Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
257/2024
Stuttgart,
05/15/2024
Umwidmung des jährlichen Mitgliedsbeitrags zur Arbeitsgemeinschaft Weinheimer Initiative e. V. in ein Budget für das Stuttgarter Arbeitsbündnis Jugend und Beruf
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
03.06.2024
Beschlußantrag:
1. Der Umwidmung des jährlichen Mitgliedsbeitrags für die Arbeitsgemeinschaft Weinheimer Initiative e. V. in Höhe von 8.000 Euro in ein Budget für das Stuttgarter Arbeitsbündnis Jugend und Beruf ab 2025 ff. wird zugestimmt.
2. Der Umwidmung des verbleibendenden Mitgliedsbeitrags 2024 in Höhe von 4.000 Euro in ein Budget für das Stuttgarter Arbeitsbündnis Jugend und Beruf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung des Budgets für das Stuttgarter Arbeitsbündnis Jugend und Beruf übernimmt das Jugendamt (Jugendhilfeplanung).
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen für Detailregelungen zu erlassen.
Begründung:
1. Hintergrund
Die Stadt Stuttgart ist seit dem Gründungsjahr 2007 Mitglied der
Arbeitsgemeinschaft Weinheimer Initiative e. V. (kurz: Arbeitsgemeinschaft).
Die Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von 16 Städten und Landkreisen mit dem Ziel, sich für gute und förderliche Rahmenbedingungen einzusetzen und die Verbesserung der lokalen Praxis im Hinblick auf die bildungsbiografischen Übergänge von Jugendlichen zu unterstützen.
Auf lokaler Ebene gründeten im Jahr 2015 die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und das Jugendamt (GRDrs 315/2015) das
Stuttgarter Arbeitsbündnis Jugend und Beruf
(kurz: Arbeitsbündnis)
mit dem Ziel, insbesondere benachteiligten Jugendlichen einen zügigen Übergang in die weiterführende Bildung und Berufsausbildung durch die Ausschöpfung all ihrer Potentiale zu eröffnen. Dazu wird rechtskreisübergreifend am koordinierten Zugang junger Menschen zu den passenden Angeboten in der Stadt gearbeitet. Seit 2018 ist das Staatliche Schulamt vierter Kooperationspartner und im Jahr 2023 wurde das Schulverwaltungsamt als fünfter Kooperationspartner in das Arbeitsbündnis aufgenommen.
Das Arbeitsbündnis konnte als Impulsgeber und wichtiges Strukturelement im Übergangssystem in Stuttgart bislang einige Erfolge erreichen und profitierte dabei wesentlich von dem Expert*innenwissen aus der Arbeitsgemeinschaft. Diese stand seit Beginn an mit Fachforen, Expertisen und kollegialen Vernetzungsformaten dem Arbeitsbündnis zur Seite und war eine bedeutsame Ressource für dessen Weiterentwicklung.
Beispielhaft zu benennen sind das Plakatleitsystem „Schule und dann?“, das Informationsportal mit aktuellen Angeboten zum Thema Übergang Schule-Beruf und zuletzt die Mitwirkung an der Ausgestaltung für das in diesem Jahr beginnende Programm
AnSchuB (GRDs 504/2023).
2. Auflösung der Arbeitsgemeinschaft Weinheimer Initiative e. V. und
Verwendung für das Budget
In der abschließenden Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft wurde mit Protokoll vom 25.01.2024 die Auflösung ebendieser zum 30.06.2024 beschlossen. Somit verbleiben für das Jahr 2024 der Teilmitgliedsbeitrag von 4.000 Euro und ab 2025 fortlaufend der jährliche Mitgliedsbeitrag von 8.000 Euro vakant. Bislang verfügt das Arbeitsbündnis über kein eigenständiges Budget, sodass aufgrund der rechtskreisspezifischen Finanzierungsstrukturen begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
Angesichts der gesamtstädtischen Entwicklungen am Übergang Schule-Beruf, wie beispielsweise dem Start des Programms AnSchuB (GRDs 504/2023) und des Bildungsgangs AVdual (GRDs 367/2023) ab diesem Jahr, ist für eine kontinuierlich fundierte qualitative und rechtskreisübergreifende Begleitung, Qualifizierung und Unterstützung der Übergangsprozesse ein eigenes Budget notwendig.
Das Budget soll ab 2024 für folgende geplante Maßnahmen eingesetzt werden:
·
Auftakt- und Begleitveranstaltungen für das Jugendberufshilfe-Programm
AnSchuB und den Bildungsgang AVdual
·
Schulung weiterer Multiplikator*innen von Akteur*innen am Übergangssystem
·
Klausur der Fachstelle des Arbeitsbündnisses Jugend und Beruf durch personelle Neubesetzungen sowie dem Hinzukommen eines neuen Kooperationspartners (Schulverwaltungsamt)
·
Rechtskreisübergreifende Fachveranstaltungen
Weitere geplante fortlaufende und wiederkehrende Aktivitäten sind:
·
Vor- und Nachbereitung der Steuerungsgruppensitzungen u25 und weitere Gremiensitzungen
·
Kontinuierliche Information der Akteure (und der Öffentlichkeit) über Aktivitäten und Entwicklungen am Übergang u.a. in Form eines Newsletters
·
Organisation und Durchführung von rechtskreisübergreifenden Fachveranstaltungen zur Verbesserung von Austausch und Kooperation
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Weiterführung des Plakatleitsystems „Schule und dann?“
·
Erstellung einer digitalen Vernetzungsplattform „Praktikumsbörse“
·
Fortführung und Bekanntmachung des Online-Service Übergang Schule-Beruf
Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel sind im Haushalt und in der Finanzplanung im Teilhaushalt 510-Jugendamt, Amtsbereich 5103162 Sonstige Förderung freier Träger, Kontengruppe 43100 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende, Zwecke dauerhaft veranschlagt.
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
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Anlagen>
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