Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 600/2023
Stuttgart,
06/20/2023


Projekte im Rahmen der Schulgesundheit



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich03.07.2023

Bericht:

Im Rahmen des Modellprojekts „Schulgesundheitsfachkräfte“ sind seit 1. Juli 2021 an zwei Schulstandorten in Stuttgart insgesamt vier Schulgesundheitsfachkräfte (im Folgenden SGFK abgekürzt) beschäftigt. Zwei davon sind an der Uhlandschule, der Rilke-Realschule sowie dem Ferdinand-Porsche-Gymnasium am Standort Zuffenhausen-Rot für insgesamt ca. 1.700 Schüler*innen zuständig, zwei weitere Fachkräfte für ca. 1.300 Schüler*innen an der Pelikanschule und der Jörg-Ratgeb-Schule (Realschule und Gymnasium) am Standort Neugereut.
Die SGFKs übernehmen an den Schulen die medizinische Versorgung akut verletzter oder erkrankter Schüler*innen, stellen eine bessere Versorgung von Schüler*innen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen in der Schule sicher und verbessern damit die Lernvoraussetzungen für gesundheitlich und/oder sozial belastete Schüler*innen. Über Angebote im Rahmen von Gesundheitsförderung und Prävention werden das gesundheitsbewusste Schulklima verbessert und die Gesundheitskompetenz bei Schüler*innen gestärkt, um Verbesserungen im Gesundheitsverhalten zu erreichen.

Das Projekt ist überwiegend durch Drittmittel finanziert. Die Laufzeit des Projekts beträgt drei Jahre bis zum 31. Juli 2024. Mit der GRDrs 901/2022 berichtete das Gesundheitsamt ausführlich über das Modellprojekt „Schulgesundheitsfachkräfte“. Eine Verstetigung und ggf. Ausweitung des Projektes auf weitere Standorte wird angestrebt.

Ziele für nachhaltige Entwicklung - SDG 3: Gesundheit und Wohlergehen
Die Schulgesundheitsfachkräfte tragen mit ihrer Arbeit zur Einhaltung der folgenden SDG-Ziele bei:
· Ziel 3.4 (…) die vorzeitige Sterblichkeit aufgrund von nichtübertragbaren Krankheiten durch Prävention (…) senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern.
· Ziel 3.8 Die allgemeine Gesundheitsversorgung, (…) den Zugang zu hochwertigen grundlegenden Gesundheitsdiensten (…) sichern.

Bisherige Ergebnisse

Bis zum Ende des ersten Halbjahres 2023 hatten die SGFK 5.048 Einsätze bei erkrankten Schüler*innen. Die Gründe für die Kontaktaufnahme waren überwiegend körperliche Beschwerden. Die übrigen Kontakte entfielen auf Beratungen oder die Versorgung von Schüler*innen mit einer chronischen Erkrankung. Die Mehrzahl der Versorgten kann nach der Behandlung wieder am Unterricht teilnehmen (>80%). Die Vermittlung von Informationen zum gesunden Verhalten trägt dazu bei, dies nachhaltig zu verbessern.

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die Gesundheitsförderung und Prävention von gesundheitsschädigendem Verhalten. Dazu haben sich die SGFK innerhalb der Schulgemeinschaft und mit externen Kooperationspartnern vernetzt und leisten mit eigenen Projekten sowie der Unterstützung im Schulunterricht, bei Schulaktivitäten und bei den Angeboten externer Träger zur Förderung der Gesundheit aller am Schulleben beteiligten Personen einen wichtigen Anteil.

Durch ihre Arbeit leisten die Fachkräfte wichtige Beiträge zur Teilhabe an Bildung, insbesondere für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche an den Schulen. Sie entlasten das Schulsystem, die Eltern sowie medizinische Versorgungssysteme wie niedergelassene Ärzt*innen, Notfallaufnahme, Kranken- und Unfallversicherungen.

Die Befragung aller Beteiligten zu Beginn des Projekts hat ergeben, dass bei den Schüler*innen ein großer Bedarf an psychosozialer Unterstützung besteht. Um diese Themen aufgreifen und die Schüler*innen adäquat unterstützen zu können, sind für die neu einzustellenden SGFKs Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen notwendig, wie beispielsweise eine Schulung zur Resilienzförderung oder zum Kinderschutz.

Ein wichtiges Projektziel ist die dauerhafte Etablierung von Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung an den bestehenden und ggf. neu hinzukommenden Schulen. Die Maßnahmen werden von den Mitarbeiter*innen in Kooperation mit dem Schulpersonal soweit möglich selbst durchgeführt, es werden aber auch externe Träger dafür eingesetzt, die spezielle Fachexpertise mitbringen.

Im Projektverlauf wurde deutlich, dass Screeninguntersuchungen sinnvoll wären, um Defizite frühzeitig feststellen und beheben zu können und eine gute Datengrundlage für weitere geplante Maßnahmen zu haben. Dazu sind Geräte und Materialien erforderlich. Außerdem benötigen die Fachkräfte eine Grundausstattung an Geräten (u. a. Handy, PC und medizinische Kleingeräte) zur Versorgung der Schüler*innen.


Grundlagen für das beantragte Budget

Das Projekt Schulgesundheitsfachkräfte wurde bislang überwiegend über Drittmittel aus Stiftungen und von der Unfallkasse Baden-Württemberg finanziert. Da der Zeitraum für das Modellprojekt auf drei Jahre bis zum 31. Juli 2024 begrenzt ist, läuft diese Finanzierung aus. Eine weitere Drittmittelfinanzierung ist nicht möglich. Aus fachlicher Perspektive ist eine Verstetigung und ein stufenweiser Ausbau des Projektes sinnvoll.

Der angegebene Finanzbedarf ist erstellt unter Annahme, dass die bestehenden 6 Schulen aus dem Modellprojekt ab Juli 2024 verstetigt werden sowie weitere 6 neue Schulen ab Schuljahr 2024/2025 hinzukommen. Bei jeweils mehr oder weniger bewilligten Schulen vergrößert oder verringert sich der Betrag entsprechend.

Das Budget wird im Einzelnen benötigt für:

· Qualifikationsmaßnahmen für die vier neu einzustellenden SGFK, damit sie u. a. ihre Kompetenzen im Bereich der psychischen Unterstützung von Schüler*innen erweitern können sowie für eine qualifizierte pädagogische Betreuung von Gruppen geschult werden. Dies ist notwendig, da die Grundqualifikation als Kinderkrankenschwester für diese neue Tätigkeit nicht alleine ausreicht. Den wesentlichen Teil der fachlichen Schulungen übernimmt das Gesundheitsamt mit seinem ärztlichen und nichtärztlichen Fachpersonal selbst. Zum Teil sind aber auch externe Schulungen notwendig, z. B. für Schulungen im Bereich der Resilienzförderung und des Kinderschutzes.
· Förderung für Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und Prävention in allen beteiligten Schulen. Für spezielle thematische Anforderungen sind externe Experten notwendig, z. B. im Rahmen von Klassenprojekten, Aktionstagen, speziellen Unterrichtseinheiten, Elternveranstaltungen etc., die in der Regel kostenpflichtig sind. Diese Gelder stehen den Schulen direkt zur Verfügung. Die Höhe der Förderung ergibt sich aus den Erfahrungen in der Projektphase des derzeitigen Modellprojektes.
· Geräte und Materialien für Untersuchungen, wie z. B. Seh- und Hörtest, Gewichts-, Blutdruck- und Impfpasskontrolle sowie die (Erst-)Anschaffung eines Notfallrucksacks und eines Handys für die schnelle Erreichbarkeit für die neu einzustellenden (zunächst) 4 SGKF.
· Unterhaltungskosten für bestehende Handys, Instandhaltung der Materialien.


Ausblick

Sollten die finanziellen Zuschüsse für die Anschaffung von Materialien und die Unterstützung der Schulen nicht erfolgen, würde dies die Arbeit der SGFKs an den Schulen wesentlich beeinträchtigten und die Schulen könnten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung nur eingeschränkt umsetzen. Diese Gelder sind nur dann notwendig, wenn die Maßnahme der Schulgesundheitsfachkräfte insgesamt weitergeführt wird.


Finanzielle Auswirkungen

Der Finanzbedarf ergibt sich bei Verstetigung der bisherigen 6 beteiligten Schulen sowie durch den Ausbau um 6 weitere Schulen ab 01.08.2024.

Maßnahmen
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff
TEUR
Qualifikationsmaßnahmen für 4 neue SGFKs an 6 neuen Schulen (1.000€ pro SGFK), auf zwei Jahre verteilt /420
2
2
0
0
0
Projektunterstützung im Rahmen der Schulgesundheit, 500€ pro Schule pro Jahr bei 12 Schulen / 44310
2,5
6
6
6
6
Anschaffungskosten für Materialien für Gerätschaften, Notfallrucksack, Handy etc. für 4 neue SGFKs (einmalig 1.500€ pro Person), zzgl. 500€ Unterhaltungskosten pro Jahr für insgesamt 8 Dienststellen /44310
7,67
0,5
0,5
0,5
0,5
Gesamtkosten
12,17
8,5
6,5
6,5
6,5
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Schulgesundheitsfachkräfte, Entfristung aktuelles Projekt,
EG 9a, finanziert bis 07/2024
4 x 0,8
Schulgesundheitsfachkräfte, Ausweitung,
EG 9a
4 x 0,8
Grundsätzliche Planung, Koordination, Qualitätssicherung, Evaluation etc.,
EG 13, 0,3 finanziert bis 07/2024
0,7
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
336,1
470,8
470,8
470,8
470,8
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
336,1
470,8
470,8
470,8
470,8
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)



Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.
Für den in der Drucksache dargestellten Personalbedarf im Umfang von insgesamt 6,4 Stellen in EG 9a für Schulgesundheitsfachkräfte und 0,7 Stelle in EG 13 für Gesundheits-planung (Schulgesundheit) wurden im Stellenplanverfahren 2024/2025 folgende Stellen-plananträge gestellt: o Stellenplanantrag Nr. 2: Schulgesundheitsfachkräfte, 4 x 0,8 Stel-len in EG 9a für Verstetigung des aktuellen Projektes + 4 x 0,8 Stellen in EG 9a für die Ausweitung des Projektes; o Stellenplanantrag Nr. 2: Schaffung einer Stelle im Umfang von 0,7 Stelle in EG 13 für Gesundheitsplanung (Schulgesundheit). Die Prüfung ergab, dass kein Stellenplankriterium erfüllt ist. Die genannten Stellenbedarfe sind bereits in der GRDrs. 559/2023 Haushaltspaket Inklusion 4.0 enthalten.






Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin



Anlagen:

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