Protokoll: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
154
13
VerhandlungDrucksache:
881/2021
GZ:
Sitzungstermin: 08.10.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:Herr Kroll (in.Stuttgart)
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Historisches Volksfest 2022 - Zuschuss der Landeshauptstadt

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 06.10.2021, GRDrs 881/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Entsprechend der gemeinderätlichen Vereinbarung in 2019 im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen findet im vierjährigen Rhythmus - und damit wieder in 2022 - ein Historisches Volksfest statt.

2. Vor dem Hintergrund der hohen Liquiditätsbelastung der in.Stuttgart aufgrund der Corona-Pandemie wird einmalig auf die von der in.Stuttgart zu tragende Mitfinanzierung des Historischen Volksfestes in Höhe von 500 TEUR verzichtet.

3. Für die Durchführung des Historischen Volksfests auf dem Schlossplatz vom 24.09. bis 03.10.2022 erhält die in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG einen städtischen Festbetragszuschuss von 943.000 EUR zzgl. MwSt. (= 1.122.170 EUR).

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Auf eine Bitte von StR Conzelmann (SPD) hin, diese sehr kurzfristig versandte Vorlage in den nächsten WA zu vertagen, warnt Herr Kroll, wenn man zu lange warte, bekomme man keine attraktiven Fahrgeschäfte mehr. Deren Zahl sei sehr begrenzt. BM Fuhrmann ergänzt, im VA oder Gemeinderat sei eine Beschlussfassung nicht möglich, da dieser TOP nicht auf deren Tagesordnung stehe und die Frist für eine Änderung nicht mehr ausreiche.

Anschließend wird ein dreiminütiger Werbefilm für das Historische Volksfest abgespielt, der großen Beifall erhält.

Herr Kroll erinnert an den Beschluss im WA nach dem 1. Historischen Volksfest vor drei Jahren, dass dieses keine einmalige Veranstaltung gewesen sein, sondern alle vier Jahre - turnusmäßig also 2022 - wiederholt werden sollte. Er hoffe, dass 2022 wieder richtig gefeiert werden dürfe, ohne Einschränkungen aufgrund der Pandemie. 2022 stehe das 101. Landwirtschaftliche Hauptfest an, außerdem das 175. Cannstatter Volksfest und parallel auf dem Schlossplatz das 2. Historische Volksfest. Die Konzeption für Letzteres sei angesichts des riesigen Erfolgs nicht grundlegend geändert worden. Nun komme es darauf an, welche Fahrgeschäfte und Einzelelemente verfügbar seien. Daran arbeite Herr Eisenhardt mit seinem Team bereits.

Im Hinblick auf die Kosten ergänzt BM Fuhrmann, vereinbarungsgemäß sollten diese von der Stadt und in.Stuttgart geteilt werden. Angesichts der durch Corona komplett veränderten Situation schlage die Verwaltung nun vor, hier von einer Kostenbeteiligung der in.Stuttgart abzusehen.

StR Winter (90/GRÜNE) weist auf einige Punkte hin, die beim 1. Historischen Volksfest aufgrund ihrer leicht diskriminierenden Tendenz durchaus zu Recht kritisiert worden seien. Hier gehe man nun mit höherer Sensibilität vor. Dass die in.Stuttgart hier keine Eigenbeteiligung leisten müsse, sondern das Geld vielmehr aus dem Budget für die Auswirkungen von Corona komme, sei für seine Fraktion in dieser gerade für Veranstalter schwierigen Zeit plausibel. Seine Fraktion könne der Vorlage zustimmen.

Die Zustimmung ihrer Fraktion signalisiert auch StRin Porsch (CDU). Sie würdigt das 1. Historische Volksfest als tolle Ergänzung zum Cannstatter Volksfest und Magnet in der Innenstadt. Wenn 2022 diese drei tollen Events gleichzeitig stattfänden, stehe Stuttgart im Zeichen des Volksfests in allen Bereichen - eine schöne Idee.

StR Conzelmann bezeichnet den zeitlichen Ablauf als ziemlich unglücklich, zumal bei einer so hohen Summe auch der VA einbezogen werden solle. Grundsätzlich mache es keinen Unterschied, ob der Zuschuss von der in.Stuttgart oder aus dem Corona-Topf komme, dahinter stehe immer die Stadt.

Um eine Beratung zu ermöglichen, bestätigt auch StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), müssten die Vorlagen rechtzeitig fertiggestellt sein. Nichtsdestotrotz könne auch seine Fraktion nun zustimmen. Er betont nochmals, dass es seiner Fraktion wichtig sei, die kolonialgeschichtlich geprägten rassistischen Darstellungen, die teilweise aufgetreten seien, in Zukunft zu vermeiden. Dies sei so beschlossen und zugesichert worden. Im Hinblick auf die Gründungsgeschichte legt er dar, Monarchie sei nichts, was man heute noch befürworten sollte. Für ihn habe es teilweise einen solchen Charakter, wenn z. B. als Königin kostümierte Personen aufträten. Seiner Ansicht nach sollte man stolz auf die Demokratie sein und Monarchien von demokratischen Grundwerten aus bewerten. Er wäre dankbar für eine entsprechende Einordnung, was teilweise ja auch geschehe. Er wolle nicht zurück in die Zeit, als Monarchen dem Volk nach Hungerkatastrophen Feste geschenkt hätten, damit es nicht zu revolutionären Zuständen komme. Das Schaustellergewerbe als Bereich der Kultur müsse unterstützt werden, doch müsse eine klare Distanzierung und Einordnung von solchen, zum Glück überwundenen, Zuständen erfolgen.

Auch die StRe Neumann (FDP), Zaiß (FW) und Köhler (AfD) signalisieren die Zustimmung ihrer Fraktionen.

Damit stellt BM Fuhrmann fest:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen beschließt einstimmig wie beantragt.
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