Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
125
5a
VerhandlungDrucksache:
388/2022
GZ:
5675-14
Sitzungstermin: 04.04.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Dr. Maier
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Neubau Turn- und Versammlungshalle mit Stadtteil-
bibliothek Hedelfingen
- Vorprojektbeschluss -
- Einbringung -

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 21.03.2022, öffentlich, Nr. 85
Ergebnis: Zurückstellung

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht und des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 29.03.2023, GRDrs 388/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Weiterplanung des Neubaus der Turn- und Versammlungshalle mit Stadtteilbibliothek in der Hedelfinger Straße 149 in Stuttgart-Hedelfingen und Freianlagen auf Basis einer vom Hochbauamt geprüften Grobkostenschätzung (Anlage 1) mit erwarteten Kosten von 37.240.000 EUR (brutto) wird zugestimmt:
2. Dem Raumprogramm (Anlage 3) für
3. Der planerischen Entwicklung eines Freianlagenkonzepts "Bürgerpark" mit ca. 4.700 qm Freifläche und Planungskosten i. H. v. rd. 70 TEUR bis Leistungsphase 3 wird zugestimmt. Die Planungskosten sind Teil der in Beschlussziffer 5. aufgeführten Kosten.

4. Das Hochbauamt wird ermächtigt mit den Planern Stufenverträge in üblicher Form abzuschließen, soweit notwendig hierfür VgV-Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Planungsleistungen, einschließlich der Planung des Rückbaus der bestehenden TVH-Hedelfingen, bis Leistungsphase 3 HOAI abzurufen.

5. Im DHH 2022/2023 stehen Projektmittel für den Neubau einer Zweifeldsporthalle mit angeschlossener Versammlungsstätte in Höhe von 18 Mio. EUR zur Verfügung. Die erforderlichen Auszahlungen für die Leistungsphasen 1 bis 3 in Höhe von insgesamt 2,71 Mio. EUR werden wie folgt gedeckt:

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.




BM Dr. Maier stellt fest:

Die GRDrs 388/2022 ist ohne Aussprache eingebracht.

zum Seitenanfang