Protokoll: Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
564
20
VerhandlungDrucksache:
338/2017
GZ:
JB, T
Sitzungstermin: 28.11.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Kappallo fr
Betreff: Vorprojektbeschluss zum Schulstandort Stammheim
- Einbringung -

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Jugend und Bildung und des Technischen Referats vom 17.11.2017, GRDrs 338/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Schulentwicklung und Raumsituation am Schulstandort Stammheim wird Kenntnis genommen.

2. Der Erhöhung der Zügigkeit der Grundschule Stammheim auf zunächst 4 - 5 Züge und der Park-Realschule auf 3 Züge wird zugestimmt.

3. Dem Raumprogramm für die Ganztagsgrundschule mit einer Gesamtprogrammfläche von 2.555 - 2.918 m² wird zugestimmt.

4. Dem Raumprogramm für die Realschule mit einer Gesamtprogrammfläche von 2.918 - 3.294 m² wird zugestimmt.

5. Von den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses zur Entwicklung und Abstimmung eines Raum- und Funktionsprogramms auf Grundlage des pädagogischen Profils der Schulen wird Kenntnis genommen (s. Anlage 4).

6. Von den planungsrechtlichen Randbedingungen des Standorts und den daraus resultierenden Prämissen für die bauliche Umsetzung der Erweiterung wird Kenntnis genommen.

7. Der Entwicklung am Schulstandort, gegliedert in einzelne Bauabschnitte, wird zugestimmt.
8. Der Umsetzung des 3. Bauabschnitts als unabhängiger vorgezogener Baustein - geplant als GU-Leistung - wird zugestimmt.

9. Die Verwaltung wird auf der Grundlage der vorgenannten Raumprogramme (Beschlussziffern 3 + 4) mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Planerbeauftragung (VgV-Verfahrens) für die Realisierung eines ersten Erweiterungsbaus in Modulbauweise (3. Bauabschnitt) bestehend aus 18 Unterrichtsräumen sowie notwendiger Nebenräume (Anteile gemäß Raumprogramm Beschlussziffer 3) für die Grundschule mit Kosten in Höhe von rd. 7,0 Mio. bis 8,6 Mio. Euro (Grobkostenrahmen auf Basis von Vergleichsobjekten) sowie 500.000 Euro für Ausstattung beauftragt.
10. Die Verwaltung wird auf der Grundlage der vorgenannten Raumprogramme (Beschlussziffern 3 + 4) mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Planerbeauftragung (VgV-Verfahrens) mit integriertem Architektenwettbewerb für die weitere bauliche Entwicklung (Bauabschnitt 4 und folgende) beauftragt. Über das Ergebnis des Wettbewerbs wird im Gemeinderat berichtet.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt im Anschluss an das VgV-Verfahren und den Wettbewerb die Vergabe der Planungsaufträge sowie die Planung der o. g. Gesamtmaßnahme bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI auf Basis des abgestimmten Raumprogramms durchzuführen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BM Thürnau stellt fest:

Die GRDrs 338/2017 ist ohne Aussprache eingebracht.

zum Seitenanfang