Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 699/2012
Stuttgart,
07/08/2013



Überdeckelung des Portalbereiches der B 14 Konrad-Adenauer-Straße am Charlottenplatz vor dem Wilhelmsplais - Abrechnungsbeschluss



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.07.2013
24.07.2013
24.07.2013



Beschlußantrag:

Die Abrechnung der Kosten für die Überdeckelung des Portalbereichs der B 14 in der Konrad-Adenauer-Straße am Charlottenplatz vor dem Wilhelmspalais mit Gesamtausgaben von 5.162.592,16 EUR wird anerkannt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 8. Dezember 2005 (GRDrs 1285/2005 Neufassung) der o. g. Maßnahme mit einem Aufwand von 4.900.000,00 EUR zugestimmt.

Die bewilligten Gesamtkosten wurden um 262.592,16 EUR überschritten. Dies entspricht 5,36 %.

Die Mehrkosten sind maßgeblich im Bereich der Rohbauarbeiten und der Verkehrssicherung entstanden.

Im Laufe des Jahres 2005 wurden dem Gemeinderat Entwürfe für 3 Überdeckelungen präsentiert und im August 2005 Mittel für die weitere Planung genehmigt. Dabei war Bedingung diese Bauleistungen noch vor der Fußballweltmeisterschaft, also bis Juni 2006 zu erbringen. Die Leistungen wurden europaweit ausgeschrieben.


Nach Abschluss der Submission hat der Gemeinderat den Bau des Deckels T3 abgelehnt (s. Baubeschluss vom 8.Dezember 2005), so dass nur noch der Deckel T2 zur Ausführung kommen sollte. Diese geänderte Beschlusssituation hat zu Nachverhandlungen mit der Baufirma und dadurch zu Mehrkosten geführt.

Bei der Prüfung der Ausführungsplanung durch den Prüfingenieur ergaben sich Anpassungen der neuen Deckelkonstruktion an das bestehende Bauwerk. Dies betraf die seitlichen Lager und die brandschutztechnische Verkleidung der Fertigteilträger. Teilweise war die vor Ort angetroffene Bestandssituation nicht identisch mit den vorhandenen rund 40 Jahre alten Planunterlagen. Diese Randbedingungen führten zu berechtigten Nachforderungen der Baufirma und damit zu einer Erhöhung der Baukostensumme.

Die Baumaßnahme wurde unter laufendem Betrieb der stark befahrenen B 14 sowie des Charlottenplatzes abgewickelt. Die notwendigen detaillierten Abstimmungen der Verkehrssicherungs- und Signalisierungseinrichtungen sowie der Markierungen mit der Straßenverkehrsbehörde, u. a. auch für den Abbruch des Willhelm-Hoffmann-Steges, mit einer Vollsperrung der B 14 und großräumiger Umleitung des Verkehrs, ergaben ebenfalls Mehraufwendungen für die Baufirma, die im Angebot nicht enthalten waren und daher zu Nachforderungen führten.

Zudem musste die Baumaßnahme unter erheblichem Zeitdruck bis zur Fußballweltmeisterschaft im Juni 2006 abgewickelt werden.


Förderung der Maßnahme

Für die Sanierung Stuttgart 25 - Arnulf-Klett-Platz - war ein Förderrahmen von gesamt 4,373 Mio. EUR und somit eine Finanzhilfe des Landes/Bundes in Höhe von 2,624 Mio. EUR beantragt und bewilligt. Davon entfielen auf den Bau des Deckels T2 und auf den im Jahr 2006 durchgeführten Abriss des Wilhelm-Hoffmann-Steges zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 2,769 Mio. EUR, wofür die Stadt Finanzhilfen in Höhe von 1,421 Mio. EUR erhalten hat.


Finanzielle Auswirkungen

Die Baumaßnahme wurde über die AHSt. 2.6150.9530.000 VKZ 0720 – Sanierung Stuttgart 25, Arnulf-Klett-Platz, Überdeckelung Portalbereiche B14 Konrad-Adenauer-Straße (ab 2010 Projekt 7.613020.301.002) wie folgt abgewickelt:
Haushaltsjahr 2005
Haushaltsjahr 2006
Haushaltsjahr 2007
Haushaltsjahr 2008
Haushaltsjahr 2009
Haushaltsjahr 2010
576.522,01 EUR
4.077.501,38 EUR
219.534,17 EUR
166.278,29 EUR
2.115,72 EUR
120.640,59 EUR
Gesamt
5.162.592,16 EUR

Die Abrechnungssummen stimmen mit den Buchungen im automatisierten Buchungsverfahren überein.



Beteiligte Stellen

Referate WFB und StU

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine




Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

-




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