Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 1079/2019
Stuttgart,
10/25/2019


Kulturförderung – Empfehlungen der Kulturverwaltung zum DHH 2020/2021



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
06.11.2019
19.11.2019

Bericht:

Ergänzend zu den im Ausschuss für Kultur und Medien am 25.06.2019 eingebrachten Mitteilungsvorlagen 463/2019 (Kulturelle Bildung), 465/2019 (Verstetigung von Projektförderungen), 466/2019 (Neuaufnahmen) und 468/2019 (erhöhter Bedarf), hat die Verwaltung auf Basis der weiterhin eingegangenen Anträge von Kultureinrichtungen zusätzliche Empfehlungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 erarbeitet. Analog zum letzten Verwaltungsvorschlag wurde eine Untergliederung der eingegangenen Anträge in Kulturelle Bildung, Neuaufnahmen und erhöhter Bedarf vorgenommen. Basis der Empfehlung der Kulturverwaltung ist bei bereits geförderten Institutionen und Projekten weiterhin zum einen die Berücksichtigung im Doppelhaushalt 2018/2019 sowie zum anderen die eingeräumte Dringlichkeit. Bei Neuaufnahmen sind die Anträge einzeln zu betrachten. Die Empfehlung stellt somit die essentiellen Erhöhungen und Aufnahmen aus Sicht der Kulturverwaltung dar. Eine Gesamtliste aller eingegangenen Anträge liegt den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur und Medien vor.


Kulturförderung – Kulturelle Bildung

Im Zuge der Digitalisierung und Globalisierung spielt die Kulturelle Bildung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt eine immer wichtigere Rolle. Auch für die Entwicklung neuer Zielgruppen zählt sie zu den Zukunftsmotoren kulturellen Lebens. Die folgenden Einrichtungen leisten vorrangig kulturelle Bildungsarbeit und tragen so einen bedeutenden Teil zu einer nachhaltigen und nachwuchsorientierten Kulturlandschaft in Stuttgart bei.







Kulturelle Bildung
2020
in EUR
2021
in EUR
laufend
(ja/nein)
1.
LiedKunst KunstLied
25.000
25.000
nein
2.
Theater in der Badewanne
58.000
58.000
ja
Gesamt
83.000
83.000

LiedKunst KunstLied

LiedKunst KunstLied erhielt bisher mit Unterbrechung immer wieder Projektförderungen (zuletzt 2018: 4.000 €) für die Musikvermittlungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen. Wegen großer Nachfrage sollen mehr Konzerte für Schulklassen und Familienkonzerte angeboten werden. Kinder aller Bevölkerungsschichten sollen die Möglichkeit der Teilnahme haben. Es wird viel ehrenamtliches Engagement eingebracht. Die bisherige Finanzierung über Stiftungen ist unsicher und führt oft zu Honorarverzicht der Beteiligten.

Beantragt: Aufnahme in die institutionelle Förderung mit jährlich 25.000 €.
Empfehlung der Kulturverwaltung: Institutionelle Förderung mit jährlich 25.000 € begrenzt auf 4 Jahre.

Theater in der Badewanne

Die Hauptzielgruppe des Figurentheaters sind Familien mit Kleinkindern sowie Grundschulen und Kindergärten. Im Jahr 2018 spielte das Theater in der Badewanne 144 Vorstellungen und erreichte 13.225 Zuschauer, damit hat es eine Publikumsauslastung von 75,4 %.

Die Leiterin Antonie Fröhlich leitet das Theater seit vierzig Jahren und hat im Juli einen Antrag auf Erhöhung der institutionellen Förderung gestellt, um den altersbedingten Generationenwechsel zu gestalten. Frau Fröhlich wird sich 2021 aus der Theaterleitung zurückziehen.

Die Verwaltung hat den Antrag im Juni 2019 nicht dem AKM vorgeschlagen, da
Frau Fröhlich zu diesem Zeitpunkt kein konkretes Weiterführungskonzept vorlegen konnte. Im September 2019 hat Frau Fröhlich dies nachgeholt. Das Konzept benennt ihre Nachfolgerin Frau Susanne Capar , gibt Übersicht über den Zeitraum der Einarbeitung und Übergabe und sieht zudem vor, das Theater in der Badewanne als gemeinnützigen Verein zu organisieren. Das Weiterführungskonzept vom September 2019 kann daher als zukunftssichernde Grundlage für die Fortführung des Theaters in der Badewanne betrachtet werden.

Beantragt: Erhöhung der bisherigen Förderung von 77.000 € um 58.000 € auf künftig 135.000 €.
Empfehlung der Kulturverwaltung. Erhöhung wie beantragt.
Letzte Erhöhung im DHH 2018/2019 um 25.000 € auf 77.000 €
Jahresetat: 168.700 €.


Kulturförderung – Neuaufnahmen

Eine institutionelle Förderung ermöglicht den Zuwendungsempfängern eine Planungssicherheit und dient der Deckung der gesamten Ausgaben oder eines Teils der Ausgaben der geförderten Institution. Zwar muss die Förderung jährlich neu beantragt und bewilligt werden, in der Praxis gleicht sie jedoch einer Dauerverpflichtung für die öffentliche Hand. Dies führt zu einer Bindung des größten Teils der für die Kulturförderung bereitstehenden Mittel und einem steten Wachstum der Anzahl institutionell geförderter Einrichtungen. Um einen kulturpolitischen Handlungsspielraum der LHS Stuttgart sowie eine Flexibilität in Bezug auf gesellschaftliche Bedarfe und Veränderungen zu gewährleisten, schlägt die Kulturverwaltung daher vor, die institutionelle Förderung von neu aufzunehmenden Einrichtungen zunächst auf einen Zeitraum von 4 Jahren (2 Doppelhaushalte) zu befristen.

Neuaufnahmen
2020
in EUR
2021
in EUR
laufend
(ja/nein)
A
Neuaufnahme in eine institutionelle Förderung aufgrund der Empfehlung einer Jury der Innovationsfonds
1.
figure humaine
40.000
40.000
nein
B
Sonstige Neuaufnahmen/einmalige Projektförderung
2.
Veranstaltungsreihe „radioSCHAUen“
5.000
5.000
nein
3.
KulturRegion Stuttgart – Festival „Unter Beobachtung“
80.000
nein
4.
Kunstverein Wagenhalle – Ausstattung Projektraum
109.000
nein
Gesamt
234.000
45.000

A) Neuaufnahme in eine institutionelle Förderung aufgrund der Empfehlung einer Jury der Innovationsfonds

figure humaine

Der Kammerchor figure humaine, gegründet 2016, erhielt seit 2017 aufgrund der überzeugten Entscheidung der Musik-Jury Projektförderungen (2017 und 2018: je 15.000 €, 2019: 20.000 €). Das Ensemble musiziert auf sehr hohem, professionellem Niveau und konnte sich als eigenständiger Chor sehr schnell etablieren. Die Sängerinnen und Sänger sind teilweise Studierende der Musikhochschule Stuttgart. Leiter ist Denis Rouger, Professor für Chorleitung an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart.

Die Projektförderung für figure humaine umfasste 20.000 € im Jahr 2019, beantragt hatte der Chor 40.000 €. Die nun beantragte Steigerung der Fördersumme um mehr als das Doppelte auf jährlich 93.496 € begründet das Ensemble damit, dass den Sängerinnen und Sängern Gehälter entsprechend der Honorare von vergleichbaren professionellen Ensembles in Stuttgart gezahlt werden sollen. Nur so könne langfristig die Qualität gehalten werden. Angemessene Honorare sind selbstverständlich wichtig, dennoch sollte die Finanzplanung bei einer Neuaufnahme in die institutionelle Förderung auf dem beantragten Niveau des Vorjahrs möglich sein, da sich die Konzerttätigkeit nicht wesentlich verändert hat.

Beantragt: jährlich 93.496 €.
Empfehlung der Kulturverwaltung: 40.000 € begrenzt auf 4 Jahre (2020-2023).

B) Sonstige Neuaufnahmen/einmalige Projektförderung

Veranstaltungsreihe „radioSCHAUen“

Die Veranstaltungsreihe des Freien Radios für Stuttgart (FRS) wird seit über fünf Jahren von der Fachjury für Tanz und Theater sowie von der Fachjury für Literatur mit Beträgen zwischen 1.000 € und 5.000 € regelmäßig gefördert.

Das FRS wurde 1996 gegründet und wird von bürgerschaftlichem Engagement getragen. Es bietet eine Plattform für Dialog und kreative Auseinandersetzung mit aktuellen Themen aus Kultur, Politik und Wirtschaft. Im Rahmen von „radioSCHAUen“ entstehen regelmäßig unterhaltsame und informative Events (Lesungen, Performances, Konzerte, …) vor Publikum, die auch gleichzeitig über das FRS gesendet werden und so den Kreis der Öffentlichkeit erweitern. Da „radioSCHAUen“ neben kulturellen Inhalten auch weitere Themen abdeckt, schlägt die Verwaltung abweichend vom Antrag eine Projektförderung in Höhe der bisherigen Projektförderungen vor.

Beantragt: 9.600 € jeweils für 2020 und 2021.
Empfehlung der Kulturverwaltung: Projektförderung mit 5.000 € jeweils für 2020 und 2021.

KulturRegion Stuttgart – Festival „Unter Beobachtung“

Die Stadt Stuttgart unterstützt den Verein KulturRegion e. V. durch einen jährlichen Mitgliederbeitrag, der auf der Grundlage der Einwohnerzahl jährlich neu festgesetzt wird.
2019 beträgt dieser 49.000 €.

Für das Jahr 2020 plant die KulturRegion unter dem Motto „Unter Beobachtung“ ihr neues Programm, das in Stuttgart und der Region stattfinden soll. Das Projekt wird sich mit der wichtigen Frage nach Rückzugsorten in einer immer transparenter werdenden Gesellschaft befassen. Dazu lädt Kurator Gottfried Hattinger Künstler*innen verschiedener Sparten ein, die sich mit den Grenzen zwischen Privatsphäre und Öffentlichkeit auseinandersetzen werden. Für das in Stuttgart geplante Programm wird der Performer und Autor Julius Deutschbauer in der Stadtbibliothek mit seiner „Bibliothek ungelesener Bücher“ gastieren und vor Publikum mit eingeladenen Gästen Interviews zu nicht gelesenen Büchern führen. In der Wagenhalle wird das Stück „Farm Fatale“ von Philippe Quesne gezeigt, das humorvoll Theater, Sounds und bildende Kunst zu einer konzertanten Bild-Revue collagiert. Die Stuttgarter Architekten-Designergruppe „umschichten“ wird für das Festival eine temporäre begehbare Architektur aus recycelbaren Materialien entwerfen. Diese soll gleichermaßen auf das Festivalthema, die Landeshauptstadt und auf die Funktion als Festivalzentrum Bezug nehmen. Als Material für den Bau wird das Schalungsmaterial für die Kelchstützen des S-21 Projektes dienen.

Das Kunstwerk soll für den gesamten Festivalzeitraum als offener Treffpunkt und Ort der Begegnung mitten im öffentlichen Leben der Stadt dienen. Darüber hinaus kann man sich im Inneren des Raumes über weitere Kunstwerke im Rahmen des Festivals informieren.
In und an dem Kunstwerk soll am 25. September 2020 die zentrale Festivaleröffnung stattfinden. Weitere Nutzungsmöglichkeiten des temporären Bauwerks (Konzertraum für lokale Bands oder Musiker, Lesungen zum Thema, Vorträge) werden derzeit überlegt.

Beantragt: Einmalige Projektzuwendung in Höhe von 120.000 €.
Empfehlung der Kulturverwaltung: Einmalige Projektzuwendung in Höhe von 80.000 € im Jahr 2020.

Kunstverein Wagenhalle – Ausstattung Projektraum

Nach Abschluss der Sanierung der Wagenhalle wird der Kunstverein Wagenhalle e.V. das Programm und den Ausstellungsbetrieb in dem im Atelierhaus neu entstehenden Veranstaltungsbereich konzipieren und durchführen. Für das dort intendierte interdisziplinäre und multimediale Veranstaltungsprogramm ist die Anschaffung einer angemessenen technischen Erstausstattung notwendig. Der Projektraum soll so ausgestattet werden, dass eine professionelle Nutzung mit den vier geplanten Schwerpunktsetzungen möglich wird: Theater(-aufführungen), Kunst(-ausstellungen), Musik(-konzerte) und Kulturveranstaltungen (Stadtteilentwicklung, Vorträge und Symposien). Dafür ist eine Ausrüstung mit entsprechender Licht-, Sound- und Bühnentechnik notwendig. Diese einmalige Investition ist Grundvoraussetzung für den vom Verein angestrebten professionellen und hochwertigen Programmbetrieb.

Beantragt: Einmalige Erhöhung der bisherigen Förderung von 60.000 € um 109.000 € auf 169.000 € im Jahr 2020.
Empfehlung der Kulturverwaltung: Erhöhung wie beantragt.
Jahresetat: 112.000 €.


Kulturförderung – gestiegener Bedarf

Die Kulturverwaltung schlägt eine Erhöhung der Zuwendung für nachfolgende Institutionen vor.

Gestiegener Bedarf
2020
in EUR
2021
in EUR
laufend
(ja/nein)
A
Einrichtungen/Projekte, deren Zuwendung 2018/2019 und länger nicht erhöht wurde
1.
Klangverein Stuttgart e.V. ensemble ascolta.
10.000
10.000
ja
B
Einrichtungen/Projekte, deren Zuwendung 2018/19 erhöht wurden
2.
Institut für Auslandsbeziehungen (ifa)
30.000
30.000
ja
3.
Internationale Bachakademie Stuttgart
115.850
ja
4.
Akademie für das gesprochene Wort
95.000
95.000
ja
Gesamt
135.000
250.850
A) Einrichtungen/Projekte, deren Zuwendung 2018/2019 nicht erhöht wurde

Klangverein Stuttgart e. V. ensemble ascolta

Das Kammermusikensemble im Bereich der zeitgenössischen Musik bietet weit über Stuttgart und Baden-Württemberg hinaus vielbeachtete Konzerte, Produktionen und Perspektiven. Diese Weiterentwicklung führt zu wachsenden Besucherzahlen, aber auch zu höheren Kosten für Mieten, technischem Aufwand für multimediale und elektronisch erweiterte Produktionen, Instrumententransport, Öffentlichkeitsarbeit, Projektmanagement, angemessene Honorare etc.

Das hohe ehrenamtliche Engagement kann nicht gesteigert werden. Mittel aus Stiftungen usw. können nicht fest eingeplant werden. Eine maßvolle Erhöhung könnte nicht vermeidbare Kostensteigerungen auffangen.

Beantragt: Erhöhung der bisherigen Förderung von 50.000 € um 25.000 € auf künftig 75.000 €.
Empfehlung der Kulturverwaltung: Erhöhung von 50.000 € um 10.000 € auf künftig
60.000 €.
Letzte Erhöhung: DHH 2016/2017; Veränderung um 20.000 € von 30.000 € auf derzeit 50.000 €.
Jahresetat: 325.000 €.

B) Einrichtungen/Projekte, deren Zuwendung 2018/19 erhöht wurden

Institut für Auslandsbeziehungen (ifa)

Das Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) ist bundesweit das führende Kompetenzzentrum für auswärtige Kultur- und Bildungspolitik. Es zählt zu den wichtigsten Kultur- und Bildungseinrichtungen Stuttgarts und konnte 2017 sein 100-jähriges Bestehen feiern.

Die Förderung erfolgt seit 1983 auf der Grundlage des zwischen Bund, Land und Stadt geschlossenen Verwaltungsabkommens, das eine Förderung durch Land und Stadt in gleicher Höhe und alle zwei Jahre eine Anpassung an die Entwicklung der allgemeinen Kosten vorsieht. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung wurde die städtische Förderung 1993 halbiert.

Um dem bestehenden Verwaltungsabkommen wieder nachzukommen, hat der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2016/2017 sowie 2018/2019 die schrittweise Erhöhung der institutionellen Förderung auf 748.000 € im Jahr 2019 erhöht. Auf Grund der zeitlich abweichenden Finanzplanungen von Stadt und Land besteht derzeit eine Differenz zwischen der Förderung durch das Land zur städtischen Förderung von 30.000 €. Das Finanzministerium bittet um Anpassung an die Landesförderung in Höhe von 778.000 €.

Beantragt: Erhöhung der institutionellen Förderung von 748.000 € um 30.000 € auf künftig 778.000 €.
Empfehlung der Kulturverwaltung: Erhöhung wie beantragt.
Letzte Erhöhung: DHH 2018/2019; Veränderung: um 120.000 €, von 628.000 € auf derzeit 748.000 €.
Jahresetat: 11.219.403 €.

Internationale Bachakademie Stuttgart

Die Internationale Bachakademie Stuttgart gehört zu den traditionsreichsten Stuttgarter Einrichtungen und prägt das städtische Kulturleben nachhaltig. Sie veranstaltet Abonnementkonzerte, das jährliche, große Festival Musikfest und als Nachwuchsförderung die Bachwoche mit Konzerten und Meisterkursen für junge, professionelle Musiker. Neben den Veranstaltungen in Stuttgart verbreiten die Ensembles der Gaechinger Cantorey unter der Leitung von Hans-Christoph Rademann den Ruf Stuttgarts als Musikstadt international.

Zur aktuellen Spielzeit 2019/20 hat die Bachakademie ihre Veranstaltungen sowie die Kommunikation neu ausgerichtet und spricht damit ein neues Publikum an. Das Musikfest wurde in diesem Jahr einmal ausgesetzt, um 2020 eine Neukonzeption des Festivals mit gebündelten Kräften und Finanzmitteln umsetzen zu können. Die Gelder von 2019 werden dafür in das Jahr 2020 übertragen. Ab 2021 beantragt die Bachakademie eine Erhöhung der Förderung des Musikfests von 115.850 € und verpflichtet sich gleichzeitig denselben Betrag zusätzlich selbst zu erwirtschaften. Nur mit diesen Mitteln kann das Musikfest in der weiterentwickelten Form fortgeführt werden.

Beantragt: Erhöhung der bisherigen Förderung des Musikfests ab dem Jahr 2021 von 334.150 € um 115.850 € auf künftig 450.000 €; Erhöhung der Förderung der laufenden Arbeit ab 2020 von 588.150 € um 21.050 € auf künftig 609.200 €.
Empfehlung der Kulturverwaltung: Erhöhung der Zuwendung für das Musikfest um
115.850 € auf 450.000 € ab dem Jahr 2021.
Letzte Erhöhung: DHH 2018/2019, Veränderung: um 151.900 € von 182.250 € auf derzeit 334.150 €.
Jahresetat Musikfest 2018: rd. 900.000 €; Jahresetat der Institution 2018 insg. rd. 5,4 Mio. €.


Akademie für gesprochenes Wort

Mit zahlreichen Veranstaltungsformaten und Projekten der Hör-, Sprach- und Sprechentwicklung vermittelt die Akademie für gesprochenes Wort die Kultur der freien Rede, des Dialogs und der Diskussion. Sie ist bundesweit die einzige Einrichtung ihrer Art, welche die Kultur des gesprochenen Worts in solch breiter Fächerung fördert. Zielgruppen sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Für ihre Arbeit wurde die Stiftung mehrfach ausgezeichnet.

Bei den Haushaltsberatungen 2017 wurde eine Erhöhung des Zuschusses in Höhe von 60.000 € auf derzeit 154.500 € beschlossen. Die Erhöhung diente vorrangig dazu, den Aufbau eines festangestellten Teams an künstlerisch-pädagogischen Sprecherinnen und Sprechern zu finanzieren. Die Erhöhung reichte nicht aus, um die bisherige ehrenamtliche Arbeit der Direktion in eine bezahlte Vollzeitstelle einer Direktorin oder eines Direktors zu überführen. Die Akademie steht damit weiterhin vor der Herausforderung der Umgestaltung der Einrichtung vom ehrenamtlichen hin zu einem bezahlten Engagement der Direktion. Vor diesem Hintergrund ist eine Erhöhung der institutionellen Förderung, wie beantragt, zu begrüßen, auch um weiterhin die hohe Qualität der Arbeit nachhaltig zu sichern.

Beantragt: Erhöhung der bisherigen Förderung von 154.500 € um 95.000 € auf künftig 249.000 €.
Empfehlung der Kulturverwaltung: Erhöhung wie beantragt.
Letzte Erhöhung: DHH 2018/2019, Veränderung: um 60.000 € von 94.500 € auf derzeit 154.500 €.
Jahresetat: 2018 insgesamt rd. 450.000 €.













Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Transferaufwendungen/430
452,00
378,85
378,85
378,85
308,85
308,85
Finanzbedarf
452,00
378,85
378,85
378,85
308,85
308,85
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

keine

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