Protokoll:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
144
5
Verhandlung
Drucksache:
388/2022
GZ:
5675-14
Sitzungstermin:
25.04.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Thürnau
Berichterstattung:
Herr Holzer (HochbA)
Protokollführung:
Frau Klemm
fr
Betreff:
Neubau Turn- und Versammlungshalle mit Stadtteil-
bibliothek Hedelfingen
- Vorprojektbeschluss -
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 21.03.2022, öffentlich, Nr. 85
Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss f. Stadtentwicklung und Technik v. 04.04.2023, öffentlich, Nr. 125
Ergebnis: Einbringung
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht und des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 29.03.2023, GRDrs 388/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Der Weiterplanung des Neubaus der Turn- und Versammlungshalle mit Stadtteilbibliothek in der Hedelfinger Straße 149 in Stuttgart-Hedelfingen und Freianlagen auf Basis einer vom Hochbauamt geprüften Grobkostenschätzung (Anlage 1) mit erwarteten Kosten von 37.240.000 EUR (brutto) wird zugestimmt:
Kostenstand Quartal IV/2022 (brutto) 29.540.000 EUR
zzgl. Prognose für Baupreisentwicklung 7.700.000 EUR
Voraussichtliche Gesamtkosten bei Fertigstellung (brutto) 37.240.000 EUR
abzgl. voraussichtlicher Vorsteuerabzug - 3.020.000 EUR
daraus resultierende voraussichtliche Gesamtkosten
bei Fertigstellung (Finanzierungsbedarf) 34.220.000 EUR
Basis ist die Machbarkeitsstudie (Anlage 2) des Architekturbüros "Drei Architekten" Var. 02-1 / Erweiterung um Stadtteilbibliothek vom 05.04.2022.
2. Dem Raumprogramm (Anlage 3) für
- eine zweiteilbare Sporthalle (reine Sporthalle) mit rd. 150 Zuschauerplätzen und einer Netto-Raumprogrammfläche von ca. 2.073 qm
- eine Stadteilbibliothek mit einer Netto-Raumprogrammfläche von ca. 812 qm
- eine Versammlungsstätte bestehend aus zwei zusammenschaltbaren Veranstaltungsräumen mit einer Gesamtkapazität für bis zu 300 Personen, welche jeweils Teil der Nettoraumprogrammfläche der Sport- und Bibliotheksfläche sind
- eine Tiefgarage mit ca. 32 Pkw-Stellplätzen
wird zugestimmt.
3. Der planerischen Entwicklung eines Freianlagenkonzepts "Bürgerpark" mit ca. 4.700 qm Freifläche und Planungskosten i. H. v. rd. 70 TEUR bis Leistungsphase 3 wird zugestimmt. Die Planungskosten sind Teil der in Beschlussziffer 5. aufgeführten Kosten.
4. Das Hochbauamt wird ermächtigt mit den Planern Stufenverträge in üblicher Form abzuschließen, soweit notwendig hierfür VgV-Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Planungsleistungen, einschließlich der Planung des Rückbaus der bestehenden TVH-Hedelfingen, bis Leistungsphase 3 HOAI abzurufen.
5. Im DHH 2022/2023 stehen Projektmittel für den Neubau einer Zweifeldsporthalle mit angeschlossener Versammlungsstätte in Höhe von 18 Mio. EUR zur Verfügung. Die erforderlichen Auszahlungen für die Leistungsphasen 1 bis 3 in Höhe von insgesamt 2,71 Mio. EUR werden wie folgt gedeckt:
Die im Jahr 2023 benötigten Planungsmittel in Höhe von 410.000 EUR stehen im Teilfinanzhaushalt 2023, THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520006, Sport- und Versammlungshalle Hedelfingen, Ausz.Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen, zur Verfügung.
Die weiter erforderlichen Auszahlungen für die Leistungsphasen 1 bis 3 in Höhe von 2,30 Mio. EUR stehen im Teilfinanzhaushalt 2024, THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt-Nr. 7.520006, Sport- und Versammlungshalle Hedelfingen, Ausz.Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen, zur Verfügung.
Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll ist sie in Papierform angehängt.
Es stellt sich zunächst die Frage der Stellplätze. Während StR
Dr. Vetter
(CDU) sich erkundigt, ob 32 Parkplätze ausreichend sind, schlägt StRin
Rühle
(90/GRÜNE) vor, vorhandene Plätze von Handels- und Gewerbebetrieben außerhalb deren Öffnungs-zeiten in das Parkplatz-Konzept einzubeziehen. Die Anregung begrüßt Herr
Holzer
(HochbA). Damit könne die baurechtlich erforderliche Anzahl von 32 Stellplätzen übernommen und bei Bedarf auf umliegende Parkflächen zurückgegriffen werden. Die Lagerfläche, geht er auf eine Frage von StR Schrade (FW) ein, sei nicht Teil des Raumprogramms und solle im finalen Entwurf aus wirtschaftlichen Gründen nicht überschüssig gebaut werden. Ob diese tatsächlich so umfangreich sein müsse, sei noch zu klären.
StR
Schrade
ist zudem wichtig zu erwähnen, dass er die Unterbringung der Umkleiden und Sanitärräume der Sporthalle im 1. Obergeschoss (OG) für ungünstig halte, während die Sportfläche sich im Erdgeschoss (EG) befinde.
Herr
Holzer
betont, es handle sich bei der Machbarkeitsstudie nicht um eine Planung, sondern lediglich um eine Prüfung, ob das Projekt grundsätzlich realisierbar ist. Die Studie sei erforderlich geworden, weil das ursprüngliche Projekt einer Zweifach-Sporthalle nunmehr mit einer Stadtteilbibliothek gekoppelt werde. Das jetzt wesentlich komplexere Gebäude werde über eine sogenannte "Grüne Mitte" erschlossen (Folie 4).
Die gestiegene Komplexität und städtebauliche Bedeutung des Projekts greift StR
Conzelmann
(SPD) auf. Der Bezirksbeirat habe deswegen eine Mehrfachbeauftragung an drei bis vier leistungsfähige Planungsgemeinschaften aus Hochbau und Landschaftsarchitektur anstelle eines offenen Planungswettbewerbs beantragt. Die Ortsvertretung wolle damit ein beschleunigtes Verfahren und mehr Auswahlmöglichkeiten erreichen. Herr
Holzer
erläutert zunächst die übliche Vorgehensweise: Nach Vorliegen der Ergebnisse der Studie steige man in das europaweite Vergabeverfahren (VgV) ein. Bei Routine-Projekten lasse man sich fünf Entwürfe zeigen, von denen die Verwaltung den bestmöglichen auswähle. Bei besonders wichtigen Bauvorhaben komme ein Wettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) zum Tragen. Dabei werde in das VgV-Verfahren ein entsprechender Wertungspunkt aufgenommen. Die jetzige Planung rechtfertige durchaus die Anwendung des RPW-Verfahrens mit dem Vorteil der Einbeziehung von Sachpreisrichtern, die - so beantwortet er eine weitere Frage von StR Schrade - durchaus auch aus den Reihen des Bezirksbeirats entsandt werden könnten. Durch das erweiterte im Vergleich zum Routine-Verfahren entstehe zwar eine zeitliche Verzögerung von 0,5 Jahren. Gleichzeitig erhöhe sich aber die Lösungs-varianz, und verschiedene Interessen könnten berücksichtigt werden. Die Verwaltung könne sich durchaus vorstellen, auf den Antrag des Bezirksbeirats positiv zu reagieren. Ein ganz neues Verfahren zu starten hingegen hält der Leiter des Hochbauamts nicht für vorteilhaft und betont, die Ausführenden der Machbarkeitsstudie seien gemäß Vorgaben grundsätzlich von jeglichem Verfahren ausgeschlossen.
Der
Vorsitzende
schlägt vor, dem Antrag des Bezirksbeirats zu entsprechen. Es erhebt sich kein Widerspruch.
BM
Thürnau
stellt fest:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
stimmt
dem Beschlussantrag einmütig
zu
mit der Maßgabe, das Verfahren nach RPW anzuwenden
, wie von Herrn Holzer (HochbA) im Verlauf der Aussprache beschrieben.
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