Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 130/2023
Stuttgart,
02/22/2023


Bericht über die Arbeit der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart 2023



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich20.03.2023

Bericht:



Zum Doppelhaushalt 2020/2021 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 143.000 EUR/Jahr zum Ausbau der Personalkapazitäten der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB) in der Einzelfallberatung sowie der präventiven Beratung bereitgestellt. Damit konnte der Anteil für die Leitungskraft auf 0,5 VZÄ, eine weitere Verwaltungskraft im Umfang von 0,5 VZÄ und 1,35 VZÄ für präventive Beratungsangebote ausgebaut werden. In der Mitteilungsvorlage zum Haushalt GRDrs 362/2019 „Städtische Förderung der Zentralen Schuldner Beratung Stuttgart - ab dem Jahr 2020“ sind die Maßnahmen ausführlich erläutert.

Der vorliegende Bericht der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB) beschreibt die Entwicklung seitdem die Personalausstattung verbessert wurde. In den Berichtszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2022 fallen mehrere für die Beratungsstelle einschneidende Entwicklungen: Die Coronapandemie, mehrere gesetzliche Veränderungen für die Beratung und die Energiepreiskrise. Durch die Coronapandemie war insbesondere die präventive Beratung stark beeinträchtigt. Geplante Aktivitäten mussten weitestgehend verschoben werden. Personalwechsel und krankheitsbedingte langfristige Ausfälle und die Einzelfallberatung unter Pandemiebedingungen erschwerten die Arbeit in der Zentralen Schuldnerberatung. Zielvorgaben der Landeshauptstadt Stuttgart für die Förderung der ZSB, wie die Einhaltung der Wartezeit bis zum Beratungsbeginn von maximal 6 Monaten und die Zahl der Fallabschlüsse von mindestens 630 Fällen pro Jahr, ließen sich nicht erreichen. Die ZSB ist bestrebt, die Zielvorgaben wieder zu erreichen, insbesondere nachdem sich die Personalsituation wieder normalisiert hat.

In Anlage 1 ist der ausführliche Sachbericht 2023 der ZSB beigefügt, der die Entwicklung und die aktuelle Lage beschreibt.

Der Aufwand für die Finanzierung der ZSB beträgt voraussichtlich rd. 2,04 Mio. EUR im Jahr 2023. Zur Finanzierung trägt die Landeshauptstadt Stuttgart rd. 1,56 Mio. EUR für Personal- und Sachaufwände bei. Die verbleibenden rd. 480.000 EUR finanzieren die Träger der ZSB in Höhe von 323.000 EUR (16 %) aus Eigenmitteln und 160.000 EUR aus der Insolvenzpauschale des Landes Baden-Württemberg.






Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin





Zentrale Schuldnerberatung - Sachbericht 2023

<Anlagen>


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Sachbericht ZSB 2023.pdf