Protokoll: Ausschuss für Klima und Umwelt des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
77/2021
GZ:
Sitzungstermin: 30.04.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Haupt fr
Betreff: Stuttgarter Klima-Innovationsfonds und Klima-Innovationsrat

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 21.04.2021, GRDrs 77/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Zur Förderung von innovativen Lösungen für Klimaschutz und Klimaanpassung wird für die Jahre 2021 bis 2023 eine Fördersumme von insgesamt 9,46 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, die gemäß der in Anlage 1 beigefügten und durch den Gemeinderat beschlossenen "Förderrichtlinie Stuttgarter Klima-Innovationsfonds - für eine klimagerechte Stadt" vergeben wird.

2. Die Finanzierung erfolgt aus den dafür veranschlagten Mitteln im Teilfinanzhaushalt 810 - Bürgermeisteramt, Projekt-Nr. 7.109856 - Aktionsprogramm Klimaschutz, AuszGr. 781 - Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte.

3. Für das Management und die Öffentlichkeitsarbeit des Stuttgarter Klima-Innovationsfonds und des Stuttgarter Klima-Innovationsrats werden für die Jahre 2021 bis 2023 jeweils 180.000 EUR zur Verfügung gestellt.

4. Der Vollzug der Richtlinie zum Klima-Innovationsfonds wird der Stabsstelle Klimaschutz im Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität (S/OB) übertragen. Der Aufgabengliederungsplan ist entsprechend fortzuschreiben.

5. Der Oberbürgermeister wird einen Klima-Innovationsrat als beratendes Gremium der Verwaltung zur Auswahl der Projekte des Stuttgarter Klima-Innovationsfonds berufen. Der Gemeinderat nimmt die geplante Berufung der in Anlage 2 genannten Personen in den Klima-Innovationsrat zustimmend zur Kenntnis.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Ihre Fraktionen begrüßten die Vorlage GRDrs 77/2020, so StR Winter (90/GRÜNE), StR Hill (CDU), StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), StRin Schanbacher (SPD) und StR Zaiß (FW). StR Winter betont, hiermit bestehe eine klare Vorstellung darüber, wie die Verwaltung den Klima-Innovationsfonds und den Klima-Innovationsrat gestalten wolle. Ebenso werde die Frage beantwortet, wie die unterschiedlichen Bereiche angesprochen werden sollten. Es gehe um vielfältige technische, ökonomische, prozessuale, organisatorische Entwicklungen, sowie vor allem um innovative und kreative Projekte, die gefördert und in der Stadtgesellschaft verankert werden sollten. Ebenso stimme seine Fraktion der Aufteilung mit den Begriffen von "Wiesel" bis "Hirsch" mit den unterschiedlichen Zuständigkeiten zu. Der Vorschlag eines Innovationsrats sei zudem positiv zu bewerten.

StR Hill betont, es sei interessant, was die in der Vorlage aufgeführten Experten an Vorschlägen vorstellen würden. Zudem halte es seine Fraktion für richtig, dass ein Rat über diese Inhalte mit der entsprechenden Qualifikation berate und Ergebnisse vorlege, welche Projekte er für förderfähig halte. Angesichts der Formulierung auf Seite 3 der Vorlage ("Alle Projekte müssen in jedem Fall in Stuttgart durchgeführt werden"), sei es durchaus vorstellbar, dass technisch neue und verbesserte Produkte in anderen Städten hergestellt würden. Auf die Frage von StR Hill, wie diese Formulierung zu interpretieren sei, antwortet Herr Kohlmayer (S/OB Klimaschutz), diese ermögliche es durchaus, einen vorteilhaften engen Bezug der Projekte zur Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) herzustellen. Nicht zuletzt aufgrund des Themas Klimafolgenanpassung könnten Themen direkt im Kontext mit der Stadt entwickelt und in einem überschaubaren Radius außerhalb der LHS verkauft werden. Bei allen betroffenen Themen solle bei der Entscheidungsauslegung ein angemessener Umgang gefunden werden. StR Hill betont, bei dem gesamten betroffenen Textabschnitt entstehe eine Komplexität, die nicht befriedigend beantwortet worden sei. Aus der Passage gehe klar hervor, der Innovationsfonds ziele auf die LHS ("Wiesel"), das Land ("Fuchs") sowie die EU ("Hirsch"). Da es sich um internationale Inhalte handle, seien diese Begriffe zu hinterfragen und sollten beispielsweise in Kategorie 1, 2 und 3 umbenannt werden. Die Banalisierung eines wichtigen Vorgangs mit derartigen Begriffen sei nicht glücklich. Ebenso sei der Begriff der "Betriebsstätte" aufgeführt. Falls beispielsweise ein Unternehmen über eine Betriebsstätte in Spanien verfüge, könnte dieses unter dem Projekt "Hirsch" Anträge bis zu 1 Mio. Euro stellen. Eine überregionale Ausstrahlung und hochqualifizierte Bewerbungen seien laut der Vorlage ausdrücklich gewünscht. Der umstrittene Satz erzeuge für die Bewerber*innen eine Interpretationsschwierigkeit. Vielmehr sollte eine Formulierung gefunden werden, die ein praktikables Vorgehen ermögliche. Herr Kohlmayer erläutert, falls beispielsweise einem Unternehmen in Tübingen ein herausragendes Pilotprojekt in München gelungen sei und dieses in der Region der LHS in der Breite umsetzen wolle, stelle dies einen klassischen Fall für das Modell "Fuchs" oder "Hirsch" dar und das Unternehmen sei zuwendungsberechtigt. Falls die Firma ihre Produkte zusätzlich beispielsweise in Hamburg verkaufe, gelte der Passus in den Förderrichtlinien: "Eine Projektumsetzung über das Stadtgebiet Stuttgart hinaus ist ausnahmsweise möglich, wenn sich die zahlungsrelevanten Ergebnisse, die dann gefördert werden, auf die Umsetzung innerhalb des Stadtgebiets Stuttgart beziehen und die Projektkosten anteilig veranschlagt werden." Das bedeute, die Förderung würde lediglich innerhalb der LHS gewährt und würde nicht nach Hamburg fließen. Grundsätzlich sei die Verwaltung offen für Änderungen und Anpassungen der Formulierung. Der Passus stelle zunächst eine praktikable Variante dar, mit der zum einen die lokale regionale Wirtschaft gestärkt, sowie der Zufluss von Kapital von außerhalb in die Region für neue innovative Ansätze erhöht werde.

StRin Schanbacher (SPD) erinnert an den Gedanken des Innovationsfonds. Im Jahr 2019 sei festgestellt werden, es entstehe viel Kompetenz an Universitäten, Hochschulen und Instituten usw., welches nicht abwandern und in anderen Städten umgesetzt werden dürfe. Daher begrüße ihre Fraktion den Passus, dass es eine Verpflichtung zur Umsetzung der Projekte in der LHS gebe. Die Maßnahmen müssten dort ansetzen, wo möglichst viel effektiv und sozial gerecht umgesetzt werden könne. In der Vorlage seien viele Bereiche aufgelistet worden, in denen der Innovationsfonds Maßnahmen ermöglichen könne. Dennoch sollte bei einem derart großen Finanzierungsvolumen in Höhe von 10 Mio. Euro im Rahmen des 200 Mio. Euro umfassenden Klimapakets eine deutliche Reduktion des CO2-Ausstoßes erreicht werden. Es könne nicht angehen, lediglich wenige Tausende Tonnen CO2 des jährlichen Budgets einzusparen. Die Untertrennung in verschiedene Umsetzungsgeschwindigkeiten sei begrüßenswert, da sehr unterschiedliche Projekte und unterschiedliche Anforderungen vorliegen würden. Wie TOP 1 (Kommunikationskampagne Klimaschutz) solle der Innovationsfond breit in die Gesellschaft gestreut werden solle. Dies sei zudem positiv für die Transparenz in der LHS, wie gemeinschaftlich Klimaschutz erreicht werden könne. StR Rockenbauch betont, es sei begrüßenswert, nicht nur technische, sondern ebenso die von StR Winter aufgeführten weiteren Entwicklungen und Projekte zu fördern. Die Abstufung der Projekte sowie die Einsetzung eines Expertenrats seien ebenso positiv zu bewerten. Herr Kohlmayer betont, grundsätzlich sollten diejenigen Maßnahmen gefördert werden, die für die LHS einen großen Mehrwert erbrächten und einen Start in die Transformation ermöglichten.

StR Winter erkundigt sich hinsichtlich der möglichen Kombination und Beantragung von Zuschüssen, ob die folgende hierzu in der Vorlage aufgeführte Formulierung nicht zu einer eigenen Behinderung führe: "Zuwendungen an Ämter und Einrichtungen der LHS können nur unter der Maßgabe erfolgen, dass der Eigenanteil nicht zu einem finanziellen Mehrbedarf bei den Ämtern führt. Ebenso darf für den notwendigen Eigenanteil kein Sondereinfluss zum Doppelhaushalt 2022/2023 beantragt werden." Falls sich diese Formulierung negativ auf die eigenen Ämter und Einrichtungen auswirke, würde seine Fraktion vorschlagen, diese beiden Sätze aus der Vorlage zu streichen. StR Rockenbauch erkundigt sich, ob die städtischen Ämter bei einem Programm, welches keine hundertprozentige Förderung beinhalte, überhaupt teilnehmen könnten. Der betroffene Passus habe verwaltungsintern zu einem Dialog geführt, so Herr Kohlmayer. Die Formulierung sei ursprünglich nicht in der Vorlage enthalten gewesen, da es unterschiedliche Auffassungen darüber gebe, wie dieser Passus abgebildet werden könne. Ein Vorschlag sei im Zuge der Mitzeichnung der Beratungsvorlage in den Text mitaufgenommen worden, was durchaus argumentativ zu begründen sei. Schließlich betrage der maximal mögliche Zuschuss aus dem Innovationsprogramm 1 Mio. Euro. Bei kommunalen Projekten liege die Zuschusshöhe bei bis zu 90 Prozent, woraus sich eine Größenordnung von etwa 100.000 Euro ergebe, die in die Projekte als Eigenanteil einfließen müsste. Diese 100.000 Euro verteilten sich in der Regel über mehrere Jahre. Falls die Stadtkämmerei versuche, eine Deckelung vorzunehmen, sei dies grundsätzlich nachvollziehbar. Dennoch wäre es bedauernswert, falls aus der Verwaltung ein engagierter Mitarbeiter/eine engagierte Mitarbeiterin mit tollen Vorschlägen vorstellig werde und das weitere Prozedere an einem relativ geringen Eigenanteil scheitere. Somit könne der Gemeinderat ein interessantes Projekt, welches von einem hochkarätigen Gremium empfohlen worden sei, nicht umsetzen. Die Stadtverwaltung an sich verhalte sich neutral, da es sich um eine politische Entscheidung handle. Herr Dr. Görres (AfU) ergänzt, bereits zum jetzigen Zeitpunkt müsste über ein Projekt hinsichtlich dessen Größenordnung und des Eigenanteils beraten werden, welches erst im nächsten oder übernächsten Jahr zur Genehmigung anstehe. Diese Aspekte müssten bereits jetzt für die Haushaltsplanberatungen angemeldet werden, da die Budgetgespräche am kommenden Montag starteten. Ebenso könne man kreativ prüfen, ein Projekt möglicherweise durch stadtinternes Contracting refinanzieren zu lassen, wodurch finanzielle Lücken geschlossen werden könnten. Aus dem eigenen Budget könnten verschiedene Maßnahmen nicht umgesetzt werden, um andere Maßnahmen zu ermöglichen. StR Winter betont, die von ihm angesprochene Formulierung bremse die Kreativität der eigenen Mitarbeiter*innen aus. Daher beantrage seine Fraktion, diesen Passus auf Seite 3 (vor Ziffer d) zu streichen. StR Rockenbauch kann sich diesem Antrag anschließen, den Passus zu streichen. Die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung sollten sich mit ihren innovativen Ideen bewerben können und das Prozedere sollte nicht unnötig verkompliziert werden. StRin Schanbacher betont, ihre Fraktion könne das Anliegen von StR Winter sehr gut nachvollziehen, da es Ziel sei, die Ämter für eine Teilnahme zu motivieren. Hierzu müsse eine entsprechende Formulierung gefunden werden. Sie äußert die Bitte an die Verwaltung, die Abstimmung über die Vorlage um eine Woche zu verschieben. Herr Kohlmayer betont, eine mögliche Streichung der von StR Winter angesprochenen Formulierung würde die größte Motivation für die Verwaltung darstellen. Er sehe nicht unbedingt die Notwendigkeit, die Abstimmung um eine Woche zu verschieben und eine andere Formulierung zu finden. Grundsätzlich liege kein Automatismus vor: Falls ein Amt einen innovativen Vorschlag unterbreite, müsse dieses zunächst vom Expertengremium bestätigt werden. Der Innovationsfonds sei sehr bedeutend und stelle einen der größten Fonds in der EU dar. Zudem werde die Auszahlung des Eigenanteils in Höhe von 10 Prozent von mehreren Gremien beschlossen. BM Pätzold betont, die Ämter müssten diesen Eigenanteil aus eigenem Budget stemmen. Da die Budgets jedoch sehr eng angelegt seien, sei dies nicht möglich und es verbleibe lediglich die Möglichkeit einer Umschichtung. Falls kein Sondereinfluss angemeldet werden könne, könne keine Beantragung im Haushalt durchgeführt werden. StR Körner bekräftigt daraufhin die Bitte seiner Fraktion, die Abstimmung über den aus seiner Sicht nachvollziehbaren Antrag von StR Winter in der kommenden Woche in der Vollversammlung und nicht in der heutigen Sitzung durchzuführen.


Daraufhin kündigt BM Pätzold eine Abstimmung über die Vorlage im Rahmen einer Vorberatung an. StR Winter schlägt vor, da der Antrag seiner Fraktion die Vorlage verändern würde, solle lediglich eine Vorberatung ohne Abstimmung festgestellt werden und diese erst im Gemeinderat erfolgen.

Dementsprechend stellt BM Pätzold Vorberatung ohne Abstimmung fest und verweist diesen Tagesordnungspunkt mit der Aussicht auf einen Änderungsantrag zur Abstimmung in den Gemeinderat.

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