Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 716/2021
Stuttgart,
08/18/2021



Neue Weinsteige, S-Süd
Instandsetzung Stützwandkopf und Sanierung Geländer,
Bauabschnitt 1b
Baubeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikBeschlussfassungöffentlich21.09.2021



Beschlußantrag:

1. Der baulichen Umsetzung der Instandsetzung des Stützwandkopfes und der Sanierung des Geländers als Teil der Absturzsicherung, dem Umbau des Gehwegs auf der Stützwand und der Schaffung eines Parkstandes im Bauabschnitt 1b gemäß Kostenzusammenstellung des Tiefbauamts vom 5. August 2021 (Anlage 1) und Pläne des Tiefbauamts (Anlagen 2.1 und 2.2) mit Gesamtkosten in Höhe von 2.800.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 160.000 EUR) wird zugestimmt.

2. Die Auszahlungen in Höhe von 2.640.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden wie folgt gedeckt: 3. Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von voraussichtlich 160.000 EUR sind beim Projekt 7.665025 - Neue Weinsteige, Stützmauern berücksichtigt.






Begründung:


Die Planungen für die Instandsetzung des Stützwandkopfes und der Erneuerung des Geländers entlang der Neuen Weinsteige wurden dem Gemeinderat in einem mündlichen Bericht des Amts für Stadtplanung und Wohnen am 20. Dezember 2016 vorgestellt (Niederschrifts-Nr.: 634, 2016 TOP 12).

Den Maßnahmen für die Instandsetzung des Stützwandkopfes und der Erneuerung des Geländers als Teil der Absturzsicherung, dem Umbau des Gehwegs auf der Stützwand und dem Gesamtkonzept der Stellplätze im gesamten Planungsbereich der Neuen Weinsteige, zwischen Ernst-Sieglin-Platz und der Altenbergstaffel wurde am 2. Februar 2021 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik zugestimmt (GRDrs 953/2020).

Das bestehende Geländer zur Absturzsicherung muss aus Verkehrssicherheitsgründen entlang der gesamten Strecke zwischen Ernst-Sieglin-Platz und der Altenbergstaffel erneuert und auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden.

In diesem Zusammenhang muss der Stützwandkopf der talseitigen Stützmauer erneuert werden. Dadurch kann talseitig ein 2,50 m breiter Gehweg (Radfahrer bergauf frei) für die Neue Weinsteige geschaffen werden.

Um neben dem Gehweg abschnittsweise das Parken zu ermöglichen, werden in geeigneten Bereichen mittels zusätzlicher Auskragungen Parkbuchten vorgesehen.

Um Verkehrsbeeinträchtigungen zu minimieren, wurde die Maßnahme in fünf, jeweils ca. 200 m lange Bauabschnitte 1a, 1b, 2a, 2b und 3 aufgeteilt (gemäß Anlage 2.1).

Dem Bau des Bauabschnitts 1a der Neuen Weinsteige, Instandsetzung Stützwandkopf und Erneuerung Geländer hat der Ausschuss für Umwelt und Technik am 20. März 2018 mit GRDrs 12/2018 zugestimmt.

Die Bauleistungen für den Bauabschnitt 1b wurden im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart öffentlich ausgeschrieben.

Die Ausführung der Arbeiten ist ab Ende September 2021 bis Juli 2022 vorgesehen.





Finanzielle Auswirkungen


Für das Projekt „Neue Weinsteige, Stützmauern“ wurden zum Doppelhaushalt 2020/2021 im Teilfinanzhaushalt 660-Tiefbauamt beim Projekt 7.665025 mit Gesamtkosten von 9.330.000 EUR (inkl. aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 529.000 EUR) veranschlagt.

Auf den Folgelastenbeleg (Anlage 3) wird verwiesen. Auf die Anlage 4 (Angaben zur Finanzierung) wird verwiesen.



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-











Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Kostenzusammenstellung
Anlage 2.1: Lageplan der geplanten Maßnahme
Anlage 2.2: Übersichtsplan und charakteristischer Querschnitt der geplanten Maßnahme
Anlage 3: Folgelastenbeleg
Anlage 4: Angaben zur Finanzierung



Neue Weinsteige, S-Süd
Instandsetzung Stützwandkopf und Sanierung Geländer,
Bauabschnitt 1b

Kostenzusammenstellung

Bauleistungen

Baukosten 2.175.000 EUR

Beleuchtung 75.000 EUR

Summe Baukosten 2.250.000 EUR


Planungsleistungen

Planungsleistungen 290.000 EUR


Unvorhergesehenes 100.000 EUR

Gesamtauszahlungen 2.640.000 EUR

Aktivierungsfähige Eigenleistungen 160.000 EUR
(nicht zahlungswirksam)

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Gesamtkosten 2.800.000 EUR

Aufgestellt, 66-4.22
5. August 2021



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