Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
58
12
Verhandlung
Drucksache:
210/2014
GZ:
StU
Sitzungstermin:
10.04.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Gallmeister
fr
Betreff:
Satzung ü. d. Veränderungssperre für das Grundstück
Augsburger Straße 357 / Nebelhornstraße 2 (Flst. 159/1 und 159/2) im Stadtbezirk Untertürkheim (Un 115)
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 08.04.2014, nicht öffentlich,
Nr. 178
Ergebnis: Einbringung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 21.03.2014, GRDrs 210/2014, mit folgendem
Beschlussantrag:
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB wird die Satzung über die Veränderungssperre für das Grundstück Augsburger Straße 357 / Nebelhornstraße 2 (Flst. 159/1 und 159/2) im Stadtbezirk Untertürkheim (Un 115) beschlossen.
Der Satzungstext ist aus der Anlage 1 ersichtlich. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 03.03.2014 dargestellt.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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