Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
270
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VerhandlungDrucksache:
342/2017
GZ:
StU
Sitzungstermin: 04.07.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Sanierung Mühlhausen 3 -Neugereut-
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die
Soziale Stadt", Erweiterung des Sanierungsgebiets
Satzung ü. d. förmliche Festlegung nach § 142 BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 27.06.2017, nicht öffentlich, Nr. 262

Ergebnis: Einbringung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 30.05.2017, GRDrs 342/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am …. folgende Satzung zur Erweiterung des Sanierungsgebiets Mühlhausen 3 -Neu-gereut- beschlossen:
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets

Im Stadtbezirk Mühlhausen wird das bestehende Sanierungsgebiet Mühlhausen 3
-Neugereut- um die Flurstücke 1842 und 1842/4 Benzenäckerstraße, den Verkehrsknoten Benzenäckerstraße/Seeblickweg, den Bereich Seeblickweg/Zuckerbergstraße und um Teilbereiche des Flurstücks 4050 östlich des Rohrdommelweges erweitert.


Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 15.05.2017. Der Lageplan ist Bestandteil der Sanierungssatzung.
§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB finden keine Anwendung.
§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschrift des § 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge findet Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.



BM Thürnau stellt fest:

Der Ausschuss für Umwelt und Technik stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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