Der Bebauungsplan dient einer Maßnahme der Innenentwicklung. Der Bebauungsplan wird daher als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen sind gegeben (Anlage 2). 2. Entbehrlichkeitsprüfung Der rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1971 setzt für das Plangebiet Gemeinbedarfsfläche fest. Die Entbehrlichkeitsprüfung hat ergeben, dass das Grundstück aus der festgesetzten Zweckbindung unter der Maßgabe entlassen werden kann, dass bei der Schaffung von barrierefreien Wohnungen in angemessenem Umfang Angebote für Menschen mit niedrigem Einkommen berücksichtigt werden (sozialer Wohnungsbau) und eine Kindertagesstätte mit 4 Ganztagsgruppen. Die Kindertagesstätte soll Raum für 20 Kinder von 0 – 3 Jahren und 40 Kinder von 3 – 6 Jahren bieten und eine notwendige Außenspielfläche von 600 m² vorhalten. Aus Brandschutzgründen sind die Plätze für die 0- bis 3-Jährigen im Erdgeschoss vorzusehen. 3. Wettbewerb Die katholische Kirche und die Caritas Stiftung Stuttgart haben als Projektentwickler des Vorhabens einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt. Der Bezirksbeirat Mühlhausen hat am 19. Juli 2016 der Auslobung des Wettbewerbs zugestimmt. Der Ausschuss für Umwelt und Technik der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 26. Juli 2016 die Preisrichter benannt und vom Auslobungstext zum Wettbewerb Kenntnis genommen (GRDrs 518/2016). Der Entwurf von Ackermann und Raff Architekten, Stuttgart, wurde bei der Preisgerichtssitzung am 10. Februar 2017 mit dem ersten Preis ausgezeichnet. Dieser wurde im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses dem Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt. Er dient dem Bebauungsplan als Grundlage. 4. Aufstellungsbeschluss Der Bezirksbeirat Mühlhausen hat am 28. März 2017 der Aufstellung des Bebauungsplans zugestimmt. Am 4. April 2017 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik der Landeshauptstadt Stuttgart einstimmig ohne Anregungen beschlossen, den Bebauungsplan Steinbuttstraße / Am Mönchsteinplatz (Mühl 88) aufzustellen (GRDrs 182/2017). 5. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung konnten vom 18. April bis 24. Mai 2017 im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und im Bezirksrathaus Mühlhausen eingesehen werden. Der Erörterungstermin fand am 24. April 2017 im Bezirksrathaus Mühlhausen statt, es nahmen 15 Bürgerinnen und Bürger teil. Die Anregungen aus dem Erörterungstermin sowie die Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht wurden, sind in Anlage 5 mit dem entsprechenden Beschlussvorschlag aufgeführt. 6. Beteiligung der Behörden Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 25. April 2017 um Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Stellungnahmen mit dem Beschlussvorschlag sind in der Anlage 6 dargestellt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 7. Februar 2019 erneut um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen mit dem Beschlussvorschlag sind in Anlage 7 zusammengestellt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel zur öffentlichen Auslegung erneut um Stellungnahme gem. § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten. 7. Begründung mit Umweltbericht / Auslegung Die Grundzüge der Planung und die wesentlichen Auswirkungen der Planung mit Aussagen zu den umweltrelevanten Schutzgütern sind in der Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom 16. Mai 2019 dargelegt (Anlage 2). Neben der Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen, Gutachten sowie Datengrundlagen für die Dauer von 31 Tagen im Amt für Stadtplanung und Wohnen öffentlich ausgelegt und im Internet bereitgestellt. Es liegt kein wichtiger Grund im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB vor, der eine längere Frist der Auslegung erfordern würde. Es handelt sich um ein vergleichbar kleines Plangebiet; der Umfang der Festsetzungen ist überschaubar. Die Planungen der Vorhabenträger wurden der Öffentlichkeit bereits informell durch die Kirchengemeinde St. Johannes-Vianney vorgestellt. Gutachten/Datengrundlagen - Baumgutachten vom 10. September 2012, Büro Manfred Tosch - Baugrundgutachten vom 9. November 2012, Henke und Partner GmbH - Verkehrszählung Hechtstraße vom 22. September 2016, Tiefbauamt - Faunistische Bestandserfassung mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag vom Februar 2017, Büro Quetz unter Mitarbeit von Stauss & Turni - Verschattungsstudie vom Mai 2018, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung - Versickerungsversuch vom 31. Juli 2018, Klinger und Partner - Verkehrsmengenschätzung vom 13. März 2019, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung - Hydraulischer Bericht vom 28. Februar 2019, Ingenieurbüro Fritz Spieth - Lärmprognose nach TA-Lärm vom 1. März 2019, Kuhn Decker Ingenieure und Architekten