Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 326/2023
Stuttgart,
05/12/2023



Verlängerung der Richtlinie über die finanzielle Förderung von Erhaltungs- und Wiederaufbaumaßnahmen für Trockenmauern und Staffeln in Steillagen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.05.2023
26.05.2023



Beschlußantrag:

Die Richtlinie über die finanzielle Förderung von Erhaltungs- und Wiederaufbaumaßnahmen für Trockenmauern und Staffeln in Steillagen wird wie folgt geändert:

Nr. 8 Inkrafttreten, 2. Satz:


Begründung:


Im Juli 2014 wurde die Einführung der Förderrichtlinie vom Gemeinderat beschlossen (GRDrs 308/2014). Die Förderrichtlinie stützte sich dabei auf die Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25.06.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Durch Artikel 36 der genannten Verordnung werden Beihilfen für Investitionen zur Erhaltung des Kultur- und Naturerbes als im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt und von der Anmeldepflicht gemäß Artikel 108 Absatz 3 AEUV freigestellt.

Die EU-Verordnung Nr. 702/2014 galt mit Verlängerung bis zum 31.12.2022. Das Außerkrafttreten der Förderrichtlinie wurde deshalb mit GRDrs 93/2021 unter Berücksichtigung der Anpassungsfrist nach Artikel 51 Nr. 4 der EU-VO 702/2014 auf den 30.06.2023 festgelegt.

Die europarechtliche Freistellung wurde mit der Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14.12.2022 bis 31.12.2029 verlängert.

Die Förderung ist aufgrund der hohen Anzahl sanierungsbedürftiger Trockenmauern und Staffeln auch weiterhin erforderlich, auch im Hinblick auf den Erhalt der stadt- und landschaftsprägenden traditionellen Kulturlandschaft, des lokalen Weinbaus und aus Gründen von Naturschutz und Landschaftspflege. Aus den Reihen der Weinbauern ist der Verwaltung außerdem bekannt, dass auf eine Fortführung des Programmes auch in den zukünftigen Jahren vertraut wird.

Da davon ausgegangen wird, dass die europarechtlichen Rahmenbedingungen auch über die nächste EU-Agrarförderperiode hinaus Förderprogramme auf lokaler Ebene zulassen werden, soll das Stuttgarter Trockenmauerförderprogramm für die weinbaulich genutzten Steillagen fortgesetzt werden, solange dies europarechtlich zulässig ist. Die Förderrichtlinie soll deshalb gelten, solange eine europarechtliche Freistellung vorliegt.

Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Mittel für die finanzielle Förderung von Erhaltungs- und Wiederaufbaumaßnahmen für Trockenmauern und Staffeln in Steillagen im Rahmen der Förderrichtlinie sind durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen zum kommenden Doppelhaushalt angemeldet. Über die Verwendung der Mittel ergehen gesonderte Beschlüsse.


Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Richtlinie über die finanzielle Förderung von Erhaltungs- und Wiederaufbaumaßnahmen für Trockenmauern und Staffeln in Steillagen

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