Protokoll: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
51/2024
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 15.03.2024
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:Herr Wolf (LiegA)
Protokollführung: Frau Mitschele as
Betreff: Errichtung von Flüchtlingsunterkünften
1. Neue Modulbaustandorte
2. Erweiterung bestehender Systembaustandorte

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen v. 23.02.2024, nicht öffentlich, Nr. 25
Ergebnis: Einbringung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 20.02.2024, GRDrs 51/2024, mit folgendem

Beschlussantrag:

1.1 Der Errichtung weiterer Wohnmodule zur Schaffung von bis zu 480 Sollplätzen für Geflüchtete in Modulbauweise an folgenden drei Standorten (vgl. Darstellung
Anlage 1) wird zugestimmt:


a) Wangen Wasenstraße 92 Unterkunftsplätze

b) Mühlhausen Stamitzweg 108 Unterkunftsplätze

c) Sillenbuch Kirchheimer Straße 280 Unterkunftsplätze

1.2 Die bestehende Vereinbarung mit der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) zur Errichtung von Modulbauten wird hinsichtlich der neuen Standorte ergänzt.

Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird bei den vor-
stehend in Ziffer 1.1 genannten Standorten verzichtet.


1.3 Den Gesamtkosten für die unter Ziffer 1.1 aufgeführten Modulbauten (insgesamt 124 Stück) inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel, Erschließung und WLAN-Ausstattung von rd. 33,52 Mio. EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,58 Mio. EUR und Abbruchkosten von insgesamt 0,37 Mio. EUR. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rd. 34,47 Mio. EUR zu rechnen.

1.4 Die Bau- und Abbruchkosten in Höhe von 33,89 Mio. EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 - Flüchtlingsunterkünfte in Modulbauweise, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen, gedeckt.

Die Ausstattungskosten in Höhe von 0,58 Mio. EUR werden im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzhaushalt 500 - Sozialamt, Projekt-Nr. 7.509314 - Sonstige Investitionen Soziale Einrichtungen 50, Ausz.Gr. 78302 - Erwerb von beweglichem Sachvermögen gedeckt.

2.1. Der Errichtung von Ergänzungsneubauten in Systembauweise zur Schaffung von bis zu 192 Sollplätzen für Geflüchtete zur Unterbringung von geflüchteten Menschen an folgenden zwei Standorten (vgl. Darstellung Anlage 2) wird zugestimmt:

a) Obertürkheim Hafenbahnstraße 96 Unterkunftsplätze

b) Feuerbach Wiener Straße 96 Unterkunftsplätze

2.2 Die bestehende Vereinbarung mit der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) zur Errichtung von Modulbauten wird hinsichtlich der neuen Standorte für Systembauten ergänzt.

Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird bei den vor-
stehend in Ziffer 2.1 genannten Standorten verzichtet.


2.3 Den Gesamtkosten für die unter Ziffer 2.1 aufgeführten Ergänzungsbauten (ins-gesamt 2 Stück) inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel, Erschließung und WLAN-Ausstattung von rd. 5,99 Mio. EUR wird zugestimmt. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 0,24 Mio. EUR und 0,15 Mio. EUR Verlagerungskosten für die 2 Beachvolleyballfelder und eine Calisthenics-Anlage der Sportvereinigung Feuerbach 1883 e. V. Insgesamt ist mit einem Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von rd. 6,38 Mio. EUR zu rechnen.

2.4 Die Bau- und Verlagerungskosten in Höhe von 6,14 Mio. EUR brutto werden im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzhaushalt 230 - Liegenschaftsamt, Projekt-Nr. 7.233128 - Flüchtlingsunterkünfte in Systembauweise, Ausz.Gr. 7871 - Hochbaumaßnahmen gedeckt.

Die Ausstattungskosten in Höhe von 0,24 Mio. EUR werden im Haushaltsjahr 2025 im Teilfinanzhaushalt 500 - Sozialamt, Projekt-Nr. 7.509314 - Sonstige Investitionen Soziale Einrichtungen 50, Ausz.Gr. 78302 - Erwerb von beweglichem Sachvermögen gedeckt.

3. Die Verwaltung wird aufgrund der Unabweisbarkeit der Maßnahme ermächtigt die notwendigen Verpflichtungen einzugehen.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll ist sie in Papierform beigefügt.


StRin Porsch (CDU) regt an, an der auf 10:00 Uhr angesetzten Eröffnung der auf dem Marktplatz stattfindenden Ausbildungsmesse "Hands up!" teilzunehmen. Die Entscheidung der Teilnahme sei eine persönliche Entscheidung, findet StRin Fischer (90/GRÜNE).

Dies hänge von den zeitlichen Möglichkeiten der teilnehmenden Gäste und dem Vorankommen mit den Punkten der Tagesordnung ab, gibt BM Fuhrmann zu bedenken. Die Sitzungen der Bezirksbeiräte zum aufgerufenen Tagesordnungspunkt hätten stattgefunden, Mühlhausen und Wangen hätten die Vorlage bei Stimmengleichheit abgelehnt, Obertürkheim habe einstimmig und Feuerbach mit 10 Ja-Stimmen zugestimmt, fasst er zusammen.

Herr Wolf (LiegA) berichtet im Sinne der Präsentation. Ergänzende Anmerkungen sind nachfolgend in zusammengefasster Form mit Verweis auf die jeweilige Folie wiedergegeben.

Zu Folie 3 führt er aus, in die Diagrammwerte seien keine Geflüchteten aus der Ukraine eingerechnet, da diese keine Asylanträge stellten. Dafür weise Folie 4 die mit der Bezeichnung "nach EU-Ratsbeschluss erfassten Personen" die Ukrainegeflüchteten mit der Zahl 3.572 aus. Diese Zahl sei in der Vergangenheit - auch während des Bürgerkriegs in Jugoslawien vor 30 Jahren - nie erreicht worden. Der monatlichen Ankunft von 350 geflohenen Personen ständen 250 Auszüge gegenüber. Die planerischen Berechnungen beruhten auf der demnach recht hohen monatlichen Zugangsgröße von 100 Personen. Es gelinge, pro Monat 40 reguläre Unterbringungsplätze zu schaffen, die restlichen erforderlichen Plätze seien Notunterkünfte (Hotels, Reitstadion, Nebenhallen der Hanns-Martin-Schleyer-Halle). In den Stadtbezirken mit einer bisher niedrigen Flüchtlingszuweisung bleibe diese mangels fehlender Fläche auch gering, in Bezirken mit einer großen Anzahl an Geflüchteten würden die verfügbaren Flächen ausgenutzt. Die Systembauten, die vor acht Jahren verwendet worden seien, würden durch Elemente in Modulbauweise abgelöst. Der Vorteil liege in den kleinen abgeschlossenen Einheiten, was die Aufenthaltsqualität erhöhe.

Die Errichtung von 23 Wohnmodulen in der Wasenstraße sei im Bezirksbeirat am 26.02.2024 bei Stimmengleichheit abgelehnt worden. Im Bezirksbeirat seien drei Anträge formuliert worden. Da der vordere Teil Privateigentum sei, müsse dieser angemietet werden, der hintere gehöre der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS); die vom Beirat erbetene Aussage, was nach Ablauf der Nutzungszeit geschehe, könne nicht gegeben werden. Grundsätzlich eigne sich die vordere Fläche von bauplanerischer Seite für den Wohnungsbau. Ein Gemeinschaftsraum sei gewünscht worden, was aber in der Modulbauweise grundsätzlich nicht gehe. Außerdem gebe es in der nahegelegenen Inselstraße 33 in Wangen 138 Plätze mit Gemeinschaftsräumen, die nach der baurechtlichen Schlussabnahme mitgenutzt werden könnten. Der angedachte öffentliche Verbindungsweg sei nicht realisierbar. Für das Gelände am Stamitzweg habe es bereits im Jahr 2016 zu dem Vorhaben, zwei Systembauten zu errichten, einen Beschluss des Bezirksbeirats gegeben. Wegen der damals eintretenden Entspannung sei dieser nicht umgesetzt worden. Anlässlich des Jugoslawienkriegs wurde der Standort Kirchheimer Straße mit ursprünglich drei Bauten eingerichtet, aufgrund der langen Nutzungsdauer seien diese nicht mehr belegbar. An deren Stellen würden 70 Modulbauten aufgestellt. Der für den Standort Hafenbahnstraße geplante Ergänzungsbau würde wie die vorhandenen Bauten in Systembauweise errichtet, um keine Verstimmungen bei den künftigen Bewohnern wegen der damit verbundenen Qualitätsunterschiede aufkommen zu lassen. Dasselbe Vorgehen gelte für den Standort an der Wiener Straße.

BM Fuhrmann verweist auf die am Abend stattfindende Informationsveranstaltung für alle Bezirksbeiräte.


BM Fuhrmann stellt fest:

Dem Beschlussantrag wird bei 10 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen mehrheitlich zugestimmt (1 Enthaltung).

Nach der Abstimmung bittet StRin Porsch, da bisher keine Beantwortung des Antrags ihrer Fraktion mit der Frage nach den Kosten erfolgt sei, dies in der nächsten Sitzung zu erledigen. BM Fuhrmann versichert, die Verwaltung bearbeite diesen Arbeitsauftrag.

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