Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
62
11a
VerhandlungDrucksache:
1483/2019
GZ:
JB, T
Sitzungstermin: 18.02.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Einrichtung einer Ganztagsschule an der Neuwirtshausschule
Vorprojekt- und Projektbeschluss zu den Umbaumaßnahmen im Bestand
- Einbringung -

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Jugend und Bildung und des Technischen Referats vom 06.02.2020, GRDrs 1483/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Schul- und Raumsituation an der Neuwirtshausschule wird Kenntnis genommen.

2. Dem Gesamtraumprogramm für die Neuwirtshausschule (Anlage 1) mit einer Gesamtprogrammfläche von bis zu 916 m² wird zugestimmt.

3. Der Umsetzung der weiteren erforderlichen Maßnahmen an der Ganztagsgrundschule Neuwirtshausschule nach den Plänen des Büros "Dimension 5" mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.134.000 Euro inkl. Ausstattung wird zugestimmt.

4. Das Hochbauamt wird mit der Weiterplanung bis Leistungsphase 6 HOAI sowie Teilen von Leistungsphase 7 beauftragt.

5. Die Gesamtkosten in Höhe von rd. 1.134.000 Euro für das Projekt "Einrichtung Ganztagsschule an der Neuwirtshausschule" sind im Teilfinanzhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt - bei der Projektnummer 7.401180 ausgewiesen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilhaushalts 400 - Schulverwaltungsamt - bei der Projektnummer 7.401909 - 4. Ausbaustufe Ganztagsschulen. Die benötigten finanziellen Mittel werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit auf das Projekt 7.401180 - Einrichtung Ganztagsschule an der Neuwirtshausschule - umgesetzt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Nach Meinung von StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) finden sich in der Vorlage relativ wenige Aussagen zu Umweltschutz und zum Energiekonzept. Daher werde man bei solchen Vorlagen künftig standardmäßig die Frage stellen: "Was geht Energiekonzept, was geht erneuerbare Energie?" Der Vorlage insgesamt stimme man zu.

Herr Holzer (HochbA) führt aus, das Gebäude sei 1939 bei der Entwicklung dieses Stadtgebiets gebaut worden und stehe unter Denkmalschutz. Aus diesem Grunde habe es keine Fassadenbegrünung und bekomme keine PV-Anlage auf das Dach. Allgemein habe man beim Landesdenkmalamt das Problem, dass es Solaranlagen auf denkmalgeschützten Häusern fast immer ablehnt.

StR Rockenbauch bittet mit Hochdruck um eine Klärung, denn er sehe perspektivisch nicht, dass der Denkmalschutz den Klimaschutz bricht. StR Kotz (CDU) geht davon aus, dass die Denkmalschutzbehörde, so lange, wie es Hunderte und Tausende von Dächern auf nicht denkmalgeschützten Häusern gibt, die keine PV-Anlage haben, grundsätzlich kein Okay für PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäude gibt.

Grundsätzlich habe man die von Herrn Holzer geschilderte Erfahrung mit der Denkmalpflege gesammelt, so BM Thürnau. Man sei dran, die Denkmalbehörde zu überzeugen, dass aus wirtschaftlichen, energetischen und sonstigen Gründen ein Gebäude auch einmal verändert werden kann. Es handle sich jedoch um einen sehr langwierigen Prozess.


Anschließend stellt er fest:

Die GRDrs 1483/2019 ist eingebracht.

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