Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 183/2019
Stuttgart,
06/21/2019


Weiterentwicklung der Versorgungsangebote für chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke (CMBA)



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich22.07.2019

Bericht:


Im Jahr 2013 wurde gemeinsam mit Trägern der Suchthilfe, Wohnungsnotfallhilfe und Sozialpsychiatrie ein Konzept zur ambulanten Versorgung von chronisch mehrfach beeinträchtigten Abhängigkeitskranken (CMBA) in Stuttgart (vgl. GRDrs 458/2013 „Chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke (CMBA) in Stuttgart – Eckpunkte eines Versorgungskonzeptes“) erarbeitet. Es wurde damit das Ziel verfolgt, dem besonderen Hilfebedarf der Zielgruppe entsprechende Versorgungsstrukturen aufzubauen.

Zur Umsetzung einer bedarfsgerechten Versorgungsstruktur wurden auf der Grundlage durchgeführter Bedarfserhebungen zwei zentrale, sich ergänzende CMBA-Angebote entwickelt:

· Die Bereitstellung suchtspezifischer und sozialpsychiatrischer Versorgung für die von den Fachberatungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe erreichten chronisch mehrfach beeinträchtigten Abhängigkeitskranken.

· Die Bereitstellung eines Versorgungsangebotes für bisher noch nicht erreichte chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke.

Im Doppelhaushalt 2014/2015 wurden 3,0 Fachkraftstellen für zwei Regionen – Stadtbezirke Mitte, Süd und Nord sowie Stadtbezirke Ost, Wangen, Hedelfingen, Unter- und Obertürkheim – zur Versorgung bisher noch nicht erreichter chronisch mehrfach beeinträchtigter Abhängigkeitskranker beschlossen (vgl. GRDrs 409/2014 „Chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke (CMBA) – Sachstandsbericht“).

Damit wurde im Jahr 2014 begonnen, die entwickelte Versorgungsstruktur stufenweise umzusetzen.


Im Rahmen der Beratungen zum städtischen Doppelhaushalt 2018/2019 wurden für die suchtspezifische Unterstützung der zielgruppenorientierten Fachberatungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe (Fachberatungsstelle Zentrale Frauenberatung und Fachberatungsstelle für Straffällige) für die Träger Lagaya e. V. und Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. jeweils 0,5 Stellen bewilligt (vgl. GRDrs 526/2018 „Versorgungsangebote für chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke – Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2018/2019“).

Damit wird seit Mai 2018 folgende Struktur umgesetzt:

· In zwei Regionen werden durch den Caritasverband für Stuttgart e. V. (Stadtbezirke Mitte, Süd und Nord) und das Klinikum (Stadtbezirke Ost, Wangen, Hedelfingen, Unter- und Obertürkheim) mit sozialräumlichen und aufsuchenden Ansätzen für die oftmals schwer zugängliche Zielgruppe der chronisch mehrfach beeinträchtigen Abhängigkeitskranken notwendige Hilfen und Unterstützung angeboten. Mit den bestehenden Stellenressourcen der genannten Träger in den zwei Regionen (je 1,5 Fachkraftstellen) werden die in diesen Regionen angesiedelten regionalen Fachberatungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe Mitte-Süd (Caritasverband für Stuttgart e. V.) und Ost (Ambulante Hilfe e. V.) suchtspezifisch unterstützt.

· Durch die Suchtberatungsstelle für Frauen, Lagaya e. V., erhält die Fachberatungsstelle der Wohnungsnotfallhilfe Zentrale Frauenberatung der Ambulanten Hilfe e. V. suchtspezifische fallbezogene Unterstützung. Die Suchtberatungsstelle der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. kooperiert mit der Fachberatungsstelle für Straffällige der Sozialberatung Stuttgart e. V. entsprechend dem oben dargestellten regionalen Ansatz.

Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsangebote für chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke

Die fortlaufend durchgeführte Dokumentation bzw. Evaluation hat gezeigt, dass die Zielgruppe mit dem Angebot erreicht wird. Die aufsuchenden und sozialräumlich ausgerichteten Hilfen in Form von Haus- und Klinikbesuchen sowie der suchtspezifischen Unterstützung in den Fachberatungsstellen der Wohnungsnotfallhilfen schaffen die Voraussetzung, diese schwer erreichbare Zielgruppe mit multiplen Hilfebedarfen zu erreichen. Im Rahmen der Betreuung gelingt es, den Betroffenen nachhaltige und stabilisierende Hilfen zukommen zu lassen. Diese sind u. a. Beratung und Unterstützung in Bezug auf die Suchtproblematik selbst, die somatischen Folgeerkrankungen, Hilfen in der Bewältigung von finanziellen Problemen und in der Wiedererlangung einer stabilisierenden Tagesstruktur.

Diese bewährten Versorgungsangebote sollen flächendeckend im gesamten Stadtgebiet umgesetzt werden. Zur Umsetzung soll diese Struktur in drei weiteren Regionen angeboten werden. Damit wird das gesamte Stadtgebiet erreicht.

Die Versorgungsstruktur gliedert sich wie folgt (s. Anlage 1):

Region I

Die Suchtberatungsstelle des Klinikums Stuttgart bietet in der Region I, Stadtbezirke
Sillenbuch, Ober- und Untertürkheim, Hedelfingen, Wangen und Ost, die aufsuchenden, sozialräumlichen Hilfen für chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke (CMBA) an. Darüber hinaus werden CMBA in der regionalen Fachberatungsstelle Ost der Wohnungsnotfallhilfe (Träger: Ambulante Hilfe e. V.) suchtspezifisch beraten und betreut.

Die Struktur wird mit bestehenden 1,5 Fachkraftstellen gewährleistet.

Region II

Die Suchtberatungsstelle des Caritasverbands für Stuttgart e. V. übernimmt die Region II, Stadtbezirke Nord, Bad Cannstatt, Münster und Mühlhausen, und setzt dort die aufsuchenden, sozialräumlichen Hilfen für CMBA um.

Zur Umsetzung werden ab dem Jahr 2020 zusätzlich 1,0 Fachkraftstellen benötigt.

Region III

Die Suchtberatungsstelle der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. übernimmt die Region III, Stadtbezirke Weilimdorf, Feuerbach, Zuffenhausen und Stammheim, und setzt dort die aufsuchenden, sozialräumlichen Hilfen für CMBA um. Darüber hinaus übernimmt sie Beratung und Fallarbeit von CMBA in der regionalen Fachberatungsstelle Mitte-Nord der Wohnungsnotfallhilfe (Träger: Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.).

Zur Umsetzung werden ab dem Jahr 2020 zusätzlich 1,5 Fachkraftstellen benötigt.

Region IV

Die Suchtberatungsstelle des Caritasverbands für Stuttgart e. V. übernimmt in der Region IV, Stadtbezirke West, Botnang, Süd und Mitte, die aufsuchenden, sozialräumlichen Hilfen für CMBA. Darüber hinaus übernimmt sie Beratung und Fallarbeit von CMBA in der regionalen Fachberatungsstelle Mitte-Süd der Wohnungsnotfallhilfe (Träger: Caritasverband für Stuttgart e. V.).

Die Struktur wird mit bestehenden 1,5 Fachkraftstellen gewährleistet.

Region V

Die Suchtberatungsstelle der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. übernimmt die Region V, Stadtbezirke Vaihingen, Degerloch, Möhringen, Birkach und Plieningen, und setzt dort die aufsuchenden, sozialräumlichen Hilfen für CMBA um.

Zur Umsetzung werden zusätzlich 1,0 Fachkraftstellen benötigt.

Für den weiteren Ausbau der Versorgungsstruktur im gesamten Stadtgebiet sind damit 3,5 Fachkraftstellen sowie die Mittel für die Raum- und Raumnebenkosten zusätzlich erforderlich.

Mit dem Ausbau der sozialräumlichen, regionalen Hilfeangebote für chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke, verbunden mit der suchtspezifischen Unterstützung der Betroffenen in den regionalen und zielgruppenspezifischen Fachberatungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe, wird die bisherige Angebotslücke in Bezug auf die CMBA-Versorgungsstruktur geschlossen.


Darüber hinaus wird dadurch eine Basis für eine prozesshafte Weiterentwicklung geschaffen, mit der in weiteren Schritten entsprechend des Gesamtkonzeptes zur CMBA-Versorgung sozialpsychiatrische Angebote integriert werden können.

Die von der Sozialplanung vorgeschlagene Weiterentwicklung der CMBA-Versorgungsstruktur wird von Seiten der Träger der ambulanten Suchthilfe und der Wohnungsnotfallhilfe unterstützt (s. Anlage 2 Stellungnahme der AG Freie Träger der Wohnungsnotfallhilfe Stuttgart und Anlage 3 Stellungnahme des Suchthilfeverbundes).

Zur Förderung der 3,5 Fachkraftstellen und der entsprechenden Räumlichkeiten von 52,5 m² werden folgende Mittel benötigt:
2020
2021
Personalpauschale für 3,5 Fachkraftstellen
+ Sachkosten (4.600 EUR/FK-Stelle),
inkl. jährliche TVöD-Erhöhung 2 %
224.767 EUR
228.942 EUR
Raumkosten 11.246 EUR, Fördersatz 77,5 %
8.715 EUR
8.715 EUR
Gesamt
233.482 EUR
237.657 EUR

Da aktuell noch keine Räumlichkeiten vorhanden sind, wird näherungsweise von einem zusätzlichen Raumbedarf von 52,5 m², dies entspricht 15 m² pro Vollzeitstelle, ausgegangen. Bei der Berechnung des Förderbedarfs wurden pauschal mtl. 12,00 EUR/m² für Kaltmiete, mtl. 4,00 EUR/m² für Nebenkosten sowie jährlich 22,20 EUR/m² für Reinigungskosten zugrunde gelegt.

In GRDrs 436/2019 „Erhöhung der Sachkostenpauschale pro Vollzeitstelle der freien Träger und des Klinikums Stuttgart“ wird dargestellt, in welchem Umfang zusätzliche Fördermittel erforderlich wären, wenn die beantragte Erhöhung der bestehenden Sachkostenpauschale in Höhe von 4.600 EUR/FK-Stelle um 1.000 EUR/FK-Stelle beschlossen würde.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
233
238
238
238
238
238
Finanzbedarf
233
238
238
238
238
238
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
5.253
5.341
5.341
5.341
5.341
5.341

Die Sozialverwaltung wird vor der Sommerpause eine priorisierte Übersicht zu den Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen vorlegen.


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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In Vertretung




Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

1. Grafische Darstellung der Weiterentwicklung der CMBA-Versorgungsstruktur
2. Stellungnahme der AG Freie Träger der Wohnungsnotfallhilfe Stuttgart
3. Stellungnahme des Suchthilfeverbundes


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