Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 299/2022
Stuttgart,
06/22/2022


Brandschutzertüchtigung der unterirdischen Stadtbahnhaltestellen
- Sachstandsbericht




Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Bezirksbeirat Mitte
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
04.07.2022
12.07.2022

Bericht:


Vom Bericht über die Brandschutzertüchtigung der 10 nachfolgend aufgeführten unterirdischen Stadtbahnhaltestellen Killesberg, Neckartor, Börsenplatz, Hauptbahnhof, Schlossplatz, Rathaus, Charlottenplatz, Rotebühlplatz, Marienplatz und Degerloch durch die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) wird Kenntnis genommen.


1. Allgemeines

In der GRDrs 1107/2018 wurde zum Stand der Brandschutzertüchtigungen der unterirdischen Stadtbahnhaltestellen berichtet. Mit der vorliegenden Mitteilungsvorlage wird die GRDrs 1107/2018 fortgeschrieben. Dabei werden die anstehenden Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung der einzelnen Haltestellen dargestellt (Kapitel 2) sowie die aktualisierten Kosten (Kapitel 3).


1.1 Zusammenfassung der allgemeinen Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Brandschutzertüchtigungen, sowie die Vorgehensweise des Brandschutzgutachters bei der Beurteilung der Bestandsituationen wurden in der GRDrs 1107/2018 bereits ausführlich beschrieben. Aus diesem Grund wird hierauf nur am Rande eingegangen.

Den brandschutztechnischen Untersuchungen wurde als kritisches Brandszenarium die Einfahrt eines brennenden Stadtbahnfahrzeuges in die Haltestelle zugrunde gelegt. In den geltenden rechtlichen Grundlagen werden die Schutzziele der Selbst- und Fremdrettung in bestehenden unterirdischen Stadtbahnhaltestellen im Brandfall konkretisiert.
Diese Schutzziele gelten als erreicht, wenn für Personen die Möglichkeit besteht aus einem gefährdeten Bereich in einen sicheren Bereich zu gelangen. Für den Nachweis des Rauchschutzes ist die Phase der Selbstrettung maßgebend. In dieser Phase müssen sich die flüchtenden Personen in den rauchbelasteten Rettungswegen ausreichend orientieren können.

Die Gutachten haben ergeben, dass für die oben genannten Haltestellen die verfügbaren Zeitdauern in der Phase der Selbstrettung nicht ausreichen. Als Beispiel seien hier die Ergebnisse der Haltestelle Rathaus in der Bestandssituation genannt. Die erforderliche Zeitdauer zur Selbstrettung für die Bahnsteigebene beträgt dort 9 Minuten. Die verfügbare Zeit zur Selbstrettung dagegen nur 7 Minuten. Im Brandfall kann die Selbstrettung der Fahrgäste also nicht gewährleistet werden und es müssen deshalb Maßnahmen ergriffen werden.


1.2 Zeitliche Einordnung der Maßnahmen

Aufgrund der Vielzahl an Haltestellen erfolgt die Umsetzung in drei Teilabschnitten:


Abschnitt 1:
Ausführungszeitraum: 2016 bis 2021
Haltestellen: Killesberg (fertiggestellt)
Neckartor (fertiggestellt)
Börsenplatz (fertiggestellt)

Abschnitt 2:
Ausführungszeitraum: 2020 bis 2030
Haltestellen: Hauptbahnhof (in Planung) Rathaus (in Ausführung ab Juli 2022)

Abschnitt 3:
Ausführungszeitraum: ab 2023
Haltestellen: Charlottenplatz
Rotebühlplatz (vsl. nicht erforderlich)
Marienplatz (in Planung)
Degerloch

Da es sich um sehr komplexe Umbauten mit jeweils unterschiedlichen Randbedingungen handelt, konnte der ursprüngliche Zeitplan nicht gehalten werden. Für jede Haltestelle muss ein individuelles Konzept entwickelt werden. In enger Abstimmung mit dem Brand-schutzgutachter werden verschiedene Varianten zur brandschutztechnischen Nachrüstung ausgearbeitet und die Vor- und Nachteile abgewogen. Hierbei ist eine iterative Vorgehensweise gemeinsam mit dem Gutachter erforderlich, bis eine wirkungsvolle und brandschutztechnisch sichere Lösung entwickelt ist. Des Weiteren müssen bei jeder Haltestelle die betrieblichen Belange der SSB AG berücksichtigt werden, da die Maßnahmen unter laufendem Betrieb umgesetzt werden müssen.


2. Beschreibung der Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung der einzelnen Haltestellen


2.1 Haltestelle Schlossplatz

Diese Maßnahme befindet sich in der Ausführung. Die erforderliche Treppenverbreiterung sowie die Ertüchtigung der verbliebenen Fahrtreppen sind abgeschlossen. Die Montage der Rauchschutzverglasung mit selbstschließenden Türanlagen auf den Bahnsteigebnen stehen noch aus. Es sind ansonsten keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Die Haltestelle Schlossplatz soll auch weiterhin für die Museumsbahn erhalten bleiben. Die brandschutztechnischen Maßnahmen werden zum Jahresende abgeschlossen sein.


2.2 Haltestelle Rathaus

Die Maßnahmen zur Brandschutzertüchtigung an der Haltestelle Rathaus werden im Sommer 2022 beginnen. Aus technischen, verkehrlichen, ökologischen als auch stadtgestalterischen Gesichtspunkten hat man sich für eine mechanische Entrauchung mit zwei Entrauchungsventilatoren entschieden. Die Absaugung der Rauchgase erfolgt in der Bahnsteigebene auf der Seite Breuninger über zwei herzustellende Öffnungen in der Tunnelwand und auf der Seite Leonhardskirche über eine vorhandene Deckenöffnung direkt über den Gleisen (s. Anlage 1: Querschnitt). Über Schachtbauwerke werden die Rauchgase dann an die Oberfläche geführt. Dort entsteht auf jeder Straßenseite ein kleines Entrauchungsbauwerk (Abmessungen L/B/H ca. 3,25 m x 3,25 m x 1,5 m über Geländeoberkante) in denen die beiden Ventilatoren untergebracht werden (s. Anlage 2 und Anlage 3: Luftbild/Perspektiven Entrauchungsbauwerke). Im Brandfall werden die Rauchgase mittels der Ventilatoren aus der Haltestelle abgesaugt und auf Straßenebene an die Oberfläche abgeführt. Die Dachflächen der Entrauchungsbauwerke werden extensiv begrünt. Die Treppenhäuser erhalten in der Bahnsteigebene Rauchschutzverglasungen mit integrierten selbstschließenden Türanlagen (Anlage 4: Rauchschutzverglasungen).

Im Februar 2022 wurde als Vorabmaßnahme ein Baum zwischen Straßenrand und Gehweg auf der Seite Breuninger gefällt. Dort wird das Entrauchungsbauwerk entstehen (s. Anlage 2: Luftbild). Während der Bauzeit der Hauptmaßnahme werden einige vorbereitende Maßnahmen sowie ein teilweiser Rückbau von Grünflächen, Parkplätzen und Verkehrsinseln erforderlich werden. Die beiden vorhandenen Bushaltestellen (Hst. Rathaus) werden temporär verlegt. Betroffen sind die Buslinien 43, 44, X1 sowie die Nachtbuslinien N1 und N2 auf der Seite Breuninger. Auf der Seite Leonhardskirche sind die Linien 43, 44 und die Nachtbuslinie N1 betroffen. Während der gesamten Bauzeit (ca.18 Monate) kommt es zu Verkehrseinschränkungen auf den Nebenfahrbahnen der B 14 in beiden Fahrtrichtungen.

Die Mittelinsel zwischen den Richtungsfahrbahnen der B 14 wird zurückgebaut und die Fahrbahn in Richtung Charlottenplatz zur Mitte hin verschwenkt. Während den Rückbauarbeiten müssen in verkehrsschwachen Zeiten jeweils die beiden linken Fahrstreifen der B 14 gesperrt werden. Die Fertigstellung der Brandschutzertüchtigung der Haltestelle Rathaus ist für Ende 2023 geplant.




2.3 Haltestelle Hauptbahnhof

Die Brandschutzertüchtigung der Haltestelle Hauptbahnhof steht in Zusammenhang zum Projekt „Neugestaltung Klett-Passage“. Für die „Neugestaltung Klett-Passage“ ist derzeit ein städtebaulicher Wettbewerb in Vorbereitung, der einen zeitlichen Vorlauf erfordert. Aus diesem Grund wurden die Planungen zur brandschutztechnischen Nachrüstung am Hauptbahnhof vorgezogen und es wurde Anfang 2021 mit den Planungen begonnen. Derzeit läuft das Vergabeverfahren für die Objektplanung zur Umsetzung der brand-schutztechnischen Nachrüstung.


2.4 Weitere Haltestellen

An der Haltestelle Marienplatz laufen die Planungen seit Frühjahr 2022. Mit den Planungen für die Haltestellen Degerloch und Charlottenplatz soll ab 2023 begonnen werden.

Für die Haltestelle Rotebühlplatz sieht das Ergebnis des Brandschutzgutachtens kein Erfordernis einer brandschutztechnischen Nachrüstung.


3. Kosten

Die Gesamtkosten für das Programm Brandschutzertüchtigung betragen Stand April 2022 netto ca. 25,3 Mio. EUR (ohne MwSt.). Im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts stehen aus Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren hierfür 600.000 EUR zur Verfügung. Mit diesen Mitteln werden die städtischen Verpflichtungen aus den vorhandenen Unterhaltungsverträgen finanziert. Die Investitionskosten werden von der SSB AG finanziert. Die späteren Unterhaltungs-, Wartungs- und Reinigungskosten werden von der SSB AG getragen. Der Aufwand wird in den Wirtschaftsplänen der SSB AG gedeckt.

Die Vorlage ist mit der SSB AG abgestimmt.

Der Bezirksbeirat Mitte wurde am 04. Juli 2022 informiert.


Beteiligte Stellen

-


Vorliegende Anträge/Anfragen

-
-




Dirk Thürnau
Bürgermeister





- Anlage 1: Querschnitt (Stadtbahnhaltestelle Rathaus)
- Anlage 2: Luftbild (Stadtbahnhaltestelle Rathaus)
- Anlage 3: Perspektiven Entrauchungsbauwerke (Stadtbahnhaltestelle Rathaus)
- Anlage 4: Rauchschutzverglasungen (Stadtbahnhaltestelle Rathaus)


<Anlagen>


zum Seitenanfang
File Attachment Icon
Anlage_1_Querschnitt_GRDrs_299_2022.pdf
File Attachment Icon
Anlage_2_Luftbild_GRDrs_299_2022.pdf
File Attachment Icon
Anlage_3_Perspektiven Abluftbauwerke_GRDrs_299_2022.pdf
File Attachment Icon
Anlage_4_Rauchschutzverglasungen_GRDrs_299_2022.pdf