Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
381/2020
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 22.09.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt
Betreff: BPlan Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost, Regelung des Einzelhandels (Mö 226) im Stadtbez. S-Möhringen
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Einbringung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 09.09.2020, GRDrs 381/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan Mö 226 sollen in Form eines Textbebauungsplanes nur Festsetzungen zur Regelung der Zulässigkeit von Einzelhandel getroffen werden. Die rechtverbindlichen Bebauungspläne sollen insoweit nur geändert werden und ansonsten weiterhin in Kraft bleiben.

2. Der Entwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost, Regelung des Einzelhandels (Mö 226) im Stadtbezirk Stuttgart-Möhringen vom 30.03.2020 mit Begründung und Umweltbericht gleichen Datums sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


StR Dr. Vetter (CDU) begrüßt es, dass für die Firmen eine Verkaufsfläche von 100 m² zugelassen werde, wenn die vertriebenen Waren in einem räumlich funktionalen Zusammenhang stehen. Er regt an, die Fläche auf 200 m² zu erweitern, um zukünftigen Entwicklungen besser begegnen zu können.

Frau Frucht (ASW) erläutert, 100 m² seien ein übliches Maß. Jede Erweiterung sei schwer zu begründen.

Mit dem Hinweis, die Diskussion im Bezirksbeirat abzuwarten, stellt BM Pätzold fest:

Die GRDrs 381/2020 ist eingebracht.
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