Protokoll:
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
12
12
Verhandlung
Drucksache:
316/2018
GZ:
Sitzungstermin:
11.07.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) -
Neustrukturierung AWS-Stützpunkt "Im Vogelsang", Ausbaustufe I
Vorprojektbeschluss
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.06.2018, nicht öffentlich, Nr. 263
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 10.07.2018, öffentlich, Nr. 300
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technisches Referats vom 11.06.2018, GRDrs 316/2018.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaft beschließt ohne Aussprache einstimmig nachstehend aufgeführten
Beschlussantrag
:
1. Der Vorplanung für die Neustrukturierung des AWS-Stützpunktes 'Im Vogelsang' in der ersten Ausbaustufe als unbemannter Stützpunkt mit Salzlagerung
mit Option zum weiteren Ausbau (Stufe II) als bemannte Betriebsstelle für Winterdienst und Abfallwirtschaft mit Betriebsgebäude für 10-15 Beschäftigte
nach der Machbarkeitsstudie der Architekten
asp Architekten GmbH, Stuttgart (Anhang 1) vom 26.07.2017
der Baubeschreibung (Anhang 2) vom 12.02.2018
und der vom Hochbauamt geprüften
Kostenschätzung (Anhang 3) vom 12.02.2018
mit voraussichtlichen Gesamtkosten von ca. brutto 2.400.000,- €
einschließlich der Kosten für Einrichtung und Prognose
wird zugestimmt.
Die zweite Ausbaustufe sieht eine bemannte Betriebsstelle mit Betriebsgebäude und LKW-Garagen vor. Im Zuge der Planungen dieser Ausbaustufe wird geprüft, ob das Betriebsgebäude des Tiefbauamts "Unter dem Birkenkopf 26" aufgegeben und die Betriebseinrichtungen in dem Neubau integriert werden können.
2. Das Hochbauamt wird ermächtigt, die Architekten und Fachingenieure auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung vom 12.12.2018 mit der Weiterplanung des Vorhabens bis HOAI Leistungsphase 6 und Teilen von 7 (Ausschreibung der Hauptgewerke vor Baubeschlussfassung) zu beauftragen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Baum- und Strauchrodungen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zum Artenschutz nach § 44 Abs. 5 BNatSchG bereits vor Erteilung des Baubeschlusses in der Vegetationsruhe durchzuführen, um mit der Maßnahme unmittelbar nach Baubeschluss beginnen zu können.
4. Auf einen Projektbeschluss wird aufgrund der Eilbedürftigkeit der Baumaßnahme (s. Begründung) und mit Verweis auf Ziffer 1.5 der Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau ('Routineprojekt') verzichtet.
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