Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
98
1
VerhandlungDrucksache:
53/2022
GZ:
JB
Sitzungstermin: 05.04.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Landwirtschaftliche Schule Hohenheim
- Grundsatzbeschluss über einen Neubaustandort

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 23.03.2022, öffentlich, Nr. 104
Ergebnis: Einbringung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 18.03.2022, GRDrs 53/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Das Ergebnis des 2019 durchgeführten Suchlaufs für einen Neubau der Landwirtschaftlichen Schule Hohenheim, an dem die gesamte Schule ohne Außenstellen an einem Standort untergebracht werden kann, wird zur Kenntnis genommen.

2. Zukünftigen Neubauplanungen für die Zusammenführung der Landwirtschaftlichen Schule an einem Standort (ohne Außenstellen) wird eine Teilfläche des im Eigentum des Landes befindlichen Grundstücks Flst. 4441/1 an der Filderhauptstraße (Universität Hohenheim) in Stuttgart-Plieningen (siehe Anlage 3) zugrunde gelegt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah mit dem Land Baden-Württemberg Vertragsverhandlungen zur Überlassung des Teilgrundstücks aufzunehmen.

4. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für einen Neubau der Landwirtschaftlichen Schule Hohenheim auf dem o. g. Grundstück durchzuführen.

5. Sofern bereits im Doppelhaushalt 2022/2023 eine Beauftragung der Machbarkeitsstudie notwendig werden sollte, erfolgt die Finanzierung der entstehenden Kosten im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - Allgemeinbildende Schulen, Kostenartengruppe 42510 aus der im Doppelhaushalt 2022/2023 veranschlagten Planungsmittelpauschale für Machbarkeitsstudien.


StR Dr. Vetter (CDU) äußert sich positiv zur Vorlage und wünscht der Verwaltung einen langen Atem für die Verhandlungen mit dem Land.


BM Thürnau stellt fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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