Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
97/2021
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 30.03.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Haupt fr
Betreff: Beteiligungsprozess AufentHaltestelle Zukunft, Fläche am Bahnhof Vaihingen - Leitplanken für die Bürgerbeteiligung

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 23.03.2021, öffentlich, Nr. 87
Ergebnis: Einbringung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 04.03.2021, GRDrs 97/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Aufgrund der extrem dynamischen Entwicklung des Stadtbezirks Vaihingen, vor allem im Synergiepark, Quartier Eiermann-Campus und durch den Regionalbahnhalt gibt es im Vaihinger Zentrum generationsübergreifend eine steigende Nachfrage an Angeboten zur Erholung, Bewegung und Begegnung etc. Auch für Gemeinbedarfsnutzungen werden Bedarfe gesehen. Die Fläche an der Schnittstelle zwischen Synergiepark und der Ortslage Vaihingens soll daher vorrangig für die vielfältigen Bedarfe der Bürger und Bürgerinnen in Vaihingen herangezogen werden. Die weitere Planung für die Fläche soll in zukunftsgerechter und klimafreundlicher Weise erfolgen

2. Die Planung eines Mobility-Hubs zur Etablierung zukunftsfähiger Mobilitätsangebote im südlichen Teilbereich ist weiterzuverfolgen.

3. Die angestrebte Nutzung der - von den Interimsnutzungen durch Bahn und AWS unbelasteten - Teilfläche im nördlichen Bereich für Beteiligungsveranstaltungen sowie identitätsstärkende temporäre Nutzungen, soweit rechtlich umsetzbar, wird begrüßt.


Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Folie Nr. 18 ist Teil einer Präsentation, die dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt ist. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.

Der gemeinsame Antrag Nr. 116/2021 vom 22.03.2021 (CDU, FDP, PULS, FW) ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Frau Frucht (ASW) berichtet über die geänderte Formulierung des Beschlussantrages GRDrs 97/2021 vom 04.03.2021 im Sinne der angehängten Folie 18 einer Präsentation. Dabei verweist sie auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, FDP, FW sowie PULS zum Aspekt eines Privatgrundstücks. Dieses umfasse rund 3.000 qm und es sei geplant, dass die Einrichtung "element-i" dieses Privatgrundstück im kommenden Monat erwerbe, um dort ein Bildungshaus zu erwerben. Der vorliegende Antrag beziehe sich ebenso auf eine angrenzende städtische Fläche von rund 5.000 qm. Der Bezirksbeirat Vaihingen habe die von der Verwaltung vorgelegte Fassung des Beschlussantrags (GRDrs 97/2021) unter Punkt 1 abgelehnt und empfehle dem Gemeinderat eine geänderte Formulierung.

Es handle sich im Bereich des Beteiligungsverfahrens um die gesamte Fläche des ehemaligen Aurelis-Areals, betont BM Pätzold. Ein Teil davon bestehe in einem Privatgrundstück, welches die Einrichtung element-i erwerben wolle. Die Verwaltung sei der Auffassung, dass man für den Gesamtbereich ebenso ein Gesamtbeteiligungsverfahren durchführen solle, um die angrenzenden Flächen miteinzubeziehen und eine Verknüpfung mit diesen zu schaffen. Die Nutzungsart der städtischen Flächen stelle eine Entscheidung dar, welche im Beteiligungsprozess zu diskutieren sei und letztendlich vom Bezirksbeirat Vaihingen (BB Vaihingen) und dem Gemeinderat getroffen werde.

Herr Bayer (BB Vaihingen, CDU) betont, der BB Vaihingen habe die vorliegende Fassung in der vergangenen Woche beschlossen. Im Dezember vergangenen Jahres seien Leitplanken für das Verfahren eingestellt worden, die aufgrund des jetzigen Beschlusses aufgehoben worden seien. Er vertrete die Auffassung, der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) setze sich über die Entscheidung des BB Vaihingen hinweg. Es bestehe eine Absprache darüber, wie die Formulierung zu erfolgen habe. Daher hätte die Formulierung in dieser Art auch beschlossen werden müssen. Er habe hinsichtlich der Fläche für die Schule keinen Widerspruch vernommen. Ebenso seien in der Bürgerbeteiligung Nutzungsmöglichkeiten u. a. von einer Skaterfläche oder einer Turnhalle genannt worden. Er setze sich für eine Zustimmung der geänderten Fassung ein.

Die Bezirksbeirätin Frau Tast (BB Vaihingen, 90/Grüne) begründet die Ablehnung der Fassung der GRDrs 97/2020. Die Historie der Fläche sei vergleichbar mit einem Theaterstück: Im ersten Akt habe die Allianz entgegen den Argumenten der Umweltverträglichkeitsprüfung, entgegen dem Votum des Bezirksbeirats und entgegen dem Wunsch vieler Bürger*innen ein Baurecht auf einem Vaihinger Sportplatz erteilt bekommen. Im zweiten Akt hätten der damalige OB Kuhn und der damalige Bürgermeister Föll entschieden, das Aurelis-Areal als Kompensation für das Allianz-Areal aufzukaufen und es der Vaihinger Bürgerschaft zur Verfügung zu stellen. In Gesprächen mit OB Kuhn und EBM Föll sei zugesagt worden, die Fläche überwiegend als Grünzug zu belassen und als Freizeitbereich zu gestalten. Allerdings seien diese Aussagen nicht komplett protokollarisch festgehalten worden. In der Ausgabe der Filderzeitung aus Mai 2016 werde die Aussage des damaligen EBM Föll zitiert, man wolle überwiegend eine öffentliche Parkfläche anlegen. Über die Bürgerversammlung im März 2017 sei protokolliert worden, der damalige OB Kuhn habe sich dafür stark gemacht, die Fläche des Aurelis-Areals zurückzuerwerben und eine Parkanlage entstehen zu lassen. Im dritten Akt habe der BB Vaihingen den Kauf begrüßt und der Gemeinderat habe mit Unterstützung des BB Vaihingen eine Bürgerbeteiligung angeregt. Dabei handle es sich um eine Fläche von rund 25.000 qm. Allerdings habe daraufhin die Verwaltung entschieden, die Fläche in etwa zu dritteln, und den südlichen Gebietsteil von ca. 5.000 qm für einen Mobilitäts-Hub zu reservieren, sowie die nördlichen Fläche von ebenfalls rund 5.000 qm für eine Sporthalle und einen Schulhof als feste Größe in das Beteiligungsverfahren einfließen zu lassen. Dabei solle eine Güterhalle abgerissen werden. Somit verbleibe für die Bürgerschaft lediglich eine stark reduzierte Fläche, auf der sie sich beteiligen dürfe. Frau Frucht habe in einer Sitzung des Bezirksbeirats auf Nachfrage bestätigt, die Drittelung sei zu keiner Zeit im Bezirksbeirat diskutiert worden und es gäbe hierfür kein Votum des Bezirksbeirats. Frau Tast betont, der BB Vaihingen habe zu keiner Zeit gefordert, die Fläche komplett als Grünfläche und Park zu nutzen. Einer moderaten Bebauung im Rahmen des Beteiligungsprozesses habe sich der BB Vaihingen zu keiner Zeit entgegengestellt. Allerdings seien im Stadtbezirk Vaihingen in den vergangenen zehn Jahren zwei Bürgerbeteiligungen durchgeführt worden (Sanierung Vaihingen-Mitte und Aurelis-Areal), die ein Desaster dargestellt hätten und ergebnislos verlaufen seien. Dieses Mal solle die Bürgerbeteiligung besser gestaltet und ihr eine Chance gegeben werden. Frau Tast appelliert an die Stadträtinnen und Stadträte, der Bürgerschaft Vertrauen zu schenken, dass auf diesem Wege am Vaihinger Bahnhof eine gute Lösung für die Vaihinger Bürgerschaft erarbeitet werden könne. Ebenso richtet sie an den STA die Bitte, den Umfang der Fläche nicht einzuschränken, da sonst die Bürgerbeteiligung zur Farce werde. Angesichts der beteiligten drei Planungsgruppen kritisiert sie am Ablauf der Bürgerbeteiligung, in der Planungsgruppe "Nutzung und Gestaltung" seien die maßgeblichen industriellen Vertreter des Stadtbezirks vertreten (u. a. Vertreter der Firmen Lapp und Scharr, Verbund Vaihinger Fachgeschäfte e. V., Bund der Selbständigen, CDU sowie FDP). Gegner einer intensivierten Bebauung fehlten gänzlich in dieser Planungsgruppe. Frau Frucht führt hierzu aus, es existierten Gruppen mit 24 Personen, wovon die Hälfte Fachexperten seien. 6 Personen hätten sich bewerben können, weitere 6 Personen seien durch eine Zufallsauswahl aufgrund bestimmter statistischer Daten ausgewählt worden. Hinsichtlich der Bewerber handle es sich um Vertreter der von Frau Tast aufgeführten Institutionen. Bei der Zufallsauswahl habe man bei den drei Gruppen festgestellt, dass der Auswahlprozess wiederholt werden musste, da nicht genügend Personen gefunden werden konnten. Der Eindruck beim ersten Treffen der drei Planungsgruppen stelle sich in der Art und Weise dar, dass sich die Personen für die für sie passende Thematik zugeordnet hätten. Im weiteren Verlauf seien gemeinsame Termine vorgesehen, bei denen die Ergebnisse der drei Planungsgruppen zusammenfließen würden. Frau Frucht geht davon aus, dass eine Änderung an der Zusammensetzung der einzelnen Planungsgruppen schwierig ist. Vielmehr stelle sich aus ihrer Sicht die Frage, wie die Gruppen von Zeit zu Zeit zusammengebracht werden könnten. Dies sei im Prozess so vorgesehen.

Frau Tast führt in ihrem Beispiel des Theaterstücks weiter aus, im vierten Akt sei dessen Ausgang noch offen. Falls die Entscheidung auf der nördlichen Gebietsfläche für einen Schulhof und eine Sporthalle ausfalle und somit das Beteiligungsverfahren durch Vorfestlegungen beeinflusst werde, bittet sie, dies den Bürgerinnen und Bürgern offen mitzuteilen und das Bürgerbeteiligungsverfahren zu beenden. Es könne somit viel Zeit und Geld gespart werden, wenn die Mitarbeiter*innen des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes beauftragt würden, die verbleibende Fläche zu begrünen, mehrere Bänke zu installieren und Sportgeräte aufzustellen. Dieses sei allerdings erst in einigen Jahren möglich, da diese Fläche als Folge der Allianzansiedlung noch für die AWS benötigt werde. Im Falle dieser Entscheidung verliere man jedoch endgültig das Vertrauen der Vaihinger Bürgerschaft in eine ehrliche Bürgerbeteiligung.

Bei der Bürgerbeteiligung handele es sich nicht um ein Theaterstück, sondern um einen demokratischen Prozess, betont BM Pätzold. Das Ziel der Verwaltung bestehe darin, einen offenen Beteiligungsprozess durchzuführen, um in einer Diskussion ein Ergebnis zu erzielen. Dieses solle im BB Vaihingen und im Gemeinderat behandelt werden, wonach ein Bebauungsplan aufgestellt werde. Ebenso müsse der Aufstellungsbeschluss gemeinsam verabschiedet werden, da dieser die Ziele definiere. Schlussendlich entscheide der Gemeinderat, und der BB Vaihingen werde sich hierbei als beratendes Gremium einbringen. Das Ziel der Verwaltung sei es, den Bürgerinnen und Bürgern eine offene Diskussion über die Nutzung der Flächen zu ermöglichen.

StRin Schiener (90/GRÜNE) sieht den gemeinsamen Prozess auf einem guten Weg. Es sei seit längerer Zeit bekannt, dass sich der BB Vaihingen auf dem ehemaligen Aurelisgelände überwiegend eine Grünfläche für die Freizeitnutzung wünsche und dies mit den noch nicht vorliegenden klimatischen Untersuchungsergebnissen realisieren möchte. In einem Rahmenplan sei eine Bebauung der nördlichen Fläche denkbar gewesen, wogegen der BB Vaihingen zu keiner Zeit gestimmt habe. Vielmehr habe die Bebauung auf möglichst niedrigem Niveau gehalten werden sollen, damit aus klimatischer Sicht keine Kaltluftströme behindert würden. Die Angelegenheit gestalte sich aktuell als festgefahren, da der Antrag hinsichtlich der "Element-i-Schule " gestellt worden sei, die auf dem Grundstück der Fa. Scharr auf etwa 3.000 qm erbaut werden solle. Dieses reiche in den Planungen von "Element-i" nicht aus, worauf die CDU-Fraktion den Vorschlag unterbreitet habe, eine Dreifeldsporthalle auf dem städtischen Gelände zu ermöglichen. Zudem könnten hierdurch Synergieeffekte erreicht werden. Ihre Fraktion sei durchaus der Auffassung, dass Sporthallen in der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) und ebenso im Stadtbezirk Vaihingen benötigt würden. Allerdings habe die Forderung nach 5.000 qm Fläche als gesetztes Element inmitten des Beteiligungsprozesses einen unguten Zeitpunkt dargestellt. Ihrer Auffassung nach sei der BB Vaihingen offen, ob in der Sitzungsvorlage unter Punkt 1 der Begriff "Gemeinbedarf" aufgeführt werde oder nicht. Schließlich wünschten sich alle Beteiligten eine offene Beteiligung mit dem primären Ziel einer Freizeitnutzung. Der Antrag mit der darin beinhalteten Planung einer Schule habe zu Unruhe geführt. Es bestehe die Überlegung, ob in einem gesonderten Punkt die Frage behandelt werden solle, wie der Schule geholfen werden könne. Diese befinde sich derzeit in der Grundschule im angrenzenden STEP-Gelände. Dort bestünden offenbar jedoch baurechtliche Schwierigkeiten. Ebenso stelle sich die Frage, ob das Karlsruher Modell der Schule eins zu eins auf dieser Fläche umgesetzt werden müsse. Einerseits müsse der Schule geholfen werden, anderseits dürfe die Fläche von 5.000 qm für die Sporthalle der Elemente-i-Schule in der Bürgerbeteiligung nicht festgesetzt sein. Es sei zu hoffen, dass die Bürgerschaft gute Ideen einbringe, über die erneut diskutiert werden müsse. Beispielsweise sei zu überlegen, ob die in den letzten Haushaltsberatungen beschlossene Kalthalle auf dem städtischen Gelände erbaut und sowohl von der Schule als auch von der Bürgerschaft genutzt werden könne. Sie erhoffe sich aus dem Beteiligungsprozess solcherlei Themen, über die daraufhin sowohl der BB Vaihingen als auch der STA diskutieren sollen.

In seinen 16 Jahren als Stadtrat, so StR Sauer (CDU), habe er es noch nicht erlebt, dass Bezirksbeirätinnen und Bezirksbeiräte an einer STA-Sitzung teilnähmen und gegenteilige Positionen darlegten. Dieser Vorgang sei zu begrüßen, da daraus klar hervorgehe, wie sich die Positionen im BB Vaihingen darstellten. Aus seiner Sicht bestünden keine großen Meinungsunterschiede, sondern es gehe vielmehr darum, in der heutigen Sitzung die vorliegende Vorlage zu beschließen. Diese stelle das Ergebnis eines Diskussions- und Beteiligungsprozesses als Zwischenstand dar. Hierbei seien Multiplikatorengespräche im Stadtbezirk Vaihingen und ein Treffen mit den Betreuungsstadträtinnen und -räten im Stuttgarter Rathaus geführt worden. Das Ergebnis liege in Form der heutigen Beschlussvorlage vor. Die CDU-Fraktion werde der ursprünglichen Fassung in der heutigen Sitzung zustimmen. Die in der vergangenen Woche getroffene Entscheidung des BB Vaihingen, die Formulierung "Auch für Gemeinbedarfsnutzungen werden Bedarfe gesehen" zu streichen, halte seine Fraktion für falsch. Die Gemeinbedarfsnutzungen seien de facto vorhanden, was der bisherige Beteiligungsprozess in Vaihingen so ergeben habe. Daher müsse die von der Verwaltung vorgesehene Formulierung in der Beschussvorlage beschlossen werden. Ebenso sei es falsch, dass im BB Vaihingen mit knapper Mehrheit (Abstimmungsergebnis: 9 Ja-, 6 Gegenstimmen, 1 Enthaltung) in der ursprünglichen Formulierung "… vorrangig als naturnaher Grünbereich mit möglichst geringer Bodenversiegelung gestaltet und für die vielfältigen Bedarfe der Bürger und Bürgerinnen in Vaihingen herangezogen werden", beschlossen worden sei, die Begriffe "vorrangig" und "vielfältig" zu streichen. Seine Fraktion lehne eine Vorfestlegung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ab, was aufgrund des Beschlusses des BB Vaihingen der Fall sei. Mit einer solcherlei eingeschränkten Beschlussvorlage dürfe keine Bevormundung stattfinden, sondern es müsse vielmehr ein offener Prozess geführt werden. Er widerspricht StRin Schiener, dass er seine eigenen Pläne umsetzen wolle. Vielmehr handle es sich um Planungen der Bildungseinrichtung "Element-i", und angesichts von rund 700 Kindern sei die Notwendigkeit einer Sporthalle durchaus nachvollziehbar. Neben einem Privatgrundstück mit rund 3.000 qm Fläche, auf der der Gebäudekomplex des Bildungshauses entstehen solle, wie er seit etwa eineinhalb Jahren in Karlsruhe bestünde, würde die städtische Fläche von etwa 5.000 qm für eine Sporthalle und einen Außenbereich benötigt. Dieses Areal solle offen gestaltet werden und nicht lediglich von den Schülerinnen und Schülern und Kindergartenkindern genutzt werden, sondern ebenso von der Öffentlichkeit. Hierbei solle auf den Bau von Zäunen weitestgehend verzichtet werden und es könne ebenso eine Nutzung als Grünfläche mit einem Scaterpark stattfinden, was Vorteile für den Stadtbezirk Vaihingen ergebe. Die zusätzliche Belegung der Sporthalle durch die Vaihinger Sportvereine sei angesichts der hohen Anzahl der auf den Wartelisten stehenden potenziellen Mitgliedern ebenso positiv zu bewerten. In einem Medienbericht der vergangenen Woche sei ausgeführt worden, allein in der LHS fehlten 30 Sporthallen. Da dieses ebenso auf Vaihingen zutreffe, begrüße seine Fraktion den vorliegenden Vorschlag, neben einem Bildungshaus eine Sporthalle mit Außenflächen zu schaffen. Der Aussage von Frau Tast und StRin Schiener, dass Fakten geschaffen werden sollten, widerspreche der in der letzten Woche eingebrachte interfraktionelle Antrag von vier Parteien. Dieser sei gestellt worden, um rechtzeitig und frühzeitig über die Pläne im weiteren Verlauf des Verfahrens diskutieren zu können und nicht im Nachhinein. Diesen Antrag erst nach dem Beteiligungsverfahren zu stellen, hätte die Bürgerschaft des Stadtbezirks Vaihingen vor den Kopf gestoßen. Im Folgenden zitiert StR Sauer aus Ziffer 1 des Antrags Nr. 116 vom 23.03.2021: "Die neuen Pläne des Bildungshauses werden in den laufenden Beteiligungsprozess für einen Rahmenplan als Vorschlag aufgenommen und durch den Betreiber Konzept-e in der Sitzung des Vaihinger Bezirksbeirats am 13. April vorgestellt und diskutiert." Diese Ziffer des Antrags sei in der Sitzung des BB Vaihingen in der vergangenen Woche einstimmig angenommen worden und die Präsentation werde dort am 13. April vorgestellt. Des Weiteren zitiert der Stadtrat: " Dabei geht es um die Frage, ob und wie für das Privatgrundstück und die direkt angrenzende städtische Teilfläche des früheren Aurelis-Areals eine Lösung gefunden werden kann, dort das Gesamtprojekt inklusive neuer dreiteilbarer Sporthalle und Außengelände zu realisieren." Die Halle solle aus dem Grund dreiteilbar sein, da sie auf diese Weise ausreichend groß für Mannschaftssportarten im Trainings- und Spielbetrieb sei. Die Volleyball- und Handballdachverbände ließen keine Sportarten und Spiele zu, falls die Halle nicht dreiteilbar sei. In den Gesprächen mit "element-i" habe er herausgehört, die 5.000 qm städtischen Fläche sei ein erster Vorschlag, der im weiteren Verlauf des Verfahrens diskutiert und noch reduziert werden könne (beispielsweise auf 4.000 qm). Das Bildungshaus im Stadtbezirk Vaihingen hänge seit bereits zehn Jahren in einer Warteschleife. Dabei hätten die ersten Versuche im Jahr 2011 auf dem früheren Hudson-Areal stattgefunden. Nun müsse einer Firma mit Sitz im Stadtbezirk Vaihingen die Möglichkeit gegeben werden, deren größtes Projekt nicht lediglich in Karlsruhe zu realisieren, wo es sich ohne Sporthalle seit eineinhalb Jahren befinde, sondern an deren Sitz in der LHS. Er bekräftigt die Auffassung seiner Fraktion, zum jetzigen Zeitpunkt diesen Antrag zu stellen und hiermit Prüfaufträge an die Verwaltung zu vergeben sowie weitere Aspekte in den Beteiligungsprozess transparent und öffentlich einzubringen. Hinsichtlich der Ziffer 6 des Antrags Nr. 116/2021 müsse eine Beschlussfassung erfolgen, damit bis Herbst dieses Jahres ein Interimsstandort in der Breitwiesenstraße 8 (Lapp-Bürogebäude incl. Außenbereich auf der Gemarkung Stuttgart-Möhringen) ermöglicht werden könne. Dieses Gebäude müsse zunächst baulich ertüchtigt werden. Die Schule müsse im Herbst starten, da erst ab einer Anzahl von 200 Schülerinnen und Schülern weitere finanzielle öffentliche Landeszuschüsse möglich seien. In einem zweiten Schritt könnten die Schüler*innen auf den neuen Standort im Vaihinger Norden auf das frühere Aurelis-Areal umziehen. StR Sauer bedankt sich in diesem Zusammenhang für die Unterstützung der weiteren am Antrag beteiligten Fraktionen.

StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) betont, seine Fraktion könne sehr gut den Beschluss des BB Vaihingen nachvollziehen und verstehen. In Vaihingen gebe es eine mittlerweile bereits zehnjährige Diskussion über die Nutzung des betroffenen Geländes. Hierzu seien auch Bürgerbeteiligungen durchgeführt worden. Zahlreiche Beschlüsse des BB Vaihingen seien zu diesem Thema in dieser Zeit gefasst worden. Die aktuelle Präzisierung der Formulierung von Ziffer 1 der Vorlage Nr. 97/2021 sei absolut richtig und nachvollziehbar. Nach Auffassung seiner Fraktion schließe die geänderte Formulierung nicht ein Bildungshaus und die Nutzung als Sport- und Schulhofgelände aus. Daher könne er die Aufregung nicht nachvollziehen. Hinsichtlich des Beteiligungsprozesses und der präziseren Formulierung würde es seine Fraktion als nicht positiv bewerten, eine zusätzliche Verwässerung durch eine Vorfestlegung des Gemeinderats auf eine Fläche von 5.000 qm zu schaffen. Allerdings sei ein Antrag mit diesem Inhalt nicht gestellt worden. Erst der Beteiligungsprozess werde weitere Aspekte aufzeigen. Grundsätzlich beinhalte die Formulierung, eine vorrangig naturnahe Gestaltung durchzuführen sowie Grün-, Erholungs- und Freizeitflächen zu schaffen. Dieses stehe zu den Bedarfen der Schule in keinem Widerspruch. Daher könne die geänderte Formulierung des BB Vaihingen beschlossen werden. Den das Bildungshaus betreffenden Antrag, bei dem sich seine Fraktion nicht beteiligt habe, solle die Verwaltung prüfen. Ebenso könne die Einrichtung "element-i" - wie jeder Bürger*in auch - ihre Belange in die Bürgerbeteiligung einbringen, und schlussendlich werde eine gute Lösung gefunden werden. Es gehe nicht um eine Fläche von 5.000 qm: selbst in einer großen Version umfasse die Sporthalle für das Bildungshaus lediglich 1.100 qm. Am Ende des Beteiligungsprozesses werde entschieden, ob eine dreiteilbare Halle benötigt werde, oder ob eine kleinere Halle ausreiche. Seine Fraktion stimme der geänderten Formulierung zu und stelle daher einen entsprechenden Änderungsantrag zu Ziffer 1 der Beschlussvorlage.

Er habe Schwierigkeiten nachzuvollziehen, so StR Körner (SPD), warum dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht gefolgt werden könne. Er zitiert unter Punkt 1 der Beschlussvorlage Nr. 97/2021: "Aufgrund der extrem dynamischen Entwicklung des Stadtbezirks Vaihingen, vor allem im Synergiepark, Quartier Eiermann-Campus und durch den Regionalbahnhalt gibt es im Vaihinger Zentrum generationsübergreifend eine steigende Nachfrage an Angeboten zur Erholung, Bewegung und Begegnung etc. Auch für Gemeinbedarfsnutzungen werden Bedarfe gesehen." Falls die Stadt ein Grundstück erwerbe und danach eine Gemeinbedarfsnutzung negiere, sei dies völlig unverständlich. Welche Art einer Gemeinbedarfsnutzung angestrebt werden solle, könne im Beteiligungsprozess geklärt werden. Eine Sporthalle stelle durchaus eine Gemeinbedarfsnutzung dar, die sich der BB Vaihingen in der nächsten Sitzung vorstellen lassen wolle. Daher sei es unverständlich, warum der Satz "Auch für Gemeinbedarfsnutzungen werden Bedarfe gesehen." gestrichen werden solle. Weiter zitiert StR Körner unter Punkt 1 der Vorlage: "Die Fläche an der Schnittstelle zwischen Synergiepark und der Ortslage Vaihingens soll daher vorrangig für die vielfältigen Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger in Vaihingen herangezogen werden. Die weitere Planung für die Fläche soll in zukunftsgerechter und klimafreundlicher Weise erfolgen." Gegen diese beiden Sätze sei aus Sicht des Stadtrats nichts einzuwenden und Punkt 2 sowie Punkt 3 der Vorlage sei unstrittig. Seiner Auffassung nach sei es einem Teil des BB Vaihingen sehr wichtig, dass von vornherein der naturnahe Grünbereich mit möglichst geringer Bodenversiegelung festgelegt werde, während gleichzeitig ein Konzept einer dreiteiligen Sporthalle verfolgt werde. Das private Bauvorhaben lehne seine Fraktion ab. Es sei grundsätzlich richtig, in die Bürgerbeteiligung offen hineinzugehen. Allerdings sei der gemeinsame Antrag der vier Fraktionen nicht offen formuliert. Dies sei lediglich im Beschlusspunkt 1 der Fall, der einführende Satz "Wir unterstützen die Idee eines Bildungshauses für Vaihingen auf Grundlage der vorgelegten Konzeption …" sehe allerdings eine Bebauung vor. Er verstehe die Aufregung nicht, warum nicht das Beteiligungsverfahren auf Grundlage des Formulierungsvorschlags der Verwaltung gestartet werden könne. Die Dreiteilung der Gesamtfläche sei nicht gesetzt, hingegen bestehe hinsichtlich der Planung eines Mobility-Hubs ein Konsens. Es sei zwingend notwendig, eine Rückmeldung zum Aspekt "Gemeinbedarfe" zu erhalten, um hierrüber diskutieren zu können. Falls die Stadt eine Fläche erwerbe, bestehe die Verpflichtung zu einer Prüfung, welche Bedarfe der betroffene Stadtbezirk habe (z. B. Sport, Kitas, Pflege). Seine Fraktion stimme der ursprünglichen Beschlussvorlage der Stadtverwaltung zu und nehme den Aspekt des naturnahen Grünbereichs mit möglichst geringer Bodenversiegelung mit.

StR Serwani (FDP) verweist auf den ausführlich von StR Sauer vorgestellten gemeinsamen Antrag. Es sei ein über der gesamten Fläche offener Beteiligungsprozess nötig und es gehe durchaus darum, was mit dem städtischen Grundstück geschehe. Er unterstütze ebenso die vorgetragenen Vorschläge von StR Körner und die Aufnahme des Satzes "Ziel ist eine Nutzung und Gestaltung als Grün-, Erholungs- und Freizeitbereich." in die ursprüngliche Formulierung. Dagegen lehne seine Fraktion die Streichung des Satzes "Auch für Gemeinbedarfsnutzungen werden Bedarfe gesehen." ab. Die im Rahmen des Beteiligungsprozesses aufgestellten Leitplanken wären gestrichen, falls die Vorlage abgelehnt würde. Dieser Aspekt sei in der Sitzung des BB Vaihingen in der vergangenen Woche so nicht deutlich geworden. Seine Fraktion halte sowohl die Schule als auch eine Sportfläche für notwendig. Aufgrund des beschränkten Flächenangebots müsse ein Maximum des Machbaren erreicht werden. Diese werde durch den Beteiligungsprozess mit der Vaihinger Bürgerschaft erfolgen. Im gemeinsamen Antrag sei daher u. a. aufgeführt "Die neuen Pläne des Bildungshauses werden in den laufenden Beteiligungsprozess für einen Rahmenplan als Vorschlag aufgenommen …." Zu dieser Aussage stehe seine Fraktion und lehne bis auf die oben erwähnte Aufnahme eines Satzes die Beschlussfassung des BB Vaihingen ab. Der Vorlage der Verwaltung stimme er hingegen zu.

Auch StR Schrade (FW) stimmt den Ausführungen von StR Sauer ausdrücklich zu. Aus seiner Sicht seien keinerlei Vorfestlegungen getroffen worden, schon aus dem Grund, dass der Antrag über keine Mehrheit verfüge. Er halte es für richtig, diesen Antrag in den Beteiligungsprozess einfließen zu lassen und in diesem offen zu diskutieren. Die Fraktion der Freien Wähler stimme daher für die Formulierung in der Beschlussvorlage der Verwaltung. Der von StR Serwani erwähnten Aufnahme eines Satzes könne er zustimmen.

Es sei wichtig, so StR Goller (AfD), dass nicht der Eindruck einer Auseinandersetzung zwischen Gemeinderat und BB Vaihingen entstehe. Es gehe um den Gemeinbedarf und die Betrachtung der Bedarfe der LHS. Im Vordergrund stehe hierbei die Nachverdichtung mit Wohnungen, was einhergehe mit den Gemeinbedarfen für Schulen und sonstige Einrichtungen, die mit Bodenversiegelungsmaßnahmen konkurrierten. Er könne sich vollumfänglich den Ausführungen von StR Sauer anschließen. Seine Fraktion wende sich klar gegen die Textstreichungen des BB Vaihingen (Begriffe "Gemeinbedarfsnutzungen", "vorrangig", "vielfältig"). Ebenso lehne seine Fraktion die Aufnahme der Formulierung "…naturnaher Grünbereich mit möglichst geringer Bodenversiegelung…" ab.

StRin Köngeter (PULS) betont, ihre Fraktion habe sich mit dem Gedanken dem Antrag der CDU angeschlossen, dass dieser als Vorschlag in den Beteiligungsprozess eingebracht und dort ergebnisoffen diskutiert werde. In einer Sporthalle sehe ihre Fraktion mögliche Synergieeffekte für die Vaihinger Bürgerschaft. Sie sieht prinzipiell zusätzlichen Bedarf, die Frage stelle sich lediglich zur Ausweitung der Nutzung auf die Bürger*innen sowie zu einer möglichst minimalen Bodenversiegelung. In die Diskussion würde ihre Fraktion neben den BB Vaihingen die Bürgerschaft einbeziehen. Dieses sei nur möglich, wenn der Antrag als Vorschlag in den Beteiligungsprozess eingebracht werde. Der mögliche Fall einer Ablehnung des Bauvorhabens der Sporthalle im Nachgang des Beteiligungsprozesses würde kein Problem für ihre Fraktion darstellen. Hinsichtlich des Beschlusses des BB Vaihingen sei sie mit einigen Formulierungen einverstanden, die Streichung des Satzes "Auch für Gemeinbedarfsnutzungen werden Bedarfe gesehen", lehne sie jedoch ab. Lediglich einen Bedarf zu sehen, bedeute nicht, diesen erfüllen zu müssen.

Aufgrund der Wortbeiträge stellt StR Peterhoff (90/GRÜNE) ein Aufeinander-zu-bewegen der Diskutanten fest. Ein wichtiges Ziel des BB Vaihingen stelle die optimale Nutzung von Grünflächen und Erholungsbereichen dar. Während dieses Ziel einerseits erreicht werden solle, werde andererseits eine Gemeinbedarfsfläche vorgeschlagen. Die Verwaltung habe ausgesagt, dieses könne im Bürgerbeteiligungsprozess diskutiert werden. Allerdings gehe der Antrag weiter und enthalte bereits konkrete Vorschläge. Daher rate er, den Antrag nicht abzustimmen. Die Prüfung einer Gemeinbedarfsfläche im Beteiligungsprozess begrüße seine Fraktion. Er appelliert, das wichtige Ziel des BB Vaihingen der optimalen Nutzung von Grünflächen und Erholungsbereichen in den Beteiligungsprozess mitaufzunehmen und dort zu prüfen.

Frau Frucht führt aus, StR Körner habe in der vergangenen Woche darum gebeten, den Aspekt des Gemeinbedarfs abzufragen. Die Verwaltung habe daraufhin in einer internen Beratung festgestellt, dass dieses in der gewünschten Form in solch kurzer Zeit nicht zu erheben sei. Die Erfahrung bei zu frühzeitigen Abfragen zeige eine große Anzahl an Bedarfen an einer Fläche. Abgefragt worden seien das Sozialamt, das Kulturamt, das Jugendamt, das Schulverwaltungsamt sowie das Amt für Sport und Bewegung. In dem Bericht über die Schulplanung werde ausgeführt, dass die Privatfläche erstanden werden solle, und von dem angrenzenden städtischen Vorhaben 5.000 qm erworben werden sollen. Weiter werde ausgeführt, die Stadt führe derzeit für die städtischen Flächen incl. des privaten Grundstücks einen intensiven Planungs- und Beteiligungsprozess zur Entwicklung eines städtebaulichen Konzepts durch. Die planerischen Zielsetzungen der Stadt seien demnach noch nicht final bestimmt. Eine (Teil)veräußerung des Flurstücks an den Schulträger stehe diesem ergebnisoffenen Prozess entgegen. Zudem sei die Aussage des damaligen OB Kuhn im Raum gestanden, im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Allianz eine Grün- bzw. Parkfläche auf dem Areal zu realisieren. Die Entwicklung einer grünen Erholungs- und Freizeitfläche sei jüngst vom BB Vaihingen bekräftigt worden. Nicht zuletzt sei aus der Mitte des Gemeinderats nachgefragt worden, ob auch einzelne soziale Fachämter Bedarf für eine Gemeinbedarfsnutzung hätten. Um frühzeitig in der komplexen Gemengelage der Rahmenbedingungen eine Entwicklung ermitteln zu können, sollten mögliche Bedarfe vorgesehen werden und vonseiten der sozialen Fachämter ermittelt werden. Es gehe in erster Linie darum, welche gemeinnützigen Bedarfe an dieser Stelle denkbar wären. Hierfür sei eine Rückmeldefrist bis Mitte April genannt worden. Die Ergebnisse würden ebenso in den Beteiligungsprozess einfließen. Der Verwaltung sei es wichtig gewesen, nicht alle möglichen Bedarfe anzumelden, da diese tatsächlich dem entgegenstehen würde, was aus dem Vaihinger BB gefordert werde. Daher sei eine zurückhaltende Abfrage durchgeführt worden.

BM Pätzold betont, die ausgetauschten Positionen lägen nicht weit auseinander. Er weist darauf hin, dass die Verwaltung auf Seite 3 der Vorlage explizit folgende Formulierung aufgeführt hat: "Die Entsiegelung der Fläche, naturnahe Gestaltung und klimarelevante Themen haben höchste Priorität für den Bezirksbeirat." Daher sei der Beschlussantrag derart zugepasst, dass dort diese Themen weiter vorgesehen und eingespeist würden. Er gehe davon aus, die Vorstellungen der engagierten Bürger*innen in Vaihingen fänden ihren Niedergang im Beteiligungsprozess. Bei den betroffenen Flächen seien keine Befürchtungen nötig, dass unbekannte fremde Akteure eingriffen. Das Projekt stelle ein Beispiel von aktiver Bodenpolitik dar. Die LHS habe diese Fläche gekauft, und es werde nun in allen Gremien mit der Bürgerschaft diskutiert, was auf diesen Flächen geschaffen werden solle. Schlussendlich sei es der Vorschlag der Verwaltung, aus dem Ergebnis der Bürgerbeteiligung einen Bebauungsplan aufzustellen. Zudem schlage die Verwaltung vor, den Bebauungsplan um das private Grundstück zu erweitern. Dann liege es an der Entscheidung des Gemeinderats, ob eine Schulnutzung festgelegt werde oder nicht. Da es sich um ein privates Grundstück handle und der Wunsch einer Schulnutzung vorliege, werde die Verwaltung dieses ebenso vorschlagen. Dagegen stelle die Zukunft auf der städtischen Fläche ein Thema dar, welches im Rahmen des Beteiligungsprozesses diskutiert werden solle und welches der Gemeinderat entscheiden müsse. Ebenso werde im Rahmen des Beteiligungsprozesses ersichtlich, welche Gemeinbedarfseinrichtungen dort noch untergebracht würden. Der Gemeinbedarf unterscheide sich im Stadtbezirk Vaihingen nicht von anderen Stadtbezirken (u. a. Bereiche Sport, Kinder, Jugend, ältere Menschen usw.) Die Verwaltung sei überzeugt, die vorliegende Beschlussvorlage gehe in ihrer Gesamtheit auf diese Themen ein. Sicher könne man sich auseinandersetzen, welche genaue Formulierung im Beschlussantrag verabschiedet werde. Aus den Diskussionsbeiträgen sei klar hervorgegangen, das mehrheitliche Ziel des BB Vaihingen mitzutragen, jedoch offen in den Beteiligungsprozess hineingehen zu wollen. Hinsichtlich des vorliegenden Antrags führt BM Pätzold aus, das Projekt werde am 13.04.2021 im BB Vaihingen vorgestellt. Hieran sei die Verwaltung ebenso interessiert, da eine Interims- und zeitliche Befristung im STEP-Park vorliege. Falls zudem eine zeitliche Befristung im Synergiepark erfolge, müsse der Verwaltung bekannt sein, wie eine zeitliche Befristung auszusehen hat. Alle weiteren Aspekte (z. B. Ausbreitungsmöglichkeit des Bildungshauses) sei Angelegenheit des Beteiligungsprozesses, während die Qualitätssicherung Sache des privaten Bauherrn sei. Bei elementaren Gebäuden schlage die Verwaltung dem Bauherrn stets vor, einen Qualitätsprozess und einen Wettbewerb durchzuführen. Das Genehmigungsverfahren schätze die Verwaltung wohlwollend ein und wolle den Bauantrag gerne auf Priorität 1 setzen, was jedoch von der Genehmigungsfähigkeit abhänge (z. B. Brandschutz usw.).

Der Antrag von StR Rockenbauch sehe vor, die Änderungsformulierungen in die Beschlussvorlage der Verwaltung aufzunehmen. Dieser hält den Änderungsantrag aufrecht und verweist weiter auf den Kompromissvorschlag von StRin Köngeter, den Begriff "Gemeinbedarf" beizubehalten und die weiteren Änderungen aufzunehmen. Diesen Kompromiss könne er sich durchaus vorstellen. Er begrüße es, nicht lediglich in der Begründung, sondern bereits im Beschlussteil Ziele zu präzisieren. Die Nichtstreichung des Begriffs "Gemeinbedarf" sei ebenso StR Körner wichtig gewesen.

StR Körner begrüßt die Suche nach Kompromissen und betont, StR Peterhoff habe dies zutreffend ausgeführt. Man könne die Konzeption einer neuen Privatschule mit einer dreiteiligen Sporthalle nicht positiv beurteilen und gleichzeitig eine möglichst geringe Bodenversiegelung beschließen. Falls die Änderungsvorschläge des Vaihinger BB hinsichtlich der geringen Bodenversiegelung beschlossen würden, wäre der Bau der Sporthalle erledigt. Seine Fraktion könne sowohl der von StR Peterhoff vorgeschlagenen Ergänzung hinsichtlich des Grünbereichs als auch der ursprünglichen Formulierung der Verwaltung zustimmen.

Er könne sich dem Vorschlag von StR Körner ausdrücklich anschließen, betont StR Goller. Die einzige Änderung sieht der Stadtrat in der Aufnahme der Formulierung "Ziel ist eine Nutzung und Gestaltung als Grün-, Erholungs- und Freizeitbereich." Jedoch müsse klar hervorgehen, dass dies den Bedarf der Vaihinger Bürgerschaft darstelle, der vorrangig betrachtet werden solle.

StR Sauer betont, nach der sehr konstruktiven Diskussion müsse der STA an der ursprünglichen Formulierung des Beschlussantrags der Verwaltung festhalten. Falls die Gemeinbedarfsflächen gewünscht seien, ergebe es keinen Sinn, die zusätzlichen mehrheitlich vom BB Vaihingen beschlossenen Formulierungen aufzunehmen. Dies würde den Prozess in den Gestaltungsräumen einengen. Die Streichungen müssten zurückgenommen werden. Unter der Formulierung "Ziel ist eine Nutzung und Gestaltung als Grün-, Erholungs- und Freizeitbereich." sei keine Gemeinbedarfsfläche im Sinne des Antrages möglich.

Mit einem Änderungsantrag, über die ursprüngliche Fassung der Beschlussvorlage abzustimmen, solle die Diskussion nun beendet werden, so StR Dr. Vetter (CDU). Schließlich seien die Ausführungen von BM Pätzold diesbezüglich einleuchtend gewesen. Die ursprüngliche Formulierung entspreche dem Wunsch der Vaihinger Bevölkerung und alle Perspektiven verblieben offen.

BM Pätzold verweist zunächst auf den weitergehenden Antrag von StR Rockenbauch, die Änderungen des BB Vaihingen abzustimmen. Auf Nachfrage bekräftigt StR Peterhoff seine bisherigen Ausführungen. Er schlägt vor, den strittigen Satz wie folgt zu formulieren: "Unabhängig von der Nutzung ist es das Ziel, die bestmögliche Ausnutzung als Grün-, Erholungs- und Freizeitbereich zu erhalten."

Es lägen zwei Anträge vor, fasst BM Pätzold zusammen: zum einen handle es sich darum, die ursprüngliche Fassung abstimmen zu lassen, zum anderen gehe es um den Änderungsantrag von StR Rockenbauch (Beschlussfassung BB Vaihingen). Zudem liege der Vorschlag von StR Peterhoff vor, diesen Beschlussantrag der Verwaltung mit der Formulierung zu ergänzen: "Ziel ist eine Nutzung und Gestaltung als Grün-, Erholungs- und Freizeitbereich."

StR Dr. Vetter schlägt vor, vor den Begriff "Ziel" im obigen Satz das Wort "Ein" zuzufügen. Mit dieser Formulierung könne seine Fraktion dem Vorschlag von StR Peterhoff als Kompromiss zustimmen.

StR Goller stellt den Antrag, entweder "Deren Ziel …" oder "Ein Ziel …" aufzunehmen.

Der erste Formulierungsvorschlag von StR Peterhoff sei zutreffender gewesen als der zweite Formulierungsvorschlag, betont StR Körner. Der Satz "Ziel ist eine Nutzung und Gestaltung als Grün-, Erholungs- und Freizeitbereich." schränke die Prüfung einer Gemeinbedarfsnutzung sehr stark ein. Dagegen begrüße er eine Formulierung in der Art, dem BB Vaihingen sei bei der Betrachtung der Gesamtfläche wichtig, einen relevanten Grünbereich zu schaffen. Somit könne auf der Gesamtfläche eine Nutzung als Grün-, Erholungs- und Freizeitbereich stattfinden. Insgesamt halte er allerdings die ursprüngliche Formulierung der Verwaltung für die passendste Variante.


BM Pätzold erkundigt sich, ob der Beschlussantrag lediglich ergänzt werden solle um die Formulierung "… daher vorrangig als naturnaher Grünbereich mit möglichst geringer Bodenversiegelung gestaltet und für die vielfältigen Bedarfe der Bürger und Bürgerinnen in Vaihingen herangezogen werden."

Hierzu stellt BM Pätzold kein eindeutiges Votum des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik fest.

Daher stellt BM Pätzold den Änderungsantrag von StR Rockenbauch (Beschluss des BB Vaihingen vom 23.03.2021) zur Abstimmung und stellt fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik lehnt diesen Antrag bei 2 Ja- und 11 Gegenstimmen mehrheitlich ab (2 Stimmenthaltungen).

Zum zweiten Antrag, die Vorlage der Verwaltung um folgenden Satz zu ergänzen "Die Fläche an der Schnittstelle zwischen Synergiepark und der Ortslage Vaihingen soll daher vorrangig als naturnaher Grünbereich mit möglichst geringer Bodenversiegelung gestaltet und für die vielfältigen Bedarfe der Bürger*innen in Vaihingen herangezogen werden" stellt BM Pätzold fest:

Bei 7 Ja- und 8 Gegenstimmen lehnt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik diesen Antrag ab.

Zum unveränderten Beschlussantrag der Verwaltung stellt BM Pätzold fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik beschließt den Beschlussantrag der Verwaltung bei 11 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen.

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