Protokoll:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
112
13
Verhandlung
Drucksache:
721/2016
GZ:
SI
Sitzungstermin:
26.09.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Wölfle
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Jobcenter Stuttgart
Umsetzung des Eingliederungsbudgets
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 07.09.2016, GRDrs 721/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
Zur Umsetzung des Arbeitsmarktprogrammes des Jobcenters 2017 wird der Beschaffung und Vergabe der Maßnahmen "Step up!" und "Refugee Integration NetWork Stuttgart for Employment (RISE)" nach § 16 SGB II in Verbindung mit §§ 45, 81 ff. SGB III im Rahmen der nachfolgend bezeichneten voraussichtlichen Aufwände ("Kostenschätzung gesamt inkl. Optionen und Aufstockung") sowie der Entscheidung des Jobcenters über die Vergabe dieser Leistungen bis zu einer Vergabesumme, welche um bis zu 20 Prozent über dem bezeichneten voraussichtlichen Aufwand liegt, zugestimmt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Von StR
Fuhrmann
(CDU) erfolgt der Hinweis, dass in der Vorlage (nicht im Beschlussantrag) mehrfach die §§ 45, 81 ff. dem SGB II zugeordnet werden. Richtig sei jedoch SGB III. Er unterstützt im Namen der CDU-Gemeinderatsfraktion jede Form der Arbeitsvermittlung. Die Vermittlungsquote von "Step up!" bezeichnet er als sehr gut. Zu der flexibleren Gestaltung von "Step up!" äußern sich StRin
Rühle
(90/GRÜNE) und StRin
Dr. Hackl
(SPD) positiv.
Laut Herrn
Peeß
(JC) bestimmt § 45 SGB II, dass von zugelassenen kommunalen Trägern wie der Landeshauptstadt, die Aufgaben der Agentur für Arbeit wahrgenommen werden. Die Einzelmaßnahmen und die Instrumente seien tatsächlich im SGB III beschrieben, die Stadt übernehme aber die Aufgaben der Agentur in der zugelassenen kommunalen Trägerschaft. Unabhängig von dieser Aufgabenübergabe werde mit der Agentur zusammengearbeitet. So würden in der geplanten Fachstelle für Flüchtlinge auch Mitarbeiter der Agentur für Arbeit ihre Unterstützung und ihre spezifischen Maßnahmen für Flüchtlinge anbieten. "Step up!" sei eine Maßnahme, mit der es bereits seit langer Zeit Erfahrungen gebe. "Step up!" sei auch erfolgreich. Dieses Projekt sei Menschen, die bereits im Arbeitsmarkt stünden, behilflich, ihren Arbeitsumfang auszubauen (z. B. Unterstützung bei der Organisation von Kinderbetreuung).
Ein großes Thema seien die 4.000 alleinerziehenden Frauen. Von diesen seien viele Erwerbsaufstockerinnen, da sie Familienaufgaben mit Erwerbstätigkeiten kombinierten. Dadurch reiche das erzielte Einkommen nicht aus, um über die Einkommenssperre hinauszukommen.
Die künftig vorgesehene Präsenzzeit-Varianten begrüßt StR
Fuhrmann
. Seine Frage in diesem Zusammenhang lautet, ob die drei Stufen Einzelcoaching pro Woche von den Wochenstunden der einzelnen Varianten abgezogen werden müssen. Durch Herrn
Peeß
wird die Anpassung der Präsenzzeiten bestätigt. Diese Anpassungen könnten bei Vergabemaßnahmen erst dann erfolgen, wenn eine Maßnahme neu ausgeschrieben werde. Unterjährig sei also eine Anpassung nicht möglich gewesen.
Bezogen auf den letzten Absatz der Vorlagenseite 3 und bezogen auf den ersten Absatz der Vorlagenseite 4 stellt sich für StRin
Rühle
die Frage, welche Vorteile durch den flüchtlingsspezifischen Ansatz des RISE-Projektes, also durch ein Abweichen von der bisherigen strategischen Zielsetzung, gesehen werden. StRin
Dr. Hackl
spricht das im zweitletzten Absatz der Vorlagenseite 3 erwähnte Rügeverfahren sowie die zwei zu der geplanten Ausschreibung eingereichten Angebote an, die jedoch die Mindestanforderungen der Ausschreibung nicht erfüllt haben. Von ihr werden Informationen zu der RISE-Kernmaßnahme und dazu erbeten, ob diese gleichermaßen ambitioniert ist, wie bei der ersten Ausschreibung, bzw. ob damit erneut die Gefahr eines Scheiterns besteht.
Von einer anspruchsvollen Ausschreibung spricht Herr
Peeß
. Bei den gerügten Punkten habe es sich um keine tragenden Punkte gehandelt. Man habe nun die Gelegenheit genutzt, die neuen Kenntnisse über die Gruppe der Flüchtlinge in die neue Ausschreibung aufzunehmen. Die Änderung des gesetzlichen Rahmens sowie Veränderungen bei den Sprachfördersystemen seien berücksichtigt worden. Von einem Bieter aus dem ersten Verfahren sei bekannt, dass er aufgrund einer Unkonzentriertheit einen Formfehler bei der Angebotsabgabe begangen habe. Ansonsten hätte dieser den Zuschlag erhalten können. Zuversicht bestehe, dass es in der Stadt Träger gebe, die in einer Bietergemeinschaft auftreten können, um die Maßnahme durchzuführen.
Das Kernmodul, so Herr Peeß weiter, habe die Aufgabe, die Zuweisung und die einzelnen Module zu regeln. Es könnten bis zu elf Module zugewiesen werden. Es finde auch eine Auswertung statt, um erkennen zu können, welche Fortschritte durch die einzelnen Module erzielt werden. Korrekturen könnten vorgenommen werden.
Aktuell würden 1.500 Bedarfsgemeinschaften mit rund 2.000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten betreut. Gute Erfahrungen gebe es mit Praktikas in Betrieben, und dort, wo Flüchtlinge mit Stuttgartern zusammenkommen. Deshalb die Ausrichtung bei Weiterbildungen, bei Qualifizierungen und bei Unterstützungsmaßnahmen, keine Sonderprogramme zu initiieren. Angestrebt werde, bestehende Maßnahmen anzupassen und für Flüchtlinge zugänglich zu machen. Andererseits werde gesehen, dass es für bestimmte Flüchtlingsgruppen spezifischer Maßnahmen bedarf, zumindest in den nächsten zwei bis vier Jahren. Ob dies wieder auf Regelangebote zurückgeführt werden könne, werde sich zeigen. Hinsichtlich solch spezifischer Angebote entwickle sich sehr Vieles. Er freue sich schon, dieses in der nächsten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vorstellen zu können.
Abschließend stellt BM
Wölfle
fest:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss
beschließt
einstimmig
wie beantragt
.
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