Protokoll: Krankenhausausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
857/2016
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 09.12.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende, Frau Hiemstra (KS)
Protokollführung: Frau Atzrott
Betreff: Klinikum Stuttgart -
Zentraler Neubau (ZNB), Raumprogramm- und
Weiterplanungsbeschluss Haus G

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 25.11.2016, GRDrs 857/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem endgültigen Raum- und Funktionsprogramm für das Haus G des Zentralen Neubaus wird zugestimmt (vgl. Anlage).

2. Das Klinikum wird ermächtigt, die Weiterplanung bis einschließlich Leistungsphase 4 HOAI (Genehmigungsplanung) durchzuführen, die fortführenden und vorbereitenden Maßnahmen bis Baubeschluss durchzuführen und die hierzu notwendigen Beauftragungen vorzunehmen.

3. Das Klinikum wird ermächtigt, vor der eigentlichen Baufeldfreimachung die notwendigen Umverlegungen zu erhaltender Betriebseinrichtungen (z. B. Telefonzentrale) zu planen, zu beauftragen und durchzuführen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen kann sie nicht im Internet veröffentlicht werden. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.

EBM Föll informiert, im Folgenden würden die wesentlichen Inhalte des Raum- und Funktionsprogramms für das neue Haus G des Klinikums Stuttgart (KS) vorgestellt. Dem Krankenhausausschuss sei das Thema durch den vor der Sommerpause gefassten Grundsatzbeschluss bereits bekannt. Heute gehe es nun um den Weiterplanungsbeschluss.

Die Leiterin des Servicecenters Bau am KS, Frau Hiemstra, erinnert an den im Sommer gefassten Beschluss, mit den Planungen für Haus G zu beginnen (siehe NNrn. 40/2016 und 45/2016). Der Präsentation folgend erklärt sie, dass man das anfänglich noch recht grobe Raum- und Funktionsprogramm inzwischen etwas weiter detailliert habe. Dabei sei man so vorgegangen, dass man mit sämtlichen in Haus G verorteten Nutzern Gespräche geführt und ihren Bedarf geklärt habe. Um die Abläufe zu optimieren, habe man dabei auch geprüft, welche Bereiche in welchen Gebäudeteilen anzusiedeln seien. Jeder der Beteiligten sei nach seinem Bedarf an Flächen für Arbeitsplätze, Untersuchungs- und Nebenräume gefragt worden. Das Ergebnis seien knapp 7.000 Quadratmeter Nutzfläche, deren Verteilung in der vorliegenden Übersicht dargestellt sei. Diese enthalte übrigens einen Rechtschreibfehler: Gemeint sei nicht die DIN 130880, sondern die DIN 13080. Entsprechend der DIN-Vorgabe sei in der Präsentation jedem Funktionsbereich eine bestimmte Farbe zugeordnet worden. Diese Vorgehensweise sei auch mit dem Sozialministerium abgestimmt, das eine Aufstellung des Raum- und Funktionsprogramms entsprechend der DIN wünsche. Dies sei wichtig, um später einen entsprechenden Förderantrag stellen zu können. Aufgrund der "schmerzlichen Erfahrungen bei Haus F" habe man zusätzlich die Prozesse und Abläufe untersucht, das heißt geprüft, "wer wann wo sein und mit wem zusammentreffen" müsse, und auch überlegt, "welche Nachbarschaften" die jeweiligen Funktionsbereiche bräuchten. So sei es zum Beispiel sinnvoll, das SCC (Stuttgart Cancer Center) in der Nähe der Onkologie anzusiedeln, weil dort die entsprechenden Ärzte säßen. Nachträglich habe man überdies einige Bereiche zwischen Haus F und Haus G getauscht, um die Synergieeffekte zu vergrößern.

Auf der Grundlage der Funktionsschemata sei das vorliegende Deckendiagramm entstanden. Diesem könne man die Anzahl der Geschosse entnehmen und prüfen, ob die Flächen in die geplante Kubatur passten. So wäre es zum Beispiel ungünstig, wenn im 2. OG doppelt so viel Fläche benötigt würde wie im 1. OG. Allerdings könne man gewisse Funktionsbereiche im Gebäude auch frei verorten. Diese habe man zum "Auffüllen" von Leerräumen genutzt. Insgesamt habe man sich aber recht strikt an die vorgegebenen Zusammenhänge gehalten. So liege das SCC zum Beispiel im Erdgeschoss, wo sich die Patientenaufnahme befinde. In der Nähe sei auch die Onkologie angesiedelt. Die Nuklearmedizin sei aus bautechnischen Gründen relativ weit unten zu verorten, weil diese Abteilung sehr schwere Lasten mitbringe. Auf diese Weise habe man Haus G neu erschlossen. Dies sei noch keine architektonische Planung, sondern eine Planung anhand der Funktionsabläufe und der in den einzelnen Bereichen benötigten Flächen.

Sodann habe man geprüft, was auf dem Grundstück "abgebildet" werden könne. Fix vorgegeben seien eine Grünfuge sowie das Gebäude der Sana-Herzchirurgie. Außerdem müssten gewisse Abstandsflächen eingehalten werden. Im Ergebnis sei man zu einem Gebäude gelangt, das eine Art L-Form habe. Dies habe man auch schon im letzten Sommer vorgeschlagen. Die Proportionen hätten sich seitdem noch etwas geändert, aber insgesamt komme keine andere Gebäudeform infrage.

Zum aktuellen Stand der Dinge führt Frau Hiemstra aus, dass man jetzt dabei sei, auf der Grundlage des Bau- und Funktionsprogramms einen Generalplaner zu suchen. Hierfür habe es eine europaweite Ausschreibung gegeben, die in einem zweistufigen Verfahren erfolge. Die erste Stufe sei am Vortag abgeschlossen worden, das heißt die eingeladenen Architekten bzw. Generalplaner hätten bis gestern präsentiert. Die zweite Stufe sei die sogenannte Verhandlungsphase. Hierfür werde die Zahl der Bewerber noch einmal reduziert. Die Verhandlungen würden in den kommenden Wochen beginnen. Voraussichtlich im Januar 2017 werde man einen Generalplaner beauftragen, der dann mit dem architektonischen Entwurf beginne. Die Planung werde bis Leistungsphase 4 vorgenommen, sodass man im Sommer 2017 einen Entwurf vorlegen und einen Baubeschluss erwirken könne. Das Gebäude werde an einem "relativ präsenten Platz" liegen. Dem müsse man von der Architektur her Rechnung tragen. Ebenfalls noch im Sommer 2017 wolle man einen Vergabevorschlag machen, wobei entweder ein Generalübernehmer (GÜ) oder Einzelvergaben infrage kämen. Beide Varianten hätten sowohl Vor- als auch Nachteile. Zuvor werde man den Markt sondieren, um zu prüfen, ob überhaupt ein GÜ verfügbar sei.

Zu den Terminen informiert Frau Hiemstra, der Abbruch sei für den kommenden Frühsommer geplant. Zuvor müssten noch wichtige technische Elemente, die im Gebäude vorhanden seien (Telefonzentrale und Brandmeldezentrale) umgezogen werden. Im darauffolgenden Herbst werde man dann mit dem Bau beginnen. Dies sei zwar vom Zeitpunkt her nicht ideal, aber heute durchaus möglich, zumal die Winter nicht mehr so hart wie früher seien. Die Fertigstellung des neuen Gebäudes sei für den Sommer 2020 geplant. Dies korreliere "sehr schön" mit der Fertigstellung von Haus F. Es sei wichtig, dass beide Bauten etwa gleichzeitig fertig würden.

EBM Föll dankt Frau Hiemstra und stellt richtig, dass Abbruch und Baubeginn nicht für das kommende Jahr, sondern für 2018 geplant seien.

Die StRinnen und StRe Dr. Nopper (CDU), Fischer (90/GRÜNE), Dr. Hackl (SPD), Adler (SÖS-LINKE-PluS), Zaiß (FW) und Dr. Oechsner (FDP) danken ebenfalls für den Vortrag.

StR Dr. Nopper ist der Ansicht, dass der gefasste Beschluss mit den "deutlichen funktionalen Verbesserungen" sowohl für das KS als auch für die Stuttgarter Bevölkerung gut sei. Im Bezirksbeirat Mitte sei das Thema einer Installation von Photovoltaik-Anlagen aufgekommen. Er wüsste nun gern, was in dieser Hinsicht für das Gebäude geplant sei.

StRin Fischer lobt die ausgeprägte Orientierung der Planung an den Funktionserfordernissen. Hinsichtlich der Frage, ob ein GÜ oder eine Einzelvergabe vorzuziehen sei, sei ihre Fraktion offen. Zum Thema, welche Anteile des Baus förderfähig seien, hätte sie gern genauere Informationen. Was eine Solaranlage auf dem Dach betreffe, sei ihre Fraktion der Ansicht, dass man dies bei städtischen Gebäuden "immer ins Kalkül ziehen" sollte. Sie wisse allerdings, so StRin Fischer, dass sich zum Beispiel die in der Nähe gelegene IHK sehr schwertue, eine entsprechende Genehmigung zu erhalten. Über dieses Thema wolle man auch im Rat noch einmal ganz grundsätzlich diskutieren.

Durch StRin Dr. Hackl wird festgestellt, sowohl die Präsentation als auch die Vorlage seien plausibel. Ihre Fraktion wüsste gern, wie weit die Wege für die in der Pflege Beschäftigten bei dieser Planung seien. Beim Thema GÜ bzw. Einzelvergaben habe man früher sehr um die richtige Entscheidung gerungen und sich damals für einen GÜ entschieden. Nun stehe erneut eine Entscheidung an. Daher bittet sie um eine möglichst frühe Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile. Außerdem sei es interessant zu wissen, wie die bisherigen Erfahrungen in dieser Hinsicht aussähen. Dies sei umso wichtiger, als der Zeitplan für den Bau sehr ambitioniert sei. Abschließend wünscht sie bei dessen Umsetzung viel Glück.

StR Adler bemerkt, der Bericht habe die bereits beschlossene grundsätzliche Ausrichtung der Häuser G und F konkretisiert und detailliert - und zwar auf eine Art und Weise, wie man sich dies für manche Planungen in der Vergangenheit auch schon gewünscht hätte. Der ehrgeizige Zeitplan für die Fertigstellung der beiden Gebäude habe gute Gründe und lasse sich hoffentlich realisieren. Vor diesem Hintergrund stimme seine Fraktion gern zu.

StR Dr. Fiechtner (AfD) ist der Ansicht, dass es für die Stuttgarterinnen und Stuttgarter gut sei, wenn ihre Bedürfnisse gedeckt würden, ihnen dabei aber nicht übermäßig "in die Taschen" gegriffen werde. Vor diesem Hintergrund und wegen der unsicheren Finanzlage des KS seien ambitionierte Planungen "recht und gut", außerdem benötige man Ziele. Die Frage sei allerdings, ob diese Ziele "nicht etwas überzogen" seien, vor allem angesichts einer Situation, in der man gar nicht wisse, wie sich das KS weiterentwickeln werde. Auch sei zu fragen, ob die Stadt Stuttgart überhaupt ein Klinikum benötige. Seiner Ansicht nach brauche man es nicht, denn die medizinische Versorgung der Menschen in der Region sei durch konkurrierende Anbieter in diversen Kliniken und Praxen ausreichend gegeben. Das KS sei ein "Nice to have" für die Stadt Stuttgart, aber kein "Must have".

Im Rahmen der beschriebenen Planung von Haus G seien die Betroffenen - wahrscheinlich Stationen bzw. Chefärzte - gefragt worden, was sie in dem Gebäude bräuchten bzw. gerne hätten. Er wüsste gern, so StR Dr. Fiechtner, welche Kriterien hier angelegt worden seien. Herr Prof. Dr. Illerhaus habe zum Beispiel eine Transplantationseinheit gewünscht. In einer Stadt, in der es bereits zwei Transplantationseinheiten gebe, sei es aber nicht sinnvoll und notwendig, eine weitere einzurichten. Eine solche Investition könne man vornehmen, wenn man "viel Geld übrig" habe. Natürlich werde jeder Arzt, der die Möglichkeit habe, das Maximum dessen benennen, was er gern hätte. Man müsse aber fragen, was vor Ort bereits vorhanden sei und ob es recht und billig sei, wenn die Stadt durch eigene Investitionen in dieses Marktgeschehen eingreife. Weiterhin interessiert StR Dr. Fiechtner, ob das Gebäude so konzipiert ist, dass räumliche Kapazitäten gegebenenfalls anderweitig verwendet werden könnten - zum Beispiel wenn man zu dem Schluss käme, dass das KS überdimensioniert sei und einige Abteilungen geschlossen werden sollten. Zuletzt erkundigt sich StR Dr. Fiechtner, warum man nicht das gesamte Projekt ausgelobt hat, sodass auch die Befragung einem Generalplaner überlassen worden wäre. Es gebe Klinikplaner, die aufgrund ihrer Erfahrungen die Fragen des Platzbedarfs und der internen Logistik am besten klären könnten.

StR Zaiß erkundigt sich nach der Größe des Grundstücks. Er stellt fest, dass das Gebäude sieben obererdige Geschosse haben werde und fragt nach der Höhe der benachbarten Gebäude – zum Beispiel von Haus F. Dieses Thema sei wichtig, weil eine sehr enge Bebauung vorgesehen sei.

StR Dr. Oechsner stellt fest, dass einem Weiterplanungsbeschluss nichts entgegenstehe. Die Frage, ob es einen GÜ oder Einzelvergaben geben werde, sei zum jetzigen Zeitpunkt nachrangig. Es sei "gut und richtig", den vorliegenden Beschluss zu fassen. Im Übrigen sei es nicht so, dass die Versorgung der Stuttgarter Bürger auch ohne das KS sichergestellt sei. Man könne sich zwar über dessen "Rechtsform unterhalten", benötige es grundsätzlich aber auf jeden Fall.

Der Vorsitzende dankt StR Dr. Oechsner für diesen Hinweis. Das KS mit über 2.000 Betten und rund 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei für die Gesundheitsversorgung der Stuttgarter Bevölkerung "selbstverständlich unverzichtbar". Wenn es das städtische Klinikum nicht gäbe, könnte man die Versorgung in der Landeshauptstadt nicht sicherstellen.

Dem Ausschuss sei dargelegt worden, weshalb man Haus G im Kontext des Strukturellen Rahmenplans benötige. Dem sei durch den Grundsatzbeschluss vor der Sommerpause bereits mit "sehr, sehr großer Mehrheit Rechnung getragen" worden. Bei der Realisierung stehe man unter einem gewissen Zeitdruck, weil man Haus G möglichst zeitgleich mit Haus F fertigstellen müsse, um anschließend Haus E und den Umbau von Haus A/B anzugehen. Daher auch die ambitionierte Planung. Es gebe einen klaren Zeitplan, und die Baustelle sei "ohnehin schon sehr langwierig", weil man mit den Projekten des Strukturellen Rahmenplans erst im Jahr 2026 fertig werde und Baustellen für einen Krankenhausbetrieb immer eine Belastung darstellten.

Im Übrigen sei der Planungsprozess nicht so verlaufen, dass man die Beteiligten einfach nach ihren Wünschen gefragt habe. Es sei aber "völlig logisch", sich bei den Verantwortlichen zu erkundigen, wie deren Prozesse und Abläufe gestaltet seien, um dies dann in der Raum- und Bauplanung umzusetzen. Gehe man hingegen umgekehrt vor und definiere die Prozesse aus der Raumplanung heraus, mache man in der Regel einen grundlegenden Fehler. In diesem Fall sei man in der richtigen Reihenfolge vorgegangen, ohne dabei eine "Freigabe zum Wunschkonzert" erteilt zu haben. Selbstverständlich hätten sowohl die Geschäftsführung als auch die Krankenhausleitung sowie Frau Hiemstra mit ihrem Team die Plausibilität der genannten Wünsche und Vorstellungen geprüft. Er sei froh, so EBM Föll, dass man diese Planungsprozesse jetzt umgestellt habe, denn das Nachjustieren bei Haus F sei nicht zuletzt deshalb notwendig geworden, weil die Planungsabläufe in der Vergangenheit in umgekehrter Reihenfolge erfolgt seien. Dies habe zu vielfältigen Problemen geführt. Die nun gewählte Vorgehensweise sei "der richtige Schritt, um zu einem Haus G zu kommen, das den Bedürfnissen und Notwendigkeiten" der einzelnen dort untergebrachten Bereiche entspreche. Die nachträgliche Anpassung von Haus F sei glücklicherweise soweit gelungen, dass man auch dort die Prozesse und Abläufe nahezu vollständig im Raum- und Funktionsprogramm widerspiegeln könne. Er sage "nahezu", weil das Nachjustieren bei einem bereits falsch begonnenen Prozess nicht zu einem "ganz optimalen Ergebnis" führe. Hier könne man jeweils nur noch "das Bestmögliche" erreichen, aber nicht mehr "das Optimale". Das Bestmögliche sei aber inzwischen dankenswerterweise gelungen, sodass die Bauten F und G den klinischen Bedürfnissen und Notwendigkeiten entsprächen.

Frau Hiemstra stellt klar, dass man zu Beginn eines Planungsprozesses erst einmal "träumen" dürfe. Es gebe aber "Zwänge in dem Gebäude", zumal das Grundstück, auf dem es sich befinde, sehr klein sei. Man habe deshalb gar nicht die Chance gehabt, "üppigst zu planen", sondern vielmehr "alles sehr stark validiert". Es sei geprüft worden, wie viel Personal in drei bis vier Jahren benötigt werde. Daraus ergebe sich die Zahl der Arbeitsplätze. Des Weiteren habe man die Patientenzahl und die Behandlungsdauer angeschaut. Daraus erschließe sich der Bedarf an entsprechenden Räumen. Haus G sei nicht üppig geplant, da es auch nicht "unendlich groß" werden könne.

Bei der Planung habe man die Nachbarschaftsbebauung berücksichtigt. Ein Gebäude, das an einer derart "präsenten Stelle" liege, müsse sich in die Umgebung einfügen. Das Haus solle so hoch wie seine Nachbargebäude werden. Solange der Modulbau Haus Z stehe, sei der Abstand zu den übrigen Gebäuden "extrem eng". Nach dem Wegfall des Interimsgebäudes werde die Bebauung an dieser Stelle dann nicht mehr so gedrängt sein. Für die nächsten Jahre sei die Situation auf dem Grundstück allerdings beengt; dies sei den Beteiligten durchaus bewusst.

Zur Garantie der Kosten erklärt Frau Hiemstra, man habe die Kosten sowie das Raum- und Funktionsprogramm den an der Ausschreibung beteiligten Generalplanern übermittelt und sie gebeten, dies zu validieren - und zwar bereits in der Angebotsphase. In der früheren Planung habe es ein relativ ungünstiges Verhältnis zwischen Nutz- und Allgemeinflächen gegeben. Wenn man sehr viel Allgemein- bzw. Nebenflächen wie etwa "tote Flure" habe, "explodierten" die Kosten. Je kleiner das Verhältnis von Nutzfläche zu bebauter Fläche sei, desto besser sei das Gebäude ausgenutzt. Nachdem man früher meist ein Nutzungsverhältnis von 2,3 bis 2,8 gehabt habe, strebe man im aktuellen Vertrag mit dem Generalplaner eine Relation von 1,7 an. Sie wisse, dass dies machbar sei, so Frau Hiemstra, weil sie schon etliche Krankenhäuser mit einem Nutzungsverhältnis von 1,7 oder sogar 1,5 gebaut habe. Eine solche Zahl stelle für die Architekten zwar eine planerische Herausforderung dar; angesichts der Höhe von deren Honoraren könne man aber gute Vorschläge erwarten.

Zum Thema Flexibilität des Baus legt Frau Hiemstra dar, dass man durch die strukturierte Planung sowie die klare Gebäudekubatur (ohne Rundungen oder Innenhöfe) über eine gewisse Wandelbarkeit verfüge. Nur der Bereich Nuklearmedizin schränke diese teilweise ein. Generell stellten Nuklearmedizin und Strahlentherapie beim Bau von Krankenhäusern eine große technische Herausforderung dar und ließen sich auch später nur schwer umbauen. Andere Bereiche ließen sich dagegen recht unproblematisch umgestalten, zumal man beim Innenausbau heute die Leichtbauweise einsetze.

Eine Photovoltaik-Anlage sei für Haus F zurzeit noch nicht geplant, allerdings prüfe man dieses Thema bereits seit langem. Es gebe tatsächlich genehmigungstechnische Probleme, aber auch andere Fragen seien noch zu klären. Aktuell fahre man ein BHKW (Blockheizkraftwerk), das eine gewisse Auslastung benötige. Die Fachplaner prüften derzeit das Für und Wider einer Photovoltaik-Anlage; die Diskussion darüber sei zum Teil aber auch eine emotionale Angelegenheit. Manche Menschen seien absolut dagegen, weil sie die Anlagen für hässlich hielten, andere fänden sie dagegen "total chic". Nachdem die Planer hier zu einem Ergebnis gelangt seien, werde dieses vorgestellt.

Zum Thema Förderfähigkeit erklärt Frau Hiemstra, dass nur sehr kleine Flächenanteile nicht förderfähig seien (so zum Beispiel die zu vermietenden KV-Sitze). Der Förderantrag werde Ende 2017 gestellt - so sei es mit dem Sozialministerium abgestimmt. In den folgenden Gesprächen werde dann gemeinsam mit diesem erarbeitet, welche Teile förderfähig seien und welche nicht.

In der Tat sei der Terminplan für Haus G sehr ambitioniert. Dies müsse aber auch so sein, weil die Projekte sonst nicht rechtzeitig fertig würden. So könne man mit der Generalsanierung von Haus A/B nicht beginnen, solange Haus G nicht stehe. Die enge Terminvorgabe sei auch Teil der Auslobung gewesen. Einige Architekten trauten sich die Einhaltung eines solchen Zeitplans nicht zu, andere wiederum meinten, dass es unter bestimmten Bedingungen machbar sei. Sie selbst sei der Ansicht, so Frau Hiemstra, dass es zu schaffen sei.

Zum Thema GÜ oder Einzelvergabe erklärt sie, dass man sich früher einen "sehr schwierigen GÜ" ausgesucht habe; dies sei auch allgemein bekannt. Generell bringe die Zusammenarbeit mit einem GÜ relativ hohe Kosten mit sich und schränke die Flexibilität stark ein. Dies sehe man bei Haus F. Wenn man hier die effektiven Kosten mit dem, was das KS tatsächlich zu bezahlen habe, vergleiche, "schüttle man sich". Dies seien die Nachteile eines GÜs, an den man außerdem fest gebunden sei. Als Vorteil erweise sich dessen schnelle Arbeitsweise. Ein GÜ sei ein privater Auftraggeber, der beauftragen könne, wen er wolle. Bei Einzelvergaben hingegen müsse man jedes Gewerk einzeln ausschreiben, wobei es das Risiko von Ein- bzw. Widersprüchen gebe. Man benötige daher etwas mehr Zeit, könne aber flexibler handeln und die Leistungen auch günstiger beziehen. Die Vergabe an einen GÜ setze auch eine bereits weitgehend fertige Planung voraus, da man jede nachträgliche Änderung sehr teuer bezahlen müsse. Insgesamt müsse man die Vor- und Nachteile eines GÜs gegeneinander abwägen, wobei beide Varianten nicht einfach seien.

Zum Thema Wege bzw. Entfernungen für die Pflegekräfte erklärt Frau Hiemstra, dass man hierzu noch nichts Genaues sagen könne, weil die architektonischen Planungen noch nicht abgeschlossen seien. Da das Haus relativ kompakt angelegt werde, sei aber eher mit kurzen Wegen zu rechnen. Außerdem nehme man auf die Pflege Rücksicht. Was diese Fragen angehe, passe auch Frau Schneider (KS) stets sehr gut auf.

Die Größe des Grundstücks könne sie ad hoc nicht genau beziffern, allerdings werde dieses durch Haus G völlig ausgelastet sein. Was die Gebäudehöhe angehe, so strebe man eine Anpassung an die benachbarten Häuser des KS an; das heißt alle diese Gebäude würden gleich hoch. Die benachbarte Sana-Klinik sei allerdings deutlich niedriger als Haus G.

EBM Föll ergänzt, dass diese Gebäudehöhe auch städtebaulich wünschenswert sei, weil das Haus an einer markanten Stelle - nämlich der Ecke Kriegsbergstraße - stehen werde. Deshalb werde man ab dem Jahr 2027 bzw. 2028, wenn Haus Z weg und die grüne Fuge hergestellt seien, auch städtebaulich eine gute Situation erhalten. In der Zeit zwischen der Fertigstellung von Haus G und der Sanierung von Haus A/B sowie dem Neubau von Haus E werde es allerdings beengt zugehen.

StR Lutz (SPD) dankt Frau Hiemstra und lobt die Planungen. Das angestrebte günstige Verhältnis von Nutz- zu Allgemeinfläche sei gut. Man müsse allerdings eine Gesamtbetrachtung des Gebäudes über einen längeren Zeitraum vornehmen. Möglicherweise erhalte man zwar gut durchdachte Nutzflächen, aber Probleme beim laufenden Betrieb. So benötige zum Beispiel das Marienhospital aufgrund seiner schwierigen Fahrstuhlsituation eigentlich vier oder fünf Ärzte mehr. Die Sicherstellung reibungsloser Abläufe in dem neuen Gebäude sei daher sehr wichtig. Dies sei vor der Fassung eines Baubeschlusses zu berücksichtigen.

Darauf eingehend erklärt EBM Föll, eine derartige Abwägung finde beim Planungsprozess "selbstredend" statt. Allerdings gebe es hier gewisse Widersprüche. Bei einem kompakten Gebäude mit gut geplanten Abläufen habe man kurze Wege - auch für die Pflegekräfte. Bei einem üppig geplanten Gebäude mit einem hohen Anteil an Verkehrsflächen komme es hingegen in der Regel zu weiten Wegen. Dies in eine vernünftige Balance zu bringen, bilde eine der Kernaufgaben des Planungsprozesses. Wie immer liege die Wahrheit wohl in der Mitte und nicht in den Extremen. Ziel sei es, die einander zum Teil widerstrebenden Interessen möglichst optimal abzudecken.

StR Dr. Fiechtner dankt Frau Hiemstra für die präzise und klare Präsentation bzw. Beantwortung der Fragen. Er wende sich nicht gegen das KS insgesamt, sondern dagegen, dass man ein in städtischer Hand befindliches Klinikum in Dimensionen aufrechterhalte, die möglicherweise gar nicht nötig seien. Auch die "Kardinalfrage der Trägerschaft" könne man durchaus stellen. Er selbst stelle sie "natürlich immer wieder" - auch angesichts der gegebenen Finanzlage.

Was die Belegung von Haus G angehe, so seien ihm zwei Positionen aufgefallen: zum einen die Tagesklinik Ambulante Chemotherapie, zum anderen die International Unit (IU). Letztere sei ein Thema, das man gleich noch diskutieren werde. Das Thema Tagesklinik Ambulante Chemotherapie berühre seinen eigenen Bereich als niedergelassener Onkologe. Die Tageskliniken seien ein ständiges Ärgernis, da sie eine durch die öffentliche Hand geförderte Konkurrenz darstellten. Seiner Ansicht nach benötige man eine derartige tagesklinische Struktur nicht. Dies sei ein "Intermediär-Konstrukt zwischen stationärem Aufenthalt und reiner Ambulanz", bei dem sich die Frage stelle, wie lange es überhaupt aufrechterhalten werden könne. Es handle sich "um einen unbilligen Eingriff in die Marktsituation zugunsten bestimmter stationärer Strukturen, die ohnehin aufgrund zulassungsrechtlicher, ermächtigungsrechtlicher Fragestellungen" immer wieder "angefragt" werden könnten.

Auf einen Zuruf eingehend stellt EBM Föll klar, dass StR Dr. Fiechtner "nicht befangen im Sinne des Gesetzes" sei. Dass es hier "möglicherweise Interessen" gebe, liege zwar auf der Hand, aber "befangen im Sinne der Gemeindeordnung" sei StR Dr. Fiechtner "in diesem Kontext nicht". Verwaltung und Klinikum sähen die Tagesklinik als zwingenden Bestandteil an, weil man ansonsten nicht das optimale Angebot für die Patientinnen und Patienten am KS erbringen könne.

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, lässt EBM Föll im Rahmen der Vorberatung über die Vorlage abstimmen und stellt fest:

Der Krankenhausausschuss stimmt dem Beschlussantrag bei 1 Gegenstimme mehrheitlich zu.
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