Protokoll: Ausschuss für Klima und Umwelt des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
22
1
VerhandlungDrucksache:
975/2019
GZ:
OB 1500-05.00
Sitzungstermin: 29.11.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Haupt
Betreff: Weltklima in Not - Stuttgart handelt
Aktionsprogramm Klimaschutz - Verwendung des
Klimaschutzfonds
- Beratung Anträge -

Vorgang: Ausschuss für Klima und Umwelt vom 27.09.2019, öffentlich, Nr. 2
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Klima und Umwelt vom 18.10.2019, öffentlich, Nr. 13
Ergebnis: Beratung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 23.09.2019, GRDrs 975/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen 2. Die dafür notwendigen Mittel für Personal und Investitionen werden aus der Rücklage "Klimaschutzfonds" des Jahresabschlusses 2018 finanziert.
Folgende Anträge sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt:

- Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Anträge vom 24.10.2019 Nrn. 1177/2019, 1178/2019, 1179/2019, 1180/2019, 1181/2019, 1182/2019, 1183/2019, 1184/2019, 1185/2019, 1186/2019, 1187/2019, 1188/2019, 1189/2019, 1190/2019, 1191/2019, 1192/2019, 1193/2019, 1194/2019, 1195/2019 und 1196/2019
Antrag vom 01.07.2019 Nr. 228/2019
HH-Anträge vom 24.10.2019 Nrn. 335/2019, 333/2019, 343/2019, 344/2019, 417/2019, 419/2019, 420/2019, 421/2019, 422/2019, 424/2019, 425/2019, 427/2019, 428/2019, 429/2019, 430/2019, 431/2019

- CDU
Antrag vom 16.10.2019 Nr. 322/2019 (wurde bereits der NNr. 13 angehängt)

- Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei
Anträge vom 10.10.2019 Nrn. 301/2019, 302/2019, 303/2019, 304/2019, 305/2019, 306/2019 (wurden bereits der NNr. 13 angehängt), Nr. 310/2019
HH-Anträge vom 18.10.2019 Nrn. 600/2019, 603/2019, 604/2019, 608/2019, 609/2019, 612/2019, 626/2019, 628/2019, 646/2019

- SPD
Antrag vom 08.11.2019 Nr. 1219/2019
HH-Anträge vom 24.10.2019 Nrn. 825/2019, 826/2019, 830/2019, 831/2019, 832/2019, 833/2019, 835/2019, 836/2019

- PULS
Anträge vom 15.10.2019 Nrn. 315/2019, 316/2019, 317/2019, 318/2019, 319/2019, 320/2019, 321/2019 (wurden bereits der NNr. 13 angehängt)
HH-Antrag vom 24.10.2019 Nr. 1169/2019

- AfD
Antrag vom 21.10.2019 Nr. 1121/2019
HH-Antrag vom 16.10.2019 Nr. 1126/2019


Die folgende, als Tischvorlage ausliegende Unterlage, ist diesem Protokoll beigefügt:

- ein von StR Körner (SPD) erläutertes Papier "Klima richtig schützen: wirksam und sozial"

Ebenfalls beigefügt sind diesem Protokoll die nachstehenden, am Vortag der Sitzung, also am 28.11.2019, versandten Unterlagen:

- Querliste "Stellungnahme der LHS zum Entwurf des Aktionsprograms Klimaschutz (GRDrs 785/2019) und zur Verwendung des Klimaschutzfonds (GRDrs 975/2019) /
Querliste der vorliegenden Änderungsanträge der Gemeinderatsfraktionen / Vorschlag der Verwaltung für die Einarbeitung in die Endfassung der Vorlage"
- 1 DIN A4-Blatt der Stadtkämmerei mit "zusätzlichen Positionen Querliste AKU 29.11."
OB Kuhn schlägt vor dem Hintergrund eines engen Zeitrahmens (vorgesehenes Sitzungsende 12:30 Uhr) vor, in einer Fraktionsrunde sollte nur die Essenz der Anträge in einem Redebeitrag von jeweils max. 10 Minuten vorgestellt werden. Zu den in der Querliste übernommenen Anträgen solle keine Aussprache, sondern lediglich zu den strittigen Anträgen sollen kurze Wortbeiträge von max. 3 Minuten erfolgen. StR Winter (90/GRÜNE) und StR Kotz (CDU) stimmen dem Vorschlag zu. StR Körner (SPD) stellt heraus, zumindest bei nicht übernommenen Anträgen seiner Fraktion solle durchaus eine intensive Aussprache stattfinden. OB Kuhn sichert eine Diskussion zu einzelnen Punkten zu.

Einleitend führt der Oberbürgermeister aus, die Botschaft der "Fridays-for-Future-Bewegung" sowie einiger Naturwissenschaftler beinhalte, es könne nicht mehr bis 2050 gewartet werden, sondern der CO2-Ausstoß müsse deutlich schneller reduziert werden, andernfalls würden die Pariser Ziele mit einem maximalen Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius nicht erfüllt. Der Temperaturanstieg zeige sich bei den Permafrostböden und Gletschern. Zudem beschleunigten sich die katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels, wenn nicht schneller mit deutlichen Mitteln dagegen angesteuert werde. Er bezweifle, dass das Klimaschutzpaket der Bundesregierung an entscheidenden Stellen dagegen helfen könne. So sei der darin geplante Kohleausstieg bis 2038 viel zu spät, und die Bepreisung von CO2 mit 10 €/t bewirke keine Lenkungseffekte. Er habe sich über den im Klimapaket der Bundesregierung enthaltenen Sozialausgleich in Form einer Entfernungspauschale ab Kilometer 21 gewundert. Daraus resultierten diffuse, nicht klimafreundliche Lenkungseffekte.

In Stuttgart sei ein städtisches Klimaprogramm zur Reduzierung der CO2-Emissionen geschnürt worden. Auf allen Ebenen müsse gehandelt werden: auf Europa-, Bundes- und Landesebene sowie in der Stadt. Der Gemeinderat habe einstimmig beschlossen, eine davon-Position in Höhe von 200 Mio. € aus dem Überschuss des Jahres 2018 zu bilden, wofür er dem Gemeinderat sehr dankbar sei. In der GRDrs 975/2019 habe er nach Rücksprache mit den Ämtern und Eigenbetrieben Vorschläge zur Mittelverwendung gemacht, um in Stuttgart zusätzliche CO2-Effekte zu erreichen. Er habe beim Team um Herrn Dr. Görres (AfU) angefragt, wie hoch und in welchem vertretbaren Zeitraum die CO2-Reduktion gestaltet werden müsse, um das 1,5 Grad-Ziel zu erreichen. Es sei vernünftig, alle Ebenen einzubinden. Davon ausgehend, dass 2017 im Vergleich zu 1990 31 % CO2 hätten vermieden werden können, müsste bis 2030 eine Reduzierung von 65 % bewerkstelligt werden. Bis 2040 müssten rund 80 % und bis 2050 etwa 95 % eingespart werden. Das Schaubild auf der Folie (Folie "Ziele Stuttgart, Baden-Württemberg, Deutschland und EU", siehe AKU-NNr. 13) mache deutlich, dieser Vorschlag sei für Stuttgart ambitioniert und führe die Emissionen deutlicher nach unten, als im Vorschlag des Bundes, des Landes sowie der EU. Dieses sei noch stärker zu werten, da Stuttgart als Industriestadt höhere Emissionen habe und dieses auch in Zukunft so bleiben werde, so OB Kuhn. Natürlich könnte durch die Deindustrialisierung Stuttgarts noch mehr CO2 eingespart werden, aber er wisse, was dies für die Arbeitsplätze und den wirtschaftlichen Wohlstand bedeuten würde. Daher werde eine Transformation benötigt - allerdings werde die Stadt auch zukünftig einen Industriestandort darstellen.

Das Jahr 2030 liege weit vor dem von Bund und Ländern beschlossenen Zeitpunkt des Kohleausstiegs. Wenn die Stadt bis dahin eine Reduzierung von 65 % CO2 erreiche, habe sie viel geleistet. Das Klimaprogramm der Stadt sei ein Weg dorthin, aber nicht der einzige, da im Haushalt darüber hinaus Maßnahmen für den Klimaschutz enthalten seien. OB Kuhn rät dringend vor einem Überbietungswettbewerb in der Art ab, dass etwa 70 % statt 65 % gefordert werden. Vielmehr könne nichts dagegen eingewendet werden, wenn sich ein noch ambitionierteres Ziel ergebe. Wenn der Gemeinderat das Paket mit einigen Änderungen mehrheitlich beschlossen habe, leiste die Stadt einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz. Es gebe Gemeinden, die den Klimanotstand ausrufen, aber keine neuen Aktivitäten dafür entwickelten. Gestern habe das EU-Parlament den Klimanotstand ausgerufen, aber nicht dargelegt, wie die Finanzmittel dafür organsiert werden sollten. Stuttgart erkläre dagegen, das Weltklima sei in Not, und habe als Maßnahme hierzu die davon-Position aufgebracht. An den zahlreichen Anträgen erkenne er die Dringlichkeit weiterer Aktivitäten und ebenso die Ansetzung des Hebels an effektiveren Stellen. Er hoffe, das Klimaschutzpaket komme nach der heutigen Sitzung in die 3. Lesung, um die dafür vorgesehene davon-Position freizuschalten.

In einer ersten Fraktionsrunde thematisieren die StRe Winter (90/GRÜNE), Kotz (CDU), Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), Körner (SPD), Dr. Oechsner (FDP), Zaiß (FW), Köhler (AfD) und StRin Köngeter (PULS) analog zu den AKU-Sitzungen vom 27.09.2019 (TOP 2, NNr. 2) und 18.10.2019 (TOP 1, NNr. 13) die Positionen ihrer Fraktionen zum Klimaschutzpaket und gehen teilweise kurz auf ihre Anträge ein.

Vor der Diskussion der Querliste, so OB Kuhn, würden BM Fuhrmann und BM Pätzold Vorbemerkungen vorwegschicken. StR Rockenbauch erinnert die Ratsmitglieder an die Vorgabe, vor der Behandlung der einzelnen Punkte der Querliste eine grundsätzliche Beurteilung des Klimapakets und dessen Volumen durchzuführen. OB Kuhn kann sich dieses Vorgehen vorstellen.

BM Fuhrmann informiert über beihilferechtliche Aspekte. Die Beteiligungsverwaltung habe sich intensiv mit den Maßnahmen des Aktionspakets aus rechtlicher Sicht beschäftigt. Dabei sei geprüft worden, ob beihilferechtliche Probleme auftreten, wenn Zuschüsse und staatliche Mittel an städtische Tochtergesellschaften ausgeschüttet würden. Im Artikel 107 des AEU-Vertrags (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) sei im 1. Absatz formuliert: "Soweit in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedsstaaten beeinträchtigen." 6 Tatbestandsmerkmale seien der Frage zugeordnet, ob eine Fördermaßnahme beihilferechtlich relevant sei oder nicht. Der zweite Schritt sei dann die Prüfung der Beihilfe auf Zulässigkeit. Es gebe verschiedene Möglichkeiten, wie die Betrauung eines Unternehmens mit einer Maßnahme; hierbei sei eine Beihilfe zulässig. Anders verhalte es sich bei Maßnahmen, die unter die Gruppenfreistellungsverordnung fielen. Im Fall des Klimaschutzpakets sei dies nicht der Fall. Ein weiteres kompliziertes Verfahren sei die Anmeldung und Genehmigung einer Maßnahme bei der EU-Kommission. Unter diesen Aspekten habe er einzelne Maßnahmen aus der GRDrs 975/2019 des Klimapakets prüfen lassen, ob sie unter den geschilderten Gesichtspunkten durchgeführt werden könnten.

In der Folge weist BM Fuhrmann auf 2 Maßnahmen der SWSG und 4 Maßnahmen der SWS hin. Bezüglich der SWSG handele es sich um das Projekt A.1.8 "Referenzprojekte im Plusenergiebereich" mit 2 Mio. € Förderungssumme. Hier sehe er bei der Beihilfe nur ein Restrisiko, das berücksichtigt werden müsse. Dieses Risiko leite sich aus eventuellen Schadensersatzforderungen von potenziellen Konkurrenten ab, die nicht zum Zuge kommen würden. Die gleiche rechtliche Einschätzung eines Restrisikos gelte für das 2. Projekt der SWSG hinsichtlich der Förderung von PV-Begleitmaßnahmen (statische Ertüchtigung des Dachtragwerks zur Installation von PV-Anlagen).

Bei den SWS betreffe es Maßnahme A 3.4 (Solaroffensive der SWS) mit einem Fördervolumen von 9,875 Mio. €. Die Solaroffensive für Privatkunden umfasse 4 Mio. €. Für die im Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Punkt 42 der Querliste) enthaltene Erweiterung der Stella-E-Roller um 500.000 € sieht BM Fuhrmann ein durchaus erhöhtes Risiko hinsichtlich der Beihilfethematik.

Bei der Maßnahme 3.5 (Innovationsfonds der SWS) schlägt er vor, den Innovationsfonds nicht bei den SWS anzusiedeln, sondern direkt bei der Stadt: Hier solle die Steuerung erfolgen. Er schlägt vor, die Maßnahmen der Vorlage im heutigen AKU zu beraten und zu beschließen. Die Stadtverwaltung werde spätestens bis zur 3. Lesung einen aus beihilferechtlichen Aspekten geprüften Umsetzungsvorschlag für die einzelnen Maßnahmen vorlegen.

OB Kuhn verweist auf den Einführungstext der GRDrs 975/2019. Er schlägt vor, die von Herrn Dr. Görres (AfU) präsentierten Klimaschutzziele an dieser Stelle einzufügen. Er zitiert diese wörtlich:

"Mit den bisherigen Maßnahmen im Bereich Klimaschutz wie auch hier mit dem vorgelegten Aktionsprogramm bekennt sich die Stadt Stuttgart zu den Klimaschutzzielen von Paris. Um diese zu erreichen, verfolgt die Stadt folgende Ziele:

1. Der CO2-Ausstoß wird bis 2030 gegenüber 1990 um 65 %, bis 2040 um 80 % und bis 2050 um 95 % reduziert.
2. Der Ausstieg aus der Kohle soll bis 2030 erreicht werden.
3. Der Ausbau des Anteils der Erneuerbaren Energien soll bis 2025 auf 30 % steigen mit dem Ziel, bis 2050 eine vollständige nachhaltige Energieversorgung für Stuttgart zu erhalten."

Die Stadtverwaltung schlägt vor, diese Ziele in der Einleitung als Visionen festzuschreiben.

Es schließt sich eine Aussprache über die vorgeschlagenen Ziele an. So werden verfahrenstechnische Fragen zu der Präambel besprochen, und es erfolgt eine kurze Aussprache über einen Antrag von StR Rockenbauch zum Thema "Klimanotstand/Ziele schon 2030 erreichen" sowie zu den SPD-Anträgen Nrn.118, 119 und 120 (s. Seite 36 der Querliste). Zustimmung wird seitens der StRe Winter und Kotz signalisiert.

StRin Köngeter führt aus, die Stadt Kopenhagen habe als Ziel die Klimaneutralität im Jahr 2025 ausgegeben. Allerdings seien die strukturellen Gegebenheiten anders als in Stuttgart.

Auf die Frage von StR Zaiß nach einer mit der Region Stuttgart vergleichbaren Region oder Stadt bietet OB Kuhn an, eine Übersicht zu liefern, welche Städte und Regionen in Deutschland oder Europa generell Klimaschutzziele aufgestellt haben. Er gibt zu bedenken, dass die meisten Städte, die ambitioniertere Ziele beim Klimaschutz verfolgen, über eine völlig andere Infrastruktur verfügen als Stuttgart. So sei Kopenhagen keine Industriestadt wie Stuttgart. Dienstleistungsstädte könnten nicht mit Industriestädten verglichen werden. In Deutschland sei Stuttgart am besten mit München vergleichbar.

Zum Abschluss dieses Ausspracheteils beantragt StR Körner eine Abstimmung über den Vorschlag der Stadtverwaltung, die Punkte 118, 119 und 120 (Querliste) des SPD-Antrages zusammenzubinden und danach die Punkte 121, 122, 123, 124 und 125 (Querliste) des SPD-Antrages abzustimmen.

Nach Gegenrede von StR Rockenbauch stellt OB Kuhn den Antrag von StR Körner zur Abstimmung und stellt fest:

Bei 3 Stimmenthaltungen wird der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Zum Antrag von StR Rockenbauch "Klimanotstand/Ziele schon 2030 erreichen" stellt der Vorsitzende fest:

Bei 3 Ja-Stimmen wird dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Danach stellt der Oberbürgermeister den Vorschlag der Stadtverwaltung zur Abstimmung, die CO2-Emissionen schrittweise bis 2050 um 95 % zu reduzieren.

Bei 2 Nein-Stimmen wird der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Den SPD-Antrag (Nrn. 121 bis 125 Querliste) erläutert StRin Schanbacher (SPD). Es schließt sich eine Aussprache über die Frage an, ob nur die Kraftwerke in Stuttgart beim Ausstieg aus Öl, Kohle und Gas gemeint sind oder ob der gesamte Strommix unabhängig von fossilen Energien Thema ist. OB Kuhn betont, dies seien zwei völlig unterschiedliche Aspekte. Zum einen betreffe es den Bund, zum anderen die Stadt. Ergänzend trägt StR Kotz vor, es müsse zwischen Erdgas und Biogas unterschieden werden. StRin Schanbacher stellt klar, es gehe ihrer Fraktion beim Ausstieg um die städtische und Bundesebene gleichermaßen - der Ausstieg betreffe lediglich fossiles Gas. StRin Munk (90/GRÜNE) differenziert beim Ausstieg aus fossilen Energien zwischen städtischen und privaten Gebäuden. Die Mehrheit der Hauseigentümer/-innen zu überzeugen, aus fossilen Energien auszusteigen, sei in erster Linie Sache der Bundesregierung über die CO2-Bepreisung und Förderprogramme. Die Stadt könne nicht im Alleingang aus diesen Energien aussteigen. StR Zaiß schlägt vor, das Wort Gas aus dem Antragspunkt zu streichen. Auf die Frage von StR Rockenbauch nach den weiteren Aktivitäten des Fachbeirats antwortet BM Pätzold, dass dieser weiterhin existiere und weiterentwickelt werde. Es müsse überlegt werden, wie die bestehenden Gremien zusammengefasst werden könnten. StR Körner macht zu Nr. 122 (Querliste) den Vorschlag, die Verwaltung legt bis April 2020 einen Vorschlag vor, wie und wann ein Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in Stuttgart gestaltet werden kann. Das beinhalte die Energiewerke mit Kohleverbrennung. Hinsichtlich Erdgas müsse dieses bis 2050 durch Biogas
oder anderes ersetzt werden. OB
Kuhn kündigt an, die Stadtverwaltung werde im April 2020 die Ausdehnung von Biogas in verschiedenen Szenarien darstellen.

Der Oberbürgermeister stellt die Anträge der SPD (Nrn. 121 - 125 Querliste) zur Abstimmung.

Bei 1 Stimmenthaltung wird den Anträgen mit großer Mehrheit zugestimmt.

Im Folgenden wird die Beratung der Querliste wiedergegeben.

Lfd. Nrn. 1 - 3 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, Antrag Nr. 301/2019, Antrag Nr. 304/2019)
Zu den in den Querlisten-Nrn. 1 - 3 gestellten Anträgen wird von StR Rockenbauch vorgetragen. Dabei präzisiert er, dass es seiner Fraktionsgemeinschaft darum geht, Projekte bis zur Leistungsphase 4 klimaneutral umzusetzen. Ziel sei jedoch nicht, jedes Gebäude "in Styropor zu packen".

Für die Verwaltung erklärt BM Pätzold, die Frage der Energiestandards sei eine Frage zu der derzeit bearbeiteten Fortschreibung der Energierichtlinie. Anfang 2020 wolle die Verwaltung diese Richtlinie vorlegen. Damit solle der Gemeinderat - hier stellt er auszugsweise die in der Querliste enthaltene Stellungnahme der Verwaltung dar - den neuen Standard für städtische Neubauten und Neubauten der Eigenbetriebe festschreiben. Ziel sei es, klimaneutrale Gebäude bzw. Plusenergie-Gebäude zu realisieren. Dies gelte für Gebäude, die nach Vorliegen der Richtlinie in die Planungsphase gingen. Auch er bezieht sich auf die zum Antrag Nr. 1225/2019 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 19.11.2019 stattgefundene Beratung. Der Vorschlag der Verwaltung sehe vor, die Themen zum Energiestandard mit der Energierichtlinie zu diskutieren. Dazu gehörten ebenfalls, die Themen Recycling, begrünte Gebäudehüllen, PV-Anlagen und Holzbau. Dieses gesamte Paket werde dann also im Detail zu diskutieren sein.

StR Peterhoff (90/GRÜNE) äußert sich positiv zu der von StR Rockenbauch angesprochenen Vorgehensweise (Leistungsphase 4). Seiner Einschätzung nach müssten somit 30 weitere Gebäude berücksichtigt werden. Analog äußert sich StR Boy (90/GRÜNE) und bittet die Verwaltung, die 10 größten im kommenden Jahr anstehende Projekte bis Sommer 2020 darzustellen. Dieses nimmt die Verwaltung als Arbeitsauftrag auf.

Entscheidend ist für StR Kotz, dass bereits angestoßene Projekte klimaneutral realisiert werden bzw. der Energieplusstandard angewendet wird. Bei Abweichungen erwartet er Begründungen der Fachverwaltung. Die Vorgehensweise bezüglich der Energierichtlinie findet seine Unterstützung. Begründete Ausnahmen müssten möglich sein. Die CDU-Gemeinderatsfraktion befürworte Projekte in der Leistungsphase 1 bis 2 (nicht bis 4). Weiter formuliert er als Bedingung für eine Zustimmung seiner Fraktion, dass sich die Stadtverwaltung bereiterklärt, in den Doppelhaushalt 2020/2021 entsprechende Zusatzmittel, zumindest die vom Leiter des Hochbauamtes genannten 10 %, einzustellen. Die Projekte in Leistungsphase 1 und 2 seien durchfinanziert.

Im weiteren Verlauf unterstützt StR Körner die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise.

Auf die personellen Notwendigkeiten über die Inhalte des zur Beratung stehenden Konzeptes hinaus (35 Mio. €, 5 Stellen) bei der von StR Kotz skizzierten Vorgehensweise (alle Projekte der grünen Liste und einige bereits in den Leistungsphasen 1 und 2 befindliche Projekte) weist BM Thürnau hin. Den personellen Mehrbedarf beziffert er auf 15 Stellen. Der Oberbürgermeister betont, Inhalte, die über das Klimapaket hinausgingen, würden dieses sprengen. Würden alle Projekte der Leistungsphasen 1 und 2 realisiert, würden 54 Mio. € und insgesamt 20 Stellen benötigt. Dieser Mehrbedarf sei für die 2. Lesung nicht darstellbar.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden bezeichnet StR Rockenbauch die Lfd. Nr. 1 (Antrag Nr. 301/ 2019 als erledigt.

Danach stellt OB Kuhn zum Antrag Nr. 304/2019 (Lfd. Nr. 2) fest:

Der Ausschuss für Klima und Umwelt lehnt diesen Antrag bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich ab.

Zu der von StR Kotz gesehenen Gefahr, dass weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem soeben Besprochenen stehen, merkt der Vorsitzende an, StR Kotz könne auf Veränderungen aufmerksam machen. Gegebenenfalls könnten weitere Abstimmungen erfolgen, durch die dann durch Summenverschiebungen sich veränderte Grundlagen ergeben.

Der Annahme des Oberbürgermeisters, dass die Lfd. Nr. 3 durch die Darstellungen der Verwaltung als erledigt angesehen werden kann, wird nicht widersprochen.

Lfd. Nr. 4 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, HH-Antrag Nr. 609/2019)

OB Kuhn begründet die Nichtübernahme des Antrags seitens der Verwaltung damit, dass die Anforderungen des Contractings derzeit erfüllt sind. StR Rockenbauch entgegnet, das Projektbudget müsse durchaus erhöht werden. Im Contracting sollten auch die Bestandsobjekte - beispielsweise durch Heizungstausch - klimaneutral gestaltet werden. Er wünscht sich einen entsprechenden Bericht über die Nachrüstungen, den OB Kuhn bis Herbst nächsten Jahres zusagt. Durch den Beschluss der Energierichtlinie, so BM Pätzold, seien alle Projekte, die neu in die Planung aufgenommen worden seien, Teil des Projekts. Das Contracting sei nicht für die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen vorgesehen worden, sondern für die Ressourceneffizienz und für alle energetische Maßnahmen, die nicht wirtschaftlich seien.

Der Annahme des Oberbürgermeisters, dass der Antrag HH Nr. 609/2019 (Lfd. Nr. 4) durch die Darstellungen der Verwaltung als erledigt angesehen werden kann, wird nicht widersprochen.

Lfd. Nrn. 5 - 7 (Fraktionsgemeinschaft PULS, Antrag Nr. 318/2019)
Zu den Querlisten-Nrn. 5 - 7 wird von StRin Köngeter vorgetragen. BM Pätzold betont, die Erkenntnisse aus den Leuchtturmprojekten sollen breit ausgelegt werden, sofern diese umsetzbar sind. Die vorgetragenen Themen wie Wohnflächengröße, Begrünung sowie Regenwasserversickerung verfolge die Verwaltung bereits. Auch dem Thema "Schwammstadt" sei bereits beim Rosensteinprojekt nachgegangen worden. Alle aufgeführten Themen werde die Verwaltung weiterverfolgen. StR Boy führt aus, seine Fraktion würde bei der Stellungnahme der Verwaltung zur Lfd. Nr. 7 den KfW 55 Standard durch "Klimaneutralität" im Rahmen der neuen Energierichtlinie ersetzen. Dieser Vorschlag, so BM Pätzold, könne bei der Beratung der neuen Energierichtlinie, diskutiert werden.

Der Annahme des Oberbürgermeisters, dass die Lfd. Nrn. 5 - 7 (Punkte des Antrags 318/2019) durch die Darstellungen der Verwaltung als erledigt angesehen werden kann, wird nicht widersprochen.

Lfd. Nrn. 8 - 12 (Fraktionsgemeinschaft PULS, Antrag Nr. 319/2019)
Es sei nicht zu erwarten, so OB Kuhn, dass es bei der Internationalen Bauausstellung (IBA) finanzielle Fördermittel für einzelne Projekte gebe. Vielmehr erkenne die IBA zukunftsweisende Projekte an. StRin Köngeter begründet den Antrag ihrer Fraktion (Nr. 319/2019). Sie hält es für sinnvoll, die Anzahl der Leuchtturmprojekte zu reduzieren, um das freigewordene Geld in andere Projekte zu investieren. Bei den Leuchtturmprojekten solle kein Plusenergie-Neubau, sondern eine energetische Gebäudesanierung vom derzeitigen Bestand zum Plusenergie-Haus durchgeführt werden. StR Rockenbauch begrüßt Lfd. Nr. 12 und stellt zur Lfd. Nr. 9 fest, das Budget von 35 Mio. € stehe nicht nur für Leuchtturmprojekte, sondern auch für Sanierungen. Daher müsse diese Position erhöht werden. Auf Frage von StR Körner stellt OB Kuhn klar, dass es bei dem Punkt ausschließlich um städtische Neubauten sowie städtische Gebäude gehe. StR Körner unterstützt die vorliegenden Punkte 8 - 12. StR Boy beantragt getrennte Abstimmung und stimmt vorab Punkt 12 zu, lehnt aber Punkt 10 ab. Punkt 12 sei eigentlich erledigt, da dieser den Leuchtturmprojekten zugeordnet werde. Selbstverständlich könnten ein oder zwei Leuchtturmprojekte das Thema Sanierung darstellen. Der Gemeinderat entscheide letztendlich, wie viele und welche Leuchtturmprojekte durchgeführt werden sollten. Die Anzahl der Projekte hänge von der Größe und den notwendigen Mitteln für das jeweilige Projekt ab. Die Verwaltung entscheide diese Frage im nächsten Jahr, nehme aber mit, mindestens ein Leuchtturmprojekt solle eine Sanierung darstellen. Aufgrund der erfolgten Erklärungen der Verwaltung, so OB Kuhn, seien die Lfd. Nrn. 8, 9 und 11 erledigt.

Die Verwaltung sei bei der Lfd. Nr. 12 einverstanden, dass zu den Leuchtturmprojekten auch ein energetisches Sanierungsprojekt gehöre. Somit sei auch die Lfd. Nr. 12 erledigt.

Der Vorsitzende führt weiter aus, bei der Lfd. Nr. 10 könne die Entscheidung, die Anzahl der Leuchtturmprojekte von 5 auf 3 zu reduzieren, nicht getroffen werden. Es stelle sich die Frage, welchen Umfang die Projekte hätten. Auf Wunsch von StRin Köngeter als Antragstellerin wird daraufhin die Lfd. Nr. 10 zurückgestellt.

Lfd. Nr. 13 (CDU-Gemeinderatsfraktion, Antrag Nr. 322/2019, Punkt 2)
StR Kotz begrüßt es, dass der Antrag seiner Fraktion (Nr. 322/2019) von der Verwaltung übernommen wurde. Er wünsche sich nun eine schnelle Umsetzung des "Office Hub Stuttgart". OB Kuhn führt aus, ausschlaggebend für die positive Entscheidung der Verwaltung sei der Aspekt, dass das Projekt einen Leuchtturm für eine deutliche CO2-Reduktion darstelle. Zudem bestehe der Bedarf, gute Arbeitsbedingungen für die städtischen Mitarbeiter zu schaffen. Beide Aspekte könnten in einem großen Gebäude umgesetzt werden. An StRin Köngeter gewandt führt der Oberbürgermeister aus, für städtische Gebäude würde das Budget von 35 Mio. € benötigt. An BM Fuhrmann richtet StR Rockenbauch die Bitte, für dieses Projekt einen Liegenschaftsbericht zur Verfügung zu stellen.

Danach stellt OB Kuhn zum Antrag Nr. 322/2019 (Lfd. Nr. 13) fest:

Der Ausschuss für Klima und Umwelt stimmt diesem Antrag einstimmig zu.

Die Verwaltung sichere die Übermittlung eines Zwischenergebnisses zum Projekt zu.


Lfd. Nr. 14 (Fraktionsgemeinschaft PULS, Antrag Nr. 320/2019)
Aufgrund der vorherigen Erklärung von BM Pätzold, so OB Kuhn, müsse über die Lfd. Nr. 14 (Antrag 320/2019) nicht abgestimmt werden. StRin Köngeter signalisiert dazu Einvernehmen.

Lfd. Nr. 15 (dito)
BM Pätzold führt aus, im Rahmen der Energierichtlinie werde auch das Thema Recycling und Kreislaufwirtschaft von der Verwaltung übernommen. Daher sei diese Lfd. Nr. 15 (Antrag Nr. 320/2019) erledigt.

Lfd. Nrn. 16 und 17 (Fraktionsgemeinschaft PULS, Antrag Nr. 321/2019)
Im Grunde werde der Hinweis des Antragstellers übernommen, so BM Pätzold, dass es beim Hitzeschutz sowohl nachrüstbare Lösungen als auch von vornherein berücksichtigte Lösungen im Neubau gebe. OB Kuhn stellt fest, die Lfd. Nrn. 16 und 17 (Antrag Nr. 321/2019) würden überarbeitet übernommen.

Lfd. Nrn. 18 - 20 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, Antrag Nr. 310/2019, HH-Antrag Nr. 612/2019)
OB Kuhn führt aus, die SWSG erarbeite derzeit ein eigenes Klimaschutzkonzept, welches im Aufsichtsrat beschlossen werde. Wenn im Gemeinderat im Frühjahr 2020 darüber diskutiert werde, so StR Rockenbauch, gehe er von einer klaren Zielvorgabe für dieses Klimaschutzkonzept aus. Er bittet die SWSG, ebenso alternativ ehrgeizigere Ziele und ihre finanziellen Auswirkungen zu prüfen. Daraufhin könne der Gemeinderat über diese Ziele entscheiden. Zudem spiele das Thema "warmmietenneutrale energetische Sanierung" eine große Rolle. Seine Fraktion sei der Meinung, eine Mietsteigerung aufgrund energetischer Sanierung und angestrebter Klimaneutralität bei der SWSG müsse unbedingt vermieden werden. Bei der Lfd. Nr. 20 frage er sich, warum die Verwaltung eine Übernahme ablehne.

Der Beschluss Lfd. Nr. 121 sieht laut StR Körner vor, dass die Verwaltung einen Vorschlag bis April 2020 dazu unterbreitet, welche Klimaschutzziele u. a. die SWSG erreichen sollen. Daher seien die Lfd. Punkte 18 - 20 erledigt. Dem stimmt StR Kotz zu. StR Rockenbauch erklärt, wenn bei der Berichterstattung das Thema "Warmmietenneutralität" eingeschlossen sei, könne er den StRen Körner und Kotz ebenfalls zustimmen. OB Kuhn sichert die Mitbehandlung dieses Themas zu. Er gehe zudem davon aus, die SWSG orientiere ihre Ziele an den städtischen Zielen. Aufgabe der SWSG sei es, aufzuzeigen, mit welchen Maßnahmen im Bestand und bei Neubauten am meisten CO2 eingespart werden könne. Danach stellt der Oberbürgermeister fest, dass damit die Lfd. Nrn. 18 - 20 (Antrag Nr. 310/2019 und HH-Antrag Nr. 612/2019) erledigt sind.

Lfd. Nrn. 21 - 23 (Fraktionsgemeinschaft PULS, Antrag Nr. 315/2019)
Es reiche nicht aus, so StRin Köngeter, wenn lediglich im Bestand immer klimaeffizienter geheizt werde, sondern es müssten im Vorfeld klimaangepasste Gebäude entwickelt werden. Das bestehende Beratungsangebot müsse ausgeweitet werden. Es gehe ihrer Fraktion nicht darum, die Planungsleistungen zu übernehmen. BM Pätzold betont, die Beratungsleistungen seien Aufgabe der Architekten. Bei Neubauten gebe es keine Probleme, denn u. a. die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifiziere diese Gebäude und biete Fachkurse an. Da die Standards in diesem Bereich von Architekten und Fachplanern überwacht würden, sehe die Stadtverwaltung hier keinen Handlungsbedarf.

Er begrüße es, so StR Rockenbauch, das Aufgabenfeld der Energieberatung konzeptionell zu erweitern. Wichtig sei jedoch, das Energieberatungszentrum analog zu anderen Landeshauptstädten leistungsfähig finanziert aufzustellen. BM Pätzold weist darauf hin, dass in der grünen Liste im Haushaltsvorschlag schon die Erhöhung der laufenden Unterstützung für das Energieberatungszentrum eingestellt ist; die Beratung bei Neubauten hält er für falsch. Bei Sanierungen würden dagegen den Eigentümern Fachplaner und Handwerker vermittelt. Darüber hinaus finde eine Beratung über Fördermittel statt. StRin Schanbacher unterstützt diesen Antrag. Er stelle eine kreative Lösung nicht nur für Einzelgebäude, sondern ebenso für ein komplettes Quartier dar.

Entgegen der Auffassung von StRin Schanbacher möchte OB Kuhn keine Punkte aus dem AKU in die 2. Lesung auskoppeln. Vereinbart sei eine Einbringung des gesamten Klimaschutzpakets in die 3. Lesung. Als Konsens für die Lfd. Nrn. 21 - 23 hält er fest, die Mittel und die Ausstattung für die Energieberatung in der grünen Liste aufzustocken. Strittig sei noch in Lfd. Nr. 21, ob die Beratung auch für Neubauten angeboten werden solle. Dagegen habe sich die Verwaltung klar positioniert, da ansonsten alle Projektträger das Angebot nutzen würden und die Verwaltung diese Aufgabe, die eigentlich Aufgabe von Architekten sei, nicht bewältigen könne. StR Kotz schlägt zu dem von StR Rockenbauch gewünschten bundesweiten Vergleich beim Thema Energieberatungszentrum vor, die Information über die Mittelausstattung mündlich entgegenzunehmen und auf die Querliste der 2. Lesung zu setzen. Dann könne geprüft werden, ob die Angaben der grünen Liste ausreichend seien oder nicht. Positiv wäre, wenn beispielsweise eine Information vorliege, dass ein Eigentümer in der Nachbarschaft über einen großen Serverpark mit viel Abwärme verfüge, die über das Dach abgegeben werde, und ein anderer Nachbar dieses für seine Heizung nutzen könne. OB Kuhn sichert zu, in der 2. Lesung eine Beratung über die Mittel für die Energieberatung vorzusehen.

Die aufgerufenen Punkte, so Herr Dr. Görres, könnten unter dem Begriff Energieleitplanung bzw. Wärmeleitplanung verankert werden. Derzeit werde geprüft, wo es in der Stadt Abwärmepotenzial gebe. Jedoch würden manche Eigentümer nicht bekannt geben, wo dieses der Fall sei. Ebenso gehöre zum Bereich Energieleitplanung bzw. Wärmeleitplanung, dass es in Stuttgart Gebäude gebe, die nicht vollklimatisiert seien. StRin Köngeter zieht den Antrag Nr. 315/2019 (Lfd. Nrn. 21 - 23) zurück.

Lfd. Nr. 24 (SPD-Gemeinderatsfraktion, Antrag Nr. 825/2019)
Da StR Körner als Antragsteller der Stellungnahme der Verwaltung zustimmt, erklärt OB Kuhn die Lfd. Nr. 24 (Antrag Nr. 825/2019) für erledigt.

Lfd. Nr. 25 (SPD-Gemeinderatsfraktion, Antrag Nr. 1219/2019, Punkt 2)
Zusammenfassend führt StR Körner aus, das kommunale Energiesparprogramm, zu dem die Verwaltung nächstes Jahr neue Förderrichtlinien vorstellen werde, solle mieterfreundlich ausgestaltet werden. Hierzu müssten die Zuschüsse für eine energetische Sanierung erhöht werden, sodass die Mieten danach um maximal 1 €/m²/Monat steigen dürften. Für die SWSG gebe es die Vorgabe, die Kaltmiete dürfe nur um maximal 20 % steigen.

Zum anderen müsse das Programm von 14 Mio. € auf 100 Mio. € deutlich aufgestockt werden. Nur mit einer Aufstockung in dieser Größenordnung werde eine große ökologische Wirkung erreicht (1,7 Mio. t CO2-Einsparung) sowie ein Anreiz für Vermieter und Mieter hinsichtlich einer energetischen Sanierung geschaffen. Der dafür vorgelegte Finanzierungsvorschlag könne auch anders ausgestaltet werden.

Seine Fraktion, so StR Boy, könne dem Antrag aus mehreren Gründen nicht zustimmen. Er sei verwundert, dass die SPD auf Bundesebene ein Gesetz mitverabschiedet habe, in dem die Modernisierungsumlage lediglich von 11 auf 8 % reduziert werde. Daher könne nun ausschließlich auf kommunaler Ebene keine Entlastung erfolgen. Zudem werde ein immenser Verwaltungsaufwand verursacht, der Investoren, die eine Sanierung planten, abschrecke. Außerdem sei die Aufstockung übertrieben hoch. Nach seinen Berechnungen seien bislang jährlich 200 Wohneinheiten (WE) saniert worden, gemäß dem SPD-Antrag würde die Anzahl auf jährlich 600 WE steigen. Dies sei für die Bauunternehmen nicht zu bewältigen. Daher schlage seine Fraktion vor, zunächst ein bis zwei Jahre abzuwarten, ob die bisher veranschlagten Fördermittel überhaupt abgerufen würden.

Das Energiesparprogramm, so StR Kotz, sei in den letzten Jahren immer mehr gewachsen und erfolgreicher geworden. Auch das Austauschprogramm für Kohle- und Ölheizungen gehöre dazu und sei sehr effizient. Den SPD-Antrag sehe seine Fraktion sehr positiv, da zum einen in der Breite mehr klimafreundliche Wirkung erzeugt werde als durch einzelne Leuchtturmprojekte. Gerade im Bereich Sanierung könne die effektivste CO2-Reduzierung erreicht werden. Allerdings sollten denkmalgeschützte oder stadtbildprägende Gebäude nicht mit synthetischen Dämmstoffen verkleidet werden. Andere Gebäude aus den 1950er- oder 1960er-Jahren würden dagegen nach einer energetischen Sanierung besser aussehen. Ein weiterer Vorteil bei der Sanierung durch private Hausbesitzer, Wohnungsbaugenossenschaften und Wohnungsbauunternehmen besteht für ihn darin, dass die Umsetzung besser verläuft. Der Flaschenhals sei derzeit das Hochbauamt, welches dann durch ein in der Breite angelegtes Förderprogramm entlastet würde. Insgesamt sei das Programm CO2-effizient und schnell umsetzbar, da es sich um viele Auftraggeber handele und nicht nur um die Stadt. Hinsichtlich des Themas Mieterfreundlichkeit führt StR Kotz aus, laut Bundesgesetzgebung könnten nur noch maximal 8 % der Gesamtkosten des Bauträgers oder Hausbesitzers auf die Mieter/-innen umgelegt werden. Jeder Euro Förderung, den die Stadt zusätzlich bei einer Sanierung aufwende, reduziere den Betrag, aus dem die 8 % errechnet würden. Der SPD-Antrag sei durchaus mieterfreundlich. Viele Vermieter würden so nicht diese 8 % Erhöhung auf die Mieter/-innen umlegen: zumal nicht, wenn ein Zuschuss gewährt würde.

Zur Finanzierung macht der Stadtrat folgenden Vorschlag: Aus der Maßnahme "Leuchttürme" sollten 25 Mio. € der 35 Mio. € entnommen werden. Dazu kämen die vom OB vorgeschlagenen 14 Mio. € (10 Mio. € durch Ausweitung der Förderung auf Bauunternehmen, 4 Mio. € grundsätzliche Aufstockung). Außerdem sollten 24 Mio. € aus "bio-saisonal-regionaler Ernährung" und 20 Mio. € aus der Förderung der SSB zur Finanzierung herangezogen werden; ein Vorschlag der CDU-Fraktion sehe vor, 110 Mio. € aus der Rücklage für den Kauf des Wassernetzes für die SSB zu verwenden. Hoffend auf einen positiven Abschluss des Haushaltsjahres 2019 gibt StR Kotz für die CDU eine Absichtserklärung ab, 17 Mio. € aus diesem Überschuss für die Restsumme des Förderprogramms verwenden zu wollen. Die resultierende Gesamtfördersumme von 100 Mio. € werde sich deutlich auf die CO2-Reduzierung der Stadt auswirken, da regenerative Energien (Wärmepumpen/Wärmedämmung) zum Einsatz kämen.

Die Fördersumme von 100 Mio. € in vier Jahren begrüßt auch StR Rockenbauch. Ihm ist der konzeptionelle Aspekt der Warmmietenneutralität wichtig. Die SPD habe weitere Punkte wie den maximalen Mietanstieg nach einer energetischen Sanierung um 20 % bzw. von 1 €/m² genannt. Er schlägt vor, die Verwaltung solle hierzu Varianten im Rahmen der Energiesparverordnung vorlegen. Für eine generelle Entscheidung benötige seine Fraktion überdies Zeit, da noch Fragen offen seien. Für das Gesamtbudget sieht er sowohl den Finanzierungsantrag der SPD als auch den der CDU skeptisch. So könne er nicht zustimmen, wenn der Etat von 35 Mio. € für städtische Energiesanierungen einfach verschoben werden solle. Ferner lehne er die Abzweigung von Mitteln aus dem Sektor Ernährung und Landwirtschaft ab. Werde der Verbrauch von veganen Lebensmitteln gefördert, stelle sich die Landwirtschaft in ihrer Produktion automatisch um. Daher könnten 24 Mio. € nicht einfach diesem Programm entnommen werden. Für die 35 Mio. € für die Sanierung städtischer Gebäude werde kein eigenes Budget benötigt, sondern es könne eine Kreditermächtigung erteilt werden. Das Dogma der schwarzen Null solle im Haushalt 2021 beseitigt werden. Einige Fraktionen hätten vor den Haushaltsberatungen mitgeteilt, den Großteil der Mittel für das Klimaschutzprogramm für investive Maßnahmen verwenden zu wollen (etwa 33 Mio. €/Jahr). So hätte man nicht nur einmal 35 Mio. € in vier Jahren, sondern 33 Mio. € pro Jahr. Durch eine Kreditaufnahme würden genügend Mittel generiert, ohne dass Gelder des Klimaaktionsprogramms gekürzt werden müssten.

OB Kuhn fasst die Anträge und Vorschläge zusammen und verweist auf die drei Konzepte (SPD, CDU, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei).

Es bestehe durchaus der Wunsch nach einer Ausweitung des Energiesparprogramms, so StR Winter. Jedoch sei man völlig unterschiedlicher Meinung darüber, wie die Mittel dafür aufgebracht werden sollten. Hinsichtlich des Vorschlags der Verschiebung des Budgets für die bio-saisonal-regionale Ernährung (24 Mio. €) stellt der Stadtrat die Frage, ob die Mittel aus dem Haushalt kommen sollten oder ob die Position gänzlich aus dem Klimaschutzpaket gestrichen werden solle. Er sieht seine Fraktion außerstande, zum jetzigen Zeitpunkt abzustimmen. Zu groß sei die Tragweite der unter diesem Punkt zu behandelnden Themen. Besonders die geplante Streichung des Etats für die bio-saisonal-regionale Ernährung lehne seine Fraktion ab.

StRin Köngeter teilt nicht die Intention des SPD-Antrags über die Erweiterung des Fördervolumens des Energiesparprogramms, sieht hier aber mehr Effizienz als bei anderen Maßnahmen. Sie könne sich hinsichtlich der Leuchtturmprojekte vorstellen, zwei der fünf zu streichen und die frei werdenden Mittel in Höhe von 10 Mio. € in die Erweiterung des Programms einzustellen. Bezüglich der Frage der bio-saisonalen-regionalen Ernährung teilt sie die Auffassung von StR Winter und StR Rockenbauch, dieses Budget nicht zu streichen. Als Kompromiss schlägt sie vor, das Ernährungsprogramm zwei Jahre aus dem Klimaschutzpaket zu finanzieren und weitere zwei Jahre aus dem nächsten Doppelhaushalt. Insgesamt spricht sich die Stadträtin für eine Vertagung des Antrags aus.

Was bleibt von den Leuchtturmprojekten, fragt sich StR Zaiß, wenn man dort 25 Mio. € streicht. Dem Thema bio-saisonal-regionale Ernährung steht er skeptisch gegenüber. Das erweiterte Finanzvolumen von 100 Mio. € begrüßt er, wobei er kritisiert, dass die 17 Mio. € aus dem laufenden Jahr 2019 nicht finanziert sind und daher nur 83 Mio. € substanziell vorhanden sind.

Die Volumenaufstockung sei schon daher erforderlich, so StR Körner, da die Wohnungsbauunternehmen mit einbezogen worden seien. Der Etat reiche für rund 8.000 Wohnungen und gelte für über fünf Jahre. Durch das Programm würden Anreize geschaffen, Gebäude energetisch zu sanieren. Mit einer Sanierungsrate von 1 bis 1,5 % würden die Klimaschutzziele nicht erreicht. Für die Stadt Heidelberg gebe es folgende Berechnung: Wenn 2030 CO2-Neutralität erreicht werden solle, müsse die Sanierungsquote bei 10 % liegen. Hinsichtlich der sozialen Komponente solle das Energiesparprogramm nächstes Jahr mieterfreundlich ausgestaltet werden. Der Stadtrat macht folgenden neuen Formulierungsvorschlag in seinem Antrag: "Das Programm vergibt Zuschüsse für die energetische und mieterfreundliche Sanierung von Mietshäusern, z. B. mit dem Ziel, dass die Warmmiete nach der Sanierung um maximal 1 €/m² Wohnfläche ansteigen darf". Er wünscht sich von der Verwaltung, bei der nächstjährigen Ausarbeitung des mieterfreundlichen Energiesparprogramms, mehrere unkomplizierte Varianten aufzuzeigen. Wichtig ist ihm, dass durch den Beschluss eine Mehrbelastung der Mieterinnen und Mieter vermieden wird. StR Körner stellt die ersten beiden Sätze seines Antrags zur Abstimmung und signalisiert auch seine Unterstützung bezüglich der Finanzierung.

Das bio-saisonal-regionale Essen gehört aus Sicht dieses Stadtrats finanzpolitisch nicht zum Klimapaket. Vielmehr sei es möglich, diese Maßnahme im Haushalt aufzurufen. Dem CDU-Vorschlag hinsichtlich der 20 Mio. € von der SSB kann StR Körner zustimmen, da diese Summe auch für die Umstellung der Buslinien im Talkessel auf emissionsfreie Fahrzeuge vorgesehen ist. Das Land lege hierfür ein neues, sehr gutes Förderprogramm auf und zahle 75 % Zuschuss. Allerdings stehe diese Position mit dem Wasserrückkauf in keinem Zusammenhang, da dieser Vorgang so oder so aus den Mitteln des SVV-Vermögens erfolgen müsse. Über die einzelnen Finanzierungsvorschläge des CDU-Antrags bittet er abzustimmen, wobei er den Finanzierungsteil seines Antrags zurückzieht.

Bezüglich des Verfahrens fasst OB Kuhn zusammen, die SPD wolle zwei Sachpunkte ihres Antrags zur Abstimmung stellen. Zusätzlich sollen die einzelnen Punkte des Finanzierungsvorschlags der CDU abgestimmt werden. Allerdings habe die CDU an dem Punkt Widerspruch eingelegt, dass die Mieten nur maximal um 1 €/m² ansteigen sollen. Es gebe aus Gründen der Energieeinsparung das starke Bedürfnis, das Energiesparprogramm mehr auszuweiten, als es die Verwaltung mit 14 Mio. € vorgeschlagen habe. Des Weiteren stelle sich die Frage nach der Höhe der Aufstockung und nach den Finanzierungsquellen. Der Oberbürgermeister bietet an, das Programm zu erhöhen, wenn eine Einigung auf eine plausible Finanzierung erzielt wird. Zwei Dinge halte er für nicht seriös: Die Bundesregierung habe ab 01.01.2019 eine Mietenerhöhung nach energetischer Sanierung auf 8 % beschlossen (maximal 3 €/m²). Er schließt aus, dass die Stadt nun die Versäumnisse des Bundes ausgleicht und bei der Förderung einspringt. Wenn die Stadt einmal bei Versäumnissen des deutschen Sozialstaats einspringe, müsste sie das zukünftig immer tun. Bereitschaft wird bekundet, bei einer möglichen Ausweitung des Programms nach Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen.

Er widerspricht beim Thema bio-saisonal-regionales Essen. Das Thema Ernährung habe er in das Klimaschutzpaket aufgenommen, da der CO2-Effekt bei einem Anteil von 50 % von bio-saisonal-regionalen Lebensmitteln insgesamt sehr groß sei, nur nicht direkt in Stuttgart. Der Begriff "bio" bedeute, auf einen sehr hohen energieaufwendigen Pestizideinsatz zu verzichten. Ebenso hätten saisonal-regionale Lebensmittel einen großen CO2-Effekt, da es einen Unterschied darstelle, ob Äpfel aus Übersee importiert oder aus dem Remstal kommen würden. Allein der Transport habe einen enormen CO2-Effekt. Ebenso stelle die Saisonalität eine große CO2-Reduktion dar. Wenn beispielsweise ganzjährig Erdbeeren aus beheizten Gewächshäusern in Spanien oder den Niederlanden angeboten würden, bedeute dies einen sehr hohen CO2-Verbrauch - zwar nicht in Stuttgart, aber an anderer Stelle. Zudem zeige sich, wer sich in seinem Leben früh saisonal, regional und bio ernähre, werde auch später so verfahren. Aus diesen positiven Gründen appelliert der Oberbürgermeister, diese Maßnahme nicht einfach aus dem Klimaprogramm zu streichen.

Hinsichtlich der Finanzierung weist OB Kuhn darauf hin, dass in der 2. Lesung über die SSB-Finanzierung diskutiert werde. Es gebe zwei Konzepte. Einmal das von StR Sauer (CDU) formulierte (Die Zuschüsse für die SSB werden in den nächsten fünf Jahren garantiert und über die Mittel finanziert, die aus dem Wasserrückkauf in die SVV einfließen sollen). Sein Vorschlag dagegen laute, nächstes Jahr sollten 20 Mio. € aus der SVV fließen. Wenn die Zahlen genau bekannt seien, sollte der SSB-Zuschuss aus dem Jahresabschluss 2019 für die nächsten vier bis fünf Jahre finanziert werden. Hieran müsse gedacht werden, damit nicht mit der Entscheidung zur Finanzierung des Sanierungsprogramms die SSB-Entscheidung erledigt werde. Er schlägt vor, vor der 2. Lesung zu überlegen, ob das Volumen für das Klimaschutzprogramm erhöht werden soll und wie mit der von der SPD beantragten Mietsubvention umgegangen werden soll. Er empfiehlt dazu einen Besprechungstermin in der nächsten Woche.

Zu den genannten 17 Mio. € aus dem Haushalt 2019 bemerkt BM Fuhrmann, mit dem Jahresabschluss 2018 habe die Verwaltung einen Überschuss von 70,5 Mio. € für 2019 hochgerechnet. Zu Beginn der 1. Lesung sei dann die Zahl um 20 Mio. € deutlich erhöht und in die freie Liquidität hineingerechnet worden. Es könne nun ausgerechnet werden, wie viele Mittel momentan davon übrig seien.

StR Kotz appelliert, keine gegenseitigen Schuldzuweisungen vorzunehmen. Es habe keine positive Wirkung auf das Klima, wenn eine Maßnahme aufgrund von Versäumnissen der Bundespolitik nicht durchgeführt werde. Zu den von StR Körner vorgeschlagenen Vorformulierungen führt der StR Kotz weiter aus, die Ausgestaltung des Förderprogramms solle mieterfreundlich sein, da die Zuschüsse für die Fördermaßnahmen erhöht würden. Dies gelte nicht für weitere Häuser, sondern für die Dämmung, Fenster, Heizungsanlagen usw. im Bestand. Jeder von der Stadt bezuschusste Euro könne nicht mehr auf den Mieter/die Mieterin umgelegt werden. Der Verwaltung könne die Maßgabe mit auf den Weg gegeben werden, beispielhaft Berechnungen für die verschiedenen Varianten zu erstellen. Zum Thema Leuchttürme habe er den Oberbürgermeister so verstanden, dass es nicht um die eigentlichen Bauprojekte oder Komplettmodernisierungs- bzw. Neubaukosten gehe. Vielmehr solle die Differenz zwischen dem KfW-55-Standard und einer energetisch völlig neuen Lösung wie Plusenergie gefördert werden. Einen Leuchtturm stelle für ihn jedoch nicht unbedingt ein 50-stöckiges Gebäude dar, sondern könne durchaus auch eine kleine Kita mit einer preiswerten Anlagetechnik sein, die aber energetisch beispielhaft sei. Mit den verbleibenden 10 Mio. € könne mehr erreicht werden, wenn in die Breite gegangen werde, statt Leuchttürme zu bauen. Zusammenfassend stimmt er dem Formulierungsvorschlag des SPD-Antrags zu und erklärt, seine Fraktion sei abstimmungsbereit.

Zum weiteren Verfahren bestätigt OB Kuhn, Geschäftsordnungsanträge gingen in der Regel vor Verschiebungsanträgen.

StRin Schanbacher stimmt zu. In einem Geschäftsordnungsantrag beantragt sie Abstimmung.

Dem widerspricht StR Winter, verweisend darauf, dass wenn zwei große Fraktionen eine Vertagung wünschen, diesem Wunsch üblicherweise entsprochen wird. Hilfsweise beantragt er, die Abstimmung in den Gemeinderat zu vertagen.

Nach Abfrage zum weiteren Vorgehen durch OB Kuhn weist StR Körner auf den von StRin Schanbacher gestellten Geschäftsordnungsantrag hin. OB Kuhn erläutert, formal müsse er nach deutschem Vereinsrecht umgehend über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen lassen, dennoch versuche er, Kompromisse zu finden. StR Kotz sieht in einer Abstimmung für seine Fraktion kein Problem, denn die einzelnen Punkte würden nochmals auf der Tagesliste der 3. Lesung aufgerufen. Ein heutiges Abstimmungsergebnis würde einem Vorberatungsergebnis entsprechen, und in der 3. Lesung könnte der Punkt erneut aufgerufen werden. StR Winter erklärt, aufgrund des von seiner Fraktion gestellten Vertagungsantrags sei ein Geschäftsordnungsantrag auf Abstimmung nicht möglich. Wenn es keine Kompromissmöglichkeit gebe, so StRin Köngeter, könne abgestimmt werden. Wenn aber eine Möglichkeit bestünde, nochmals über dieses Thema zu beraten, befürworte sie ebenfalls eine Vertagung.

Er habe lediglich versucht, einen Kompromissvorschlag zu unterbreiten, so OB Kuhn. Die Fraktionen könnten unter sich oder mit der Verwaltung weiterberaten, um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Das Volumen von 100 Mio. € in einem 200 Mio. €-Klimapaket sei nicht unbeträchtlich. Das Verhältnis Geschäftsordnungsantrag und Vertagungsantrag sei kompliziert, was die Höherwertigkeit betreffe.

Zu einem Geschäftsordnungsantrag könne kein neuer Verfahrensantrag gestellt werden, betont StR Körner. Daher müsse nun über den Geschäftsordnungsantrag abgestimmt werden. Über das Thema Energiesparprogramm sei schon seit Juli mehrmals intensiv diskutiert worden. Der Oberbürgermeister habe im Juli und September zugesagt, er wolle eine mieterfreundliche Ausgestaltung diskutieren. Diese Gespräche hätten nie stattgefunden. Vielmehr hätten Gespräche mit vielen Fraktionen stattgefunden, daher sei das Thema ausdiskutiert. Der Geschäftsordnungsantrag sei gestellt, jetzt müsse eine demokratische Entscheidung möglich gemacht werden.

Nach einer kurzen Beratung teilt OB Kuhn mit, im rechtlichen Sinne gehe ein Geschäftsordnungsantrag vor. Bislang sei es jedoch Usus, auf Vertagungsanträge von Fraktionen einzugehen. Auf seine Frage antwortet StR Körner, er gehe auf die Bitte nach einer Vertagung nicht ein, das habe er begründet.

Unter der Lfd. Nr. 25 stellt OB Kuhn die beiden modifizierten Punkte (Punkt 2 des SPD-Antrags Nr. 1219/2019 sowie die von der CDU vorgeschlagene Finanzierung) zur Abstimmung und stellt fest:

Bei Stimmengleichheit, 8 Ja- und 8 Nein-Stimmen, wird der Antrag abgelehnt.

Trotz dieser Ablehnung, so OB Kuhn, sollte gemeinsam eine Lösung gefunden werden. Dies könnten die Fraktionen untereinander besprechen oder BM Pätzold und ihn einbeziehen. Ausschließlich für diese Lfd. Nr. 25 wäre er bereit, in der nächsten Woche einen Termin zu vereinbaren.

StR Rockenbauch erklärt, bei einem mieterfreundlichen Energiesparprogramm könne seine Fraktion unterschiedlichen Varianten zustimmen, die die Verwaltung vorlegen solle. Ebenso könne ein Budget abgestimmt werden, wobei er ein Problem in den Finanzierungsvorschlägen sehe. Der noch zu diskutierende Vorschlag, die Personalstellen für das Klimaprogramm im Haushalt abzubilden, sei gut und erweitere den finanziellen Rahmen um 13 Mio. €. Wenn beim Thema Bio-Essen im Aktionsprogramm keine Einigung erzielt werde, könnte diese Position später durchaus im Haushalt verankert werden, wenn ein entsprechendes Commitment bestehe. Weitere Budgetberatungen könnten in den Haushaltsberatungen festgelegt werden.

Gerne greife er den Vorschlag von StR Rockenbauch auf, so StR Kotz, heute ein Budget für das Energiesparprogramm von 80 Mio. € aufzulegen. Wenn es der Jahresabschluss 2019 erlaube, könnten über eine Absichtserklärung die restlichen 20 % angestrebt werden. Der Oberbürgermeister könne einen alternativen Finanzierungsvorschlag vorlegen. Als Rückfallebene bestehe der Finanzierungsvorschlag der CDU-Fraktion, der in der Vollversammlung auch eine Mehrheit habe.

StR Winter betont, es gebe u. a. zum inhaltlichen Teil noch einiges zu besprechen, was in verschiedenen Konstellationen geschehen könne. Einen gemeinsamen Besprechungstermin in der nächsten Woche begrüßt er sehr, wie auch StR Körner und StRin Köngeter.

OB Kuhn leitet aus den verschiedenen Wortmeldungen ab, es bestehe ein deutlicher Wunsch nach einer Erhöhung des Energiesparprogramms auf zunächst 80 Mio. €. Für heute vertage er die Sitzung und werde nächste Woche zu einem Termin mit den Fraktionsvertretern einladen. Dabei sollte über die Budgethöhe und die Finanzierungsalternativen diskutiert werden. Hierzu bringe die Verwaltung weitere Varianten ein.

Die Mehrheit der Fraktionsvertreter äußert sich zustimmend zu diesem Vorschlag. In der nächsten Sitzung des AKU, so der Vorsitzende weiter, werde mit der Lfd. Nr. 25 begonnen. Die Fortsetzung der Beratung und der Abschluss der Querlistenberatung solle in der übernächsten Woche erfolgen. Zur Abfolge erklärt OB Kuhn, zunächst solle die 2. Lesung durchgeführt werden, dann solle vor Beginn der Stellenplansitzung die AKU-Querliste abgeschlossen werden.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt OB Kuhn die Sitzung.

Er stellt fest:

Die Nrn. 1 bis 24 der Querliste sind behandelt. Die Beratung wird in der Sitzung des Ausschusses für Klima und Umwelt am 11.12.2019 fortgeführt.
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