Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
245/2022
GZ:
T 0301, 6215, 6216
Sitzungstermin: 07.02.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Satzung über die Ablösung der Stellplatzpflicht der LHS
- Neuregelung mit Aufhebung der bisherigen Bestim-
mungen über die Ablösung der Stellplatzpflicht

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 22.12.2022, GRDrs 245/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Satzung über die Ablösung der Stellplatzpflicht der Landeshauptstadt Stuttgart (Stellplatzablösesatzung, SPAblS) (Stadtrecht 6/21) gem. Anlage 1 wird erlassen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Der Antrag Nr. 24/2023 vom 03.02.2023 (CDU) ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Für StR Peterhoff (90/GRÜNE) ist der Wunsch nachvollziehbar und akzeptabel, die Mittel - so rechtlich möglich - freier zu verwenden. Er schlägt vor, grundsätzlicher über die Thematik der Parkraummittel zu diskutieren.

Die Vorlage eröffne neue Möglichkeiten, wie mit den Geldern zukünftig umgegangen werden könne, so StR Kotz (CDU). Dies speise sich aus zwei hauptsächlichen Quellen, nämlich den Stellplatzablösen sowie den Einnahmen aus dem Parkraummanagement (PRM). Beim PRM ergebe sich durch die Unterscheidung zwischen West und anderen Gebieten eine gewisse Inkonsequenz in der Verwendung der Mittel. Er fühle sich der Vereinbarung verpflichtet, wonach die eingenommenen Mittel - abzüglich der Ausgaben - für die Schaffung von neuen Stellplätzen verwendet würden, wenn nach Einführung des PRM immer noch ein Defizit an Parkplätzen bestehe oder öffentliche Stellplätze besser untergebracht werden könnten. Als sehr gutes Beispiel nennt er das Ross-bollengässle mit Tiefgarage und schöner Aufenthaltsfläche im Innenhof. In Stuttgart-West gebe es weitere zahlreiche Standorte dieser Art, für die er eine große Chance des proaktiven Herangehens sehe (siehe Antragsziffer 3). Daher plädiere er dafür, dass die Finanzmittel aus dem PRM - weder aus West noch aus den anderen Stadtbezirken - nicht für irgendwas im Bereich der Mobilität" genutzt würden, sondern diese zielgerichtet zur Schaffung von attraktivem Parkraum zu verwenden und Defizite abzubauen. Bevor er eine finale Aussage zum vorliegenden Antrag treffe, erwarte er gerne einen Vorschlag der Verwaltung, wie mit dem Angebot von StR Peterhoff zu Gesprächen umgegangen werde.

Zustimmung zur Vorlage äußert StR Conzelmann (SPD), der erklärt, der vorliegende Antrag habe nicht direkt damit zu tun, da es darin um die Mittelverwendung aus dem PRM gehe. Dem Diskussionsvorschlag von StR Peterhoff könne er sich anschließen und plädiere für eine differenzierte Betrachtung der Verwendung der Mittel.

Die Satzung zur Ablösung der Stellplatzpflicht stößt auch bei StR Pantisano (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) auf Zustimmung. Er greift die im letzten Doppelhaushalt diskutierten Abstellmöglichkeiten von Lastenrädern auf. Das Rossbollengässle sei zwar in der Tat schön gestaltet, was aber auch ohne Tiefgarage darunter möglich gewesen wäre. Dies gelte für sehr viele Innenhöfe im Talgrund West, für die ein Rahmenplan definiert worden sei, an den sich zu halten sei. Er sei nicht der Meinung, dass mehr Tiefgaragen in Innenhöfen in West eine Lösung darstellten. Es gebe dort bereits Stellplatzkapazitäten in Tiefgaragen, die nicht angemietet und genutzt würden. Solange sich an dieser Situation nichts ändere, dürften keine weiteren Angebote geschaffen werden. Stattdessen müssten Alternativen wie Stellplätze für Lastenräder auf der Straße zur Verfügung gestellt werden, da immer mehr Lastenräder auf Gehwegen oder vor Hauseingängen abgestellt würden. Die Mittel des PRM seien besser in diese Richtung zu verwenden, weshalb er sich gerne an einer Debatte beteiligen wolle.

Die vorgesehene Änderung unter Ziffer 4 der Vorlage sieht StR Serwani (FDP) kritisch. Die Gelder seien dazu da, Ersatzstellplätze - gerade in West - zu schaffen. Dem Antrag der CDU könne er zustimmen.

StRin Köngeter (PULS) freut sich über die Möglichkeiten, die durch die Vorlage eröffnet werden. Über den Antrag der CDU wolle sie gerne sprechen, aber heute nicht darüber abstimmen. Generell sei sie der Meinung, dass Tiefgaragen nur unter Gebäuden und nicht unter freien Flächen entstehen dürften, da durch den Bau einer Tiefgarage ebenfalls Fläche versiegelt werde. Sie verweist auf die Diskussion zum Rosensteinquartier, wofür das Büro asp gerade nicht mit Tiefgaragen unter den Innenhöfen geplant habe, um die Flächen zur Versickerung von Wasser frei zu halten. Dies müsse unabhängig von der Verwendung der Gelder des PRM beachtet werden.

Die CDU-Gemeinderatsfraktion übe mit ihrem Antrag zu Recht Kritik an der bisherigen Ausschöpfung der Mittel, betont StR Schrade (FW). Mit Verweis auf die Einrichtung eines "Superblocks" und die dadurch zahlreich wegfallenden Stellplätze fordert der Stadtrat, die eingenommenen Gelder aus der Parkraumablöse und dem PRM wieder für Stellplätze zu verwenden. Wie StR Serwani halte er die Ziffer 4 nicht für den richtigen Weg.

StR Dr. Mayer (AfD) greift die Begründung der Vorlage auf, wonach die Mittel nicht in einem angemessenen Zeitraum zweckentsprechend verwendet worden seien. Die Idee des Antrages befinde er für gut, nur habe der Gemeinderat kürzlich eine Absenkung der Stellplatzablöse auf null beschlossen. Es müsse daher davon ausgegangen werden, dass zukünftig kein Geld mehr nachkomme. Problematisch sei auch die Verwendung der Mittel für ÖPNV und Radverkehr.

BM Thürnau erklärt, es müssten zwei unterschiedliche Bereiche betrachtet werden. Zum einen gebe es die Stellplatzablösebeträge, die durch die GRDrs 826/2022 stark reduziert worden seien. Statt wie bisher rund 250.000 Euro pro Jahr fielen zukünftig weniger Mittel ab. Bei diesen Mitteln bestehe das Problem der Rückzahlungspflicht innerhalb von zehn Jahren an die Personen, die abgelöst hätten. Wenn die Mittel im Sinne einer neuen Quartiersgarage Verwendung finden sollten, benötige man Flächen und Planungen. Damit diese Beträge nicht verloren gingen, schlage die Verwaltung vor, die Satzung nur für die Mittel aus der Stellplatzrücklage zu ändern. Im Moment sei es so, dass die gemeinderätliche Selbstbindung für das PRM West bestehe und die Mittel in diesem Rahmen verwendet werden sollen. Bei den anderen PRM-Gebieten flössen die Gelder "ganz normal" in den städtischen Haushalt ein. Wenn dies in Zukunft anders gewünscht werde, müssten Gespräche geführt werden, in denen zum einen das Finanzielle zu regeln sei und zum anderen, was aus diesen Mitteln gebaut werden solle.

Dieser Einordnung stimmt StR Kotz zu. Die Problematik ergebe sich daraus, dass aus zwei unterschiedlichen Quellen ein gemeinsamer Topf gespeist werde und nun eine der Quellen verändert werde, was wiederum auch den Topf betreffe. Mit der Satzungsänderung könne seine Fraktion mitgehen, auch wenn dies nicht der "reinen Lehre" entspreche. Bezüglich des Gesprächsangebots regt er an, zunächst eine Übersicht der PRM-Einnahmen der letzten zwei Jahre zu betrachten und darauf basierend die Verwendungsmöglichkeiten zu diskutieren. Bei entsprechender Zusage mit einem zeitlichen Horizont bis zum zweiten Quartal 2023 wolle er seinen Antrag zurückstellen und die heutige Vorlage beschließen.

Diesem Verfahrensvorschlag stimmt StR Peterhoff zu. Es sei klar geregelt, wofür die Ablösebeträge verwendet werden müssten, beim PRM aber keine Zweckbindung bestehe. Darüber hinaus existiere eine Verwaltungsgebühr von 30,70 Euro, über die in der Debatte auch gesprochen werden müsse.

StR Schrade betont, das PRM bestehe nicht nur aus Dauerparkern und Anliegern, sondern auch aus Kurzparkern mit Parkschein. Auf die Frage, welche Summe sich im Topf der Stellplatzablösebeträge befinde, nennt Herr Mutz (TiefbA) einen Betrag von rund 2,4 Mio. Euro. Diese Summe werde in Zukunft langsam weniger, ergänzt der Vorsitzende und erklärt, die Landesbauordnung habe sich dahingehend geändert, dass die Gelder nicht 1:1 in den Stellplatzbau fließen müssten, sondern auch in den ÖPNV oder Radverkehr investiert werden könnten. Die heutige Vorlage betreffe nicht die Verwendung der Mittel aus dem PRM, wozu er unter Einbeziehung der Stadtkämmerei zeitnah eine Übersicht zum Überschuss aus allen PRM-Gebieten liefern werde. Dazu wünscht StR Kotz auch eine Übersicht zu PRM-Gebieten mit erhöhtem Parkdruck bzw. Auslastungszahlen. Herr Hemmerich (ASW) kann diese Zahlen aufbereiten, allerdings differierten diese nach Einführungszeitpunkt.


BM Thürnau stellt fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu. Der Antrag Nr. 24/2023 (CDU) wird zurückgestellt.

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