Stationäre Langzeitpflege 4.789 Plätze Solitäre Kurzzeitpflege 155 Plätze Tagespflege (Mindestbedarf) 533 Plätze Tagespflege (Höchstbedarf) 1.580 Plätze Nach der Status-Quo-Berechnung werden in der Landeshauptstadt Stuttgart bis zum Jahr 2035 4.996 ambulante Pflegeleistungen benötigt, die in weiten Teilen in der eigenen Häuslichkeit, aber auch in ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder im Pflegenahen Wohnen erbracht werden. Bei der Interpretation der Ergebnisse der Bedarfsprognosen ist zu berücksichtigen, dass eine exakte Vorhersage künftiger Bedarfe nicht möglich ist. Eine Vorausberechnung zeigt eine mögliche, unter gegebenen Voraussetzungen und Annahmen wahrscheinliche, Entwicklung auf, welche durch sich verändernde Rahmenbedingung beeinflusst werden kann. Eine Ausweitung der Leistungen in der ambulanten Pflege sowie die Stärkung der Rolle der Kommune können zu einer Veränderung der Angebotslandschaft sowie des Inanspruchnahmeverhaltens von ambulanten und stationären Leistungen führen. Es ist davon auszugehen, dass die Bedarfe in der stationären Langzeitversorgung bis zum Jahr 2035 bereits mit bestehender pflegerischer Infrastruktur gedeckt werden können. Diese Annahme wird von der vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg geförderten Studie „Monitoring Pflegepersonal in Baden-Württemberg 2022“ gestützt, aus der hervorgeht, dass in der Landeshauptstadt Stuttgart im kommunalen Vergleich eine hohe Versorgungssicherheit besteht. Vor dem Hintergrund des demografischen und gesellschaftlichen Wandels ist jedoch mit einer Veränderung der inhaltlichen Anforderungen an Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen in der Altenhilfe auszugehen, weshalb die Auseinandersetzung mit einer bedarfsorientierteren Versorgung immer zentraler wird. Wie in der GRDrs 463/2022 „Weiterentwicklung der Pflege in Stuttgart: Aktueller Stand und Handlungsempfehlungen“ aufgezeigt wird, bedarf es eines ausdifferenzierten, wohnortnahen Hilfemixes, um den vielfältigen Bedürfnissen der Stuttgarter Bevölkerung begegnen zu können. Neue bedarfsgerechte Wohnformen und innovative Versorgungsformen mit Quartiersbezug nehmen neben stationären Versorgungssettings und Angeboten aus dem Vor- und Umfeld von Pflege eine wichtige Rolle ein. Die hohe Versorgungssicherheit in der Landeshauptstadt Stuttgart bildet eine gute Ausgangslage für bedarfsorientiertere Versorgung. Diese Herangehensweise bildet die Grundlage, um der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Gestaltung einer leistungsfähigen, ortsnahen und aufeinander abgestimmten pflegerischen Versorgung der Stuttgarter Einwohner*innen adäquat begegnen zu können. Die vertiefte Analyse zum Bedarf stationärer Versorgung sowie zu Kurzzeitpflegeplätzen, Tagespflege, ambulanter Pflege und zu den Unterstützungsangeboten im Alltag nach § 45a SGB XI ist in Anlage 1 dargestellt. Beteiligte Stellen Die Referate WFB, SWU und SOS haben die Vorlage mitgezeichnet. Vorliegende Anträge/Anfragen --- --- Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin 1. Ausführlicher Bericht Kreispflegeplanung 2035 – Fortschreibung Ausführlicher Bericht