Protokoll:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
59
9
Verhandlung
Drucksache:
1026/2020
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
09.03.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Pätzold
Berichterstattung:
Frau de la Rosa (ASW), Herr Littau (Dr.-Ing. Heinrich GmbH Planungsgesellschaft)
Protokollführung:
Frau Klemm
pö
Betreff:
Sanierung Stuttgart 30 -Gablenberg- "Soziale Stadt -
Investitionen im Quartier" Umgestaltung Kreuzungs-
bereiche Berg-/Pflasteräcker, Berg-/Libanon-/Klingen-
straße und Bergstraße
Beschluss der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 01.02.2021, GRDrs 1026/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Umgestaltung der
obengenannten Kreuzungsbereiche auf der Grundlage der Entwurfspläne des Ingenieurbüros Dr.-Ing. Heinrich GmbH Planungsgesellschaft aus Waiblingen vom 17.03.2020 (Anlage 2) und auf der Grundlage der Kostenberechnung vom 07.12.2020 (Anlage 3) mit Gesamtkosten von rd. 2.485.000 € brutto (zuzüglich aktivierungsfähigen Eigenleistungen des Tiefbauamts in Höhe von 3.600 €) wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt im Rahmen der unter Ziffer 1 dieses Beschlussantrags genannten Gesamtbaukosten die erforderlichen Planungskosten bis Leistungsphase 9 zu beauftragen.
3. Die erforderlichen Planungsmittel für die Verkehrsanlagen in Höhe von insgesamt rd. 250.000 € werden im Teilfinanzhaushalt THH 610, Amt für Stadtplanung und Wohnen bei Projektnummer 7.613036, Sanierung Stuttgart 30 -Gablenberg- AusGr 7873, Sanierungskosten wie folgt gedeckt:
bis 2020 80.000 €
2021 100.000 €
2022 70.000 €
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.
Frau
de la Rosa
erläutert den Stand der 2017 begonnenen Beratungen, unter anderem auch mit Einbeziehung der Bürger*innen vor Ort. Anhand einer Power-Point-Präsentation beschreibt Herr
Littau
anschließend das Vorhaben. Seine ergänzenden Ausführungen sind nachstehend mit Verweis auf die jeweilige Präsentationsseite zusammengefasst.
Seite 2 - Gebietsplan
Dieser erstrecke sich, so Herr Littau, von der Nordseite her (Kreuzung Pflasteräcker-/
Bergstraße) Richtung Süden (Berg-, Libanon- und Klingenstraße) und zurück Richtung Norden (Klingen-, Libanonstraße).
Seite 3 - Planungsbereich
Farblich hebe sich die Bergstraße durch das etwas hellere Rot von den Kreuzungsbereichen ab.
Seite 5 - Kreuzungsbereich Klingen-/Libanonstraße (Fotos)
Das Parken im Kreuzungsbereich sowie die Straßenquerung stellten ein Problem dar.
Seite 6 - Kreuzungsbereich Klingen-/Libanonstraße (Pläne)
Herr Littau erläutert an diesem Beispiel grundsätzliche Fakten. Bei der Planung habe man bei allen betroffenen Kreuzungen bequemem Queren durch Fußgänger mit sogenannten "Gehwegnasen" den Vorrang gegeben (Foto unten links, exemplarisch). Dem Kreuzungsbereich solle mit Possehl-Belag (großes Foto und Foto unten rechts) Platzcharakter verliehen werden, so sein Vorschlag (Foto unten Mitte). Daneben seien Flächen für Car-Sharing, E-Mobilität und Baumbestand vorgesehen. Geparkt werde derzeit auf allen zu- und abführenden Straßen beidseitig. Die Planung der Gehwege sehe im gesamten Gebiet mit Ausnahme der Libanonstraße eine Breite von 2,30 bis 2,70 m vor.
Seite 7 - Libanonstraße (Pläne)
Der Begegnungsverkehr solle sich zukünftig in allen Straßen auf Pkw/Rad mit Ausweichmöglichkeiten bei Pkw/Pkw oder Pkw/Lkw beschränken. In der schmalsten, der Libanonstraße, müsse man sich unter Beibehaltung beidseitigen Parkens mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 m und einer Gehwegbreite von 1,80 m begnügen.
Seite 8 - Kreuzungsbereich Libanon-/Bergstraße (Fotos)
Herr Littau erläutert anhand der Fotos das derzeit unübersichtliche Parken und die undefinierten Kreuzungsfahrbahnen.
Seite 9 - Kreuzungsbereich Libanon-/Bergstraße (Pläne)
Mit der geplanten Platzierung der Bäume wolle man die Raumgrenzen unter gleichzeitiger Berücksichtigung unterirdischer Leitungen einhalten. Die Sitzpoller seien im Plan rot dargestellt.
Seite 10/11 - Bergstraße (Fotos)
Die Ostseite der Bergstraße sei aktuell durch eine Garagenzufahrt-/Stellplatzsituation gekennzeichnet, so Herr Littau.
Seite 13 - Bergstraße (Pläne) (mittlerer Abschnitt)
Durch den Spielplatzbau entstehe zukünftig eine parkähnliche Situation. Von Süden und Norden kommend bestehe auch jetzt schon eine Durchfahrtssperre, sodass es keinen Pkw- und Lkw-Durchgangsverkehr gebe. Die auf dem Plan hell gekennzeichnete Fläche stelle die Wendefläche für Fahrzeuge dar (Possehl-Belag). Er empfehle auf der Westseite als Fußgängerweg den Durchgang im Park und einen 2,90 m breiten Ostgehweg.
Detailliert mit den Bürger*innen abzustimmen sei noch die Anzahl und Platzierung der Abstellplätze für Fahr- und Lastenräder in allen Straßen.
Seite 15 - Kreuzungsbereich Berg-/Pflasteräckerstraße (Fotos)
Den Kreuzungsbereich bezeichnet Herr Littau als "sehr undefiniert".
Seite 16 - (Kreuzungsbereich Berg-/Pflasteräckerstraße) (Pläne)
Die unübersichtliche Situation versuche man, mit einer klaren Linienführung und Gestaltungselementen zu entschärfen, zu denen neben anderen auch Sitzbänke zählten.
Seite 17 - (Parken in der Bergstraße) - Varianten - Gegenüberstellung
Herr Littau führt aus, die Vorzugs- der drei dargestellten Varianten sei bei einer Bürgerbegehung vor Ort mehrheitlich gewünscht worden. Bei dieser Version könnten Anwohner*innen im Gegensatz zu Variante A auch vor den Garagen parken.
Variante B stelle den Status quo dar, lediglich die Gehwegsituation würde mit der Planung verändert (beidseitig 2,0 m).
Seite 18 - Stellplatzbilanz – Baumbilanz
Anzumerken sei zu der Aufstellung, dass mehr Bäume (22 bis 29) und 26 Querungsstellen im gesamten Planungsgebiet geschaffen würden.
Frau
de la Rosa
bringt ergänzend den noch offenen Antrag zur Umwandlung der Klingen- in eine Fahrradstraße in den Blick. Das Prüfungsergebnis werde nach Ostern vorliegen. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, ergäben sich minimale Planungsänderungen im Kreuzungsbereich Klingen-/Libanonstraße. Um den Fortschritt der Planungen nicht zu verzögern, habe man das Vorhaben in zwei Bauabschnitte eingeteilt. StRin
Munk
(90/GRÜNE) betont die Signalwirkung einer Fahrradstraße auch in einem Stadtbezirk.
Auch beim Bau der Kita könne die verkehrliche Situation, wie von StR
Ozasek
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) in den Raum gestellt, ggfs. flexibel in Abstimmung mit dem Tiefbauamt an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden (Elternverkehr, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Einbahnregelungen).
Bei der Stellplatzberechnung (Status quo) habe man neben den legalen auch die Parkplätze in den Kurvenbereichen ("illegale" Parkplätze) berücksichtigt. Herr
Littau
ergänzt, Stellplätze direkt vor Garagen habe man nicht in die Berechnung der Gesamtanzahl einbezogen. StRin
Köngeter
(PULS) interessiert die Zahl der rein legalen Parkmöglichkeiten.
Die allgemein beengte Parkplatzsituation in Stuttgart-Ost spricht Frau
Eskilsson
(BVin Ost) an. Bei der Lösungsfindung mit den Bürger*innen für die Parksituation in der Bergstraße sei sie persönlich anwesend gewesen. Schrägparkplätze gegenüber den Garagen aus den 50-er Jahren erschwerten die Ein- und Ausfahrt erheblich. Sie befürworte daher - wie die Mehrheit der Bürger*innen des Quartiers - die Vorzugsvariante mit den Längsparkplätzen in der Bergstraße. Insgesamt sei sie mit der Planung sehr zufrieden.
In der sich anschließenden Aussprache äußern StRin
Munk,
StR
Kotz
(CDU), StR
Körner
(SPD), StR
Serwani
(FDP), StR
Schrade
(FW) sowie StRin
Köngeter
ihren Dank für die Konzeption sowie die Präsentation und ihre Zufriedenheit mit der Gesamtplanung.
Besonders gefällt StRin
Munk
die Umgestaltung der Kreuzungsbereiche zugunsten des Fußverkehrs. Sie gehe von einer Randsteinabsenkung bei den Übergängen zum einfacheren Queren für Menschen mit Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen aus. Eine Absenkung der Bordsteinkanten auf 3 cm an Übergangsstellen sei geplant, bestätigt Frau
de la Rosa.
Dies und die erhöhte Verkehrssicherheit, insbesondere für den Fußverkehr, sehe auch er, so StR
Ozasek,
als große Stärke des Planungsentwurfs. Durch die Strukturierung der Kreuzungen mit "Gehwegnasen" gewinne man Fläche als Begegnungsbereiche, äußert StR
Kotz
seine Meinung. Er hoffe auf entsprechende Nutzung durch die Anwohner*innen. Für die Verweilbereiche wünscht sich StR
Ozasek
einen deutlicheren Platzcharakter und neue oder ergänzte Baumbänder. Man plane die weitere Gestaltung der Flächen erst nach Zustimmung des Gemeinderates für das Vorhaben, erklärt Frau
de la Rosa.
Auch hier strebe man eine Bürgerbeteiligung an. Eine wesentliche Verbesserung im ganzen Gebiet sieht StR
Serwani
durch die Planungen gegeben. Die Kreuzungsbereiche erführen eine erhebliche Aufwertung bei der vorliegenden Planung, stimmt StRin
Köngeter
ihren Vorrednern zu.
Ebenso wie StR
Ozasek
begrüße ihre Fraktion grundsätzlich die neuen Baumstandorte, so StRin
Munk
weiter. Für die Flächen der 27 bis 29 neuen Bäume habe man Sickerpflaster zugunsten einer größeren Gestaltungsflexibilität gewählt, führt Herr
Littau
ihr gegenüber aus. Natürliche Böden machten zudem Hochbordsteine nötig. Insgesamt sei man bei der Baumauswahl den Vorschlägen des Garten-, Friedhofs- und Forstamts gefolgt. Bäume auf Grünflächen finde man, so Frau
de la Rosa
ergänzend, sowohl auf dem angrenzenden Spielplatz als auch im Rahmen des sehr erfolgreichen Projektes "Urbanes Gärtnern".
Nachdem die vorbereitenden Untersuchungen (VU) bereits im Juni 2012 stattgefunden hätten und im Hinblick auf die vorliegende Planung und Zustimmung des Bezirksbeirats werbe er, so StR
Körner,
um eine zügige Beschlussfassung. Positiv hebt er die Bürgerbeteiligung im Entscheidungsprozess hervor und betont abschließend die hervorragende Planung.
Auf den Parkplatzmangel im ganzen Quartier und auf einen Wunsch von Frau
Eskilsson
nach einer Quartiersgarage eingehend, lenkt StR
Kotz
den Fokus auf eine Tiefgarage unter der geplanten Kindertagesstätte (Kita) mit 15 möglichen Stellplätzen. Den Vorschlag unterstützen StR
Serwani
und StR
Schrade.
StR
Körner
spricht sich für beide Tiefgaragenoptionen (unter der Kita und unter der Gablenberger Schule) aus - auch im Hinblick auf die anstehende Umgestaltung der Gablenberger Hauptstraße.
StRin
Köngeter
stellt hingegen die Sicherheits- und freiraumgestalterischen Kriterien der Tiefgarage unter der geplanten Kita in den Raum. Auch für StR
Ozasek
bleibt die Quartiersgarage unter der Kita aus Kosten- und pädagogischen Gründen fragwürdig. Für realistischer und wirtschaftlicher hält er eine Quartiersgarage unter der Gablenberger Schule. Ihm, StRin Köngeter und StR Serwani gegenüber stellt Frau
de la Rosa
die Vorstellung einer Machbarkeitsstudie für eine Quartiersgarage unter der Grund- und Werkrealschule Gablenberg im Gemeinderat nach Festlegung der Anzahl der möglichen, über 15 hinausgehenden Stellplätze und der Kosten in Aussicht. StRin
Munk
spricht sich für eine Zurückstellung der Diskussion um die Quartiersgarage aus, bis eine Evaluierung des bestehenden Parkraummanagements vorliege. Dagegen hält StR
Goller
(AfD) angesichts der angespannten Parkplatzsituation im Quartier eine Quartiersgarage für unabdingbar. Sollte die Tiefgarage nicht geschaffen werden, komme für ihn eine Reduzierung der oberirdischen Parkplätze zugunsten einer Aufstockung des Baumbestands nicht infrage.
StR
Kotz
wirbt abschließend für ein Bekenntnis der übrigen Fraktionen zu seinem Vorschlag. Nicht nur erfahre der öffentliche Raum durch die versteckte Garage unter der Kita eine Verschönerung und Aufwertung. Ausgehend von der Vorzugsvariante fielen dann nicht mehr 30, sondern nur noch 15 oberirdische Stellplätze weg. Man schaffe damit neben einem guten Kompromiss auch den Anreiz für die Anwohner*innen, ihre Garagen tatsächlich als Park- und nicht als Abstellplätze zu nutzen oder Alternativen zu einem eigenen Pkw in Erwägung zu ziehen. Auch StRin
Köngeter
bewertet eine Andersnutzung von Garagen zulasten des öffentlichen Raums kritisch und fragt nach konkreten Zahlen von solchen Garagen. Frau
de la Rosa
stellt klar, nur ein Fahrzeug habe bei einer Ortsbegehung größenmäßig nicht in die Garage gepasst. Die Mehrzahl der Garagen werde für Pkw und Fahrräder genutzt. Das bestätigt auch Herr
Littau.
StR
Körner
betont dazu, in einem Parkraummanagement-Gebiet wie dem vorliegenden erhielten Anwohner*innen mit einer verfügbaren Garage keinen zusätzlichen Bewohnerparkausweis. BM
Pätzold
ergänzt, dass manche Garagen auch als Fahrradabstellplätze dienten.
StR
Ozasek
bekräftigt den positiven Einfluss des Parkraummanagements in diesem Gebiet. Neben den Garagen gebe es auch Abstellplätze für Anwohner*innen in Hinterhöfen, wodurch der öffentliche Raum entlastet werden könnte. Selbst in Ausnahmesituationen wie baustellenbedingten Sperrungen in der Bergstraße seien die Parkmöglichkeiten der umliegenden Straßenzüge nicht überlastet gewesen. Der aus seiner Sicht politischen Diskussion um Parkraumverlust sei die Tatsache entgegenzuhalten, dass es oft komfortabler sei, das Fahrzeug im öffentlichen Raum abzustellen.
Von den vorgestellten Varianten A, B und Vorzugsvariante begrüße ihre Fraktion die letztgenannte, nimmt StRin
Munk
zur Gestaltung der Bergstraße Stellung. Dem und auch dem Vorschlag von StRin Munk, die durch die Vorzugsvariante gegenüber Variante A entfallenden beiden Bäume im angrenzenden Grünbereich zu ersetzen, schließt sich StRin
Köngeter
an. Dazu erläutert Frau
de la Rosa,
es sei in dem kleinen Park ohnehin eine Aufstockung der Baumanzahl geplant. Auch StR
Kotz
und StR
Serwani
sprechen sich für die Vorzugsvariante in der Bergstraße aus. Hingegen priorisiert StR
Schrade
Variante A mit den Schrägparkplätzen. In Beantwortung seiner entsprechenden Frage und an StR Goller gewandt, erklärt Frau
de la Rosa,
Ein- und Ausfahrt an den Garagen seien bei einem Vorort-Versuch mit Anwohner*innen trotz schräg geparkter Fahrzeuge gegenüber mit einigem Rangieren möglich gewesen. Aus planerischer Sicht seien aber Längsparkplätze zu bevorzugen. Im Übrigen hätten nicht nur die direkten Anwohner*innen, sondern auch weitere Teilnehmer*innen der Bürgerbeteiligung für diese Variante gestimmt. Herr
Littau
ergänzt, bei der Planung der Breite der Schrägparkplätze habe man die vorgegebene Norm eingehalten. Bedenken bei dieser Variante habe man jedoch beim rückwärtigen Ausparken, vor allem bezogen auf die Sichtbarkeit von vorbeifahrenden Radfahrer*innen. Dies habe für die Bürger*innen letztlich den Ausschlag für die Vorzugsvariante gegeben. Letztlich spreche auch die Möglichkeit der Gliederung durch Bäume und damit Auflockerung des optischen Eindrucks für den bevorzugten Vorschlag. Bei der Gesamt- und besonders bei der Planung der Bergstraße sehe er, so StR
Ozasek,
eine deutliche Haltung "von innen nach außen". Anstatt den Schwerpunkt auf die Gestaltung des öffentlichen Raums zugunsten der Lebensqualität in jeder Hinsicht zu legen, dominiere "das Parken als Funktion" die Diskussion und Entscheidung. Dahinter stünden Fußverkehr und kindgerechte Grünplanung zurück. StR
Serwani
merkt an, für die nun einmal vorhandenen Fahrzeuge müssten in jedem Fall Parkplätze zur Verfügung stehen.
StR
Goller
ist der Erhalt der bestehenden Parkplatzanzahl angesichts des Parkdrucks wichtig. Auch dies gehöre zur Lebensqualität, betont er. Den Nachteil zwischen der Vorzugs- und Variante B erläutert Herr
Littau
ihm gegenüber dahingehend, dass eine Gliederung z. B. durch Bäume bei Letzterer im Gegensatz zur Vorzugsvariante nicht möglich sei.
Daraufhin stellt StR
Goller
den mündlichen Antrag, den Ist-Zustand mit 32 Parkplätzen auch im Rahmen der präsentierten Vorzugsvariante zu erhalten, indem die Gliederung durch Bäume entfällt.
Die grundlegenden Planwerke der Stadt, ergänzt StR
Ozasek
seine Erläuterungen, sähen vielmehr eine Stärkung des öffentlichen Raums im Hinblick auf z. B. klimaneutrale Mobilität und Fußverkehrsqualität vor. So betrage der Mindeststandard für die Fußwegbreite sowohl nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RaSt) als auch nach dem Verkehrskonzept 2030 der Stadt 2,50 m. Mit der jetzt geplanten beidseitigen Breite von 1,80 m in der Libanonstraße komme man dem nicht nach.
Herr
Littau
stellt klar, die Gehwegsituation in der Libanonstraße werde zur Minderung des Parkplatzproblems und zugunsten eines Begegnungsverkehrs Pkw/Rad so geplant. Beidseitig seien dann 1,80 m Fußwegbreite möglich. Er veranschaulicht, in der Libanonstraße fiele ein Parkstreifen weg, sollte man beidseitig Gehwege mit 2,50 m Breite vorsehen. Baumstandorte seien mangels Platz in der Libanonstraße schwer zu realisieren.
StR
Ozasek
beantragt mündlich, in der Libanonstraße die vom Gemeinderat beschlossenen Mindeststandards für Fußverkehrsqualität umzusetzen und die Möglichkeit eines Baumbandes zu prüfen, auch wenn dadurch Parkplätze entfallen.
Während er des Weiteren Car-Sharing-Bereiche grundsätzlich positiv bewertet, hält er die dafür vorgesehenen Flächen bei diesem Vorhaben für nicht geglückt. Die Qualität der Straßenquerung würde mit dem Car-Sharing auf einer Gehwegnase gemindert. Er sehe das Angebot in einem Randbereich besser verortet. Dem schließt sich StRin
Köngeter
an, ebenso wie StRin
Munk
- ihrer Meinung nach seien Car-Sharing-Plätze im Kreuzungsbereich der Sicherheit abträglich. An den Car-Sharing-Plätzen sei keine Fußgängerquerung erwünscht, so Herr
Littau.
Vielmehr solle der Fußgängerverkehr an den dafür vorgesehenen Stellen geleitet werden. Des Weiteren stellt er die erhöhte Sichtbarkeit und damit Akzeptanz der Fahrzeuge auf den Gehwegnasen in den Mittelpunkt.
Die nachstehenden mündlichen Anträge werden von BM
Pätzold
zunächst zur Abstimmung gestellt:
1. Mündlicher Antrag von StR
Ozasek:
"Die vom Gemeinderat beschlossenen Mindeststandards für Fußverkehrsanlagen (2,50 m Breite) sollen in der Libanonstraße umgesetzt werden. Es wird geprüft, ob ein Baumbeet als Baumband mit eingebettet werden kann, auch wenn einseitig dadurch Parkplätze entfallen."
BM
Pätzold
stellt fest:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
lehnt
den mündlichen Antrag mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen
ab.
2. Mündlicher Antrag von StR
Goller:
"Der Ist-Zustand mit 32 Parkplätzen soll auch im Rahmen der präsentierten Vorzugsvariante erhalten werden, indem die Gliederung durch Bäume entfällt."
BM
Pätzold
stellt fest:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
lehnt
den mündlichen Antrag mehrheitlich bei 1 Ja-Stimme und 1 Enthaltung
ab.
Danach bringt BM
Pätzold
die GRDrs 1026/2020 zur Abstimmung und stellt fest:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
stimmt
dem Beschlussantrag bei 1 Gegenstimme mehrheitlich
zu.
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