Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
474/2014
GZ:
StU
Sitzungstermin: 17.07.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Resolution:
kein Fracking auf dem Gebiet der LHS und im Einzugsgebiet der Stuttgarter Trinkwasserversorgung

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.07.2014, öffentlich, Nr. 320
Ergebnis: ohne Votum Weiterleitung an Ältestenrat und Gemeinderat

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 01.07.2014, GRDrs 474/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat stimmt folgendem Beschlussantrag zu:

Die Stuttgarter Gemeinderätinnen und Gemeinderäte begrüßen den Beschluss der 82. Umweltministerkonferenz vom Mai 2014 in Konstanz, die Förderung von Rohstoffen mittels Fracking nicht zuzulassen. Die Umweltminister von Bund und Ländern wollen die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen und stellten fest, dass Fracking kein ökologisch vertretbarer Weg ist.

Der Gemeinderat schließt sich dieser Auffassung an und spricht sich ausdrücklich gegen Fracking auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart samt dem Einzugsgebiet für ihre Trinkwasserversorgung aus.


StR Klingler (FDP) erklärt, auch seine Fraktion sehe die Risiken von Fracking, könne sich aber nicht der in der Resolution übernommenen Auffassung der Umweltminister von Bund und Ländern anschließen, dass Fracking kein ökologisch vertretbarer Weg sei. Ein Gutachten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Deutschland besage, dass der umweltverträgliche Einsatz von Fracking zur Gewinnung von unkonventionellen Erdgasvorkommen grundsätzlich für möglich gehalten werde. So werde sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten, da man mit einer grundsätzlichen Ablehnung von Fracking eine eventuell zukunftsweisende Technologie verbiete, während in anderen Ländern womöglich weiter geforscht werde und, wie schon in der Vergangenheit, Deutschland dadurch gegenüber anderen Ländern ins Hintertreffen gerate. Bezogen auf Stuttgarter Gemarkung und die Bodensee-Wasserversorgung sehe natürlich auch seine Fraktion die Risiken, weshalb Fracking hier gegenwärtig nicht eingesetzt werden sollte.

StR Adler (SÖS und LINKE) begrüßt es einerseits, dass sich die Verwaltung mit der Resolution den von seiner Fraktionsgemeinschaft - und der großen Mehrheit der Fachwelt - geäußerten Bedenken gegen den Einsatz dieser Technologie angeschlossen habe, bedauert jedoch andererseits, dass sie die im Antrag seiner Fraktionsgemeinschaft formulierten Ergänzungen nicht aufgenommen habe. Außerdem fehle aus Sicht seiner Fraktionsgemeinschaft die Aufforderung an die Landesregierung, den aufsuchenden Verfahren am Bodensee auf Grundlage eines aktuell noch überaus konzernfreundlichen Bergrechts zu widersprechen. Diese Formel hätten alle oberschwäbischen Gemeinden in ihre im Wesentlichen einstimmig verabschiedeten Resolutionen zum Thema aufgenommen.

Da nicht klar ist, ob der Ergänzungsantrag Nr. 194/2014 den Mitgliedern des Gemeinderats vorliegt, liest OB Kuhn ihn kurz vor.

StR Stopper (90/GRÜNE) begründet, warum seine Fraktion diesem Antrag nicht zustimme. Eine Resolution entfalte, wenn überhaupt, nur dann eine Wirkung, wenn sie einstimmig verabschiedet werde. Dies sei bei der Vorlage der Verwaltung der Fall, die bis auf die Enthaltung der FDP von den übrigen Fraktionen einvernehmlich mitgetragen werde. Die von der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE beantragten Ergänzungen würden von der Landesregierung verlangen, gegen geltendes Bergrecht zu verstoßen, das die Verlängerung der Aufsuchungserlaubnisse, auf die die entsprechenden Unternehmen einen Anspruch hätten, vorschreibe.

OB Kuhn stellt abschließend fest:
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