Protokoll:
Ausschuss für Umwelt und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
564
20
Verhandlung
Drucksache:
338/2017
GZ:
JB, T
Sitzungstermin:
28.11.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Thürnau
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Kappallo
fr
Betreff:
Vorprojektbeschluss zum Schulstandort Stammheim
- Einbringung -
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Jugend und Bildung und des Technischen Referats vom 17.11.2017, GRDrs 338/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von der
Schulentwicklung und Raumsituation
am Schulstandort Stammheim wird Kenntnis genommen.
2. Der
Erhöhung der Zügigkeit
der Grundschule Stammheim auf zunächst 4 - 5 Züge und der Park-Realschule auf 3 Züge wird zugestimmt.
3. Dem
Raumprogramm
für die Ganztagsgrundschule mit einer
Gesamtprogrammfläche von 2.555 - 2.918 m²
wird zugestimmt.
4. Dem
Raumprogramm
für die Realschule mit einer
Gesamtprogrammfläche von 2.918 - 3.294 m²
wird zugestimmt.
5. Von den
Ergebnissen des Beteiligungsprozesses
zur Entwicklung und Abstimmung eines Raum- und Funktionsprogramms auf Grundlage des pädagogischen Profils der Schulen wird Kenntnis genommen (s. Anlage 4).
6. Von den
planungsrechtlichen Randbedingungen des Standorts
und den daraus resultierenden Prämissen für die bauliche Umsetzung der Erweiterung wird Kenntnis genommen.
7. Der Entwicklung am Schulstandort, gegliedert in einzelne Bauabschnitte, wird zugestimmt.
1. Bauabschnitt - vorbereitende Maßnahmen - ist bereits umgesetzt
2. Bauabschnitt - Interimscontainer mit 8 Unterrichtseinheiten ist gemäß GRDrs 232/2017 in Bearbeitung
3. Bauabschnitt - erster Erweiterungsbau in Modulbauweise mit 18 Unterrichtseinheiten sowie notwendiger Nebenräume
4. Bauabschnitt - zweiter Erweiterungsbau (ggf. weiter untergliedert)
5. Bauabschnitt - Umstrukturierung im Bestand
8. Der Umsetzung des 3. Bauabschnitts als unabhängiger vorgezogener Baustein - geplant als GU-Leistung - wird zugestimmt.
9. Die Verwaltung wird auf der Grundlage der vorgenannten Raumprogramme (Beschlussziffern 3 + 4) mit der Durchführung eines
Vergabeverfahrens zur Planerbeauftragung (VgV-Verfahrens)
für die Realisierung eines ersten Erweiterungsbaus in Modulbauweise (3. Bauabschnitt) bestehend aus 18 Unterrichtsräumen sowie notwendiger Nebenräume (Anteile gemäß Raumprogramm Beschlussziffer 3) für die Grundschule mit Kosten in Höhe von rd.
7,0 Mio. bis 8,6 Mio. Euro
(Grobkostenrahmen auf Basis von Vergleichsobjekten) sowie
500.000 Euro für Ausstattung
beauftragt.
Diese Mittel stehen im THH 400 bei der Projekt-Nummer 7.401908 "Pauschale zum Ausbau von GTS, 3. Ausbaustufe" zur Verfügung und sind auf eine entsprechende Projektnummer umzusetzen.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt im Anschluss an das VgV-Verfahren die Vergabe der Planungsaufträge sowie die Planung des ersten Erweiterungsbaus (3. Bauabschnitt) bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI auf Basis des abgestimmten Teil-Raumprogramms durchzuführen.
10. Die Verwaltung wird auf der Grundlage der vorgenannten Raumprogramme (Beschlussziffern 3 + 4) mit der Durchführung eines
Vergabeverfahrens zur Planerbeauftragung (VgV-Verfahrens)
mit integriertem Architektenwettbewerb
für die weitere bauliche Entwicklung (Bauabschnitt 4 und folgende) beauftragt. Über das Ergebnis des Wettbewerbs wird im Gemeinderat berichtet.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt im Anschluss an das VgV-Verfahren und den Wettbewerb die Vergabe der Planungsaufträge sowie die Planung der o. g. Gesamtmaßnahme bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI auf Basis des abgestimmten Raumprogramms durchzuführen.
Hierfür sind
Planungsmittel von rd. 400.000 € für Wettbewerb und VgV-Verfahren sowie 1,9 Mio. Euro für Planung bis LPH3
erforderlich, die im THH 400 bei der Projekt-Nr. 7.401168 "Planungsmittel Erweiterung" sowie durch Umsetzung von Deckungsmitteln aus der Pauschale 7.401908 "Pauschale zum Ausbau von GTS, 3. Ausbaustufe" zur Verfügung stehen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
BM
Thürnau
stellt fest:
Die GRDrs 338/2017 ist ohne Aussprache
eingebracht
.
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