Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 792/2019
Stuttgart,
09/10/2019


Förderprogramme Urbane Gärten und Kommunales Grünprogramm
mit Förderung der Bienenweiden in der Stadt




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2020/2021


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Klima und Umwelt
Ausschuss für Klima und Umwelt
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
27.09.2019
18.10.2019

Bericht:

Mit dem beim Amt für Stadtplanung und Wohnen angesiedelten Förderprogrammen Urbane Gärten und Kommunales Grünprogramm nimmt die LHS Stuttgart eine Vorreiterrolle als bürgernahe, klimagerechte und zukunftsgerichtete Stadt ein. Das Förderprogramm „Urbane Gärten“ ermöglicht mit der Förderung von gemeinschaftlichem Gärtnern einen niederschwelligen Zugang zur sozialen und ökologischen Mitgestaltung der Stadt und stellt einen wichtigen Beitrag zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement dar. Durch das „Kommunale Grünprogramm“ ermöglicht der Gemeinderat einen wichtigen und aktiven Beitrag für ein gesundes Stadtklima und zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität im urbanen Raum.


1. Urbane Gärten

Das im Doppelhaushalt 2014/15 geschaffene Beratungsangebot inklusive Förderung wird nach wie vor gut angenommen. 2018 und 2019 konnten bislang 14 Gemeinschaftsgärten neu in das Förderprogramm aufgenommen werden. Die Förderung auf Erhalt und Betrieb haben 2018 12 Gärten in Anspruch genommen, 2019 sind bis jetzt 16 Förderanträge auf Erhalt und Betrieb gestellt worden. Die insgesamt 48 der Verwaltung bekannten urbanen Gärten zeichnen sich durch eine Vielfalt an Konzepten, Orten, Flächengrößen und Menschen aus. Es gibt Gemeinschaftsgärten an Gemeinwohleinrichtungen, im öffentlichen Raum (Straßenraum, Grünanlage), in Kleingartenanlagen, an Flüchtlingsunterkünften, auf Zwischennutzungsflächen, auf privaten Flächen und an Schulen und Kindergärten. Eine neue Kategorie ist ein gemeinschaftlicher Garten im Hinterhof einer Hausgemeinschaft. Drei Gemeinschaftsgärten in der Zwischennutzung sind von den nun greifenden Neuplanungen der Areale betroffen. Diese Gärten zeichnen sich durch ihre vorbildhafte Arbeit in
sozialer wie gärtnerischer Hinsicht und ihren positiven Ausstrahlcharakter in die Nachbarschaft aus. Als Bindeglied zwischen Alt und Neu sollen die Garteninitiativen in den neuen Quartieren wieder verortet werden.


Halbjährlich werden Gartenwerkstätten als Impulsgeber und als Plattform zur Vernetzung und zum Austausch der urbanen Gärtner abgehalten. Die nächste Gartenwerkstatt wird im Oktober 2019 stattfinden.

Weitergehendes Projekt

· Forschungsvorhaben „Gartenleistungen“ im Rahmen des Forschungsrahmenprogramms „Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft“ (RES:Z) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Das Verbundvorhaben „Gartenleistungen“ hat unter der Koordination des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im April 2019 seine Arbeit aufgenommen. Als Ziel für die LHS Stuttgart wurde die Erstellung eines integrierten gesamtstädtischen Entwicklungskonzepts für Gemeinschaftsgärten zusammen mit der Adaption und Weiterentwicklung des Förderprogramms in einem partizipativen Prozess formuliert. Die darin enthaltene 70 % ige Personalstelle wird nach ihrer Besetzung städtische Verwaltungs-, Planungs- und Partizipationsansätze über- und neu denken und die im derzeitigen Stellenumfang zeitlich nicht leistbaren Aufgaben wie z.B. ein Projektmonitoring, Anlage eines Flächenpools und die Überarbeitung der Richtlinie übernehmen. Auch ein Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit, vor allem die Einrichtung einer Homepage und die Ansprache weiterer Nutzergruppen sind geplant. (GRDrs 94/2019)


2. Kommunales Grünprogramm (Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung)

13 Förderbescheide für Hofentsiegelungen und Dachbegrünungen (Garagen, Vordächer) konnten von Januar 2019 bis Juli 2019 ausgestellt werden, 6 Förderanträge sind in Bearbeitung. Weitere Anfragen sind vorhanden und in der Beratungsleistung.

Bezüglich des Abrufs des Programmes hat sich gezeigt, dass durch
· die Freiwilligkeit der Maßnahmen,
· den relativ hohen Kosteneinsatz,
· die Eigentumsstrukturen (Wohneigentümergemeinschaften, Eigentümer-Mieter-Mischungen) sowie
· den langwierigen Zeitfaktor von der Erstberatung bis zur Umsetzung der Fördermaßnahme,
die Ansprache und Anreizsetzung für mehr Begrünungen im privaten Bestand neu gedacht werden muss.


3. Maßnahmen und Projekte zur besseren Anreizschaffung und Umsetzung von Begrünungsmaßanhmen

· Überarbeitung der Förderrichtlinie Kommunales Grünprogramm (Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung)

Nach 4 Jahren Erfahrung in der Anwendung der bestehenden Richtlinie und der Nachfrage und Rückmeldung aus der Bürgerschaft erfolgt nun eine Überarbeitung in Hinblick auf eine räumliche, zeitliche und finanziell flexiblere Gestaltung. Eckpunkte sind u. a. die Erhöhung der Fördersummen, die Weiterentwicklung und der Ausbau des Beratungssystems sowie die Mitaufnahme der Förderung der Anlage und Pflege von Blühflächen.

· Modellprojekte Rahmenplan Talgrund West
Block Schloss-, Senefelder-, Breitscheid-, Johannesstr.
Reallabor Stadt:Quartiere 4.0, Hasenbergstr.


Erprobt werden neue Ansätze in der Ansprache und in der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Sensibilisierung, Informationsweitergabe und Planung der Maßnahmen mit dem Ziel in eine zeitnahe Umsetzung von Begrünungen an Gebäuden und den dazugehörigen Freiflächen, auch über einzelne Grundstücke hinaus, zu kommen.

· Aufstellung des Mobilen Grünes Zimmers

Das Mobile Grüne Zimmer wurde als optisch ansprechendes Anschauungsmodell für Fassaden- und Dachbegrünungen sowie als unkonventionelle Sitzgelegenheit und Werbeträger für die beiden Förderprogramme 2018 drei Monate auf dem Pariser Platz und drei Monate auf dem Kronprinzplatz aufgestellt. 2019 ist es bis Ende Juli in der Marktstr. in Bad Cannstatt und von Juli bis Oktober auf dem Kronprinzplatz erlebbar. Rückmeldungen zeigen einen positiven Effekt bezüglich der grünen Raumwahrnehmung und den Informationen zu den Förderangeboten.

· Dachpotenzial-Analyse und Eigentümeransprache

Die fernerkundliche Inventarisierung und Potenzialanalyse der Dachbegrünungen in der Landeshauptstadt wurde in Auftrag gegeben und die Ergebnisse zur Weiterbearbeitung liegen vor. Auf Grundlage der ermittelten Daten ist die Erarbeitung einer Gründach-Strategie mit Durchführung einer gezielten Eigentümeransprache und Beratung geplant.


· Projekt Hochbeetmodule

Viele Höfe sind oft auf die Funktion als Abstellfläche reduziert. Eine veränderte Erlebbarkeit sowie eine schnelle Begrünung des Hofraumes soll durch die Vergabe von Hochbeetmodulen im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens im Abgrenzungsgebiet der Wärmeinseln ermöglicht werden. Ziel ist es, damit auch ein Anreiz für weitere Hofbegrünungen zu setzen. Dazu muss ein Kosten-, Umsetzungs- und Schulungskonzept entwickelt werden.

Der Finanzbedarf ist im Rahmen des bisherigen Budgets in Höhe von 250.000 € pro
Jahr gedeckt. Insgesamt besteht im Bereich Urbanes Grün ein zusätzlicher Stellenbedarf von 1,0 Stelle wie im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt.



4. Bienenweiden in der Stadt

Mit der 0,5-Stelle zu Bienenweiden wurde amtsintern und amtsübergreifend ein Austausch vertieft, der eine ökologische Stadtgestaltung fokussiert. Das Thema Bienenweiden als Teil der blau-grünen Infrastruktur soll dauerhaft in die Planungsprozesse integriert und auch begleitet werden. Dazu müssen Handlungsleitlinien und Textbausteine entwickelt und angepasst werden. Ebenso müssen Planungskonzepte weiterentwickelt werden, damit Blühflächen im Stadtgebiet dauerhaft etabliert werden können.

Es ist beabsichtigt eine Flächenpotenzialanalyse für Bienenweiden im Stadtgebiet zu erstellen und Maßnahmen und Ziele als Grundlage zur amtsinternen und amtsübergreifenden Zusammenarbeit herauszuarbeiten.

Eine Inhouse-Schulung im Amt für Stadtplanung und Wohnen zum Thema Bienenweiden in der Stadt wurde bereits durchgeführt. Weitere Vorträge bzw. die Zusammenarbeit mit Architektenkammer und bdla sind geplant, um die externen Planer themenbezogen zu schulen.


Engagierte Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Vereine benötigen zielorientierte Unterstützung bei ihren Naturschutzvorhaben auf städtischen Flächen, darunter eine Vielzahl von Ideen zur Umgestaltung und Unterhaltung von Blühflächen im Stadtgebiet. Das Wahrnehmen von Ortsterminen, Vernetzung mit Zuständigen der Stadt und Beratung von Gruppen, sowie Termine bei Bezirksräten, Jugendräten etc. ist eine dauerhafte Aufgabe.

Des Weiteren werden Anfragen von Personen und Gruppen verarbeitet, die Blühflächen im privaten Garten anlegen möchten. Es ist wünschenswert, auch über die Bewerbung von Fördermöglichkeiten und die Wahrnehmung von Ortsterminen die Bürgerinnen und Bürger beim Anlegen von Bienenweiden weiter zu unterstützen. Dafür sollen permanent finanzielle und personelle Mittel zur Verfügung stehen.

Der Finanzbedarf ist durch die im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ genannten Bedarfe abgedeckt. Der Stellenbedarf ist unter der entsprechenden Rubrik mit der Beantragung einer weiteren 50 % Stelle aufgeführt.


5. Information der Öffentlichkeit zu den Förderprogrammen Urbane Gärten, Kommunales Grünprogramm und der Pflege und Anlage von Bienenweiden

Die Koordinierungsstelle Förderprogramme Urbanes Grün hat sich an verschiedenen Veranstaltungen mit einem anschaulichen Beratungs- und Aktionsangebot beteiligt. Zusammen mit dem Auftrag ein verbessertes Nahrungsangebot für Blütenbestäuber durch mehr Blühflächen in der Stadt zu schaffen, sind die Förderprogramme weiterhin zu bewerben und bürgernah zu präsentieren.

Im 2. Halbjahr ist die Durchführung eines Werkstattgesprächs zu Gebäudebegrünung im Amt für Stadtplanung und Wohnen geplant. Die Miteinbeziehung weiterer Ämter zu diesem wichtigen Thema in Form von Inhouse-Seminaren ist vorgesehen. Das Vernetzungstreffen der urbanen Gärten im Rahmen der Gartenwerkstatt ist auf Oktober 2019 terminiert.

Weitere Maßnahmen und Ideen, um die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren, sind vorhanden, können jedoch zurzeit aufgrund der fehlenden Personalressourcen nicht umgesetzt werden.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
43100 allg. Budget
250
250
Finanzbedarf
250
250
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf

Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2020
2021
später
Sofern die Förderung von urbanen Gärten in Stuttgart und das kommunale Grünprogramm mit Beratung, Koordination und intensiver Öffentlichkeitsarbeit fortgesetzt werden soll, ist hierfür mindestens eine weitere 100 % -Stelle in EG 12 erforderlich.
1x 1,0
EG 12
dauerhaft
dauerhaft
Sofern die Förderung von Bienenweiden mit Planung, Beratung, Koordination und Öffentlichkeitsarbeit fortgesetzt werden soll, ist hierfür mindestens eine weitere 50 %.-Stelle in EG 12 erforderlich.
1x 0,5
EG 12
dauerhaft
dauerhaft


Eine Erhöhung des allgemeinen Budgets für die urbanen Gärten und das Grünprogramm ist derzeit nicht erforderlich, da sich insbesondere die Zuschüsse für urbane Gärten in der Regel unter 1.000 € bewegen. Anders verhält es sich mit dem Bedarf an Personalressourcen; derzeit eine Stelle für die urbanen Gärten und das städt. Grünprogramm sowie eine halbe Stelle für die Bienenweiden. Neben der Antragsbearbeitung gilt es jedoch auch
eine breitere Öffentlichkeitsarbeit aufzubauen, neue innovative Ansätze in der Ansprache und in der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln und auszuprobieren wie z. B. das Modellprojekt Talgrund West oder auf Basis der Dachpotentialanalyse. Darüber hinaus soll das Thema urbane Gärten und Bienenweiden nicht nur im privaten Bereich weitergedacht werden, sondern auch verstärkt bei der Umsetzung von Grünmaßnahmen in Sanierungsgebieten berücksichtigt werden; dies führt insgesamt zu einem deutlich erhöhten Personalbedarf. Aus Sicht der Fachverwaltung ist daher aufgrund der intern wie extern gewachsenen Anforderungen an die Koordinierungsstelle Förderprogramme Urbanes Grün die Erhöhung der Stellenanteile um mind. eine Personalstelle notwendig, um das Zukunftsthema dauerhaft qualitativ wertig zu gestalten und weiterzuentwickeln. Des Weiteren hält die Fachverwaltung eine weitere 50 %-Stelle für die Förderung der Bienenweiden für erforderlich, um eine zeitnahe und kontinuierliche Umsetzung der Konzeption mit ihrem vielfältigen Aufgabenspektrum zu gewährleisten.

Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
146
146
146
146
146
146
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Peter Pätzold
Bürgermeister



Anlagen:

keine

<Anlagen>

zum Seitenanfang