Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 476/2019
Stuttgart,
07/11/2019


Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr
- Sanierungsbedarf und weitere Vorgehensweise




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und WohnenKenntnisnahmeöffentlich19.07.2019

Bericht:



Ausgangslage

Das Durchschnittsalter der Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehrabteilungen beträgt fünfzig Jahre. Grundsätzlich ist festzustellen, dass – ausgehend von einer geplanten Gebäudenutzungsdauer von fünfzig Jahren (gemäß Vorgabe der LHS) und einem Bestand von 23 Feuerwehrhäusern (ohne Abteilung Logistik, die im Neubau der Feuerwache 5 integriert wird) – im Mittel alle zwei Jahre ein Neubau bzw. eine grundlegende Sanierung eines Feuerwehrhauses (ohne Berücksichtigung der fünf Feuerwachen der Berufsfeuerwehr) im Planansatz anzusetzen ist, um die Gebäudesubstanz nachhaltig aufrecht erhalten zu können.

Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 hat die Verwaltung zugesagt, den Sanierungsbedarf der Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr flächendeckend zu erheben und daraus einen entsprechenden Sanierungsfahrplan zu erstellen.

Die notwendigen grundlegenden Erhebungen wurden im vergangenen Jahr von der Branddirektion durchgeführt und die Ergebnisse bzw. die weitere Vorgehensweise zwischenzeitlich mit dem Liegenschaftsamt und dem Hochbauamt abgestimmt.

Von den insgesamt 23 Feuerwehrhäusern besteht demnach bei fünf Feuerwehrhäusern kein Handlungsbedarf, weil diese den aktuellen Vorschriften entsprechen (Neubauten in den letzten 15 Jahren).

Über die Hälfte der Feuerwehrhäuser sind mindestens 35 Jahre alt. Diese Feuerwehrhäuser entsprechen in Bezug auf die technische Ausrüstung und die räumlichen Standards nicht mehr den heute gültigen Normen und Vorschriften.

Bei sechs Feuerwehrhäusern werden noch in 2019 konkrete Verbesserungsmaßnahmen wie Abgasabsauganlage oder Verbesserungen der Umkleidebereiche in Auftrag gegeben und sukzessive umgesetzt.

Fünf Feuerwehrhäuser müssen vertiefend für eine Bestandssanierung bzw. Erweiterungsmöglichkeiten untersucht werden.

Bei acht Feuerwehrhäusern sind Neubauplanungen am bestehenden Standort oder an einem alternativen Standort unumgänglich.

Für die notwendigen Untersuchungen sind Planungsmittel in Höhe von 550.000 € erforderlich, die zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2020/2021 beantragt werden.


Übersicht

In der Anlage ist eine tabellarische Übersicht zu allen 23 Feuerwehrhäusern beigefügt.


Weitere Vorgehensweise

Für insgesamt 13 Feuerwehrhäuser müssen in 2020/2021 vertiefende Planungen für eine Bestandssanierung/Erweiterung oder einen Neubau am bestehenden Standort oder an einem alternativen Standort aufgenommen bzw. fortgeführt werden.

Konkrete Zeitpläne für die Umsetzung können erst im Anschluss beziffert werden. Allgemein lässt sich feststellen, dass es insbesondere aus Lärmschutzgründen immer schwieriger wird, bestehende Standorte zu erweitern oder neu zu bebauen und auch die Akquise neuer Standorte zunehmend schwieriger wird. Es ist davon auszugehen, dass in den Doppelhaushalten ab 2022 jeweils maximal 2 bis 3 Feuerwehrhäuser realisiert werden können.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Planungsmittel 7871
275
275
Finanzbedarf
275
275
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:

keine


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Referat AKR hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen


Anfrage/Antrag 345/2018 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Antrag 15/2019 von Herrn StR Dr. Schertlen
Antrag 234/2019 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion


Erledigte Anträge/Anfragen

Anfrage/Antrag 345/2018 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Antrag 15/2019 von Herrn StR Dr. Schertlen
Antrag 234/2019 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion





Thomas Fuhrmann
Bürgermeister



Anlagen:

1 Übersicht Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehr

<Anlagen>

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Anlage_1 zur GRDrs_476_2019.xls