Protokoll:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
14
13
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
21.01.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Wölfle
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Krasovskij
de
Betreff:
"Freiwilligkeitsleistungen für junge Flüchtlinge in Ausbildung/Schule - Was gilt nun?"
- Antrag Nr. 372/2018 vom 22.11.2018 (SPD)
- Resolution zur Freiwilligkeitsleistung
Der im Betreff genannte Antrag ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Eingangs erklärt BM
Wölfle
, dass im Internationalen Ausschuss bereits ausführlich über das Thema berichtet worden sei. Die Verwaltung habe darüber hinaus Verbesserungsmöglichkeiten für junge Flüchtlinge in Ausbildung/Schule skizziert und dieses Papier auch den Ratsmitgliedern übermittelt. Dabei gehe es nicht darum, macht der Bürgermeister deutlich, dass die Stadt den Betroffenen Wohngeld zahlt, sondern, dass eine höhere Pauschale als Mietkosten akzeptiert werden solle.
Für die Antragssteller erklärt StRin
Dr. Hackl
(SPD), ihrer Fraktion gehe es nicht darum, einfach die Freiwilligkeitsleistungen zu erhöhen. Stattdessen sei eine rechtskonforme Lösung bei diesem Thema wichtig, um den jungen Flüchtlingen zu helfen, die bereits in Ausbildung seien. Im Folgenden kündigt die Stadträtin weiteren Klärungsbedarf bezüglich des durch die Verwaltung am 16.1.2019 versandten Papiers an. Zudem merkt sie an, dass Schülerinnen und Schüler, die ein Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf (VAB) absolvierten ihrer Ansicht nach nicht als Auszubildende definiert werden könnten, da es sich um eine Vollzeitschule handle. Ferner sieht es StRin Dr. Hackl als problematisch an, dass die jungen Flüchtlinge nicht den Status der Duldung haben dürfen, um Wohngeld zu beantragen.
StR
Fuhrmann
(CDU) verweist in seiner Wortmeldung auf die Komplexität dieses Themas und die seiner Ansicht nach unzureichende Regelung durch den Bundesgesetzgeber. Der Stadtrat begrüßt, dass die jungen Flüchtlinge eine Ausbildung beginnen würden und sich damit integrationswillig zeigten. Allerdings macht er ebenfalls darauf aufmerksam, dass es sich bei den betroffenen jungen Flüchtlingen vielfach um Personen mit einer schlechten Bleibeperspektive handle, die gemäß dem Ausländerrecht eigentlich schon in die Herkunftsländer hätten zurückgeführt werden müssen. Anschließend plädiert StR Fuhrmann für eine Differenzierung der Begriffe Duldung und Aufenthaltsgestattung sowie eine Unterscheidung nach den Herkunftsländern. Zudem verweist er auf weitere Fördermöglichkeiten für die jungen Flüchtlinge in Ausbildung von der Bundesagentur für Arbeit wie die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder das Ausbildungsgeld.
Im weiteren Verlauf der Aussprache einigen sich die Ausschussmitglieder nach einem Vorschlag von BM
Wölfle
darauf, die Beratung aufgrund der Komplexität des Themas und der fortgeschrittenen Zeit an dieser Stelle abzubrechen und diese in einer Arbeitsgruppe fortzusetzen. BM Wölfle sichert zu, umgehend zu einem ersten Termin einzuladen. Ferner macht er noch einmal deutlich, dass die Stadt Stuttgart gewillt sei, junge Flüchtlinge, die eine Ausbildung beginnen würden und sich damit integrationswillig zeigten, nach allen Möglichkeiten zu unterstützen - allerdings unter der Berücksichtigung des Aspektes der Gleichbehandlung anderer Auszubildender. In diesem Zusammenhang dankt StR
Stopper
(90/GRÜNE) der Verwaltung für den intensiven Einsatz bei diesem Thema.
Bezüglich der Vorgehensweise in der Arbeitsgruppe regt StR
Pantisano
(SÖS-LINKE-PluS) an, sich mit Erfahrungen anderer Städte bei dieser Fragestellung zu beschäftigen. Konkret verweist er auf die angestrebte Lösung in Freiburg.
Abschließend sichert BM
Wölfle
noch einmal zu, so schnell wie möglich eine entsprechende Arbeitsgruppe zu dem Thema zusammenzurufen.
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