Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 387/2019
Stuttgart,
04/29/2019



Flughafen Stuttgart GmbH
Jahresabschluss 2018




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und WohnenBeschlussfassungöffentlich24.05.2019



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) wird beauftragt,

1. den Jahresabschluss zum 31.12.2018 in der vorgelegten Form festzustellen,

2. der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen,

3. über die Verwendung des Ergebnisses folgendermaßen zu beschließen:

Der Bilanzgewinn 2018 in Höhe von 6.635.898,78 EUR wird in die Gewinnrücklagen eingestellt,

4. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Stuttgart, als Abschlussprüfer der FSG für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen

5. die verbindliche Anwendung des Public Corporate Governance Kodex des Landes Baden-Württemberg von den Organen der FSG zu beschließen,

6. dem Aufsichtsrat der FSG für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.




Begründung:


Am Stammkapital der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) in Höhe von 50 Mio. EUR ist die Landeshauptstadt mit 35% beteiligt. Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einem Jahresgewinn in Höhe von 6.636 TEUR (VJ: Jahresverlust -34.762 TEUR). Ursache für das bessere Ergebnis ggü. dem Vorjahr ist insbesondere der Sondereffekt aufgrund der geringeren betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 42,3 Mio. EUR (Vorjahr 71,4 Mio. EUR) aus Zahlungsverpflichtungen für S 21.

Bei deutlich steigenden Flugbewegungen (+7,5%) wurde erneut ein Rekord bei der Passagierzahl in Höhe von 11,83 Mio. (+7,8%) verzeichnet. Die durchschnittliche Sitzauslastung lag damit leicht über dem Vorjahr.

Im Geschäftsbereich Aviation haben sich alle relevanten Entgeltarten (Flughafen-, Abfertigungs- und Infrastrukturentgelte) gegenüber den Vergleichszahlen des Vorjahrs erhöht. Die geringe Steigerung bei den Flughafenentgelten (Passagier-, Start- und Lande-, Abstell-, Sicherheits- und PRM-Entgelte) ist auf die veränderte Verbuchung von Rabatten für Marktentwicklungsmaßnahmen zurückzuführen. Kompensiert werden die durch Rabatte verringerten Entgelte durch entsprechend verringerte Aufwendungen für Marketingleistungen.

Die Umsätze im Non-Aviation-Bereich liegen mit 108,0 Mio. EUR deutlich über Vorjahresniveau (103,6 Mio. EUR). Dies liegt insbesondere an den höheren Umsatz- und Konzessionsabgaben, wozu die höheren Passagierzahlen beitragen. Die geringeren Einnahmen aus den Miet- und Pachterlösen resultieren im Wesentlichen aus dem Rückgang der Betriebsmittelüberlassung an das Tochterunternehmen FSEG (-2,9 Mio. EUR) aufgrund der geänderten Abrechnungsmethode von Pauschalen zu einer IST-Abrechnung. Dies führt bei der FSEG zu gesunkenen Produktionskosten und entsprechend geringeren Energiebezugskosten bei der FSG.

Der Rückgang beim Materialaufwand ist im Wesentlichen auf den Sondereffekt der geringeren Energiekosten durch die geänderte Abrechnung mit der FSEG zurückzuführen. Die höheren Kosten beim Personalleasing resultieren aus Neueinstellungen bei der FSG-Tochter SAG wegen des erhöhten Abfertigungsvolumens. Die Kosten der SAG für die Erbringung von Personaldienstleistungen für die FSG werden der FSG in Rechnung gestellt.

Die Zunahme bei den Personalkosten gegenüber dem Vorjahr beruht insbesondere auf der Steigerung bei den Löhnen und Gehältern durch die Tariferhöhungen zum 01.03.2018, höheren Personalrückstellungen (Urlaub, Überstunden Pensionen) und den tariflich garantierten Stufensteigerungen. Die Anzahl der Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) erhöhte sich auf 959 (VJ: 945).

Den Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 34,8 Mio. EUR stehen geringere Investitionen in das Sachanlagevermögen (v.a. Bürogebäude SkyLoop, Vorfeldbusse, Bodenstromversorgung) und immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 13,3 Mio. EUR entgegen.

Durch den Jahresüberschuss steigt die Eigenkapitalquote von 66,3% auf rund 69,5%.

Jahres- und Konzernabschluss wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Stuttgart, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG ergab keine wesentlichen Beanstandungen. Der Aufsichtsrat der FSG hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2018 am 9. April 2018 behandelt.

Weitere Angaben zur Geschäftsentwicklung der FSG und deren Beteiligungen sind aus dem beigefügten Jahresabschluss und Lagebericht zu entnehmen. Außerdem wird die Flughafen Stuttgart GmbH im Beteiligungsbericht dargestellt.

Vom Aufsichtsrat wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Stuttgart, zu wählen.


Der Aufsichtsrat der FSG hat in seiner Sitzung am 13. März 2019 gefordert, bei der FSG den Public Corporate Governance Kodex des Landes Baden-Württemberg einzuführen. Der PCGK des Landes Baden-Württemberg enthält wesentliche Bestimmungen geltenden Rechts zur Leitung und Überwachung von Unternehmen sowie anerkannte Standards guter und verantwortlicher Unternehmensführung und richtet sich insbesondere an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts und Personengesellschaften, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist. Mit einem Gesellschafterbeschluss soll die Anwendung des PCGK auch für die Organe der FSG verbindlich werden.






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister

Anlage (nur für die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen)
Jahresabschluss 2018 mit Lagebericht
Hinweis: Die Anlage steht in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung





Finanzielle Auswirkungen








Anlagen

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