Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB/82
GRDrs 583/2020
Stuttgart,
07/03/2020



Teilprojekte Stadtlücken, Raupe Immersatt, WIV u. Stuttgarter Wirtschafts- u. Innovationspreis



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und WohnenBeschlussfassungöffentlich17.07.2020



Beschlußantrag:

1. Der Verein Stadtlücken e.V. erhält im Jahr 2020 für die Konzeption und Weiterentwicklung der mit der GRDrs 663/2019 beschrieben Projektvision “Kooperativer Stadtraum” (1. Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen) eine Förderung in Höhe von bis zu 179.585 EUR.
2. Der Verein Raupe Immersatt e.V. erhält im Jahr 2020 für den Betrieb und zur Weiterentwicklung eines Foodsharingkonzepts eine institutionelle Förderung (Personalkostenförderung) in Höhe von bis zu 90.000 EUR.
3. Die Wirtschafts- und Industrievereinigung Stuttgart e.V. (WIV) erhält für das Jahr 2020 einen Zuschuss von 80.000 EUR p.a.
4. Der Umsetzung des Stuttgarter Wirtschafts- und Innovationspreises mit einem Aufwand i.H.v. 250.000 EUR 2020 wird zugestimmt.
5. Der Aufwand wird im Teilhaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107020 – Wirtschaftsförderung, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und 42510 – sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aus den dafür veranschlagten Mitteln gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu vier Teilprojekten der Abteilung Wirtschaftsförderung sollen nach Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel in den Haushaltsplanungen 2020/21 nunmehr die Sachbeschlüsse eingeholt werden.

1. Nachnutzung des Bereichs Paulinenbrücke - Konzeption und Weiterentwicklung der mit der GRDrs 663/2019 beschrieben Projektvision “Kooperativer Stadtraum” (1. Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen)

Der Gemeinderat hat im Doppelhaushalt 2020/2021 insgesamt 1,65 Mio. EUR (1.139.00 EUR im Ergebnis- und 511.000 EUR im Finanzhaushalt) zur Nachnutzung der Flächen unter der Paulinenbrücke beschlossen. Damit sollen die haushaltsrelevante Mitteilungsvorlage 663/2019 sowie die Themen aus den HH-Anträgen 438 Nr. 2/2019 und Nr. 1150/2019 abgedeckt werden.

In der GRDrs 663/2019 ist beschrieben, dass Vertreter*innen des Vereins Stadtlücken e.V. an der Entwicklung und Umsetzung eines kooperativen Stadtraums mitarbeiten sollen. Die Verwaltung beabsichtigt in einem ersten Schritt einen Teil der in der Anlage 1 zur GRDrs 663/2019 ("Maßnahmen- und Gesamtkostenplan") für 2020 aufgeführten Positionen dem Verein Stadtlücken e.V. als Zuwendung zu gewähren. Im Vergleich zur GRDrs 663/2019, Anlage 1 gibt es Verschiebungen innerhalb der aufgeführten Positionen, die jedoch keine Auswirkung auf die mit den einzelnen Positionen dargestellten Teilkosten haben. Die aktuell vom Verein Stadtlücken e.V. beantragten Mittel betragen in Summe 179.585 EUR. Dabei werden sowohl Sach- als auch Personalkosten berücksichtigt. Im Sinne der Vorlage sollen damit Leistungen für die Konzeption einer Trägerschaft sowie erste Planungsschritte und Umsetzungsmaßnahmen vor Ort erarbeitet und soweit möglich durchgeführt werden.

Die geplante Umsetzung der Betreuung/sozialen Arbeit im Sinne des Antrags 1150/2019 wird in der Beschlussvorlage GRDrs 560/2020 dargestellt.

Nicht alle in der Mitteilungsvorlage GRDrs 663/2019 zur „Nachnutzung Bereich Paulinenbrücke“ dargestellten Maßnahmen können in Zukunft wie geplant umgesetzt werden. Die Verwaltung beabsichtigt daher, den Rat mit dem ausgearbeiteten Vorschlag zum Betrieb der jetzt zu konzeptionierenden Trägerschaft zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu beteiligen. Diese Trägerschaft soll die mittel- bis langfristige Entwicklung des Ortes begleiten. In diesem Zusammenhang soll dann auch ein Vorschlag zur Verwendung der weiteren im Haushalt bewilligten Mittel unter Berücksichtigung der Nutzung bzw. Inanspruchnahme der Flächen für Bauarbeiten und Interimsfeuerwache vorgestellt werden.

In der Zwischenzeit wird der Verein Stadtlücken e.V. - in Anlehnung an die Nutzung der Jahre 2019/2020 - weiterhin (Teil-)Flächen unter der Paulinenbrücke südlich der Tübinger Straße verwalten. Dazu wird der bestehende Vertrag zur Überlassung der Fläche mit dem Tiefbauamt bis zum 31.12.2020 verlängert. Die Möglichkeiten zur Nutzung der Fläche müssen in Abstimmung mit dem Amt für öffentliche Ordnung geklärt werden. Einschränkungen aufgrund von Corona-Verordnungen sind ggf. zu erwarten.


2. Institutionelle Förderung „Raupe Immersatt e.V.“ - Umsetzung Personalkostenförderung im Sinne des HH-Antrags 1170/2019

Der Verein Raupe Immersatt setzt sich aktiv für einen wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln ein. In erster Linie dient dazu das Café am Hölderlinplatz im Stuttgarter Westen. Hier bietet der Verein eine bedingungslos zugängliche „Fairteiler-Wand“ für den kostenfreien Verzehr von geretteten Lebensmitteln. Die Lebensmittel stammen dabei aus Kooperationen mit Lebensmittelbetrieben der Initiative foodsharing, zu der auch der Verein Raupe Immersatt gehört. Ehrenamtliche Lebensmittelretter*innen und auch Privatpersonen können gerettete Lebensmittel im Café kostenfrei abgeben. Das Cafépersonal prüft bei der Annahme die Lebensmittel auf Genießbarkeit und stellt sie in der Fairteiler-Wand zur Verfügung. Die Gäste können sich anschließend selbst bedienen. Der Zugang ist dabei bedingungslos und Bedarf keinerlei Ausweise.

Gleichzeitig organisiert der Verein Bildungsveranstaltungen und Workshops rund um den wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln. Hierzu wird entweder in die Caféräumlichkeit geladen oder externe Veranstaltungen (in Schulen oder öffentlichen Einrichtungen) organisiert. Darüber hinaus hat sich es der Verein auch als Zweck gemacht, kleine künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern. Hierzu wird die Bühne im Café bespielt. Auch hier legt der Verein Wert darauf, dass alle Menschen Zugang zu Veranstaltungen und Workshops haben. Es wird daher in den meisten Fällen von Eintrittsgeldern abgesehen.

Parallel betreibt der Verein einen wirtschaftlichen non-profit Cafébetrieb.

Der Gemeinderat hat im Sinne des HH-Antrags Nr. 1170/2019 eine institutionelle Förderung (Personalkostenförderung) für Raupe Immersatt e.V. beschlossen. Die Zuwendung ist für den Betrieb und zur Weiterentwicklung eines Foodsharingkonzepts bestimmt. Insgesamt können förderfähige Ausgaben in Höhe von 90.000 € für das Jahr 2020 berücksichtigt werden. Die Förderung entspricht in etwa den Personalkosten von 2 x 100% VZÄ nach EG 5 TVöD. Der Verein beabsichtigt die beantragten Mittel zur Finanzierung von mehreren Teilzeitkräften (Arbeitsaufwand insgesamt: 85h/Woche) zu verwenden.

Die Förderung von Personalkosten, die dem wirtschaftlichen Betrieb zugerechnet werden müssen, ist ausgeschlossen.

3. Gewerbegebietsmanagement – Förderung der WIV

In der Mitteilungsvorlage GRDrs 281/2019 wurde erläutert, dass geplant ist, ein Gewerbegebietsmanagement bei der Wirtschaftsförderung und dem Amt für Stadtplanung und Wohnen einzuführen. Teil dieses Projekts ist auch die stärkere Einbindung der Wirtschafts- und Industrievereinigung Stuttgart e.V. (WIV) unter ihrem Geschäftsführer Herrn Prof. Dr.-Ing. Sabow. Dazu soll die WIV im Jahr 2020 mit 80.000 € bezuschusst werden. Damit soll die Weiterführung der WIV sichergestellt und eine Grundlage für die Weiterführung der WIV auch nach dem Ausscheiden des derzeitigen Geschäftsführers geschaffen werden.


4. Stuttgarter Wirtschafts- und Innovationspreis

Der Haushaltsantrag der CDU-Gemeinderatsfraktion Nr. 506/2019 wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2020/21 als GRDrs 1307/2019 mit einer Ergänzung beschlossen und die entsprechenden Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2020/21 bereitgestellt.

Im Antrag wurde ausgeführt, dass dieser Preis zum einen zu einer Impuls- und Leistungsplattform entwickelt wird. Zum anderen befördert er mit Fokus auf die Bedürfnisse der Stadt sowohl Startups als auch Innovationen der hier ansässigen Schlüsselbranchen.

In der GRDrs 1307/2019 sind die Aufschlüsselung der Kosten, Preisgelder sowie Marketing-, Jury- und Durchführungskosten inkl. Verleihung dargelegt. Für die Durchführung des Wirtschafts- und Innovationspreises sind 2020 insgesamt 250.000 EUR veranschlagt. Darin enthalten sind auch Mittel für eine 0,5 Stelle EG 13.


Finanzielle Auswirkungen


Sachbeschlüsse2020
    1. Nachnutzung des Bereichs Paulinenbrücke - Konzeption und Weiterentwicklung der mit der GRDrs 663/2019 beschrieben Projektvision “Kooperativer Stadtraum” (1. Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen)
179.585 €*
    2. Institutionelle Förderung „Raupe Immersatt e.V.“ - Umsetzung Personalkostenförderung im Sinne des HH-Antrags Nr. 1170/2019
90.000 €*
    3. Förderung der WIV
80.000 €
    4. Stuttgarter Wirtschafts- und Innovationspreis
250.000 €

*Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in vier gleich großen Teilbeträgen. Die Auszahlung der Teilbeträge 2-4 erfolgt erst gegen geeigneten Nachweis des Projektfortschritts und wenn der angeforderte Teilbetrag innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten für zuwendungsfähige Ausgaben benötigt wird.

In den Haushaltsplanberatungen 2020/2021 wurde für Raupe Immersatt e.V. ein dauerhafter Zuschuss und für die WIV ein jährlicher Zuschuss bis 2023 beschlossen. Der Stuttgarter Wirtschafts- und Innovationspreis ist in einem Zweijahresrhythmus dauerhaft angelegt. Über die Zuwendungen/Freigabe der eingestellten Haushaltsmittel ab dem Jahr 2021 soll aufgrund der derzeit noch nicht absehbaren Auswirkungen durch die Corona-Pandemie jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Der Aufwand wird im Teilhaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107020 – Wirtschaftsförderung, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke und 42510 – sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, aus den dafür veranschlagten Mitteln gedeckt.



Beteiligte Stellen

WFB




Fritz Kuhn

Anlagen

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