Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
58
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VerhandlungDrucksache:
210/2014
GZ:
StU
Sitzungstermin: 10.04.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister fr
Betreff: Satzung ü. d. Veränderungssperre für das Grundstück
Augsburger Straße 357 / Nebelhornstraße 2 (Flst. 159/1 und 159/2) im Stadtbezirk Untertürkheim (Un 115)

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 08.04.2014, nicht öffentlich,
Nr. 178

Ergebnis: Einbringung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 21.03.2014, GRDrs 210/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB wird die Satzung über die Veränderungssperre für das Grundstück Augsburger Straße 357 / Nebelhornstraße 2 (Flst. 159/1 und 159/2) im Stadtbezirk Untertürkheim (Un 115) beschlossen.

Der Satzungstext ist aus der Anlage 1 ersichtlich. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 03.03.2014 dargestellt.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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