Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 213/2020
Stuttgart,
04/20/2020



Fortschreibung der Förderung und Ausbau von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH
Sachbeschluss zur Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2020/2021




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussBeschlussfassungöffentlich29.06.2020



Beschlußantrag:

Der folgenden Fortschreibung der Förderung und dem folgenden Ausbau von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstr. 21, 70372 Stuttgart wird zugestimmt:


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ausgangssituation

In Vorbereitung der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurde eine Mitteilungs­vorlage (GRDrs 654/2019, „Entwicklung der Gebäudekosten der Einrichtungen der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH und Einrichtung einer Bauabteilung“) zu den aktuellen Entwicklungen und Vorhaben der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH im baulichen Bereich vorgelegt. In den folgenden Haushaltsplanberatungen wurden daraufhin Mittel für eine dahingehende Fortschreibung der Förderung und für den Ausbau von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH bereitgestellt. Mit dieser Beschlussvorlage werden die notwendigen Sachbeschlüsse herbeigeführt, um die getroffenen Haushaltsentscheidungen umzusetzen.


Zu Beschlussantrag Nr. 1: Stelle Architekt/Bauingenieur für die Abwicklung von Bauangelegenheiten

Zu den bereits in der Verwaltung der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH befindlichen Einrichtungen kamen in den vergangenen Jahren Neubauprojekte hinzu, die die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH im Auftrag und durch die Förderung der Stadt umsetzen konnte. Hierbei zeigt sich seit zwei Jahren eine deutliche Steigerung in den zeitgleich umzusetzenden Bauprojekten. Wurden in den Jahren 2006 bis 2017 insgesamt fünf Bauprojekte mit Planungs- und Bauphase abgeschlossen, so werden allein im Jahr 2020 gleichzeitig fünf Bauprojekte durchgeführt werden.

Die deutliche Zunahme des Volumens an Neubauprojekten ist nicht mehr zu gewährleisten. Für den Bereich Neubauten besitzt die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH keine Personalressource. Der Bereich Bauunterhaltung kann aufgrund der gleichzeitig deutlich gestiegenen Anzahl der Einrichtungen im Aufgabenbereich des Jugendamtes die Neubauten nicht mehr begleiten.


Zu Beschlussantrag Nr. 2 und 3: Bauunterhaltung sowie Mieten und Erbpachten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Stuttgart

Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH betreibt, neben zahlreichen verbindlichen Angeboten, Projekten und Kooperationen, mit ihren Einrichtungen auch Offene Kinder- und Jugend­arbeit in Stuttgart.

Den Einrichtungen stehen überwiegend Gebäude und Räume der Stadt Stuttgart zur Verfügung, bei welchen durch die intensive Nutzung und die zum Teil ältere Bausubstanz kleinere bauliche Ausbesserungsmaßnahmen notwendig sind.

In den Leihverträgen wurde die Unternehmerpflicht zur Bauunterhaltung der Stadt Stutt­gart vollumfänglich auf die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH übertragen.

Aufgrund der Preisentwicklung in der Baubranche sind die Kosten für Reparaturen in den vergangenen zwei Jahren überdurchschnittlich gestiegen. Exorbitant gestiegen ist auch die Anzahl der Wartungsmaßnahmen. Zudem hat sich die Zahl der Wartungsverträge aufgrund der Ausstattung in den neu gebauten Gebäuden vervielfacht.

In den letzten Jahren hat die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH ferner neue Immobilien in ihren Besitz genommen, für die sie jährliche Erbpacht an die Stadt Stuttgart bezahlen muss. Durch den Umzug des Jugendhauses Ostend ist zudem eine wesentlich höhere Miete an die Stadt Stuttgart bezahlen. Diesen Ausgaben stehen städtische Einnahmen durch Erbpacht und Miete in gleicher Höhe gegenüber.


Zu Beschlussantrag Nr. 4: SlowMobil für Kinder in Stuttgart

Der Verein Junior Slow e.V. gründete sich 2016, um das SlowMobil ins Leben zu rufen. Seit dieser Zeit akquiriert der Verein jedes Jahr Spendenmittel für das Betreiben des SlowMobil. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH ist Kooperationspartner.

Im Februar 2019 hat der rein ehrenamtliche getragene Verein deutlich gemacht, nicht mehr in dieser Form Spenden akquirieren zu können und angekündigt, sich aufzulösen und somit das SlowMobil nicht weiter als Verein tragen und unterstützen zu können. Dies würde bedeuten, dass das SlowMobil nicht mehr an Schulen, nicht mehr zu Veranstaltungen und somit nicht mehr für Kinder im Sinne der gesunden Ernährung und der Gesundheitsprävention ausfahren kann, obwohl das SlowMobil über ein Jahr im Voraus ausgebucht ist.


Zu Beschlussantrag Nr. 5: Mobifant für geflüchtete Kinder

Das Spielmobil „Mobifant“ für geflüchtete Kinder ist im gesamten Stadtgebiet Stuttgart aktiv und hatte in seiner kurzen Geschichte bereits mehr als 13.500 Spiel-Kontakte mit fluchterfahrenen Kindern. Durch diese kontinuierlich aufgebauten Kontakte und verlässlichen Einsätze wurde das Spielmobil für geflüchtete Kinder und darüber hinaus zu einem wichtigen Integrations-Partner, Anlaufpunkt für geflüchtete Kinder in den Unterkünften und Ansprechpartner zahlreicher Institutionen.

Um diese Entwicklung von Integrationsprozessen auch weiter unterstützen zu können, soll das Spielmobil künftig alle Kinder im Sozialraum in seine Angebote miteinbeziehen.


Zu Beschlussantrag Nr. 6: Jugendtreff in Zazenhausen

Mit Haushaltsantrag Nr. 1197/2019 der Fraktion „Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei“ wurden Mittel für die Errichtung eines Jugendtreffs in Zazenhausen und eine sozialpädagogische Fachkraftstelle beantragt.

Hintergrund ist, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Stadtteil Zazenhausen aufgrund des Neubaugebietes Hohlgrabenäcker deutlich gestiegen ist. Daraus resultiert auch der Wunsch der Kinder und Jugendlichen nach einem Aufenthaltsraum und Treff. In diesem Zusammenhang erfolgte ein Beteiligungsprozess mit dem Ergebnis, dass der Bedarf für einen Jugendtreff gegeben ist. Dieser soll interimsweise im Erdgeschoss des Alten Schulhauses realisiert werden (siehe hierzu Haushaltsvorlage GRDrs 1225/2019, „Jugendtreff in Zazenhausen“).

Für die Teilsanierung und Ausstattung der Räumlichkeiten sind zunächst Investitions­mittel in Höhe von maximal 287.000 EUR nötig, die der Gemeinderat in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt hat. Der Investitionszuschuss wird im Rahmen der GRDrs 344/2020 behandelt.

Für den Betrieb des Jugendtreffs ab 2021 ist die sozialpädagogische Begleitung durch eine sozialpädagogische Fachkraft im Umfang von 50 % notwendig. Hierfür hat der Gemeinderat – abweichend vom o.g. Haushaltsantrag und der o.g. Haushaltsvorlage – keine Mittel bereitgestellt. Der Finanz­bedarf wird vorerst durch freie Mittel des laufenden Budgets gedeckt.


Finanzielle Auswirkungen

Die notwendigen Mittel zu den Beschlussanträgen Nr. 1 - 5 wurden zum Haushaltsplan 2020/2021 bereitgestellt.

Für Beschlussantrag Nr. 6 wurden keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt. Die Deckung des Finanzbedarfs erfolgt aus Mitteln des laufenden Budgets (Auftrag 51F00019).



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Übersicht über die Fortschreibung der Förderung und Ausbau von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH

Übersicht über die Fortschreibung der Förderung und den Ausbau von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH

Die Fortschreibung der Förderung und der Ausbau von Angeboten stellt sich wie folgt dar:

Fördergegenstand
Mittelbedarf
2020 in EUR
2021 in EUR
Einrichtung einer Bauabteilung
115.000
117.300
Budgetaufstockung Bauunterhaltung
160.000
160.000
Erbpacht und Miete
196.100
196.100
SlowMobil
66.000
66.000
Mobifant
49.000
49.820
Jugendtreff Zazenhausen
(Betriebszuschuss)
0
36.700
Jugendtreff Zazenhausen
(Investitionszuschuss mit

GRDrs 344/2020)
287.000
0
Summe
873.100
625.920




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