Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 696/2022
Stuttgart,
11/15/2022


Stuttgart 21 - Teilgebiet C1 MakerCity, Artenschutzmaßnahmen, Ersatzhabitate - Rodungsmaßnahmen 2. Bauabschnitt 2023



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Zuffenhausen
Bezirksbeirat Münster
Bezirksbeirat Bad Cannstatt
Bezirksbeirat Mühlhausen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Einbringung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.11.2022
22.11.2022
22.11.2022
23.11.2022
29.11.2022
06.12.2022

Bericht:



Auf Grundlage des Beschlusses GRDrs 847/2021 werden seit Frühjahr 2022 auf Flächen in Zuffenhausen und Münster, im Tapachtal / Oberer Freienstein und in der Löwentorstraße die für das Baugebiet C1 „Maker City“ artenschutzrechtlich erforderlichen Ersatzhabitate gebaut. Die Herstellung erfolgt in mehreren Bauabschnitten.
Die Beschlussfassung vom 14.12.2021 beinhaltet Planung und Bau der Habitate einschließlich aller Rodungen im ersten und zweiten Bauabschnitt, die Vergrämungsmaßnahmen im C1-Gebiet sowie die erforderliche Finanzierung der Gesamtmaßnahme bis 2024. Um die Flächen für die Herstellung der Habitate vorzubereiten, werden zu Beginn der Arbeiten Baumfällungen und flächige Rückschnitte von Gehölzbeständen erforderlich, welche größtenteils als Wildwuchs nach Nutzungsaufgabe aufgewachsen sind.
Die Entbuschungsmaßnahmen im ersten Bauabschnitt wurden in der Anlage „Maßnahmenbeschreibung mit Karten“ erläutert und im Frühjahr 2022 ausgeführt.
Der Umfang der Fällungen im zweiten Bauabschnitt war aufgrund fehlender Abstimmungen zum Zeitpunkt der Beschlussvorlage 2021 noch nicht darstellbar.
Wie in GRDrs 847/2021 angekündigt, wird nach Abschluss der vorliegenden Entwurfsplanung ergänzend über den geplanten Umfang der Rodungen berichtet. Die Rodungen des zweiten Bauabschnittes sollen Anfang 2023 fortgeführt werden.
Die hier beschriebenen und bereits beschlossenen Rodungsmaßnahmen in den Ersatzhabitaten wurden mit den begleitenden Tierökologen sowie der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt. Sie sind artenschutzfachlich in vollem Umfang für die Herstellung der Habitate notwendig.


Erläuterungen der Rodungsmaßnahmen zweiter Bauabschnitt ab 2023

„Ersatzhabitate Münster, Mühlhausen, Zuffenhausen (…)“
im Tapachtal /Eulenbühl/ Oberer Freienstein

Im zweiten Bauabschnitt werden im unteren Tapachtal (Oberer Freienstein und Eulenbühl) auf den Flurstücken 3832, 3833, 3834, 3837, 3838, 1165, 1163/2 und 1162/2 Entbuschungsmaßnahmen durchgeführt. Die Fläche befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Schnarrenberg-Krailenshalde.
Insgesamt müssen voraussichtlich 61 Bäume auf einer Fläche von ca. 12.600 m² gefällt und gerodet werden. Die überwiegende Anzahl der Bäume hat einen Stammdurchmesser von weniger als 80 cm. Ein Ausgleich für die Bäume ist nicht vorgesehen und naturschutzrechtlich auch nicht erforderlich. Die Maßnahmen sind mit der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Flächen liegen außerhalb des Geltungsbereiches der Baumschutzsatzung. Die im Planungsumgriff vorhandenen Biotopflächen bleiben erhalten und werden durch pflegerische Maßnahmen gestärkt.
Grund für die Rodungen ist die Erstellung von Ersatzhabitaten für die C1-Fläche im Rosensteinquartier. Die Fläche von 10.100 m² wird als trockenwarmer Lebensraum für die Leitart Mauereidechse hergestellt. Angestrebt wird der Charakter einer halboffenen Kulturlandschaft wie er für die Stuttgarter Hanglagen charakteristisch war.
In den bisher als Gartenland genutzten Flächen bleiben für Fledermäuse, Holzkäfer und höhlenbrütende Vogelarten bedeutsamen Bäume, große und prägnante Solitärbäume sowie einzelne Gehölze im Bereich von Böschungen stehen.

Übersichtspläne Entbuschungen / Fällungen


Abbildung 1: Abbruchplan 2.BA Flurstücke: 1165; 1163/2; 1162/2





Abbildung 2: Abbruchplan 2.BA Flurstücke: 3832, 3833, 3834, 3837, 3838



Ersatzhabitate Bad Cannstatt
Löwentorstraße / Hasenweiden

Im zweiten Bauabschnitt werden unterhalb der Löwentorstraße auf den Flurstücken 817/1, 817/2, 818, 832/1, 840/6, 834, 855/1 Entbuschungsmaßnahmen ausgeführt. Auf einer Fläche von ca. 3.900 m² werden voraussichtlich 45 Bäume gefällt und gerodet. Diese Bäume haben einen Stammdurchmesser von überwiegend unter 80 cm. Die Maßnahmen sind mit der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt.
Es bleiben einzelne größere Solitärbäume stehen, ebenso alle für Fledermäuse, Holzkäfer und höhlenbrütende Vogelarten bedeutsamen Bäume. Die Fläche von ca. 3.900 m² wird als trockenwarmer Lebensraum für die Zielart Mauereidechse hergestellt. Die so hergestellten Lebensräume zeigen sich naturschutzfachlich hochwertiger als die dichten Gehölzbestände und entsprechen der früher charakteristischen halboffenen Landschaft der Stuttgarter Hanglagen.


Übersichtsplan Entbuschungen / Fällungen



Abbildung 3: Abbruchplan 2.Bauabschnitt Flurstücke (teilweise): 817/1, 817/2, 818, 832/1, 840/6, 834, 855/1


Prüfauftrag aus der STA-Niederschrift Nr. 433 zur GRDrs 847/2021, Seite 5

a. Ersatzpflanzungen am Gebietsrand
Die Flächen für den ersten und zweiten Bauabschnitt liegen außerhalb des Geltungsbereiches der Baumschutzsatzung. Eine Nachpflanzung ist naturschutzrechtlich nicht erforderlich.
Mit der ökologischen Baubegleitung wurde die Möglichkeit einer Nachpflanzung von Bäumen geprüft. Folglich sollen auf der Nordseite entlang der Löwentorstraße im ersten Bauabschnitt 8 Klimabäume und im zweiten Bauabschnitt weitere 8 Klimabäume – also insgesamt 16 Bäume – nachgepflanzt werden.

b. Verkleinerung der Flächen
Im Ausschuss für Klima und Umwelt des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart wurde in der Sitzung vom 20.05.2022 zur Thematik „Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutz, Umsetzung“ berichtet (vgl. Niederschrift 22, TOP 5).
Andere mögliche Ersatzflächen wurden geprüft, stehen aber kurzfristig nicht zur Verfügung. Die Flächen sind in vollem Umfang erforderlich und können nicht verkleinert werden.





Beteiligte Stellen

SWU zur Kenntnis


Vorliegende Anträge/Anfragen

GRDrs 847/2021
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Dirk Thürnau
Bürgermeister





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