart für die Förderung der sozialen Betreuung der Geflüchteten in der Anschlussunterbringung oder im privaten Wohnraum im Rahmen des Integrationsmanagements (s. Anlage 2) in Verbindung mit den Allgemeinen Nebenbestimmungen und den Verwaltungsvorschriften des Landes Baden-Württemberg.

6. Das vom Land im Rahmen des Pakts für Integration konzeptionierte Integrationsmanagement ersetzt die bislang als freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Stuttgart geförderte soziale Betreuung in der Anschlussunterbringung. Für die Dauer des Pakts für Integration wird die bisherige Förderung der sozialen Betreuung von Personen in der Anschlussunterbringung zur Vermeidung von Doppelstrukturen ausgesetzt. 7. Die Fachverwaltung bringt spätestens im ersten Halbjahr 2019 einen Bericht sowie einen Beschlussantrag zur weiteren Förderung des Integrationsmanagements bzw. der sozialen Betreuung in der Anschlussunterbringung für den Zeitraum ab 01.01.2020 ein.

8. Über die Inanspruchnahme der vom Land im Pakt für Integration/Modul 2 Übergang Schule und Beruf zur Verfügung gestellten Mittel wird im Rahmen der kommenden Haushaltsplanberatungen 2018/2019 im Zusammenhang mit der vom Referat Jugend und Bildung vorgeschlagenen Schaffung von zusätzlichen 13 Stellen für die Sozialarbeit an Schulen (s. GRDrs 322/2017 "Sozialarbeit an Stuttgarter Schulen – Sachstand und Entwicklungsbedarf") entschieden. 9. Die Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg aus dem Pakt für Integration/Modul 3 Spracherwerb – VwV Deutsch für Flüchtlinge mit voraussichtlich 114.000 EUR p. a. werden im Rahmen des Landesprogramms VwV Deutsch für Flüchtlinge zur anteiligen Finanzierung weiterer städtischer Deutschkurse verwendet. 10. Die Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg aus dem Pakt für Integration/Modul 4 Bürgerschaftliche Strukturen und Ehrenamt mit voraussichtlich 157.700 EUR p. a. werden beantragt und an die Träger von Räumen der Begegnung quartiersbezogen an 5 Standorten weitergeleitet. Dies können z. B. Stadtteil- und Familienzentren, Mehrgenerationenhäuser oder Begegnungsstätten für Ältere sein. Die Fördermittel dienen zur Finanzierung einer Umgestaltung der kommunalen Flüchtlingsdialoge zu sozialräumlichen Gesellschaftsdialogen. Die Zuwendungen des Landes werden in voller Höhe weitergeleitet. 11. Zuwendungsteil Umsetzung/Verwaltung/Evaluation 12. Die in den bisherigen Planungen zum Haushaltsentwurf 2018/2019 für die soziale Betreuung für Personen in der Anschlussunterbringung vorgesehenen Beträge von 3.375.000 EUR (2018) bzw. 3.457.000 EUR (2019) werden für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2019 für folgende ergänzende Maßnahmen/Bedarfe in den Haushaltsentwurf aufgenommen:
2018
2019
11. Schaffung von Stellen im Teilstellenplan des Sozialamts ab 01.01.2018:
    · Sozialplanung, koordinierende Steuerungsfunktion zur Integration von Flüchtlingen (kw-Vermerk 01/2020)
      100 % in EG 13 TVöD/Stellenplanantrag 1/2017 des Sozialamts
    · Koordination des Bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit: Weiterführung einer Ermächtigung (kw-Vermerk 01/2020)
      75 % in EG 10 TVöD/Stellenplanantrag 2/2017 des Sozialamts
    83.200 EUR





    50.500 EUR
    83.200 EUR





    50.500 EUR
    12. Schaffung von Stellen im Teilstellenplan des Jobcenters ab 01.01.2018:
      · Koordinierende Steuerungsfunktion der Zusammenarbeit von Integrationsmanager und Persönlicher Ansprechpartner
        50 % in EG 10 TVöD (kw-Vermerk 01/2020)
      33.700 EUR
      33.700 EUR
      Summe Aufwendungen
      1.622.400 EUR
      1.710.400 EUR

      13. Vom zusätzlichen Stellenbedarf in Höhe von insgesamt 2,25 Stellen wird Kenntnis genommen. In welchem Maß dem Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2018/2019 unter Berücksichtigung des finanziellen Ge-samtrahmens für Stellenschaffungen unter Vorbehalt im Rahmen der Haushaltsneutralität sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.



      In das Thema einführend, erklärt BM Wölfle, in der Stadt Stuttgart gäbe es bereits heute ein ausgesprochen gut ausgebautes Netz der sozialen Betreuung und Begleitung in den Flüchtlingsunterkünften. Erst vor einiger Zeit habe man den Betreuungsschlüssel erhöht. Durch die Umsetzung des Paktes für Integration und der ergänzenden Maßnahmen könne man die Qualität der Integrationsbemühungen in Stuttgart noch einmal deutlich steigern - nicht zuletzt aufgrund der finanziellen Förderung des Landes. Die geplanten Maßnahmen würden für eine bessere Kooperation der mit der Betreuung von Geflüchteten befassten städtischen Verwaltungsteile - Sozialamt, Jugendamt und Jobcenter - sorgen und eine höhere Verbindlichkeit schaffen. Dies geschehe unter anderem dadurch, dass die mit jedem Flüchtling individuell abzuschließenden Integrations- und die Eingliederungsvereinbarungen des Jobcenters gekoppelt würden. Auch der in Stuttgart eingeführte Qualipass für Flüchtlinge, in dem Praxiserfahrung und Kompetenzgewinne festgehalten würden, müsse in diesem Zusammenhang genannt werden. Ebenfalls würden künftig klarere Strukturen entstehen, die es auch für die Geflüchteten transparenter machten, welche Verwaltungsteile für welche Betreuungsleistungen zuständig seien. Die Stadt Stuttgart begrüße die Einführung des Paktes für Integration und dessen Vorgaben als neues Instrument deshalb vollumfänglich, so der Vorsitzende. Er stellt fest, dass durch die nun zur Verfügung gestellten Mittel bei den Trägern der Wohlfahrtspflege Stuttgart im Bereich Integrationsmanagement bis zu 49,4 Fachkraftstellen im Zeitraum 2018/2019 finanziert werden könnten. Die Finanzierung der Fachkraftstellen werde im Zuwendungsverfahren abgewickelt. Bislang seien hier lediglich ca. 32 Fachkraftstellen möglich gewesen. Zudem könne die Stadt durch Einsparungen von freiwilligen Leistungen durch die Landesförderung, die unter Beschlussantragsziffer 12 aufgeführten ergänzenden Maßnahmen umsetzen. Trotzdem werde der städtische Haushalt immer noch um fast 1,7 Mio. € entlastet.

      Des Weiteren führt der Vorsitzende an, dass in gemeinsamen Gesprächen von Seiten der freien Träger der eindringliche Wunsch geäußert worden sei, künftig auch auf die Dolmetscherdienste, die es bei der Stadt für besondere Fälle gäbe, zugreifen zu können. Hierfür gäbe es bei der Stadt derzeit ein Budget von ca. 300.000 € jährlich. Im Falle der Mitbenutzung der Dolmetscherdienste durch die freien Träger müsste das Budget um rund 100.000 € jährlich erhöht werden. Dies sei in der Vorlage so nicht dargestellt, da diese bereits fertiggestellt gewesen ist, als die freien Träger den Wunsch geäußert haben. Außerdem erklärt BM Wölfle, dass das erfolgreiche Konzept der Integrationslotsen auch in Zukunft fortgesetzt werden solle. Bei der Ausländerbehörde in der Jägerstraße gäbe es derzeit zwei Integrationslotsen, die anderen Geflüchteten durch kleinere Übersetzungsdienste oder bei Behördengängen helfen. Man überlege von Seiten des Jobcenters, solche Menschen für diese Alltagsunterstützung künftig auch finanziell zu entlohnen, so der Vorsitzende.

      Ferner regt er eine Ergänzung der Beschlussantragsziffer 5 an. Diese soll, Gesprächen mit den freien Trägern Rechnung tragend, folgenden Zusatz aufweisen:

      Die Vorlage zum Pakt für Integration werde selbstverständlich auch im Internationalen Ausschuss beraten, meint der Vorsitzende abschließend. Dieser sei auch im Vorfeld regelmäßig in die Planungen mit einbezogen worden.

      Die Einführung des Paktes für Integration sei sehr erfreulich und zeige, dass sich Bund, Land und Kommunen gemeinsam diesem wichtigen Thema stellen, erklärt StR Fuhrmann (CDU). Im Namen seiner Fraktion bedankt er sich für die Vorlage. Dem Dank schließen sich im weiteren Verlauf der Aussprache auch StR Stopper (90/Grüne), StRin Dr. Hackl (SPD), StRin Halding-Hoppenheit (SÖS-Linke-PluS) und StRin Yüksel (FDP) an.

      Von StR Fuhrmann wird angesprochen, dass das vom Land konzeptionierte Integrationsmanagement künftig die bislang als freiwillige Leistung der Stadt Stuttgart geförderte soziale Betreuung in der Anschlussunterbringung ersetzen solle. Für die Dauer des Pakts für Integration werde die bisherige Förderung der sozialen Betreuung von Personen in der Anschlussunterbringung zur Vermeidung von Doppelstrukturen ausgesetzt. StR Fuhrmann meint, die Stadt Stuttgart habe bei der Integration im Bereich der Anschlussunterbringung bereits viel geleistet. Es sei gut, dass sich nun auch das Land in diesem Bereich beteilige. Er bittet um eine Gegenüberstellung der bisherigen Strukturen und Angebote beim Jobcenter und den freien Trägern und der neuen Vorgaben und Maßnahmen im Rahmen des Paktes für Integration. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Ergänzung der Beschlussantragsziffer 5 sieht der Stadtrat kein Problem, falls der Gemeinderat auch rechtzeitig über die Änderungen der besonderen Bewilligungsbedingungen informiert wird. Diesem schließen sich im Folgenden auch StR Stopper, StRin Dr. Hackl und StRin Yüksel an. StRin Dr. Hackl bittet darum, den Gemeinderäten die Ergänzung schriftlich per E-Mail zukommen zu lassen.

      Gegenüber StR Fuhrmann erklärt BM Wölfle, alle unter Beschlussantragsziffer 12 aufgeführten Maßnahmen, seien nach vollzogenem Beschluss nicht mehr haushaltsrelevant und würden über diese Vorlage mitfinanziert.

      Zu einer weiteren Frage von StR Fuhrmann, der sich nach den möglichen Sanktionen erkundigte, falls Flüchtlinge keine Bereitschaft zeigen würden, bei den vereinbarten Integrationsmaßnahmen mitzumachen, führt der Vorsitzende aus, bei Verweigerung von Sprachkursen beispielsweise könnten Leistungen gekürzt werden. Außerdem sei in den Zuwendungsrichtlinien des Paktes für Integration verankert worden, dass die mit jedem Geflüchteten vereinbarte Integrationsvereinbarung, wie bereits erwähnt, mit der sanktionsbewährten Eingliederungsvereinbarung beim Jobcenter korrespondiere. Falls innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Begleitung eines Flüchtlings durch den Integrationsmanager keine individuelle Integrationsvereinbarung abgeschlossen werde, müsste durch den Zuwendungsnehmer, also das Sozialamt, ein Sozialbericht über die jeweiligen Hinderungsgründe vorgelegt werden. Ferner finde in Form einer Hilfeplankonferenz eine einzelfallbezogene Klärung über das weitere Verfahren in diesen Fällen statt. Die Betroffenen seien in der Regel im Leistungsbezug beim Jobcenter, dann greife hier die Eingliederungsvereinbarung und etwaige damit verbundene Sanktionen.

      Im weiteren Verlauf der Aussprache äußert StR Fuhrmann die Meinung, dass zur Sicherstellung des regelmäßigen Austausches zwischen Integrationsmanager/-innen und den persönlichen Ansprechpartnern der Geflüchteten beim Jobcenter auch über Telefon oder E-Mail, eine verbindliche Schweigepflichtentbindung der geflüchteten Klientin bzw. des geflüchteten Klienten notwendig sei.

      Das Integrationsmanagement ende spätestens ein Jahr nach Auszug der Klienten in privaten Wohnraum, meint der Stadtrat mit Verweis auf Vorlagenseite 6. Er fragt, ob hier im Einzelfall Abweichungen möglich seien, zum Beispiel, wenn Flüchtlinge mit Arbeit und eigener Wohnung schon nach wenigen Monaten keinen dringenden Bedarf an der Unterstützung des Integrationsmanagers hätten. Die Übergangszeit von zwölf Monaten sei vom Land so vereinbart worden, antwortet BM Wölfle. Grundsätzlich hätten die Integrationsmanager natürlich die Aufgabe und das Bestreben, solche Personen besonders intensiv zu unterstützen, die dringend Hilfe brauchen und im Gegensatz zu anderen noch Schwierigkeiten bei der Integration hätten.

      Der Leiter des Sozialamtes Herr Spatz ergänzt, der "Stuttgarter Weg" habe auch in der Vergangenheit vorgesehen, dass die Betreuung der Geflüchteten nicht unmittelbar mit dem Umzug in privaten Wohnraum ende.

      Im selben Zusammenhang äußert StRin Yüksel Unverständnis darüber, dass bei Auszug in privaten Wohnraum automatisch von einer erfolgreichen Integration ausgegangen werde. Dieser Zusammenhang sei für sie nicht nachvollziehbar. Es könne durchaus sein, dass ein Flüchtling auch nach einem Jahr in der eigenen Wohnung die Hilfe des Integrationsmanagers benötige.

      StR Fuhrmann spricht ferner die im Rahmen des Paktes für Integration geplante Förderung von Bürgerschaftlichen Strukturen und des Ehrenamtes an. Mit Zuwendungen des Landes in Höhe von 157.700 € pro Jahr sollen quartiersbezogen an fünf Standorten Träger von Räumen der Begegnung - z. B. Familien- und Stadtteilzentren, Mehrgenerationenhäuser und Begegnungsstätten für Ältere - ausgewählt werden, um die Gesellschaftsdialoge und Begegnungen auf Augenhöhe aufbauen zu können. Darüber hinaus soll im ersten Jahr eine städtische Co-Finanzierung mit 200.000 € sowie im zweiten Jahr mit 110.000 € erfolgen. Der Stadtrat stellt die quartiersbezogenen Begegnungsräume in Frage, da davon auszugehen sei, dass die Flüchtlinge privaten Wohnraum nur selten in der Nähe der einstigen Unterkünfte finden würden. Deshalb wäre es gut, die Effizienz der Begegnungsräume zu evaluieren.

      Dazu meint Herr Spatz, bisher habe man sogenannte Flüchtlingsdialoge vor Ort in den Unterkünften durchgeführt. Dabei habe es mehrere Formate gegeben, wobei mit den Geflüchteten unter anderem über die deutschen Werte und das Grundgesetz gesprochen wurde. Künftig wolle man nach dem Motto "Raus aus der Unterkunft, rein in die Gesellschaft" einen sozialräumlichen Ansatz verfolgen und Begegnungsräume schaffen, in denen Flüchtlinge und Einheimische miteinander in Gespräche und Diskussionen treten können. Die Begegnungsräume sollen vordergründig an Orten entstehen, wo es im Umkreis relativ viele Flüchtlingsunterkünfte gibt, und diese auch noch längerfristig betrieben werden sollen. Ein solcher Ort wäre zum Beispiel das Generationenhaus Heslach.

      Durch den Pakt für Integration werde ein Gesamtpaket mit klaren Zielen umgesetzt, das die Qualität und die Möglichkeiten der Integration von Flüchtlingen in Stuttgart stark verbessert, erklärt StR Stopper. Die Stadt Stuttgart sei bei diesem wichtigen Thema schon gut aufgestellt. Das Land hatte seiner Ansicht nach hier in der Vergangenheit noch Nachholbedarf. Für die gesamte Stadtgesellschaft sei es aber wünschenswert und wichtig, dass die Integration der Neuankömmlinge gelinge. Es sei gut, dass bestehende städtische Strukturen durch den Pakt angepasst bzw. ersetzt würden. Dadurch könnte die Entstehung von Doppelstrukturen vermieden werden und vorhandene Mittel würden effizient eingesetzt. Sehr erfreulich sei, dass durch Landesmittel bei den Trägern der Wohlfahrtspflege Stuttgart künftig knapp 17 zusätzliche Fachkraftstellen geschaffen werden könnten. Ebenso, dass mit freiwerdenden städtischen Ressourcen, ergänzende Integrationsmaßnahmen, die in der Beschlussantragsziffer 12 aufgeführt sind, umgesetzt werden könnten. Der Stadtrat bittet darum, darzustellen, durch welche Maßnahmen der Integrationsprozess eines typischen Flüchtlings in der Stadt Stuttgart künftig begleitet werden könnte. Durch eine solche Aufstellung würde man mögliche Probleme oder Handlungsbedarfe gut nachvollziehen und könnte darauf reagieren.

      StR Stopper spricht sich dafür aus, den Pakt für Integration jetzt komplett zu beschließen und nicht Teile davon in die Haushaltsplanberatungen zu schieben, wo einige Maßnahmen dann dem Rotstift zum Opfer fallen könnten. Er schlägt deshalb auch vor, die Beschlussantragsziffer 8 bezüglich der Schaffung der zusätzlichen Stellen für die Schulsozialarbeit sowie die Beschlussantragsziffer 13 ebenfalls jetzt und ohne Haushaltsvorbehalt zu beschließen. Man verfüge über die finanziellen Mittel und sollte diese für eine gute Integration nutzen.

      Zu den vorgeschlagenen Stellenneuschaffungen für die Schulsozialarbeit meint StRin Dr. Hackl (SPD), das Thema habe bereits den Jugendhilfeausschuss ausführlich beschäftigt. Schon damals habe StRin Gröger für die SPD-Gemeinderatsfraktion den Haushaltsvorbehalt beseitigt wissen wollen. Der Ausbau der Schulsozialarbeit sei für eine qualitativ gute Umsetzung dieses wichtigen Angebots für die Kinder der Geflüchteten unerlässlich. Es sei wünschenswert, dass die Stellen zeitnah besetzt würden und die Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeit aufnehmen können. Die Beschlussfassung darüber sollte man deshalb nicht auf die Haushaltsplanberatungen vertagen. Somit könne ihre Fraktion der heutigen Anregung von StR Stopper zustimmen. Dem Antrag von StR Stopper bezüglich der Beschlussantragsziffern 8 und 13 schließt sich auch StRin Yüksel an. Der vorgeschlagene Ausbau der Schulsozialarbeit sei sehr wichtig, da die Integration gerade bei Kindern und Jugendlichen maßgeblich vom erfolgreichen Spracherwerb und einem Bildungserfolg abhänge.

      Den Wunsch nach einer Erweiterung der Schulsozialarbeit begrüßt auch StRin Ripsam (CDU). Jedoch schlägt sie eine andere Vorgehensweise vor, nämlich, über die vorgeschlagenen Stellen für den Zeitraum der Mitfinanzierung durch das Land mit kw-Vermerken abzustimmen. In den Haushaltsberatungen sollte dann grundsätzlich über das Thema Schulsozialarbeit beraten werden. Und zwar nicht nur für Kinder von Geflüchteten, sondern im Gesamten. Die Stadträtin meint, es gäbe hier durchaus Verbesserungsbedarf und verweist darauf, dass die Stadt Stuttgart beim Thema Schulsozialarbeit vor nicht allzu langer Zeit vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Städten und Kommunen im Land auf einem mittleren bis schlechten Platz eingestuft worden sei.

      Für einen Beschluss der Stellen für die Schulsozialarbeit ohne Haushaltsvorbehalt und kw-Vermerke spricht sich Stadträtin Gröger (SPD) aus. Mit diesem gut angelegten Geld könne man ein deutliches Signal setzen und dem steigenden Bedarf begegnen. Kinder von Geflüchteten hätten schließlich die größten Integrationschancen. Ferner unterstützt sie die Anregung von Stadträtin Ripsam bei Gelegenheit grundsätzlich über die Kapazitäten der Schulsozialarbeit zu sprechen. Sie meint, dass in vielen Schulen in der Stadt in diesem Bereich dringend weitere Stellenanteile benötigt würden.

      Auf die Wortmeldungen eingehend, erklärt der Vorsitzende, das Land würde die im Rahmen des Moduls 2 "Übergang Schule und Beruf" vom Referat JB vorgeschlagenen zusätzlichen Stellen für die Schulsozialarbeit für den Zeitraum des Paktes für Integration zu einem Drittel finanzieren. Die Stadt Stuttgart würde für diese Stellen für denselben Zeitraum, vorbehaltlich der Beschlussfassung in den Haushaltsberatungen, die restliche Finanzierung von zwei Dritteln übernehmen (Beschlussantragsziffer 12, Nummer 8). Nach Ablauf des Paktes ende die Förderung des Landes zunächst einmal formal und der Gemeinderat müsste über die weitere Vorgehensweise diskutieren, falls der Pakt für Integration nicht fortgesetzt würde. Ein weiterer grundsätzlicher Ausbau der Schulsozialarbeit in der Stadt, mit oder ohne Co-Finanzierung des Landes, sei davon unberührt und müsste separat angegangen werden.

      Von StRin Bulle-Schmid (CDU) wird angeregt, die Beschlussfassung über die Stellenneuschaffungen bei der Schulsozialarbeit auf den Verwaltungsausschuss zu übertragen.

      Zum Thema allgemeine Neuschaffungen von Stellen meint Herr Spatz, dass die unter Beschlussantragsziffer 12 Nr. 11 vorgeschlagene Stelle für die Sozialplanung dringend gebraucht werde. Dabei sei eine Befristung auf zwei Jahre nicht wirklich hilfreich, da davon auszugehen ist, dass Bedarf an dieser Tätigkeit auch weiterhin vorhanden sein werde und es bei befristeten Stellen schwerer sei, geeignete Bewerber/-innen zu rekrutieren.

      Im weiteren Verlauf der Aussprache meint Stadträtin Dr. Hackl, die SPD-Gemeinderatsfraktion begrüße den Pakt für Integration. Es sei gut, wenn die Integration der Geflüchteten künftig, wie vom Pakt vorgesehen, systematisch begleitet werde. Als positiv hebt die Stadträtin hervor, dass durch die ergänzenden Maßnahmen unter Beschlussantragsziffer 12 auch die Folgefinanzierung und Ausdehnung des Projekts "OMID - frühe Hilfen für traumatisierte Flüchtlinge" gesichert werde. Sie fragt, ob im Rahmen des Paktes für Integration künftig grundsätzlich auch andere neue Projekte gefördert werden können und verweist darauf, dass die eva kürzlich einen Antrag über die Förderung der Koordination sozialpsychiatrischer Hilfen gestellt habe. Ebenfalls sei erfreulich, dass zur Koordination des Bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit im Stellenplan eine 75%-Stelle vorgeschlagen werde. Im Namen ihrer Fraktion regt die Stadträtin an, hier eine Vollzeitstelle vorzusehen. Sie werde diesbezüglich noch auf die anderen Fraktionen zugehen, um bis zu der Beschlussfassung zu versuchen, einen Konsens darüber zu erzielen.

      Des Weiteren kommt sie auf das Thema Integrationsmanager zu sprechen. Die Stadträtin fragt, wie viele Flüchtlinge ein Integrationsmanager unterstützen solle. Gleichzeitig stellt sie in Frage, ob die Helfer bei der Fülle an Aufgaben wie Begleitung zum Erstkontakt beim Jobcenter oder Hilfe bei der Wohnungssuche überhaupt in der Lage sein können, jedem Klienten in vollem Umfang gerecht zu werden. StRin Dr. Hackl befürchtet eine drohende Überforderung der Integrationsmanager. Vor diesem Hintergrund äußert sie Unverständnis darüber, dass die städtische soziale Betreuung der Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung nicht fortgeführt werden solle. Ihrer Ansicht nach, sollte man darüber nachdenken, diese soziale Betreuung in gemindertem Umfang nach wie vor anzubieten, um so die Integrationsmanager gewissermaßen ein wenig zu entlasten. Die finanziellen Mittel hierfür wären vorhanden, so StRin Dr. Hackl.

      Hierzu antwortet BM Wölfle, eine Fortführung der städtischen sozialen Betreuung und somit ein Miteinander verschiedener Betreuungsformen halte die Verwaltung nicht für sinnvoll. Man gehe davon aus, dass durch den Pakt für Integration und vor allem die Begleitung der Flüchtlinge durch die Integrationsmanager eine Verbesserung und keinesfalls eine Verschlechterung der Betreuung erreicht werden könne. Eine Unterstützung der Klienten während des Erstkontaktes mit dem Jobcenter hieße beispielsweise nicht, dass der Integrationsmanager permanent dabei sein müsste. Er hätte die Aufgabe, sicherzustellten, dass die Geflüchteten zum Beratungstermin erscheinen und es im Vorfeld keine ungeklärten Fragen gäbe. Gegebenenfalls könnte der Integrationsmanager seinen Klienten - falls notwendig - auch mal zu einem Dreiergespräch beim Jobcenter begleiten.

      Auch Herr Spatz teilt die Ansicht, dass der künftige Betreuungsschlüssel nicht schlechter, sondern eher besser sein werde, als der momentan geltende von 1:120. Durch die vom Land in Aussicht gestellten Mittel könnten bei den Trägern der Wohlfahrtspflege Stuttgart bis zu 49,4 Fachkraftstellen für den Zeitraum des Paktes für Integration finanziert werden. Die genaue Anzahl wird voraussichtlich im Dezember dieses Jahres feststehen und wäre eine Konstante, auch wenn die Zahl der zu integrierenden Personen künftig sinken würde. Damit hätten auch die Freien Träger planerische Sicherheit. Er erklärt weiter, dass derzeit 100 bis 120 Einzügen in die Anschlussunterbringung pro Monat ca. 200 Auszüge in privaten Wohnraum in Stuttgart und Umgebung gegenüberstehen würden. Zudem gäbe es auch Personen die rückgeführt oder abgeschoben würden. Dennoch sei die Zahl, der in der Anschlussunterkunft in den nächsten beiden Jahren zu betreuenden Personen, nur schwer prognostizierbar.

      Darauf eingehend, meint StRin Dr. Hackl, dass laut Vorlage alle Geflüchteten in Stuttgart, die zum Stichtag 15.9.2017 in der Anschlussunterbringung untergebracht gewesen sind, Anspruch auf die Begleitung durch einen Integrationsmanager hätten. Vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Menschen, die in den nächsten beiden Jahren aus der vorläufigen in die Anschlussunterbringung wechseln würden, ansteigen werde - und diese Personen damit in den Zuständigkeitsbereich der Integrationsmanager fielen - äußert sie erneut ihre Befürchtung einer möglichen Überlastung der Helfer.

      Im Folgenden erklärt der Vorsitzende, zusätzliche Mittel für weitere Maßnahmen, Stellen oder externe Projekte, die nicht explizit unter Beschlussantragsziffer 12 der Vorlage aufgeführt seien, seien Mehrausgaben, welche im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beraten werden müssten. Das gelte auch für die in Betracht gezogene Aufstockung des Budgets der städtischen Dolmetscherdienste um 100.000 € jährlich oder die Aufstockung der Stellenanteile bei der Koordination des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit. Dem Vorschlag von StR Stopper, die Haushaltsvorbehalte bei den Beschlussantragsziffern 8 und 13 aufzuheben, stimmt der Vorsitzende nicht zu. Es sei schließlich das übliche Prozedere, über Stellenerhöhungen oder Stellenneuschaffungen im Rahmen der Stellenplanberatungen während des Haushaltes zu entscheiden. Gleichzeitig macht der Bürgermeister deutlich, die Einsparung in Höhe von 1,7 Mio. € im Haushalt bedeute nicht, dass man dieses Geld jetzt als finanzielles Polster habe und sogleich wieder ausgeben könne.

      StRin Halding-Hoppenheit schließt sich den Wortmeldungen der StRe Stopper und Dr. Hackl an. Sie hebt erneut die Wichtigkeit einer gelingenden Integration sowohl für die Flüchtlinge als auch für die einheimische Bevölkerung hervor und meint, es zeige sich, dass der "Stuttgarter Weg" ein guter Weg sei.

      Der Pakt für Integration im Allgemeinen sowie die geplanten ergänzenden Maßnahmen in der Stadt Stuttgart werden von StR Dr. Fiechtner (AfD) kritisiert. Er ist der Meinung, dass die geplanten Integrationsmaßnahmen zu viel Steuergeld verschlingen würden, das man anderweitig einsetzen könnte, und schlichtweg unnötig seien. Flüchtlinge müssten nicht integriert werden, so der Stadtrat, da sie sich für eine begrenzte Zeit in Deutschland aufhielten und sobald es die Lage zulasse, auch wieder in ihre Heimat zurückkehren sollten. Gerade für den Mittleren Osten rechne er in der nächsten Zeit mit einer Stabilisierung der dortigen Verhältnisse. Flüchtlinge seien keine Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, sondern würden einen Schutzstatus auf Zeit genießen, macht StR Dr. Fiechtner seine Position deutlich. Ferner äußert er Unverständnis darüber, dass im Rahmen der Integrationsarbeit mit den Geflüchteten über sozio-kulturelle Standards in Deutschland aufgeklärt werden solle, wie zum Beispiel einvernehmliches, nachbarschaftliches Miteinander, pfleglicher Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Wohnraum oder Gleichberechtigung von Frauen und Männern (siehe Anlage 2, Seite 2). Dies seien grundlegende Werte unserer Gesellschaft, die schon Kinder von Anfang an lernen würden. Ebenso zweifelt der Stadtrat den Erfolg der geplanten Integrationsmaßnahmen z.B. in den Arbeitsmarkt an. Flüchtlinge könne man seiner Ansicht nach aufgrund mangelnder Qualifikationen nur schwer in Arbeit vermitteln. Kritik äußert StR Dr. Fiechtner auch an den hohen Kosten für die ergänzenden Maßnahmen unter Beschlussantragsziffer 12, beispielsweise die EDV-Kosten, die Honorar- und Sachkosten für das Empowerment von Geflüchteten oder die veranschlagten Fahrtkosten für externe Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen.

      Ferner möchte der Stadtrat wissen, ob Geduldete durch die Maßnahmen ebenfalls unterstützt werden sollen, oder ob dies nur anerkannten Flüchtlingen und Asylberechtigten vorbehalten sei. Er könne keine Differenzierung des Empfängerkreises der Leistungen erkennen. Er bittet ausdrücklich darum, diese Wortmeldung in das Protokoll aufzunehmen. Weiterhin erklärt der Stadtrat, seien die meisten, der nach Deutschland gekommenen Menschen, keine Flüchtlinge im Sinne des GG Art. 16a oder des § 18 Asylverfahrensgesetz. Geduldete, illegale Einwanderer oder Menschen, die subsidiären Schutz genießen würden, hätten seiner Ansicht nach keinen Anspruch auf solche Leistungen.

      Die Zielgruppe sei in der Vorlage ausführlich beschrieben, antwortet BM Wölfle. Durch den Pakt für Integration und die ergänzenden Maßnahmen solle Menschen in der Anschlussunterbringung in Flüchtlingsunterkünften oder in privatem Wohnraum geholfen werden. Der Aufenthaltsstatus spiele dabei keine Rolle. Ergänzend führt Herr Spatz aus, in die Anschlussunterkunft komme, wer ein Bleiberecht in Deutschland habe, oder bereits seit 24 Monaten in der vorläufigen Unterbringung wohne. Somit würden auch geduldete Personen im Rahmen der Anschlussunterbringung untergebracht.

      Darauf eingehend, bittet StR Dr. Fiechtner darum, bei Geduldeten und ähnlichen Personengruppen nicht von Flüchtlingen zu sprechen. Dies sei nicht korrekt.

      Laut StRin Yüksel, sei es richtig, die Integration von Geflüchteten durch einzelfallbezogene Angebote zu begleiten und zu unterstützen. Schließlich habe jeder seine eigene Fluchtgeschichte und bringe unterschiedliche Vorbildung sowie Fähigkeiten mit. Richtig sei ebenfalls, dass die Integrationserfolge in Stuttgart zum Beispiel mittels des Qualipasses überprüft würden. So könne man gegebenenfalls konsequent nachvollziehen, woran die Integration im Einzelfall kranke, um gegensteuern zu können. Die Stadträtin spricht die auf zwei Jahre begrenzte Laufzeit des Paktes für Integration an und meint, dass es wichtig sei, die Fortführung der Angebote und Maßnahmen zur Integration auch danach zu gewährleisten.

      Ferner möchte sie wissen, durch welche Abteilung bei der Stadtverwaltung die Umsetzung des Paktes in der Stadt Stuttgart koordiniert bzw. überprüft werde.
      Diese Aufgabe werde federführend die Abteilung Sozialplanung beim Sozialamt übernehmen, antwortet der Vorsitzende. Außerdem seien an der Arbeitsgruppe auch das Jugendamt, das Jobcenter und die Freien Träger beteiligt.

      Zum Ende der Aussprache stellt BM Wölfle fest, dass die auf der Vorlagenseite 3 unter Beschlussantragsziffern 12 aufgeführten Maßnahmen für die soziale Betreuung für Personen in der Anschlussunterbringung in den Haushaltsplanentwurf aufgenommen werden.

      Einem Wunsch der Bündnis 90/DIE GRÜNEN- und der SPD-Gemeinderatsfraktion folgend, regt der Vorsitzende an, bei der Maßnahme Nummer 8 der Beschlussantragsziffer 12 den Zusatz "vorbehaltlich der Beschlussfassung in den Haushaltsplanberatungen" zu streichen.

      Ebenfalls schlägt er vor, die Beschlussantragsziffern 8 und 13 heute nicht zur Abstimmung zu stellen. Die Beschlussantragsziffer 5 soll, Gesprächen mit den freien Trägern Rechnung tragend, folgende Ergänzung aufweisen:

      Im selben Zusammenhang spricht sich StR Stopper erneut für eine Zustimmung des Sozial- und Gesundheitsausschusses zum kompletten Beschlussantrag ohne Haushaltsvorbehalte aus. Das Thema kw-Vermerke bei der Schulsozialarbeit solle aber weiter im Verwaltungsausschuss beraten werden. Dies würde auch Nummer 11 der Beschlussantragsziffer 12 betreffen.

      Ferner regt er an, über die Budgeterhöhung für die Dolmetscherdienste sowie die von StRin Dr. Hackl vorgeschlagene Aufstockung der Stelle zur Koordination des Bürgerschaftlichen Engagements während der Haushaltsberatungen zu beschließen.

      Daraufhin fasst BM Wölfle zusammen, dass Konsens darüber besteht, die Beschlussantragsziffer 12 zu beschließen, während die Beschlussantragsziffern 8 und 13 bezogen auf das Thema kw-Vermerke an den Verwaltungsausschuss - wie von der CDU-Gemeinderatsfraktion gewünscht - verwiesen werden sollen.

      In Folge dankt BM Wölfle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Vorbereitung der Umsetzung des Paktes für Integration und der ergänzenden Maßnahmen bei der Stadt Stuttgart beteiligt sind. Besonders erwähnt der Vorsitzende Herrn Lutz (SozA).

      Abschließend informiert der Vorsitzende zum Thema "Ergänzende Leistungen für Asylbewerber in Ausbildung" (siehe heutige öffentliche Niederschriftsnummer 131a).



      Der Vorsitzende stellt anschließend die Beschlussantragsziffer 5 unter Berücksichtigung der oben genannten Ergänzung zur Abstimmung und stellt fest:

      Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt einmütig zu wie beantragt.

      Danach wird über Beschlussantragsziffer 12, unter Berücksichtigung der oben genannten Änderung, abgestimmt. Hierzu stellt Bürgermeister Wölfle fest:


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