Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
115/2020
Stuttgart,
04/14/2020
Klärwerk Plieningen: Neubau Schlammsilo
- Vergabe von Planungsleistungen
Änderungsplanung und
Vergabe von weiteren Planungsleistungen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Beschlussfassung
öffentlich
05.05.2020
Beschlußantrag:
1. Das Ingenieurbüro Obermeyer Planen + Beraten GmbH, Neu-Ulm und das Ingenieurbüro Eproplan, Stuttgart wurden im Rahmen der Objektplanung mit der Grundlagenermittlung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe im Projekt „Neubau Schlammsilo“ im Klärwerk Plieningen beauftragt. Ausgeführt wurden die Leistungsphasen Grundlagenermittlung bis zur Vorbereitung der Vergabe. Der Änderungsplanung durch das Ingenieurbüro Obermeyer Planen + Beraten wird zugestimmt. Grundlage ist die Honorarermittlung des Tiefbauamts Stadtentwässerung Stuttgart vom 24. Februar 2020 mit einem vorläufigen Honorar in Höhe von 240.602 EUR bzw. 303.585 EUR. In diesen Kosten ist der Anteil des Flughafens Stuttgart enthalten. Die bereits beauftragten Leistungen betragen 228.760 EUR bzw. 101.541 EUR, so dass sich nunmehr ein Gesamthonorar von 469.308 EUR bzw. 405.126 EUR ergibt.
Für Unvorhergesehenes werden rd. 5 % bereitgestellt, so dass für die weitere Beauf-
tragung 255.000 EUR bzw. 320.000 EUR erforderlich sind.
2. Das Honorar in Höhe von 255.000 EUR bzw. 320.000 EUR wird im Wirtschaftsplan 2020/2021 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung gedeckt. (Vermögensplan Projekt-Nummer I.11.6415.710.000 bzw. I.11.6415.740.000)
Begründung:
Situation
Mit der neuen Klärschlammverordnung vom 27. September 2017 werden an den Eigenbetrieb neue und höhere Anforderungen an das Klärschlammmanagement gestellt. Damit auch zukünftig im Klärwerk Plieningen eine ordnungsgemäße Zwischenlagerung und Entsorgung des Klärschlamms durchgeführt werden kann müssen entsprechende Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden. Bei hohem Schlammanfall kommt es derzeit immer wieder zu Engpässen bei der Lagerung des entwässerten Klärschlammes. Ziel muss es sein diesen Zustand zu verbessern. Zukünftig wird sämtlicher Klärschlamm mit zwei neuen Zentrifugen entwässert und in einem neu zu installierenden Schlammsilo zwischengelagert. Diese Maßnahme führt zu einer wesentlich wirtschaftlicheren Schlammabfuhr. Weitere Ziele die mit dieser Maßnahme erreicht werden können sind geringere Schall- und Geruchsemissionen durch die geplanten geschlossenen Systeme, die Entlastung des Betriebspersonals durch die Erhöhung des Automatisierungsgrades der neuen Anlage und die Verbesserung der betrieblichen Belange durch die Neuordnung des Schlammentwässerungsgebäudes.
Umfang der Maßnahme
Ausgehend von den Planungsarbeiten eines neuen Schlammsilos wurde die schwierige Betriebssicherheit der vorhandenen Entwässerungsmaschinen erkannt und in Frage gestellt. Die vorhandenen Entwässerungsmaschinen (Bandeindicker) sollen daraufhin gegen zwei neue Zentrifugen ausgetauscht werden. Durch die Auslagerung der Klärschlammlagerung in einer externen Siloanlage und die gleichzeitige Installation von kompakteren Entwässerungsmaschinen (Zentrifugen), wurden unerwartet Flächen innerhalb des Schlammentwässerungsgebäude frei. Das gesamte Gebäude konnte neu geordnet werden.
Diese neue Situation sollte für die Unterbringung einer zweiten Mittelspannungsanlage genutzt werden. Auf Klärwerken nimmt die Versorgungssicherheit einen immer höher werdenden Stellenwert ein. Das Klärwerk Plieningen wird derzeit nur über eine Mittelspannungsanlage versorgt. Bei einem Ausfall oder bei Wartungsarbeiten an dieser Mittelspannungsanlage kann derzeit nur ein reduzierter Betrieb der biologischen Reinigungsstufe und der Nachklärung über einen externen Dieselgenerator erfolgen. Die Installation einer zweiten Mittelspannungsanlage innerhalb des Schlammentwässerungsgebäudes verbessert die Versorgungssicherheit erheblich.
Die Planung für das Projekt „Neubau Schlammsilo“ wurde daraufhin am 18.04.2018 gestoppt, um die neuen planerischen Gesichtspunkte für diese zweite Mittelspannungsanlage berücksichtigen zu können. Hieraus ergab sich die Notwendigkeit zur Überarbeitung der Leistungsphasen Entwurfsplanung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe. Die Umplanung hat zur Folge, dass die zweite Mittelspannungsanlage einen zusätzlichen Anbau an das vorhandene Gebäude erforderlich macht, damit eine betriebssichere Andienung möglich ist.
Zeitplan und derzeitiger Planungsstand
Mit der Änderungsplanung wurde am 26. Februar 2019 begonnen. Die Überarbeitung der Leistungsphase Grundlagenermittlung bis zur Vorplanung wurde am 28. Januar 2020 abgeschlossen. Der weitere zeitliche Ablauf sieht eine Fertigstellung der nächsten Planungsstufe (Überarbeitung der Entwurfsplanung bis zur Genehmigungsplanung) für September 2020 vor. Im Anschluss daran erfolgt die Überarbeitung der Leistungsphasen Ausführungsplanung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe. Die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen ist für Mai 2021 vorgesehen. Der Baubeginn der Maßnahme erfolgt ab Mai 2022. Die Inbetriebnahme ist im Jahr 2024 vorgesehen.
Honoraraufträge
Das Büro Obermeyer Planen + Beraten wird mit den zu wiederholenden Planungsleistungen Entwurfsplanung bis Vorbereitung der Vergabe und mit den Leistungsphasen Grundlagenermittlung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe für den Anbau beauftragt. Die Honorierung erfolgt nach HOAI auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten der Kostenschätzung und beträgt nach heutigem Kenntnisstand 240.602 EUR. Somit ergibt sich Gesamthonorar in Höhe von 469.308 EUR.
Das Büro Eproplan wird mit den zu wiederholenden Planungsleistungen Entwurfsplanung bis Vorbereitung der Vergabe und mit den Leistungsphasen Grundlagenermittlung bis zur Mitwirkung bei der Vergabe für den Anbau beauftragt. Die Honorierung erfolgt nach HOAI auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten der Kostenschätzung und beträgt nach heutigem Kenntnisstand 303.585 EUR. Somit ergibt sich ein Gesamthonorar in Höhe von 405.126 EUR.
Die Honorierung der bereits erbrachten sowie noch zu erbringenden Planungsleistungen wurde honorarmäßig mit der Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V., Mannheim, im Einvernehmen mit den beauftragten Ingenieurbüros abgestimmt. Die Honorarkosten in Höhe von 255.000 EUR und 320.000 EUR werden im Wirtschaftsplan 2020 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (Vermögensplan, Projektnummer I.11.6415.000) gedeckt.
Finanzierung / Kosten
Im Wirtschaftsplan 2020/2021 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung sind für dieses Projekt Investitionsmittel für den Kostenanteil der Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von 7.000.000 EUR vorgesehen. Diese beruhen auf der vorliegenden Kostenschätzung. Die Partnerstädte Ostfildern und Leinfelden-Echterdingen haben sich gemäß Abwasseranschlussvertrag mit einem Finanzierungsbeitrag von 7,5% bzw. 11,5% zu beteiligen.
Finanzielle Auswirkungen
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Beteiligte Stellen
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Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dirk Thürnau Jürgen Mutz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter
Anlagen
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