Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 304/2017
Stuttgart,
05/03/2017



Wettbewerbliches Verfahren für den ganzjährigen Betrieb der zentralen Notübernachtung in der Hauptstätter Straße 150 und den Betrieb in der Villastraße 3 als Winternotübernachtung sowie der Notunterbringung für Einzelpersonen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussBeschlussfassungöffentlich15.05.2017



Beschlußantrag:

1. Der notwendigen Ausschreibung des Betriebs der ganzjährigen zentralen Notübernachtung in der Hauptstätter Straße 150 und des Betriebs der Villastraße 3 im Umfang von voraussichtlich 1,3 Mio. EUR in der Zeit vom 01.11.2017 bis 31.10.2019 mit einer jährlichen Verlängerungsoption von rund 650.000 EUR pro Jahr bis 31.10.2021 wird zugestimmt. 2. Die genannten Aufwendungen sind im Teilergebnishaushalt 500, Sozialamt, Amtsbereich 5003140, Soziale Einrichtungen, Kontengruppe 42510, Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, finanziert.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Ausschreibung beinhaltet

Bei Bedarf (z. B. durch extreme Witterungsverhältnisse im Winter) muss ggf. ein weiteres Gebäude zusätzlich kurzfristig betrieben werden.

Derzeit wird die Winter- und Sommernotübernachtung von der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. in Verbindung mit dem Caritasverband für Stuttgart e. V. über-nommen.

Der Vertrag muss zum 1. November 2017 aufgrund der Wertgrenzen in einer EU-Aus-schreibung neu vergeben werden.

Um sowohl den Dienstbetrieb als auch die Verfahrensschritte innerhalb des Hilfe-systems der Wohnungsnotfallhilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, dass der Auftragnehmer bereits im Hilfesystem der Wohnungsnotfallhilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart erfahren und verankert ist und fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich niedrigschwelliger Hilfen und Beratungsangebote für Wohnungslose in der Landeshauptstadt Stuttgart nachweisen kann.



Finanzielle Auswirkungen

Durch die künftige Konzentration der Notübernachtungen auf zwei Gebäude entstehen
– verglichen mit dem Jahr 2016 mit Gesamtkosten in Höhe von 685.000 EUR – keine Mehrausgaben.

Für den Betrieb der Hauptstätter Straße 150 (ganzjährige Notübernachtung) und den Betrieb der Villastraße 3 (von November bis März als Winternotübernachtung und von April bis Oktober mit der Nutzung als Notunterbringung für Einzelpersonen) entstehen künftig insgesamt jährliche Kosten von ca. 650.000 EUR.

Dabei entfallen ca. 450.000 EUR für den Betrieb der ganzjährigen Notübernachtung in der Hauptstätter Straße 150 und ca. 200.000 EUR für den Betrieb der Notübernachtung in der Villastraße 3 (incl. der Notunterbringung von Einzelpersonen von April bis Oktober).

Die genannten Aufwendungen sind im Teilergebnishaushalt 500, Sozialamt, Amtsbereich 5003140, Soziale Einrichtungen, Kontengruppe 42510, Sonstige Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen, finanziert.




Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung

Ausführliche Begründung

Bedarf einer ganzjährigen Notübernachtung in der Hauptstätter Straße 150

Das Polizeigesetz (§ 1 PolG BW) verpflichtet die Kommune dazu, akut obdachlosen Personen eine Unterkunft anzubieten. Diese sogenannte ordnungsrechtliche Unterbringung dient der Abwehr von Gefahren, die sich im Zusammenhang von akuter Obdachlosigkeit ergeben. Diese Verpflichtung wurde vor Jahrzehnten vom Amt für öffentliche Ordnung an das Sozialamt delegiert.

Die Wohnungsnot für chancenarme Menschen in der Landeshauptstadt Stuttgart und der Engpass in den Wohnangeboten für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten ist nach wie vor so groß, dass dort häufig keine freien Plätze weder für Frauen noch für Männer im Bereich der Notübernachtung bzw. Aufnahmehäuser zur Verfügung stehen. Auch die Plätze in Sozialpensionen sind durchgängig voll belegt; es werden bereits Wartelisten geführt.

Vor fünf Jahren wurde erstmalig im Sommer 2012 die Hauptstätter Straße 150, die bisher ausschließlich als zentrale Winternotübernachtung genutzt wurde, zeitweise geöffnet.

Um dem gesetzlichen Pflichtauftrag gerecht zu werden, ist es seit 2013 (bis heute) notwendig, das Gebäude Hauptstätter Straße 150 ganzjährig zur Belegung zur Verfügung zu stellen.

Über die Öffnung der Hauptstätter Straße 150 während der Sommermonate wurde bislang immer sehr kurzfristig entschieden, da grundsätzlich das Ziel verfolgt wurde, dass ausreichend Plätze im System der Wohnungsnotfallhilfe zur Verfügung stehen und die Hauptstätter Straße 150 als Notübernachtung im Sommer nicht erforderlich ist.

Der Bedarf ist jedoch kontinuierlich ansteigend. Die Belegung von Mai - Oktober lag 2015 bei durchschnittlich 23 Personen monatlich; im selben Zeitraum in 2016 mussten bereits 37 Personen monatlich untergebracht werden.

Aufgrund der gesetzlichen Grundlage und der ständig hohen Nachfrage ist es zwingend erforderlich, über die Öffnung des Gebäudes Hauptstätter Straße 150 Versorgungssicherheit herzustellen.

Derzeit wird die Winternotübernachtung von der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart
e. V. in Verbindung mit dem Caritasverband für Stuttgart e. V. betrieben.

Da die Erfahrungen mit der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. und dem Caritasverband für Stuttgart e. V. sehr zufriedenstellend waren, haben diese beiden Träger auch in den Sommermonaten die Hauptstätter Straße 150 betrieben.

Anforderungen an den Betrieb der Notübernachtung in der Hauptstätter Straße 150

Die Hauptstätter Straße 150 soll zukünftig ganzjährig als Notübernachtung für wohnungslose Menschen dienen.

Ein erheblicher Teil der Nutzerinnen und Nutzer hat nicht „nur“ keine Wohnung, sondern weist soziale Schwierigkeiten auf, wie z. B. eine psychische Erkrankung oder Suchterkrankung und hat dadurch einen weitreichenden Hilfe- und Unterstützungsbedarf. In der Notübernachtung soll ihnen trotz hoher Fluktuation und Mehrbettzimmern eine sichere Unterkunft geboten werden, in der für die einzelnen Personen der Vermittlungsprozess in andere Unterkunftsformen oder Hilfeangebote eingeleitet wird.

Bei einer sehr heterogenen Bewohner/-innenstruktur und einer Verweildauer von zum Teil mehreren Wochen in der Hauptstätter Straße 150 hat sich gezeigt, dass es häufig zu Konflikten und aggressiven, zum Teil gewaltgeprägten Auseinandersetzungen zwischen den Bewohner/-innen kommt, sodass die Präsenz eines Wachdienstes rund um die Uhr angezeigt ist. Der Wachdienst stellt sicher, dass in einer derart großen Notübernachtung Konflikte nicht eskalieren, Frauen sich sicher fühlen und die Hausordnung eingehalten wird.

Die weiterführende Beratung Wohnungsloser in den Notübernachtungen übernehmen die Fachberatungsstellen der freien Träger der Wohlfahrtspflege. Um die zuverlässige und möglichst zeitnahe Anbindung der wohnungslosen Menschen sicherzustellen, ist es notwendig, dass ein Sozialdienst vor Ort dies verbindlich und einzelfallbezogen steuert. Um diese Arbeit erfolgreich umsetzen zu können, sind neben detaillierten Kenntnissen im System der Wohnungsnotfallhilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart auch konkrete Erfahrungen in der sehr komplexen Angebotsstruktur des Hilfesystems der Wohnungsnotfallhilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart erforderlich.

Gelingt die Anbindung an die Fachberatungsstellen nicht und die Verweildauer in der Notübernachtung verlängert sich dadurch, muss mit folgenden negativen Konsequenzen gerechnet werden:

· Die knappen Ressourcen in der Notübernachtung werden „blockiert“; es ist dann davon auszugehen, dass die zur Verfügung stehenden Kapazitäten mittelfristig nicht ausreichen werden.
· „Beheimatung“ der Klienten und damit mangelnde Motivation, sich auf andere Unterkunfts-Betreuungsformen einzulassen.
· Die Probleme der Bewohner manifestieren sich, womit der weitere Hilfeprozess erschwert wird.

Daher ist die Präsenz des Sozialdienstes im Umfang von 1,75 Stellen Diplomsozialpädagogin/Diplomsozialpädagoge (FH/BA) oder Bachelor of Arts (Studiengang Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik) von 08:30 Uhr bis 17:00 Uhr erforderlich. Sollte sich zeigen, dass die Auslastung dauerhaft sehr hoch ist – dies ist insbesondere in den Wintermonaten zu befürchten – muss die Personalkapazität befristet für maximal sechs Monate um 50 % einer Vollzeitstelle erhöht werden.



Dem Sozialdienst sind insbesondere folgende Aufgaben zugeordnet:

· Organisation und Überwachung des täglichen Betriebsablaufs, z. B. Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen (Bescheinigung der Mittellosigkeit, Röntgenuntersuchung durch das Gesundheitsamt), ordnungsgemäße Belegung der Zimmer, Hygieneplan.
· Erste Klärung des konkreten Bedarfs von neu ankommenden Bewohnern – wenn erforderlich – gemeinsam mit den beteiligten Stellen, z. B. der zuständigen Zweigstelle oder Fachstelle des Jobcenters oder der zuständigen Fachberatungsstelle.
· Verbindliche und gezielte Weitervermittlung der Nutzer/-innen der Hauptstätter Straße 150 in das Hilfesystem. Dazu gehört auch das nachhaltige Controlling der einzelnen Verfahrensschritte bei der Vermittlung in das Hilfesystem im Einzelfall.
· Ausübung des Hausrechts.
· Krisenintervention.
· Kontinuierliche und verbindliche Kooperation mit den Beteiligten des Hilfesystems
· Ansprechpartner für die Nachbarschaft.
· Führung von Belegungslisten, die täglich an die Zentrale Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe des Sozialamts der Landeshauptstadt Stuttgart weitergeleitet werden.
· Dokumentation für das Berichtswesen des Auftraggebers.
· Verlässlicher Ansprechpartner für das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart.
Erfrierungsschutz und vorübergehende Unterbringung von Einzelpersonen, die auf die Vermittlung eines Platzes in einer Sozialpension warten

Neben der grundsätzlichen kommunalen Verpflichtung zur ordnungsrechtlichen Unterbringung müssen in den Wintermonaten zusätzlich Ressourcen für den Erfrierungsschutz vorgehalten werden.

Im Winterhalbjahr 2014/2015 wurden vom 23. Dezember 2014 bis 13. Februar 2015 weitere 18 Plätze in der Klagenfurter Straße 18 in Stuttgart-Feuerbach bereitgestellt. Für das Winterhalbjahr 2015/2016 wurde neben der Hauptstätter Straße 150 und der Leobener Straße 49 auch ab 4. Januar 2016 bis 10. März 2016 das Gebäude Villastraße 3 in Stuttgart-Ost mit 44 Plätzen als Erfrierungsschutz genutzt. 2016/2017 stand neben der Hauptstätter Straße 150 mit regulär 50 Plätzen (maximale Belegung mit 59 Personen) die Villastraße 3 mit 44 Plätzen als Erfrierungsschutz zur Verfügung. Ferner wurde während der extrem kalten Winterperiode im Dezember 2016 zusätzlich das Gebäude Gorch-Fock-Straße 32 für den Erfrierungsschutz genutzt.

Das Gebäude in der Villastraße 3 wurde von der Landeshauptstadt Stuttgart zur Nutzung als Winternotübernachtung angemietet, sodass wir auch in den kommenden Jahren mit diesen 44 zusätzlichen Plätzen für den Erfrierungsschutz gesichert sind.

Für den Betrieb der Winternotübernachtung (Erfrierungsschutz) ist ein Stellenumfang von einer Vollzeitstelle (FH/BA), Diplomsozialpädagogin/Diplomsozialpädagoge (FH/BA) oder Bachelor of Arts (Studiengang Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik) und einer Vollzeitstelle eines Sozialhelfers erforderlich. Außerdem ist eine 24-Stunden-Präsenz eines Sicherheitsdienstes notwendig.

Grundsätzlich hat der Sozialdienst hier die gleichen Aufgaben wie in der ganzjährigen Notübernachtung in der Hauptstätter Straße 150, jedoch besteht im Rahmen des Erfrierungsschutzes eine deutlich höhere Fluktuation. Dies hat zur Folge, dass die Kapazitäten des Sozialdienstes durch häufige Erstaufnahmen (Erstversorgung, Aufnahmegespräche) und aufwändigen Organisationen (interne Umzüge, Auszüge etc.) im Haus zusätzlich in Anspruch genommen werden.

In der Zeit von April bis Oktober soll das Gebäude als Notunterkunft für Einzelpersonen, die auf eine Vermittlung in eine Sozialpension im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung warten, genutzt werden. Dafür sind 50 % einer Stelle Sozialarbeit notwendig.


Kosten

Im Jahr 2016 sind für die Notübernachtung in der Hauptstätter Straße 150 und den Erfrierungsschutz (Villastraße 3 und Leobener Straße 49) folgende Kosten entstanden:

2016:

Hauptstätter Straße 150
Stuttgart-Mitte
(ganzjährige Nutzung)
Leobener Straße 49
Stuttgart-Feuerbach
(Nutzung von Januar - Juni
als Notübernachtung) *
Villastraße 3
Stuttgart-Ost
(Nutzung von Januar - Mai
als Notübernachtung und von Juli - Oktober als Notunter-bringung von Einzelpersonen)*
Wachdienst
239.000 EUR
16.000 EUR
68.000 EUR
Sozialdienst
89.000 EUR
108.000 EUR
153.000 EUR
Hausmeister
12.000 EUR
Summe gesamt
340.000 EUR
124.000 EUR
221.000 EUR
gesamt 685.000 EUR

*Die Nutzung der Villastraße 3 und der Leobener Straße 49 war 2016 in dem dargestellten Umfang notwendig geworden, da im März 2016 in einem privaten Wohngebäude in der Wiesbadener Straße 34 eine baurechtliche Nutzungsuntersagung ausgesprochen wurde. Dies hatte zur Folge, dass innerhalb kurzer Zeit ca. 45 Personen (überwiegend aus Rumänien und Bulgarien) ordnungsrechtlich unterzubringen waren. Um diesen unvorhergesehenen und kurzfristigen Unterbringungsbedarf bewältigen zu können, musste die Villastraße 3 länger geöffnet bleiben und die Leobener Straße 49 zusätzlich als Ressource für den Erfrierungsschutz genutzt werden.

Durch die künftige Konzentration der Notübernachtungen auf zwei größere Gebäude entstehen – verglichen mit dem Jahr 2016 mit Gesamtkosten in Höhe von 685.000 EUR – keine Mehrausgaben. Außerdem wird durch die Präsenz von 1,75 Stellen Sozialarbeit in der Hauptstätter Straße die verbindliche Weitervermittlung der Bewohner/-innen in das Hilfesystem sichergestellt. Damit wird einer Stagnation in der Notübernachtung entgegengewirkt, sodass die bestehenden Ressourcen in der Notübernachtung möglichst effizient genutzt werden können.

Für den Betrieb der Hauptstätter Straße 150 (ganzjährige Notübernachtung) und den Betrieb der Winternotübernachtung in der Villastraße 3 (saisonale Nutzung von fünf Monaten) entstehen künftig jährliche Kosten von ca. 650.000 EUR. Dabei entfallen 450.000 EUR für den Betrieb der ganzjährigen Notübernachtung in der Hauptstätter Straße 150 und ca. 200.000 EUR für den Betrieb der Notübernachtung in der Villastraße 3.

Dort ist neben der Nutzung als Erfrierungsschutz (November bis März) von April bis Oktober eine Nutzung als Notunterbringung für Einzelpersonen, die auf die Vermittlung in eine Sozialpension warten, vorgesehen. Hierfür sind 50 % einer Stelle Sozialarbeit eingeplant.


Im Einzelnen stellen sich die zu erwartenden Kosten ab November 2017 pro Jahr folgendermaßen dar:

Hauptstätter Straße 150
Stuttgart-Mitte
(ganzjährige Nutzung)
Villastraße 3
Stuttgart-Ost
Winternotübernachtung
(November - März)
Villastraße 3
Stuttgart-Ost
Notübernachtung für
Einzelpersonen
(April - Oktober)
Wachdienst 284.280 EUR 118.450 EUR
Sozialdienst1,75 VZK 135.625 EUR

Evtl. Aufstockung
von 50% Sozial-
arbeit für 6 Monate* 19.375 EUR
1 VZK Sozialarbeit 32.290 EUR
1 VZK Sozialhelfer 18.900 EUR
50% VZK 22.600 EUR
Hausmeister 10.800 EUR 4.500 EUR 6.300 EUR
Summe gesamt 450.080 EUR 174.140 EUR 28.900 EUR
gesamt 653.120 EUR

*Sollte insbesondere im Winter die Hauptstätter Straße 150 dauerhaft voll ausgelastet sein, ist diese zusätzliche Personalkapazität zur Sicherstellung des Betriebs erforderlich.

Da der Betrieb der Leobener Straße 49 als Notübernachtung mit nur 15 Plätzen verhältnismäßig unwirtschaftlich ist, ist eine weitere Nutzung dieses Gebäudes (außer bei besonderen Notlagen, wie z. B. extremer Witterungsverhältnisse im Winter, wenn kurzfristig und nur vorübergehend zusätzliche Ressourcen für den Erfrierungsschutz vorgehalten werden müssen) nicht mehr vorgesehen.




zum Seitenanfang